Hintergrund
Die Minijob-Zentrale hat für geringfügig Beschäftigte neben den Sozialversicherungsabgaben auch die Lohnsteuer einzuziehen. Um dieses Verfahren transparenter zu machen, ist ab 01.01.2022 in Entgeltmeldungen zusätzlich der Datensatz 'Steuerdaten' zu übermitteln.
Der Datensatz 'Steuerdaten' beinhaltet folgende Angaben:
- die Steuernummer des Arbeitgebers
- die Steueridentifikationsnummer
- die Art der Besteuerung
Weitere Erläuterungen und auf welchen Dokumenten Ihr Mitarbeiter die Steueridentifikationsnummer finden kann, können Sie auf bei Minijobzentrale nachlesen.
Vorgehen:
Geben Sie für alle geringfügig Beschäftigte die Steueridentifikationsnummer ein.
Wenn Ihnen die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt, fordern Sie diese zeitnah bei Ihrem Mitarbeiter an. Nur so kann die Jahresmeldung 2021 und alle Entgeltmeldungen ab 01.01.2022 mit dem erforderlichen Datensatz 'Steuerdaten' an die Minijob-Zentrale versendet werden.
Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland hat (Grenzgänger) und deshalb keine Steuer ID erhält ignorieren Sie den Hinweis im Lexware scout und lassen Sie das Eingabefeld leer.