Jahresabschluss rückgängig machen (Lexware buchhaltung/plus)

Falls Sie in einem abgeschlossenen Buchungsjahr noch Buchungen erfassen müssen, machen Sie den Jahresabschluss rückgängig.

Hinweise

  • Jahresabschlüsse können nur in chronologischer Reihenfolge aufgehoben werden. Falls Sie einen weiter zurückliegenden Jahresabschluss aufheben wollen, heben Sie alle dazwischenliegenden Jahresabschlüsse rückwärts in chronologischer Reihenfolge auf.
    Beispiel: 2024 > 2023 > 2022
  • Durch einen Jahresabschluss werden automatisch auch alle Monate abgeschlossen. Machen Sie deshalb nach dem Jahresabschluss die Monatsabschlüsse in den Monaten rückgängig, in denen Sie noch Buchungen erfassen wollen.

 


Jahresabschluss rückgängig machen

  1. Wechseln Sie in das Jahr, in dem Sie den Jahresabschluss aufheben wollen.
  2. Öffnen Sie das Menü 'Extras - Jahresabschluss'.
  3. Setzen Sie den Haken bei 'Jahresabschluss ... rückgängig machen'.
  4. Klicken Sie auf 'OK'.
  5. Wichtig: Beachten Sie die Hinweise zu den Saldenvortragsbuchungen.
  6. Klicken Sie auf 'OK'.
  7. Bestätigen Sie die Meldung 'Der Jahresabschluss ... wurde erfolgreich aufgehoben'.
  8. Das Jahr ist wieder freigegeben.

 


Monatsabschluss aufheben

  1. Öffnen Sie das Menü 'Extras - Monatsabschluss'.
  2. Abgeschlossene Monate sind mit dem Vermerk 'gesperrt' gekennzeichnet und angehakt. Entfernen Sie den Haken beim ersten freizugebenden Monat. Der Monatsabschluss wird auch für alle nachfolgenden Monate aufgehoben.
    Beispiel: Freigabe der Monate November und Dezember.
  3. Klicken Sie auf 'Monatsabschluss'.
  4. Bestätigen Sie die Frage 'Wollen Sie die Monate ... öffnen' mit Klick auf 'Ja'.

 


Saldovortragsbuchungen aktualisieren

Falls Sie Saldovortragsbuchungen in das neue Jahr übertragen haben, werden diese Vortragsbuchungen durch das Aufheben des Jahresabschlusses nicht rückgängig gemacht. Buchen Sie Korrekturen zu den EB-Werten im Folgejahr manuell.