Wenn der Mitarbeiter nach Ablauf der Höchstbezugsdauer kein Krankengeld mehr erhält (Aussteuerung), hat er bei andauernder Arbeitsunfähigkeit ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 145 SGBIII. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn das arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnis noch besteht.
Fall 1: Krankengeldanspruch ist erschöpft, Arbeitsverhältnis besteht weiter
Zum Ablauf der sich an das Ende des Krankengeldbezugs anschließenden Monatsfrist muss eine Abmeldung erstellt werden (Abgabegrund 34). Diese Regelung gilt auch für die Bezieher von Krankentagegeld einer Privatversicherung. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch längstens für einen Monat.
Wenn der Arbeitnehmer die Beschäftigung nach einer Aussteuerung wieder aufnimmt, ist der Arbeitnehmer mit dem Abgabegrund 13 anzumelden.
Vorgehen:
- Erfragen Sie das Abmeldedatum bei der Krankenkasse.
- Erfassen und speichern Sie das erfragte Datum als 'Beginndatum' der Fehlzeit 'Krankheit, nach Ablauf Krankengeldbezug'.
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- Versenden Sie die SV-Meldung mit Meldegrund 34.
Fall 2: Krankengeldanspruch ist erschöpft, mit unmittelbar anschließendem Arbeitslosengeldbezug
In Fällen, in denen nach dem Ende des Krankengeldanspruchs das Arbeitsverhältnis zwar weiterhin noch besteht, der Arbeitnehmer allerdings Arbeitslosengeld(Nahtlosigkeitsregelung) erhält, ist die Monatsfrist nicht anzuwenden.
Hier ist eine Abmeldung mit dem letzten Tag des Krankengeldbezugs zu erstellen (Abgabegrund 30).
Vorgehen:
- Erfragen Sie das Abmeldedatum bei der Krankenkasse.
- Erfassen und speichern Sie das erfragte Datum als 'Beginndatum' der Fehlzeit 'nach Ablauf Krankengeldbezug mit ALG'.
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Lexware lohn+gehalt professional/premium - Versenden Sie die SV-Meldung mit Meldegrund 30.
Hinweis: Erstellen Sie die Arbeitsbescheinigung in Lexware lohn+gehalt. Versenden Sie die Arbeitsbescheinigung über das Lexware meldecenter.