Hinweis
Lexware lohn+gehalt prüft vor dem Monatswechsel, ob Sie die UV-Stammdaten für das aktuelle Meldejahr bei der Berufsgenossenschaft abgerufen und aus der Antwortzentrale übernommen haben.
Hinweis: Ab dem Abrechnungsmonat September ist ein Monatswechsel in Oktober 2024 nicht möglich. Das Programm weist Sie durch diese Meldung darauf hin:
Tipp. Nutzen Sie zum Versand Ihrer Meldungen den kostenlosen Service 'Lexware meldecenter'.
In den folgenden Video haben wir die verschiedenen Vorgehensweisen ergänzend dargestellt.
Wenn Sie Ihre Meldungen üblicherweise mit Lexware lohn+gehalt versenden und zu sendende Meldungen auf der Meldeprüfliste aufgeführt sind, wird der Monatswechsel gesperrt.
Beachten Sie hierzu die FAQ: Meldung: Der Monatswechsel ist nicht möglich
Statt dem Lexware meldecenter soll für die Übertragung der BG Meldungen grundsätzlich das SV-Meldeportal genutzt werden?
Wichtiger Hinweis:
Für die Nutzung des SV-Meldeportals müssen Sie eine Meldegebühr bezahlen und die Meldedaten selbst eingeben.
Prüfen Sie deshalb sorgfältig, ob Sie Ihre Meldungen nicht lieber über das kostenlose Lexware meldecenter in Lexware lohn+gehalt übertragen möchten.
Die nachfolgend beschriebene Abhilfe ist ausschließlich bei Nutzung des kostenpflichtigen SV-Meldeportals anzuwenden. Wenn Sie das Lexware meldecenter nutzen, dürfen Sie den Zeitraum nicht deaktivieren.
Zeitraum in der BG-Verwaltung deaktivieren:
- Klicken Sie hierzu auf 'Verwaltung - Berufsgenossenschaften aktuelle Firma...'
- In der Registerkarte 'Mitgliedschaft' deaktivieren Sie den betroffenen Zeitraum.
Wichtig: Sie müssen den nach dem Jahreswechsel automatisch neu erzeugten Zeitraum jährlich erneut deaktivieren. Ansonsten wird im Januar eines Jahres die Anfrage an den Stammdatendienst erzeugt und der Monatswechsel in den Oktober gesperrt wenn Sie diese Meldung nicht versenden.
Vorgehen bei Nutzung des Lexware meldecenters
Prüfen Sie, welcher Schritt des UV-Meldeverfahrens in der aktuellen Firma noch nicht erledigt ist.
Kurzübersicht der einzelnen Schritte:
Schritte | Wo und wie prüfen? |
1. Schritt a.) Die Anfrage an den BG-Stammdatendienst wurde erfolgreich versendet b.) Die UV-Stammdaten wurden in die Antwortzentrale übernommen. | a.) Extras- meldecenter- Anfrage BG-Stammdatendienst- Prüfliste für aktuelle Firma'. b.) 'Extras - meldecenter - Abholen vom meldecenter' |
2. Schritt Die Übernahme der UV-Stammdaten aus der Antwortzentrale ist erfolgt. | Antwortzentrale-Rückmeldungen Meldeverfahren: Antwortzentrale-meldecenter Verarbeitungsprotokolle |
3. Schritt Der Bericht 'Abgleich GTS' beinhaltet keine Abweichungen. | 'Extras-meldecenter-Anfragen BG-Stammdatendienst'. Korrigieren Sie bei Abweichungen die Gefahrtarifstelle in den Mitarbeiterstammdaten auf der Seite 'Berufsgenossenschaft'. |
Wie können Sie einfach prüfen, ob die Anfrage an den BG-Stammdatendienst erfolgreich war und die zurückgemeldeten Daten übernommen wurden?
Rufen Sie dazu das Menü 'Verwaltung-Berufsgenossenschaften aktuelle Firma' auf. Die erfolgreiche Übernahme der von der Berufsgenossenschaft zurückgemeldeten Stammdaten wird auf der Seite Mitgliedschaft durch dieses Symbol bestätigt
* Übersicht der häufigsten Fehlerrückmeldungen in der Antwortzentrale
- DSAY03 Das Mitglied ist nicht bekannt
- DSAY07 Die Anfrage der Stammdaten ist für dieses Meldejahr nicht möglich
- DSAY08 Es gab bereits einen Abruf für dieses Mitglied und Beitragsjahr
Eine detaillierte Beschreibung (inklusive Abbildungen des Meldeverfahrens) können Sie in dieser FAQ nachlesen:
Elektronischer Lohnnachweis: Ablauf und Funktionen im Programm