Hintergrund
Bemessungsgrundlage für die Berechung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind 80 Prozent des fiktiven Arbeitsentgelts.
Das fiktive Arbeitsentgelt ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem ungerundeten Soll-Entgelt und dem ungerundeten Ist-Entgelt.
Die Beiträge aus dem fiktiven Entgelt tragen nur Sie als Arbeitgeber. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entfällt für das fiktive Entgelt.
Wichtiger Hinweis: Da die SV-Beiträge alleine vom Arbeitgeber zu tragen sind, ist die Lohnabrechnung vom Fehlverhalten nicht betroffen. Die dort ausgewiesenen Beträge sind korrekt. (Berechnung des Kurzarbeitergeldes).
Abhilfe:
Am 15.01.2025 stellen wir das Update 2 Januar 2025 zum Dowload für Sie bereit. Mit der Installation des Updates wird das Fehlverhalten korrigiert.
Falls Sie die Updateautomatik deaktiviert haben, finden Sie das Update ab dem 15.01.2025 im Menü 'Mein Lexware - Nach Updates suchen'.