Um den neuen Kontenrahmen zu verwenden, müssen Sie die Firma im Januar 2025 neu anlegen. Anschließend können Sie die Mitarbeiterstammdaten importieren und die Abrechnungsdaten erfassen.
Hinweis: Die genannten Kontenrahmen stehen Ihnen in Lexware financial office (ab Update Januar 2025) bzw. allen Lexware professional/premium Versionen (ab Programmversion 2025) zur Verfügung.
Vorgehen
1. Schritt: Abschluss der bisherigen Firma mit SKR49
- Rechnen Sie den Monat Dezember 2024 wie gewohnt ab.
Versenden Sie die LStB 2024. - Wechseln Sie in den Monat Januar 2025.
Versenden Sie die Jahresmeldungen (Meldegrund 50), den Lohnnachweis und die BG-Jahresmeldungen (Meldegrund 92). - Exportieren Sie die Mitarbeiterstammdaten über das Menü 'Datei - Export - Mitarbeiterstammdaten'.
Wie Sie dabei vorgehen, können Sie in dieser FAQ nachlesen: Mitarbeiterstammdaten innerhalb von Lexware Programmen exportieren/importieren. - Prüfen Sie über das Menü 'Berichte - Ermittlung der Restbeitragsschuld', ob eine Differenz vorliegt, die Sie in die neue Firma übertragen.
Tipp: Ändern Sie nach dem Versand der Meldungen den Firmennamen zur besseren Unterscheidung z. B. mit dem Zusatz "bis 2024" oder "SKR49".
Wichtig: Ändern Sie ansonsten keine Einstellungen in den Firmenstammdaten (Firma z. B. nicht als Testfirma kennzeichnen).
2. Schritt: Firma mit SKR42 neu anlegen
- Legen Sie die Firma mit dem Kontenrahmen SKR42 neu an - wenn Sie das noch nicht in einem anderen Modul Ihres Lexware Programms gemacht haben.
- Wählen Sie in den Firmenstammdaten auf der Seite 'Sonstiges' unter 'Abrechnungen generieren ab' den Monat 'Januar 2025' aus.
- Senden Sie die BG-Stammdatenanfrage und übernehmen Sie die zurückgemeldeten Gefahrtarifstellen (GTS).
- Importieren Sie die im 1. Schritt exportierten Mitarbeiterstammdaten über das Menü 'Datei - Import - Mitarbeiterdaten'.
Wie Sie dabei vorgehen, können Sie in dieser FAQ nachlesen: Mitarbeiterstammdaten innerhalb von Lexware Programmen exportieren/importieren.
Hinweis: Das ursprüngliche Eintrittsdatum bleibt bestehen, so dass keine SV-Anmeldungen erstellt werden. - Prüfen und ergänzen Sie ggf. die importierten Mitarbeiterstammdaten.
- Senden Sie den Wechsel des Datenübermittlers über das Menü 'Extras - ELStAM - ELStAM Meldungen'.
Von der Finanzverwaltung werden die aktuellen ELStAM-Daten als 'Änderungslisten' bereitgestellt. - Übernehmen Sie die zurückgemeldeten ELStAM-Daten in die neue Firma.
- Ergänzen Sie die Abrechnungsdaten der Mitarbeiter.
- Erfassen Sie ggf. die Restbeitragsschuld bei den Krankenkassen.
Die Vorgehensweise können Sie in der FAQ: '...Restschuld zur Sozialversicherung eingeben' nachlesen.