Definition Datenübermittler:
Im ELStAM Verfahren wird zur Identifizierung des Arbeitgebers die aktuelle Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte übermittelt. Die Datenübermittler identifizieren sich über das verwendete Zertifikat.
Hierdurch stellt die Finanzverwaltung sicher, dass jederzeit nachverfolgt werden kann, wer wann welche Daten aus der Datenbank abgerufen hat.
Der Datenübermittler kann der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Dritter sein.
Hinweis: Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnungen über einen Dritten erstellen lassen, z.B. durch einen Steuerberater, benötigen kein eigenes Zertifikat. Hierfür ist es ausreichend, wenn sich der Dritte registriert, da dieser als Datenübermittler fungiert.
Wechsel des Datenübermittlers:
Damit Sie die Änderungslisten mit den aktuell gültigen ELStAM im Programm abrufen können, muss in folgenden Fällen ein Wechsel des Datenübermittlers gemeldet werden:
- ELStAM Meldungen wurden bisher mit einer anderen Software oder mit 'ElsterOnline - ElsterFormular' übertragen.
- Verlängerung oder Neubeantragung des ELSTER-Zertifikats z.B wegen geänderter Steuernummer des Datenübermittlers.
Wichtig:
Damit die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Änderungslisten von Lexware lohn+gehalt zugeordnet werden können, empfehlen wir Ihnen die Daten vor der Konfiguration des neuen Zertifikats abzuholen.
Vorgehen:
Voraussetzung: Der aktuelle Abrechnungsmonat in Lexware lohn+gehalt muss mit dem Kalendermonat (tatsächliches Kalenderdatum) übereinstimmen.
Rufen Sie die Funktion 'Wechsel des Datenübermittlers' in Lexware lohn+gehalt auf:
- Wählen Sie über das Menü 'Extras - ELStAM - ELStAM Meldungen - Wechsel des Datenübermittlers'.
- Setzen Sie das Häkchen bei 'Wechsel des Datenübermittlers zum ...'
- Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Weiter' und schließen Sie den Vorgang mit 'Senden' ab.
Nach erfolgreicher 'Ummeldung' erhalten Sie von der Finanzverwaltung die aktuell gültigen ELStAM der angemeldeten Mitarbeiter..