Der Staat bricht regelmäßig Rekorde bei den Steuereinnahmen. Viel davon kommt zwar bisher nicht bei den Steuerzahlern an, doch immerhin konnten sich 2016 Hunderttausende Lexware-Kunden ihr Stück vom großen Steuerkuchen abschneiden. Über 500.000.000 Euro haben die Finanzämter so an zu viel gezahlten Steuern zurückgezahlt. Am stärksten wuchs dabei die Online-Sparte.
Online ist Innovationstreiber bei Steuersoftware
Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen? Kein Problem mit dem Steuer-Chatbot, den smartsteuer erstmals auf Facebook einsetzte und der Hunderte Kunden begeisterte. Dass smartsteuer Apps rund um die Steuererklärung anbietet, versteht sich heutzutage von selbst. Integrationen mit anderen Programmen und Diensten sind hier kein Selbstzweck. Sie kommen nur zum Einsatz, wenn die Nutzer davon profitieren – so wie bei der Integration zwischen der Buchhaltungs-Software lexoffice und der Online-Lösung smartsteuer. Sogar ein klassisches Medium wurde erfolgreich eingesetzt: Erstmals brachte smartsteuer TV-Werbung – und verdoppelte damit seine Markenbekanntheit in der Zielgruppe. Und wo alle immer von besserer Usability reden, wird die kinderleichte Bedienung von smartsteuer von der Stiftung Warentest im April 2016 als beste ausgezeichnet.
Obwohl smartsteuer nur einen Browser braucht, ist es vom Umfang her längst ebenbürtig mit den klassischen Steuersparprogrammen. Das wird ab 2017 noch deutlicher, denn dann kann smartsteuer mit der Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung auch Personengesellschaften wie GbR und KG sowie Erbengemeinschaften bei der Steuer helfen. Bisher leistete die Online-Lösung ihre Dienste bei der Einkommensteuererklärung und unterstützte zudem Selbständige, Gewerbetreibende und Besitzer von Photovoltaikanlagen.
Das alles zusammen überzeugt smartsteuer-Neukunden: Jeder vierte von ihnen hatte bisher Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen gebraucht – jetzt nehmen sie ihre Steuersachen selbst in die Hand.
Desktop-Software weiterhin stark nachgefragt
Auch die bewährten Software-Lösungen von Lexware bringen 2017 einige benutzerfreundliche Neuerungen. In den aktualisierten Versionen von TAXMAN 2017 und QuickSteuer 2017 lassen sich Belege mit dem neuen Belegmanager einfacher erfassen. Sie können individuell gefiltert und kategorisiert werden. Zudem weisen die Programme künftig besser und deutlicher auf Ungereimtheiten und Fehler hin, so dass sich die Steuererklärung schneller erledigen lässt. Individuell einstellbare Schriftgrößen machen die Bedienung der Software noch komfortabler.
Beide Steuerprogramme gibt es wie gewohnt in verschiedenen Ausführungen. Die TAXMAN-Lösung ist als Standard-Variante und in den drei Versionen für Rentner, Selbstständige oder Vermieter erhältlich. Neben der Standard-Fassung können Gewerbetreibende und Selbstständige mit der QuickSteuer Deluxe-Variante bei ihrer Steuererklärung vom Lexware Know-How profitieren.
Nützliche Informationen auf kostenfreien Web-Portalen
Wie in jedem Jahr gab es auch 2016 wieder zahlreiche steuerliche Änderungen. So stiegen der Grundfreibetrag und die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz. Immer gut informiert bleiben Steuerzahler mit unseren Info-Portalen. So liefern steuern.de und der smartsteuer-Blog aktuelle Steuer-Informationen und bieten Tipps für die optimale Steuererklärung. Die Website meine-erste-steuererklaerung.de richtet sich an junge Menschen, die sich erstmals eine Rückerstattung sichern wollen. Der Blog kann-man-das-absetzen.de klärt Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit und auf steuerfrage.de können sich Nutzer ihre Fragen von der erfahrenen Community beantworten lassen.
Preise
Online Software smartsteuer
Standard: 14,95 €
Plus:
Pro:
Family & Friends:
Verfügbar ab 01. Januar 2017.
Desktop Software
TAXMAN 2017(Standard-Version): 29,90 €
für Rentner & Pensionäre:
für Selbstständige:
für Vermieter:
QuickSteuer 2017(Standard-Version): 14,99 €
Deluxe-Version:
Verfügbar ab sofort.
Systemvorraussetzungen für Desktop-Software:
Microsoft Windows 7 SP1 (ab Version Home) / Windows 8.1, Windows 10 (jeweils dt. Version) | 2-GHz-Prozessor oder höher | 2 GB RAM oder höher | Grafikauflösung mind. 1024 x 768 (4:3) oder 1366x768 (16:9) | Aktueller Webbrowser, Internetzugang und Produktaktivierung erforderlich