Übersicht
Zu den vorrangigen Jahresabschlussarbeiten gehören:
- Abstimmung der Konten
- Inventur und Abstimmung der Warenbestände
- Bewertung des Vermögens (Anlagen, Forderungen)
- Abschreibungsbuchungen
- Buchungen von Wertberichtigungen
Abstimmung der Konten
Kontoart | Aufgaben |
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Finanzkonten | Konten mit Saldenbestätigung der Bank abgleichen. Kassenkonto mit Bestand laut Kassenbuch abgleichen. |
Interimskonten | Abstimmen der Interimskonten. Buchen Sie Betriebseinnahmen- und Ausgaben erfolgswirksam aus. |
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Abgleich der Salden der Buchhaltung mit Lieferanten und Geschäftskunden. |
Anzahlungen | Erhaltene und geleistete Anzahlungen prüfen und ggf. Umbuchungen durchführen. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Kreditkonto mit Bankauszug abgleichen: Tilgung, Zins, Disagio sind periodengerecht abgegrenzt. |
Umsatzsteuerkonten | Überprüfen der Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Umsatzsteuerforderungen mit Hilfe der Umsatzsteuerverprobung. |
Privatkonten | Prüfen der Privatentnahmen und Privateinlagen und Buchen des Eigenverbrauches. |
Lohnkonten | Prüfen der Konten 'Verbindlichkeiten aus Lohn+Gehalt'. Besonders die Konten zur sozialen Sicherheit sollten mit den Beitragsnachweisen und Beitragszahlungen übereinstimmen. |
Abschlussarbeiten
Bereich | Aufgaben |
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Planmäßige Abschreibungen | Planmäßige Abschreibung auf Anlagevermögen buchen. |
Wirtschaftsgüter bis 410 EÜR | Wahlrechte für Wirtschaftsgüter bis 410 EÜR optimal nutzen. |
Anlagenzugänge und Anlagenabgänge | Anlageverzeichnis prüfen und Anlagenzugänge und Anlagenabgänge korrekt buchen. |
Sonderabschreibungen | Prüfen, ob es steuerrechtliche Möglichkeiten zur Sonderabschreibung gibt, oder ob handelsrechtlich auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden muss. |
Leasing | Geleaste Gegenstände werden je nach Vertragsgestaltung dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zugerechnet. Die Leasingraten sind periodengerecht abzugrenzen. |
Leasingsonderzahlungen | Leasingsonderzahlungen müssen auf die Laufzeit des Vertrages verteilt werden (aktiver Abgrenzungsposten). |
Steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben: | Nicht abziehbare Betriebsausgaben § 4 Abs. 5 EStG z. B. Bewirtungskosten, Geschenke, Gewerbesteuer dürfen den steuerlichen Gewinn nicht mindern. |
Eigenleistungen | Sind Herstellungskosten optimal erfasst und Eigenleistungen aktiviert? |
Teilwertabschreibung | Für nicht mehr marktgängige Waren muss der niedrigere Teilwert herangezogen werden. |
Wertberichtigungen | Uneinbringliche und zweifelhafte Forderung müssen von den einwandfreien Forderungen getrennt werden. |
Pauschale Wertberichtigung | Ausfallrisiko (Forderungen, Zins, Skonto) prüfen und nach Erfahrungswerten den Prozentsatz zur pauschalen Wertberichtigung ermitteln. |
Steuerfreie Rücklagen | Bildung oder Auflösung steuerfreier Rücklagen prüfen (z. B. Investitionsabzugsbetrag). |
Rückstellungen | Ungewisse Verbindlichkeiten buchen (z. B. Gewerbesteuer-Nachzahlung). |
Rechnungsabgrenzung | Aktive und passive Rechnungsabgrenzung ermitteln und ggf. buchen. |