Info
Lexware lohn+gehalt basis / plus 2025: Version 29.00
Lexware lohn+gehalt pro 2025: Version 25.00
Lexware lohn+gehalt premium 2025: Version 25.00
Verändert sich die Anzahl der abschlagsberechtigten Kinder, so darf der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs nicht berücksichtigt werden, außer beim Wechsel von 0 auf 1 oder umgekehrt. Mit der neuen Version berücksichtigt Ihre Software diesen Sachverhalt automatisch.
Im Abrechnungsmonat Dezember 2024 rechnet Lexware lohn+gehalt mit dem geänderten Programmablaufplan, der die steuerliche Entlastung durch die Anhebung des Grundfreibetrags sowie den erhöhten Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Mit diesem Update steht Ihnen der neue DATEV-Kontenrahmen SKR42 Vereine und Stiftungen zur Verfügung.
(Nicht in Lexware lohn+gehalt basis/plus)
Zum 01.01.2025 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro/h auf 12,82 Euro/h erhöht. Beachten Sie, dass dieser Betrag nicht unterschritten wird. Damit erhöht sich ebenfalls die Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2025 auf 556,- Euro.
Mit diesem Update können Sie das Jahr 2024 abschließen, alle Meldungen korrekt versenden und in den Januar 2025 wechseln.
Lexware vor Ort
Die neue Version 2025 Ihrer Lexware Software erscheint in Kürze.
Bei Lexware vor Ort informieren wir Sie jetzt persönlich über alle Neuerungen – lokal oder digital:
Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Melden Sie sich gleich an!
Tipp
In Ihrem persönlichen Konto verwalten Sie Ihre Daten, Rechnungen, Bestellungen und Ihre Zahlungsart einfach selbst online.
Optimierung
Eine unkritische Sicherheitslücke im Installationsservice wurde behoben.
Neues zum euBP Meldeverfahren: Prüfbescheid elektronisch abholen
Das Ergebnis der Betriebsprüfung (Prüfbescheid) kann auf Wunsch elektronisch zugestellt werden. Bei Ihrer nächsten Betriebsprüfung gehen Sie einfach wie folgt durch:
Wichtiger Hinweis: Die Übermittlung des Prüfbescheids stellt im Rahmen des Meldeverfahren euBP eine neue Funktion dar, die für eine flächendeckenden Nutzung etwas Zeit braucht (z.B. Software-Aktualisierung beim Prüfer). Deshalb ist nicht ausgeschlossen, dass in der Übergangszeit oder in Sonderfällen Prüfbescheide auf dem Postweg zugestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Prüfer bzw. die Rentenversicherung.
Abruf der Sozialversicherungsnummer
Für Mitarbeiter:innen mit einem Ersteintritt ist der Abruf der Sozialversicherungsnummer verpflichtend, auch dann, wenn diese dem Arbeitgeber vorliegt. Zum Abruf der Sozialversicherungsnummer ist die Eingabe des Geburtsorts und des Geburtslands notwendig. Nach Eingabe dieser Daten kann die Sozialversicherungsnummer über die neue Schaltfläche 'SV-Nummer abfragen' abgerufen werden.
In Lexware lohn+gehalt premium integriert: Neue Pfändungsfreigrenzen Lohnauskunft
Ab 01.07.2024 gelten die neuen Pfändungsfreigrenzen, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht hat. Diese neuen Grenzen haben wir in Ihr Update eingebaut. So pfänden Sie bei Lohnpfändungen automatisch den korrekten Betrag.
Für Sie integriert: UV-Meldeverfahren mit Ansprechpartner/in
Mit diesem Update enthalten die Meldungen 'Anfragen an den BG-Stammdatendienst' und 'Lohnnachweise' jetzt einen Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Sie pflegen die Daten zum Ansprechpartner ganz einfach im Firmenstamm auf der Seite Betriebsdaten über die Schaltfläche 'Ansprechpartner/-in Entgeltabrechnung' ein.
Optimiert: Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen
Mit diesem Update haben wir diverse Anpassungen bei Bescheinigungen für besondere Personengruppen (z.B. geringfügig Beschäftigte) für Sie vorgenommen.
