Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.) eines neuen Mitarbeiters bei der Rentenversicherung abrufen

Ab der Programm-Version 28.51/24.51 (Update Juli 2024) können Sie gem. § 28a Abs. 3a SGB IV die Sozialversicherungsnummer in Echtzeit im Mitarbeiterassistenten abfragen. Die bisherige Anfrage über den Sendeassistenten und die Übernahme der Rückmeldung aus der Antwortzentrale entfällt.

Hintergrund

§ 28a Abs. 3a SGB IV - Meldepflicht:

(3a) Der Arbeitgeber oder eine Zahlstelle nach § 202 Absatz 2 des Fünften Buches hat in den Fällen, in denen für eine Meldung keine Versicherungsnummer des Beschäftigten oder Versorgungsempfängers vorliegt, im Verfahren nach Absatz 1 eine Meldung zur Abfrage der Versicherungsnummer an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermitteln; die weiteren Meldepflichten bleiben davon unberührt. Die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt dem Arbeitgeber oder der Zahlstelle unverzüglich durch Datenübertragung die Versicherungsnummer oder den Hinweis, dass die Vergabe der Versicherungsnummer mit der Anmeldung erfolgt.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28a.html

Voraussetzungen

  1. Um die Sozialversicherungsnummer bei der Krankenkasse abzufragen, benötigen Sie eine Internetverbindung.
    Wenn kein Zugriff auf das Internet möglich ist, erhalten Sie eine entsprechende Meldung.
  2. Sie müssen das Lexware meldecenter aktiviert haben und im Service Center angemeldet sein. Andernfalls erhalten Sie die nachfolgenden Meldungen.

Hinweis: Wenn Sie einen Mitarbeiter mit einem Eintrittsdatum in der Zukunft anlegen, können Sie die Sozialversicherungsnummer erst abrufen, wenn der Eintrittsmonat und der aktuelle Abrechnungsmonat identisch sind.
Beispiel: Mitarbeiter tritt am 01.08. ein--> Die SV.nr. kann erst im Abrechnungsmonat August abgefragt werden. 


Vorgehen

  1. Erfassen Sie die Mitarbeiterstammdaten des neu eingetretenen Mitarbeiters.
  2. Auf der Seite SV-Meldeangaben müssen Sie zur Abfrage der SV.-Nr. den Geburtsort und das Geburtsland erfassen.

    Hinweis: Wenn eine dieser Angaben fehlt, meldet Lexware scout ein Problem:


    Hinweis: Wenn die erforderlichen Daten vollständig eingetragen sind, wird die Schaltfläche 'Sozialversicherungsnummer abfragen' aktiv.
  3. Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Sozialversicherungsnummer abfragen' um die Anfrage zu senden.

    Falls Sie nicht passende Angaben gesendet haben und die Sozialversicherungsnummer nicht abgefragt werden kann, erhalten Sie diese Meldung:

    Sie können die Anfrage jederzeit, z. B. nach einer Korrektur der Angaben, erneut senden.
    Wenn alle Angaben stimmen, erhalten Sie von der Krankenkasse des Mitarbeiters die Sozialversicherungsnummer zurückgemeldet.
  4. Bestätigen Sie die Meldung mit 'OK'
    Ergebnis: Die von der Rentenversicherung zurückgemeldete SV-Nr. wird im Mitarbeiterassistenten auf der Seite 'SV-Meldeangaben' eingetragen.

Hinweise: 

  • Wenn Sie keine Rückmeldung von der Rentenversicherung erhalten, dann haben Sie nach dem erfolglosen Abfrageversuch die Möglichkeit, die Sozialversicherungsnummer manuell einzutragen. 
    Tragen Sie die SV-Nummer aus dem Versicherungsnummernachweis des Mitarbeiters ein und nehmen Sie eine Kopie zu ihren Akten.  
  • Wenn Sie SV-Meldungen mit Meldegrund 10,13 und 20 ohne Sozialversicherungsnummer senden, dann wird von der Rentenversicherung (wie bisher) in die Antwortzentrale die Sozialversicherungsnummer zurückgemeldet.
    Übernehmen Sie in diesem Fall die Sozialversicherungsnummer aus der Antwortzentrale.
     

 

 

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