Hintergrund:
Die Finanzverwaltung hat entschieden, dass es ab dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr möglich ist, die Steuererklärung ohne Zertifikat an das Finanzamt per ELSTER zu schicken. Daher ist notwendig zum Versand der Erklärung ein Zertifikat als elektronische Unterschrift bei ELSTER-Online zu beantragen.
Zertifikat beantragen:
In Mein ELSTER unter https://www.elster.de/eportal/start beantragen Sie Ihr elektronisches ELSTER-Zertifikat.
Sie haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Signaturverfahren:
- Zertifikatsdatei
- Sicherheitsstick
- Signaturkarte
Für die Zwecke von Privatleuten, Selbständigen und kleinen Unternehmen genügen Funktionsumfang und Sicherheitsmerkmale der Zertifikatsdatei vollkommen.
- Sie registrieren sich bei MeinELSTER, https://www.elster.de/eportal/start. Dafür brauchen Sie lediglich Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
- Um Manipulationen durch Unbefugte zu verhindern, verschickt die Steuerverwaltung getrennte Aktivierungsdaten per E-Mail und Post. Der Postversand erfolgt normalerweise binnen weniger Tage - kann im Einzelfall aber auch bis zu zwei Wochen dauern.
- Mit den Aktivierungsdaten schalten Sie Ihre Zertifikatsdatei frei und vereinbaren ein persönliches Passwort. Die Datei(mit der Dateiendung *.pfx) speichern Sie auf Ihrem Computer.
- Die Registrierung schließen Sie ab, in dem Sie sich ein erstes Mal mit Ihrer Zertifikatsdatei bei Mein ELSTER anmelden.
- Wenn die Registrierung abgeschlossen ist, binden Sie das Zertifikat in Ihre Software ein. Hierzu gehen Sie im Programm auf Start – ELSTER – Konfiguration.
Hinweis 1
Wenn Sie Fragen zum Aktivieren Ihres ELSTER-Zertifikats oder zu ELSTER allgemein haben erreichen Sie ELSTER wie folgt:
- E-Mailadresse der Hotline: hotline@elster.de
- Hotline-Rufnummer: 0800 52 35 055
Darüber hinaus finden Sie auf der Seite https://www.elster.de/eportal/start ausführliche FAQ zu ELSTER.
Hinweis 2:
- Alle die bereits über ein ELSTER-Zertifikat verfügen müssen nicht tätig werden!
- Werden Steuererklärungen z.B. für verschiedene Familienmitglieder erstellt, muss für die in der Steuerakte Beteiligten jeweils ein eigenes ELSTER-Zertifikat beantragt werden. Ausnahme bei Zusammenveranlagung, hier reicht das Elster-Zertifikat für den Steuerpflichtigen.