On tour: lexoffice informiert über GoBD-konforme Buchhaltung

Zuletzt aktualisiert am 07.03.2024

Die GoBD, also die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, betrifft sämtliche steuerlich relevanten Dokumente. Diese umfangreiche Regelung gilt seit Januar 2015 für alle Unternehmen in Deutschland.

Was nach viel Bürokratie und Amtsdeutsch klingt, betrifft viele Millionen Kleinunternehmer und Freiberufler in Deutschland. Denn im Klartext heißt das: in „Word“ verfasste Rechnungen, per Tabelle verbuchte Einnahmen und Ausgaben oder nicht digital gesicherte Originale von Eingangsrechnungen werden bei der Steuer nicht mehr anerkannt. Im Falle einer Prüfung darf das Finanzamt dann – rückwirkend bis zu fünf Jahre – Gewinne und Verluste schätzen. Das kann also teuer werden.

Wie sich die GoBD einhalten lassen, was es bei der Buchhaltung zu beachten gilt und wie die Online-Buchhaltungslösung lexoffice von Lexware dabei hilft, GoBD-konform zu arbeiten, stellt ein Spezialistenteam von Lexware in kostenlosen Workshops in zahlreichen deutschen Städten vor. Der Workshop in Berlin am 23. Mai macht den Auftakt, weitere Termine finden statt am 31.05. in Hamburg, 08.06. Leipzig, 14.06. Düsseldorf, 20.06. Mainz und am 21.06. Stuttgart.