E-Bilanz: Stammdaten ergänzen

In der E-Bilanz Zentrale werden Firmenangaben aus den Firmenstammdaten der Buchhaltung übernommen. Weitere Pflichtangaben ergänzen Sie in den Registerkarten 'Stammdaten' und 'Dokumentdaten'.

Hinweise

  • Start der E-Bilanz Zentrale
    Sie starten die E-Bilanz Zentrale über das Menü 'Extras - ELSTER - E-Bilanz Zentrale'. 
  • Speicherung der Eingaben
    Beim Schließen der E-Bilanz Zentrale werden Ihre Eingaben automatisch gespeichert.
  • Übernahme von Firmendaten
    Beim erstmaligen Start der E-Bilanz Zentrale werden einige Angaben aus den Firmenstammdaten übernommen, z. B. Firmenname, Steuernummern. Spätere Änderungen der Firmenstammdaten werden nicht automatisch übergeben. Aktualisieren Sie diese Angaben manuell.
  • Eingabe der Stammdaten
    Die Stammdaten tragen Sie auf der zweiten Registerkarte 'Stammdaten ergänzen' ein. Die Registerkarte gliedert sich in 'Stammdaten' und 'Dokumentdaten'.
  • Pflichtfelder
    Wenn Sie Pflichtfelder (rot umrandet) nicht gefüllt haben, ist der Wechsel auf die nächste Seite nicht möglich. 

 


Stammdaten ergänzen

Wählen Sie Ihre Rechtsform aus der Liste.

Passend zur Rechtsform stehen unterschiedliche Dokumentdaten, Berichtsbestandteileund Taxonomie-Positionen zur Auswahl.

Unternehmenskennnummern

13-stellige SteuernummerPflichtfeld mit folgender Ausnahme: Bei Eröffnungsbilanz reicht die Bundesfinanzamtsnummer.
Die in den Firmenstammdaten hinterlegte 10- bzw. 11-stellige Steuernummer wird automatisch in die 13-stellige bundeseinheitliche Steuernummer umgewandelt. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Steuernummer finden Sie durck Klick auf das Informationssymbol.
Steuerliche IdNr.Die 11-stellige steuerliche IdNr. gibt es nur für natürliche Personen. Geben Sie diese Nummer manuell ein.
4-stellige BundesfinanzamtsnummerPflichtfeld: Die 4-stellige Bundesfinanzamtsnummer wird aus der 13-stelligen bundeseinheitlichen Steuernummer berechnet und automatisch übernommen.

 

Taxonomien

Für die Zwecke der E-Bilanz gibt es die Kerntaxonomie und verschiedene Branchentaxonomien.

  • Die Kerntaxonomie ist branchenneutral und kann im Regelfall genutzt werden.
  • Branchenspezifische Taxonomien gibt es in Form von Spezialtaxonomien und Ergänzungstaxonomien. 

Lexware buchhaltung unterstützt die Kerntaxonomien und die Ergänzungstaxonomien.

Art der TaxonomieUnternehmensformen/Branchen
KerntaxonomieEinzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften
ErgänzungstaxonomieKrankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Verkehrsunternehmen (JAbschlVuW), Wohnungswirtschaft (JAbschlWuV), Kommunale Eigenbetriebe (EBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss)
SpezialtaxonomieSpezialtaxonomien werden nicht unterstützt.
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV), Versicherungsunternehmen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV)

Folgende Kerntaxonomien stehen in Lexware buchhaltung zur Verfügung:

Version Lexware buchhaltungKerntaxonomien
Version 20256.7 und 6.8
Version 20246.7 und 6.6
Version 20236.6 und 6.5

 

Berichtbestandteile

Art des BerichtsWählen Sie 'Jahresabschluss'.
BilanzartWählen Sie 'Jahresabschluss' oder 'Eröffnungsbilanz'.
Hinweis: Eine Eröffnungsbilanz ist erforderlich z. B. bei der Gründung eines Unternehmens, Wechsel der Gewinnermittlungsart.
BilanzierungsstandardWählen Sie 'deutsches Handelsrecht', 'deutsches Handelsrecht (sog. Einheitsbilanz)' oder 'deutsches Steuerrecht'.
Hinweis: Wählen Sie hier den Stand Ihrer Buchhaltung aus. Wenn Sie nach handelsbilanziellen Regeln gebucht haben, wählen Sie 'deutsches Handelsrecht‘. Damit steht Ihnen die Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz zur Verfügung.
GuV-FormatZur Auswahl steht das Gesamtkostenverfahren.
Anlagespiegel bruttoDer Anlagespiegel brutto ist ein Pflichtbestandteil der E-Bilanz.
Steuerlicher BetriebsvermögensvergleichDie Übermittlung der Daten für den Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich ist ab der Taxonomie 6.4 Pflicht.
Kontennachweis übermittelnBis Taxonomie 6.7: Voreinstellung 'Nein'. Wenn Sie den Kontennachweis aktivieren, wird auf der Seite 'E-Bilanz erstellen' die Spalte 'Kontennach-weis' angezeigt.
Ab Taxonomie 6.8: Die Übermittlung des Kontennachweises ist verpflich-tend (§ 5b Abs. 1 EStG).
Kapitalkontenentwicklung für
Personenhandelsgesellschaften
Die Aktivierung erfolgt automatisch bei einer Rechtsform 'Personengesellschaft'. Eine manuelle Auswahl ist nicht möglich.
Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der GewinnermittlungsartDie Option 'ja' müssen Sie auswählen, wenn Sie im Berichtsjahr von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich übergegangen sind. Dann müssen Sie das Übergangsergebnis in der E-Bilanz ausweisen. 
Steuerliche GewinnermittlungDurch die Auswahl einer Rechtsform 'Einzelunternehmen' oder 'Personengesellschaft' wird die zugehörige steuerliche Gewinnermittlung als Berichtsbestandteil automatisch ausgewählt.
Bilanzgewinn/BilanzverlustVoreinstellung 'Nein'. Wenn Sie die Bilanz unter teilweiser Ergebnisverwendung aufstellen, aktivieren Sie diese Option. Der Berichtbestanteil 'Ergebnisverwendung' wird angeboten.


Wirtschaftsjahr

Wählen Sie Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres und den Bilanzstichtag.

 


Dokumentdaten

Folgende Pflichtangaben werden für die Übertragung der E-Bilanz benötigt:

FertigstellungsstatusWählen Sie 'vorläufig' oder 'endgültig'.
Status des BerichtsWählen Sie 'erstmalig', 'berichtigt', 'geändert', 'berichtigt und geändert', 'identischer Abschuss mit differenzierteren Informationen'.
Bilanzart steuerlich bei PersG/MitunternehmerschaftAusschließlich bei Mitunternehmer.
Wählen Sie 'Sonder- oder Ergänzungsbilanz'
Bericht gehört zuAusschließlich bei Mitunternehmer.
Hinterlegen Sie Name und Unternehmenskennnummern der Gesamthand.
Gesellschafter/(Sonder-)MitunternehmerHinterlegen Sie die Angaben zu den einzelnen Gesellschaftern.

 


Weitere FAQs und Videos zur E-Bilanz Zentrale

FAQs

 

Videos