Für Sie aktualisiert: BA-BEA*-Meldeverfahren
Dieses Update enthält Anpassungen der BA-BEA Datensätze an das aktuelle Datensatzformat 5.0. Folgende Bescheinigungen sind Bestandteil des BA-BEA-Meldeverfahrens: Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigungen über Nebeneinkommen und EU-Arbeitsbescheinigungen.
*Bundesagentur für Arbeit – Bescheinigungen elektronisch annehmen
Mit diesem Update: rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs
Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 veröffentlicht.
Dies macht eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs notwendig, u.a. in Bezug auf die Berücksichtigung des Beitragsabschlags in der Pflegeversicherung für zu berücksichtigende Kinder.
Mit diesem Update wird eine rückwirkende Neuberechnung der Steuerbelastung für die betroffenen Mitarbeiter*innen beim nächsten Monatswechsel angestoßen.
Neu: euBP-Meldeverfahren inklusive Fragenbogen
Bei jeder Betriebsprüfung werden bestimmte Sachverhalte (z.B. Ansprechpartner, familienhafte Mitarbeit) abgefragt. Dieser Fragebogen wurde nun in das Meldeverfahren 'elektronische Betriebsprüfung (euBP)' integriert.
Statt wie bisher auf Papier können Sie den Fragebogen innerhalb des euBP-Assistenten ausfüllen und zusammen mit den euBP-Meldedaten an die Prüfstelle übermitteln. Die Dokumentation erfolgt auf der euBP-Meldeprüfliste und nach dem Versand im Bericht euBP-Archiv.
Mit diesem Update erweitert: Initialmeldungen
Pro Betriebsnummer und zugehöriger Unternehmensnummer(n) ist einmalig eine 'Initialmeldung' an die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übermitteln. Diese neue Anforderung gilt auch für Unternehmen mit Mitgliedschaften bei 'Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften' oder 'Feuerwehr-Unfallkassen'.
Lexware lohn+gehalt löst die genannten Initialmeldungen (Betriebsdatenmeldung) jetzt automatisch aus. Der Versand erfolgt wie gewohnt zusammen mit den Sozialversicherungsmeldungen.
Neu: Dokumentenverwaltung für Dokumente aus Lexware myCenter
Alle Dokumente, die aus Lexware lohn+gehalt für Lexware myCenter zur Verfügung gestellt wurden, werden jetzt auch in der Dokumentenverwaltung aufgeführt. Der Aufruf erfolgt über das Menü 'Extras -> Lexware myCenter -> myCenter Dokumentenverwaltung'. Sie können im Dialog die Ansicht und die Anzahl der anzuzeigenden Dokumente über eine Sortierung der Spalten und mehrere Filter steuern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Dokumente zu löschen.
(Nur in Lexware lohn+gehalt pro/premium)
Für Sie integriert: Automatische Übernahme der 'Netto-Sozialleistung'
Erhält eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während einer Fehlzeit mit Entgeltersatzleistung weiterhin laufende Bezüge (z.B. Dienstfahrzeug, VWL), können diese weitergewährten Bezüge sozialversicherungspflichtig sein. Die Krankenkassen melden die Höhe der Netto-Sozialleistung zurück. Für die kommende Abrechnung muss dieser Betrag bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.
Mit diesem Update neu: Wenn in der Antwortzentrale eine noch nicht übernommene Rückmeldung über die Höhe der Netto-Sozialleistung vorliegt, wird diese automatisch im Abrechnungs- und Beitragsnachweisassistenten übernommen. Ein neuer Dialog informiert Sie über den Vorgang und die betroffenen Mitarbeiter*innen.
Neu: Wahlmöglichkeit zur Konsolidierung von Beitragsnachweisen
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten abrechnen, steht Ihnen im Menü: Verwaltung - Betriebsstätten eine neue Checkbox ' Beitragsnachweise konsolidieren' zur Verfügung. Mit Aktivierung der Checkbox werden die Beiträge aller Mitarbeiter*innen, die bei derselben Krankenkasse eines Rechtskreises versichert sind, zukünftig in einem Beitragsnachweis 'Betriebsstättenübergreifend' aufsummiert. Hinweis: Bevor Sie die Auswahl 'Beitragsnachweise konsolidieren' treffen, informieren Sie alle beteiligten Krankenkassen.
