Hintergrund
Der Bundesfreiwilligendienst wurde als Nachfolger der Wehrpflicht (Wehr- oder des Zivildienstes) eingeführt. Er ist eine neue Form des freiwilligen Dienstes. Er steht beiden Geschlechtern ohne Altersgrenze offen und dauert im Regelfall zwischen 6 und 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Vorgehen:
Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene
Für die Abrechnung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Freiwilligendienst verwenden Sie die Personengruppe 123.
Freiwilligendienste sind:
- Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)
- Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)
Tragen Sie die Personengruppe 123 auf der Seite 'Tätigkeit' in den Mitarbeiterstammdaten ein.
Besonderheit:
Wenn der Freiwilligendienst unmittelbar im Anschluss an ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnt, gilt für die Arbeitslosenversicherung die monatliche Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme - nicht das tatsächlich vereinbarte Entgelt.
In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden die Beiträge je nach Beitragsgruppe aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet.
Definition unmittelbarer Anschluss:
Einunmittelbarer Anschluss ist gegeben, wenn zwischen Ende des Versicherungspflichtverhältnisses und Beginn des Jugend- und Bundesfreiwilligendienstes nicht mehr als ein Monat liegt.
In diesem Fall wählen Sie die Option.'Der Freiwilligendienst wird in unmittelbarem Anschluss an ein Versicherungsverhältnis geleistet'
Umlageversicherung
- In der Umlageversicherung U2 besteht Versicherungspflicht. Setzen Sie in den Mitarbeiterstammdaten auf der Seite 'Kasse' das Häkchen bei U2.
- In der Umlageversicherung U1 besteht keine Versicherungspflicht.
Unabhängig von der Höhe des Entgelts trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe.
Die Insolvenzgelumlage wird aus dem beitragspflichtigen Entgelt berechnet.
Bundesfreiwilligendienst für Altersvollrentner
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist auch ein Angebot für Rentner unabhängig ihres Alters.
Für die Abrechnung von Rentner im Bundesfreiwilligendienst bleibt die Personengruppe 119 bestehen.
Wählen Sie in den Personalstammdaten auf der Seite 'Tätigkeit' zusätzlich die Option 'Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst'.
Der Beitragsgruppenschlüssel 3-3-2-1 bleibt weiterhin gültig. Die Beiträge in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber zu 100 %.
Hinweis: Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen sind von dem Freiwilligen-Dienstleistenden zu beachten.
Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst
Dauer und Abrechnung:
Zeitraum | Entgelt/Sachleistung |
In der Regel 12 zusammenhängende Monate | Die Teilnehmer erhalten unentgeltliche:
|
Mindestens müssen 6 Monate vereinbart sein | |
Max. DauerBFD = 18 Monate | |
Ausnahme: Im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts ist eine Gesamtdauer von 24 Monaten möglich. |
*Anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung als Sachleistung sind ersatzweise auch entsprechende Geldleistungen möglich.
Bestimmungen:
- Die Freiwilligen schließen einen Vertrag mit dem Träger, der allerdings kein Arbeitsvertrag ist.
- Es handelt sich um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit.
- Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutz-Gesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes in vollem Umfang.
- Im Krankheitsfall sind bis zur Dauer von 6 Wochen Taschengeld und Sachleistungen oder die Geldersatzleistungen weiterzuzahlen.
- Die Teilnehmer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
- Die Teilnehmer am BFD sind versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit ist ausgeschlossen.
- Die Geld- und Sachbezüge sind beitragspflichtige Einnahmen.
- Die Einsatzstelle trägt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Auftrag des Bundes allein.
- Die Anwendung der Gleitzonenregelung ist nicht möglich.
- Da die Teilnehmer Krankengeldansprüche haben, gilt der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.