Hintergrund
Änderung der Lohnsteuertarife und Einkommensteuertarife 2025 und 2026
Die Lohn- und Einkommensteuertarife werden wie folgt angepasst, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen:
- Anhebung des integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um weitere 252 Euro auf 12.348 Euro,
- Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 Euro auf 6.828 Euro. Die geänderten Kinderfreibeträge wirken sich lohnsteuerlich nur beim Solidaritätszuschlag und ggf. bei der Kirchensteuer aus.
Hinweise
Korrigiert werden
- Mitarbeiter mit den Steuerklassen 1 bis 6 oder
- Grenzgänger (ohne ELStAM) / Belgien.
Pauschal versteuerte Minijobber und ausgeschiedene Mitarbeiter werden bei der Korrektur nicht berücksichtigt. Die Steuerentlastung dieser Mitarbeiter erfolgt ggf. bei der Einkommensteuerveranlagung.
Wichtig: Die Neuberechnung und Korrekturabrechnung kann erst nach dem Monatswechsel in den Februar 2025 ab der Version 24.04./29.04. erfolgen.
Wenn Mitarbeiter vor diesem Monatswechsel ausscheiden, wird die Steuerentlastung im Rahmen der ESt-Erklärung vom Finanzamt berücksichtigt.
Vorgehen
Mit dem ersten Monatswechsel, erhalten Sie den nachfolgenden Hinweis.
Klicken Sie auf die Schaltfläche 'OK'.
Dadurch wird der Korrekturlauf gestartet.
Wichtig: Die Neuberechnung kann einige Zeit dauern, brechen Sie den Vorgang nicht ab. Warten Sie, bis die Rückmeldung erscheint, dass der Monatswechsel erfolgreich durchgeführt wurde.
Automatisch korrigierte Meldungen und Berichte
- Lohnabrechnungen:
Für jeden korrigierten Abrechnungsmonat wird eine neue Lohnabrechnung erstellt. Nachzahlungen werden im aktuellen Monat als Nettobezug berücksichtigt.
Hinweis: Händigen Sie dem Mitarbeiter die korrigierten Lohnabrechnungen aus. - Lohnkonto:
Auf dem Lohnkonto sind für die berichtigten Monate 'Korrekturspalten' ausgewiesen. - LSt-Anmeldungen (LStA):
Korrigierte Lohnsteuer-Anmeldungen eines Anmeldezeitraums werden für den ELSTER Versand bereitgestellt. - EEL-Meldungen:
Meldungen zu Entgeltersatzleistungen wie Kind-Krank werden storniert und für den Versand neu erstellt.
Besonderheiten
Die Steuerentlastung wirkt sich durch das höhere Nettoentgelt auf die nachfolgend aufgeführten Anträge und Bescheinigungen aus. Beachten Sie, dass Sie diese ggf. neue erstellen und bei den Behörden einreichen müssen.
Kurzübersicht:
- Erstattungsanträge U2/ EEL-Meldungen Kind krank: Korrektur muss nach dem Update "angestoßen" werden.
- Kurzarbeitergeld (Kug) Leistungsantrag: Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird das neu berechnete Nettoentgelt der Mitarbeiter berücksichtigt.
Das Korrekturkennzeichen 'K' müssen Sie im Programm für die zu korrigierende Abrechnungsmonate durch Aktivieren der Check-Box selbst setzen. - Bescheinigungswesen: Einkommensbescheinigung ALG-II/Verdienstbescheinigung:
- Hinweis: Ob eine Korrektur des Antrags erforderlich ist, müssen Sie im Einzelfall mit der zuständigen Behörde klären.
Beachten Sie zu den oben aufgeführten Punkten die nachfolgenden Erläuterungen.
Korrigieren von Anträgen und Meldungen:
- Prüfen Sie, ob Sie im Januar 2025 U2-Erstattungsanträge/EEL-Meldungen Kind krank für die Arbeitgeberaufwendungen gestellt haben.
- Öffnen Sie die Lohndaten der betroffenen Mitarbeiter über die Jahresübersicht im Januar 2025 und bestätigen die Korrektur.
- Rufen Sie die 'Fehlzeiten' auf und markieren Sie die betroffene Fehlzeit.
