Die persönliche Steuer ID dient der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Sie wird nach § 139 b der Abgabenordnung vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jedem Steuerpflichtigen zugeteilt und soll die bisherige Steuernummer und eTin ersetzen.
Die Identifikationsnummer ist auf der Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung aufgedruckt.
Wurde dem Mitarbeiter keine Steuer ID zugeteilt, kann er diese beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die persönliche Steuer ID mitzuteilen.
Die Steuer ID berechtigt den Arbeitgeber zum Austausch der ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) des Mitarbeiters mit den Finanzbehörden. Sie wird außerdem für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung benötigt.
Im Programm erfassen Sie die Identifikationsnummer in den Mitarbeiter-Stammdaten auf der Seite Steuerdaten.