Hintergrund
Eine Überleitung des Kontenrahmens SKR49 auf den SKR42 ist nicht vorgesehen. Sofern Sie den SKR42 zukünftig nutzen möchten, müssen Sie eine neue Firma anlegen. Für das Jahr 2025 ist eine Umstellung auf den SKR42 zwingend, da der Kontenrahmen SKR49 seitens der DATEV bereits abgekündigt ist.
Es ist grundsätzlich möglich, bestehende Firmen weiterhin im SKR49 zu buchen. Der SKR49 wird jedoch nicht mehr durch Lexware kassenbuch gepflegt oder supportet.
Angaben im Firmenassistenten
Für die Neuanlage einer Firma steht Ihnen der Kontenrahmen SKR42 im Firmenassistenten auf der Seite 2 'Kontenplan' zur Verfügung.
Sobald der Kontenrahmen SKR42 ausgewählt wird, ist auf der Seite 3 'Einstellungen' das Kontrollkästchen 'Buchen mit Kostenstellenerfassung' gesetzt und nicht änderbar.
Buchen mit Kostenstellen
Der SKR42 setzt zwingend voraus, dass auf allen Konten mit Kostenstellen gebucht wird, um die Buchungen den einzelnen Sphären (Bereiche eines Vereins) zuzuordnen.
Falls Sie nicht mit Kostenstellen arbeiten möchten, haben wir die Möglichkeit geschaffen, die Kostenstelle 'Sammelposten 9' fest zu hinterlegen.
Informationen zur Vorgehensweise finden Sie in dieser FAQ:
Buchen im Kontenrahmen SKR42 für Vereine, Stiftungen und gGmbHs
Weitere FAQs zu SKR42
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