In Lexware buchhaltung pro/premium steht der Kontenrahmen SKR42 in der Version 2025 zur Verfügung.
In Lexware buchhaltung/plus stellen wir den Kontenrahmen SKR42 in der Version 2025 voraussichtlich mit dem Update Januar 2025 zur Verfügung.
Hintergrund
Eine Überleitung des Kontenrahmens SKR49 auf den SKR42 ist nicht vorgesehen. Sofern Sie den SKR42 zukünftig nutzen möchten, müssen Sie eine neue Firma anlegen. Für das Jahr 2025 ist eine Umstellung auf den SKR42 zwingend, da der Kontenrahmen SKR49 seitens der DATEV bereits abgekündigt ist.
Es ist grundsätzlich möglich, bestehende Firmen weiterhin im SKR49 zu buchen. Der SKR49 wird jedoch nicht mehr durch Lexware buchhaltung gepflegt oder supportet.
Besonderheit bei der Nutzung von SKR49 in Paketen wie Lexware financial office pro/premium:
Sofern Lexware lohn+gehalt mit dem Kontenrahmen SKR49 genutzt wurde, muss ein Systemwechsel auf die neue Firma mit SKR42 vorgenommen werden. Wie Sie einen Systemwechsel vornehmen, können Sie der folgenden FAQ entnehmen:
Wechsel des Abrechnungssystems: Meldungen zur Sozialversicherung erstellen
Firma mit SKR42
Angaben im Firmenassistenten
Für die Neuanlage einer Firma steht Ihnen der Kontenrahmen SKR42 im Firmenassistenten auf der Seite 'Rechnungswesen' zur Verfügung.
Sobald der Kontenrahmen SKR42 ausgewählt wird, ist auf der Seite 'Buchhaltung' unter 'weitere Angaben' das Kontrollkästchen 'In Buchhaltung mit Kostenstellen/Kostenträgern arbeiten' gesetzt und nicht änderbar.
Buchen mit Kostenstellen
Der SKR42 setzt zwingend voraus, dass auf allen Konten mit Kostenstellen gebucht wird, um die Buchungen den einzelnen Sphären (Bereiche eines Vereins) zu zuordnen. Dafür wurde in dem Kontenassistenten auf der Seite 'KSt/KTr' das Kontrollkästchen für die Vorbelegung der Kostenstelle auf 'zwingend' gesetzt. Diese Einstellung lässt sich nicht verändern und umfasst sämtliche Konten im Kontenrahmen SKR42.
Falls Sie nicht mit Kostenstellen arbeiten möchten, haben wir die Möglichkeit geschaffen, die Kostenstelle 'Sammelposten 9' fest zu hinterlegen.
Informationen zur Vorgehenweise finden Sie in dieser FAQ: Buchen im SKR42
Überleitung des Kontenrahmens SKR49 zum SKR42
Wenn Sie bereits mit dem SKR49 arbeiten, besteht keine Möglichkeit, den SKR49 in den SKR42 für eine Firma zu ändern. Es muss stets eine Neuanlage erfolgen.
Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, der 'DATEV Rechnungswesen' nutzt, haben Sie die Möglichkeit, die bestehende SKR49 Buchhaltung in eine SKR42 Buchhaltung umzuwandeln. Dies ist letztmalig für das Jahr 2024 möglich.
Vorgehen
- Schließen Sie das Jahr 2024 in Lexware buchhaltung für Ihre Firma im SKR49 ab.
- Erstellen Sie einen DATEV-Export für das Jahr 2024 aus Lexware buchhaltung.
Eine Anleitung zum DATEV-Export finden Sie in dieser FAQ:
DATEV-Export aus Lexware buchhaltung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen - Senden Sie den DATEV-Export an ihren Steuerberater.
- Der Steuerberater kann letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2024 den Bestand von SKR49 in SKR42 umwandeln.
- Der Steuerberater muss nach der Umwandlung von SKR49 in SKR42 einen Saldenvortrag in das Jahr 2025 mit dem SKR42 vornehmen.
- Der Steuerberater erstellt einen DATEV-Export aus DATEV Rechnungswesen für das Jahr 2025 mit den Vortragswerten für Sie bereit.
- Legen Sie eine neue Firma mit dem SKR42 Kontenrahmen in Lexware buchhaltung für das Jahr 2025 an.
- Mit dem DATEV-Import in Lexware buchhaltung importieren Sie den vom Steuerberater zur Verfügung gestellte DATEV-Export.
Eine Anleitung zum DATEV-Import finden Sie in dieser FAQ:
DATEV-Import aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen - Die Vortragswerte und Debitoren/Kreditoren stehen jetzt in Ihrer Firma zur Verfügung.