Hintergrund
Änderung der Lohnsteuertarife und Einkommensteuertarife 2025 und 2026
Die Lohn- und Einkommensteuertarife wurden wie folgt angepasst,
- Anhebung des integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um weitere 252 Euro auf 12.348 Euro,
- Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 Euro auf 6.828 Euro. Die geänderten Kinderfreibeträge wirken sich lohnsteuerlich nur beim Solidaritätszuschlag und ggf. bei der Kirchensteuer aus.
Weitere Informationen können Sie in dieser FAQ nachlesen: Steuerfortentwicklungsgesetz: Update Februar 2025: Rückwirkende Änderungen beim Lohnsteuerabzug für Januar 2025
Vorgehen Korrigierte Leistungsanträge bei Kurzarbeit erstellen
Wichtige Hinweise:
- Erstellen bzw. korrigieren Sie den Kug Leistungsantrag erst nach der Installation des Updates 2 Februar 2025. Das Update steht zur Installation zur Verfügung.
- Zur Berichtigung müssen Sie zunächst eine Neuberechnung der Mitarbeiter anstoßen und im zweiten Schritt den Leistungsantrag für Januar neu erstellen und ggf. als Korrektur kennzeichnen.
- Eine Neuberechnung wird grundsätzlich immer dann angestoßen, wenn Sie die Lohndaten des betroffenen Mitarbeiters und Monat einmal geöffnet und wieder geschlossen haben.
Diese Neuberechnung ist nach der Installation des Updates 2 Februar 2025 für jeden Mitarbeiter erforderlich, für den Sie das Kurzarbeitergeld abgerechnet haben. - Wenn Sie den Abrechnungsmonat Januar über den Korrekturmodus im Februar 2025 berichtigen: Die Differenz des Auszahlungsbetrages aus der korrigierten Januarabrechnung wird automatisch auf der Lohnabrechnung Februar als Nettobezug berücksichtigt.
Prüfen Sie ggf. die Auszahlungen der betroffenen Mitarbeiter.
1. Schritt: Von Kurzarbeit betroffene Mitarbeiter neu berechnen
- Rufen Sie das Menü 'Bearbeiten-Korrekturmodus' auf.
- Rufen Sie in der Jahresübersicht den Abrechnungsmonat 'Januar' auf.
- Klicken Sie bei der nachfolgenden Abfrage auf den Eintrag 'Korrigieren'.
- Rufen Sie die Seite 'Kurzarbeitergeld-Entgelt' auf und schließen Sie diese wieder.
Dadurch wird eine Neuberechnung des Mitarbeiters ausgelöst.
Wichtig: Führen Sie die vorstehenden Schritte bei jedem von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter aus.
Wenn Ihr aktueller Abrechnungsmonat zum Zeitpunkt der Installation des Updates 2 Februar 2025 der Februar ist, und Sie die Abrechungsdaten der Mitarbeiter bereits eingegeben haben, müssen Sie nach der Installation des Updates auch im Februar einmal die Lohndaten des Mitarbeiters öfnnen und schliessen.
2. Schritt: Kug-Leistungsantrag neu erstellen
- Rufen Sie das Menü 'Extras-Bescheinigungswesen' auf.
- Erstellen Sie die zu korrigierenden 'Kurzarbeitergeld (Kug)- Leistungsanträge' neu.
- Aktivieren Sie ggf. die Option 'Korrektur-Leistungsantrag' und wählen den Abrechnungsmonat Januar 2025 aus.
Wichtig: Aktivieren Sie diese Option nur, wenn Sie den Leistungsantrag mit den "alten" Werten bereits bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht haben. - Klicken Sie auf 'Weiter >' und drucken Sie den korrigierten Leistungsantrag aus.