- Klicken auf 'Bearbeiten' und durchlaufen nochmals den Assistenten und bestätigen Sie mit 'Weiter' bis zum Ende.
- Dadurch wird eine Neuberechnung angestoßen. Das Programm stellt ggf. korrigierte/stornierte Bescheinigungen für den Versand bereit.
- Senden Sie die neuen Meldungen über das 'Lexware meldecenter'.
Korrigierte Leistungsanträge bei Kurzarbeit erstellen
Damit das Kurzarbeitergeld mit der rückwirkend ab Januar 2025 geltenden Änderung beim Lohnsteuertarif berechnet werden kann, ist die Installation des Updates 2 Februar 2025 erforderlich. Das Update steht Ihnen zur Verfügung.
Erstellen bzw. senden Sie den Kug Leistungsantrag erst nach der Installation des Updates 2 Februar 2025.
Nähere Informationen erhalten Sie in dieser FAQ: Kurzarbeitergeld (Kug) wird erst nach Installation des Updates 2 Februar 2025 mit dem ab 01. Januar 2025 geltenden Lohnsteuertarif berechnet
Abhilfe
Wichtige Hinweise:
- Zur Berichtigung müssen Sie zunächst eine Neuberechnung der Mitarbeiter anstoßen und im zweiten Schritt den Leistungsantrag für Januar neu erstellen und ggf. als Korrektur kennzeichnen.
- Eine Neuberechnung wird grundsätzlich immer dann angestoßen, wenn Sie die Lohndaten des betroffenen Mitarbeiters und Monat einmal geöffnet und wieder geschlossen haben.
Diese Neuberechnung ist nach der Installation des Updates 2 Februar 2025 für jeden Mitarbeiter erforderlich, für den Sie das Kurzarbeitergeld abgerechnet haben. - Wenn Sie den Abrechnungsmonat Januar über den Korrekturmodus im Februar 2025 berichtigen: Die Differenz des Auszahlungsbetrages aus der korrigierten Januarabrechnung wird automatisch auf der Lohnabrechnung Februar als Nettobezug berücksichtigt.
Prüfen Sie ggf. die Auszahlungen der betroffenen Mitarbeiter.
1. Schritt: Von Kurzarbeit betroffene Mitarbeiter neu berechnen
- Rufen Sie das Menü 'Bearbeiten-Korrekturmodus' auf.
- Rufen Sie in der Jahresübersicht den Abrechnungsmonat 'Januar' auf.
- Klicken Sie bei der nachfolgenden Abfrage auf den Eintrag 'Korrigieren'.
- Rufen Sie die Seite 'Kurzarbeitergeld-Entgelt' auf und schließen Sie diese wieder.
Dadurch wird eine Neuberechnung des Mitarbeiters ausgelöst.
Wichtig: Führen Sie die vorstehenden Schritte bei jedem von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter aus.
Wenn Ihr aktueller Abrechnungsmonat zum Zeitpunkt der Installation des Updates 2 Februar 2025 der Februar ist, und Sie die Abrechungsdaten der Mitarbeiter bereits eingegeben haben, müssen Sie nach der Installation des Updates auch im Februar einmal die Lohndaten des Mitarbeiters öfnnen und schliessen.
2. Schritt: Kug-Leistungsantrag Januar 2025 neu erstellen
- Rufen Sie das Menü 'Extras-Bescheinigungswesen' auf.
- Erstellen Sie die zu korrigierenden 'Kurzarbeitergeld (Kug)- Leistungsanträge' neu.
- Aktivieren Sie ggf. die Option 'Korrektur-Leistungsantrag' und wählen den Abrechnungsmonat Januar 2025 aus.
Wichtig: Aktivieren Sie diese Option nur, wenn Sie den Leistungsantrag mit den "alten" Werten bereits bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht haben. - Klicken Sie auf 'Weiter >' und drucken Sie den korrigierten Leistungsantrag aus.
Korrigierte Bescheinigungen: Einkommensbescheinigung ALG-II/Verdienstbescheinigung erstellen
Fragen Sie die zuständige Behörde, ob die Bescheinigungen zu korrigieren sind.
Die neu berechneten Ausfüllhilfen können Sie im Menü 'Berichte-Abwesenheiten' (professional/premium) bzw. im Menü 'Berichte-Fehlzeiten' ausdrucken.