Lexware premium - Kassenmodul: Meldepflicht von Kassensystemen ab dem 01.01.2025

Gemäß § 146a Abs. 4 AO müssen Kassensysteme ab dem 01.01.2025 dem zuständigen Finanzamt elektronisch gemeldet werden.

In einem Schreiben informierte das Bundesfinanzministerium Ende Juni 2024 darüber, dass die Mitteilungsverpflichtung ab 2025 umzusetzen ist (BMF, Schreiben v. 28.6.2024, Az. IV D 2 – S 0316-a/19/10011:009).

Danach ist Folgendes zu beachten:

  • Die Mitteilung ist elektronisch über MeinELSTER oder die ERiC Schnittstelle vorzunehmen. Übermittelt werden muss u.a.

          ○ Art des Kassensystems
          ○ Seriennummer der Kasse
          ○ Zertifikat der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
          ○ Datum der Anschaffung/Inbetriebnahme

         Weitere Informationen, wie Sie alle Daten erhalten, finden Sie unten, dort ist auch eine Ausfüllhilfe des Bundesfinanzministeriums zu finden.

  • Die elektronische Übermittlung ist ab 1. Januar 2025 möglich.
     
  • Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme ist die Mitteilung bis zum 31. Juli 2025 zu erledigen.
     
  • Werden elektronische Aufzeichnungssysteme nach dem 1. Juli 2025 angeschafft, sind diese innerhalb eines Monats nach der Anschaffung dem Finanzamt mitzuteilen.
     
  • Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
     
  • Die Mitteilungspflicht gilt auch für gemietete oder geleaste elektronische Aufzeichnungssysteme.

 

Was sind die nächsten Schritte?

Wir werden zum kommenden Update Januar 2025 (Version 25.01) einige Optimierungen vornehmen, die Sie bei der Ermittlung der Kassendaten und somit der Bereitstellung der Daten zur Kassenmeldepflicht unterstützen. Aus diesem Grund spielen Sie unbedingt zunächst das Update Anfang Januar 2025 ein, bevor Sie die nächsten Schritte gehen.

Schritt 1: Update Januar 2025 einspielen

Schritt 2: Erstellen eines "Elster-Kontaktes" über das efsta-Portal

WICHTIG: Nach Installation des Updates Januar 2025 (Version 25.01) rufen Sie das efsta-Portal auf und hinterlegen dort den zukünftigen Elster-Kontakt. Dies ist zwingend erforderlich für die Bereitstellung der notwendigen Daten zur Meldung per E-Mail. efsta bietet die Erstellung eines XML-Exports für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen an. Sie erhalten eine automatische E-Mail-Benachrichtigung (durch efsta) bezüglich des verfügbaren XML-Exports und können den Export im Portal durchführen.

Anschließend muss die Datei in das Elster-Programm (MeinELSTER) importiert werden. In der Ausfüllhilfe der Finanzverwaltung finden Sie weitere Informationen zu den Daten, die übermittelt werden müssen. Die XML-Daten, die Sie exportieren, sind so formatiert, dass ein Upload für die Steuerpflichtigen direkt über MeinELSTER möglich sein wird.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass als Elster-Kontakt ein Verteiler oder eine E-Mail-Adresse genutzt wird, die z.B. nach Ausscheiden von MitarbeiterInnen weiter erreichbar ist.

Weitere Informationen finden Sie hier und demnächst im Info Center Ihres Lexware Programms, sowie im Bereich des Lexware Kassenmoduls.

Das Bundesfinanzministerium stellt ebenfalls weitere Informationen zur Verfügung. Sprechen Sie zu dieser Thematik bei Fragen auch mit Ihrem Steuerbüro.