Hintergrund
Unternehmen benötigen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen den Nachweis, ob ihr Kunde über eine gültige USt-IdNr. verfügt.
Die Prüfung und die Erstellung eines Prüfnachweises aus Ihrem Lexware Programm heraus wird weiterhin möglich sein. Bis zur offiziellen Auslieferung der Anpassung mit dem Januar Update 2026 müssen Sie jedoch manuell, wie nachfolgend beschrieben, eine dll Datei im System austauschen.
Vorgehen
1. Laden Sie hier die benötigte Datei herunter, die im System ausgetauscht werden muss.
Die Datei kommt als .ZIP Datei, sie müssen die Datei extrahieren. Dazu die Datei mit rechts klicken und 'Alle extrahieren'. Es erscheint eine Abfrage, wohin die Datei extrahiert werden soll, wählen Sie ein Verzeichnis aus (z.B. Desktop/Schreibtisch) und bestätigen Sie:

Die dll Datei liegt dort nun bereit zum Austausch.
2. Gehen Sie in Lexware über '? - Info' und klicken Sie auf 'Programmpfad'. Es öffnet sich ein Fenster des Windows Explorers, lassen Sie dies geöffnet.
3. Schließen Sie Ihr Lexware Programm und kopieren Sie die eben extrahierte dll Datei vom entsprechenden Verzeichnis in das Programmverzeichnis. Die bestehende Datei kann ersetzt werden.
4. Führen Sie dies auf allen Clients aus, welche die USt.-Id.-Prüfung durchführen müssen.
Für die Versionen 2025 ist die Bestätigung nur noch online möglich. Rufen Sie dazu die Webseite der Online-Prüfung des Bundeszentralamtes auf. Hier kann eine manuelle Prüfung der UStID-Nr. durchgeführt werden (Einfache Bestätigung), im Anschluss die "Qualifizierte Bestätigung", die als Prüfnachweis für Ihre Unterlagen ist.
Hinweis: Schriftliche und telefonische Bestätigungsanfragen werden vom BZSt nicht bearbeitet.