Hinweis: Die Sperre ist aktiv, wenn Sie das Lexware meldecenter aktiviert haben. Die Sperre greift auch dann, wenn Sie das Lexware meldecenter bisher nicht genutzt haben und die Meldungen z. B. mit sv.net oder dem SV-Meldeportal übermittelt haben.
Wenn Sie das Lexware meldecenter versehentlich aktiviert haben und dies rückgängig gemacht werden soll, weil Sie ausschließlich sv.net bzw. das SV-Meldeportal nutzen, wenden Sie sich an die Anwendungsberatung Ihres Programms.
Unsere Servicemitarbeiter können das Lexware meldecenter wieder deaktivieren.
Beachten Sie: Spätestens ab 2025 wird das SV-Meldeportal kostenpflichtig. Wir empfehlen Ihnen das kostenlose Lexware meldecenter zu nutzen.
Wenn Sie das Lexware meldecenter nur für den Versand von SV- oder EEL-Meldungen nutzen und die BG- Meldungen über das SV-Meldeportal senden, gehen Sie wie in dieser FAQ beschrieben vor.
Das UV-Meldeverfahren umfasst folgende Meldungen:
- Anfragen BG-Stammdatendienst (aktuelles Abrechnungsjahr)
- UV-Lohnnachweis (abgeschlossenes Kalenderjahr)
- UV-Jahresmeldungen (Meldegrund 92, abgeschlossenes Kalenderjahr).
Hinweis: Auch für landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften müssen Sie UV-Jahresmeldungen mit Meldegrund 92 versenden.
Weil die Beiträge zur Unfallversicherung von der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nicht nach dem Arbeitsentgelt berechnet werden, ist dieses mit 0 EUR augewiesen.
Vorgehen
Versenden Sie die oben aufgeführte Meldungen über das 'Lexware meldecenter'.
Beachten Sie hierzu auch diese FAQ, in der die detaillierte Vorgehensweise beschrieben ist: Meldung: UV-Meldeverfahren nicht vollständig