Die elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) wird in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen - und ist ab dem 01.01.2025 im B2B-Bereich Pflicht. Es gibt Übergangsregelungen gemäß § 27 Abs. 39 UStG, dennoch ist das Thema voll im Fokus. Aus Lexware können Sie zwei Versandarten versenden, die der EN16931 Norm entsprechen - die XRechnung (strukurierte Daten im Format XML) und ZUGFeRD, ein Hybridformat aus einer PDF Datei und einem darin eingebetteten XML, die alle Daten strukturiert in BT-Feldern übermittelt.
Überblick
Im Folgenden haben wir Ihnen daher die wichtigsten FAQs rund um die Versandarten XRechnung und ZUGFeRD zusammengestellt, die Sie aus Lexware versenden können.
Lexware eRechnung - Format ZUGFeRD basic/EN16931/Extended* versenden
Lexware eRechnung - XRechnung versenden
Lexware eRechnung - Der Signaturdienst für Ihre Rechnungen
Beachten Sie: wir haben hier eine FAQ zusammengestellt mit einigen der wichtigsten Antworten zu aktuellen Fragen im Bezug auf E-Rechnungen in Lexware:
Allgemeine Informationen & Fragen:
Anforderung an die Rechnungsstellung im Format XRechnung
Anforderung an die Rechnungsstellung Format ZUGFeRD Basic/EN16931/Extended*
Welche E-Mail Empfänger Adresse muss ich im Falle der XRechnung verwenden?
Das ZUGFeRD-Format ist nicht aktiv auf dem eRechnungs-Versand-Dialog
Welche Bankverbindung wird bei der XRechnung an den BUND übermittelt?
Weitere allgemeine Informationen des Bundes zum Thema XRechnungen:
Informationen auf der Seite Bund
Weitere Antworten auf die drängendsten Fragen rund um das Thema E-Rechnung und die kommende E-Rechnungspflicht finden Sie auch auf unseren Landig Pages zum Thema:
https://www.lexware.de/lexware-erechnung
*Wichtiger Hinweis zum Format ZUGFeRD Extended: Das Format wurde ausschließlich für den Geschäftsvorgang von Rechnungen in Verbindung mit Abschlagsrechnung und Sammelrechnungen freigeschaltet. Weitere Geschäftsvorfälle sind nicht im Funktionsumfang von ZUGFeRD Extended enthalten und die Versandart ist für weitere besondere Geschäftsvorfälle nicht geeignet.