Beispiel:
Berechnung der prozentualen Aufteilung aus den zu berücksichtigenden Nettoarbeitsentgelten:
Andere Beschäftigung(en) | Minijob | |
Monat 1 Nettoarbeitsentgelt | 1.338,10 Euro | 390,00 Euro |
Monat 2 | 1.420,12 Euro | 400,00 Euro |
Monat 3 | 1.120,72 Euro | 430,00 Euro |
Insgesamt | 3.878,94 Euro | 1.220,00 Euro |
Prozentuale Aufteilung: | 76,07 % | 23,93 % |
Berechnung des kalendertäglichen Nettoentgelts/ Zuschuss aller Arbeitgeber:
Summe aus anderen Beschäftigung(en) | 3878,94 Euro / 90 Tage | 43,10 Euro |
Minijob | 1220,00 Euro / 90 Tage | 13,56 Euro |
Summe | 56,66 Euro | |
Abzüglich Mutterschaftsgeld der Krankenkasse | - 13,00 Euro | |
Kalendertäglicher Zuschuss aller Arbeitgeber | 43,66 Euro |
Aufteilung des Zuschusses:
Andere Beschäftigung(en) | 43,66 Euro x 76,07 % | 33,21 Euro |
Minijob | 43,66 Euro x 23,93 % | 10,45 Euro |
Die Minijobberin erhält einen kalendertäglichen anteiligen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe von 10,45 Euro.
Vorgehen:
- Öffnen Sie in den Lohndaten der Mitarbeiterin das Register ‘Zuschuss zum Mutterschaftsgeld‘.
- Erfassen Sie für die Berechnung des anteiligen Arbeitnehmerzuschusses das ‘kalendertägliche Netto aus anderen Beschäftigungen‘.
Hinweis:Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
Ergebnis: Lexware lohn+gehalt berechnet ihren Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Der Betrag wird automatisch in der Lohnart '0028 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld' auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.