Für Sie umgesetzt: Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung
Ab 2024 ist eine Pauschalbesteuerung für Gruppenunfallversicherungsbeiträge durch das Wachstumschancengesetz unbeschränkt möglich. Diese Änderung haben wir in Ihre Software eingebaut.
Aktualisiert: Sonderregelung zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs ist nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage anzusetzen. Dies galt bislang nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Der bestehende Höchstbetrag wurde von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Dies gilt für Elektro-Pkws, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden.
Eine Anleitung sowie weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
NEU: Meldegrund 04 = Mitaufnahme als Begleitperson in ein Krankenhaus
Auch für Mitarbeiter*innen mit Personengruppe 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigte), 110 (kurzfristig Beschäftigte) und 190 (gesetzlich Unfallversicherte ohne SV-Pflicht) können ab 2024 Entgeltbescheinigungen (EEL) mit Meldegrund 04 erstellt und versendet werden. Erfassen Sie die Fehlzeit 'Krankheit mit Krankengeld' und die zuständige gesetzliche Krankenkasse ganz einfach in den Mitarbeiterangaben.
Hintergrund: Es handelt sich hierbei um den Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V für Versicherte, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Versicherten bei einem stationären Aufenthalt begleiten.
NEU: Wechsel der Hauptbetriebsstätte
Seit Januar 2024 müssen Sie eine Hauptbetriebsstätte angeben, sofern Sie mehrere Betriebsstätten haben. Ist in Ausnahmefällen ein Wechsel der gewählten Hauptbetriebsstätte erforderlich, kann dieser erstmalig im Februar 2024 erfolgen. Die Mitarbeiter*innen werden dann mit SV- Meldungen 13/33 auf die neue Hauptbetriebsstätte umgemeldet.
Für Sie erweitert: BA-Tätigkeitsschlüssel
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Liste der Tätigkeitsschlüssel um neue Berufsgruppen und Berufe ergänzt. Diese haben wir in Ihre Software integriert.
Für Sie integriert: ELSTER Update
Für den Datenaustausch mit den Finanzbehörden ist ein technisches Update erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Ohne dieses Update ist es nicht möglich, weiterhin die ELSTER-Funktionen im Programm zu nutzen.
Lexware myCenter: Entgeltunterlagen elektronisch abrufen
Stellen Sie Ihren Mitarbeiter:innen über Lexware lohn+gehalt pro/premium die Entgeltnachweise, die Lohnsteuerbescheinigung sowie die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung direkt bei der Erstellung der Lohnabrechnungen elektronisch über Lexware myCenter zur Verfügung.
Lexware myCenter ist in wenigen Schritten erledigt. Es stehen drei Freilizenzen für Sie bereit, weitere Lizenzen können separat erworben werden für monatlich 0,99 Euro (zzgl. MwSt.). Falls Sie Lexware myCenter bereits einsetzen, gelten die erworbenen Lizenzen auch für den Lohnzugang.
Ergänzend haben wir für Sie den Ablauf inklusive Einführungs-Video hier zusammengestellt.
(nicht in Lexware lohn+gehalt basis /plus)
Ab Januar 2024: Einführung einer Hauptbetriebsstätte bei mehreren Betriebsstätten
Falls Sie Firmen mit mehreren Betriebsstätten abrechnen, ist ab Januar 2024 die Angabe der Hauptbetriebsstätte verpflichtend. Im Januar 2024 erhalten Sie eine Fehler-Plausibilitätsprüfung, die direkt mit dem Betriebsstättenassistenten verlinkt ist.
Im Betriebsstättenassistenten haben wir dafür die neue Checkbox 'Hauptbetriebsstätte' eingebaut. An dieser Stelle müssen Sie eine der Betriebsstätten als Hauptbetriebsstätte kennzeichnen.
Für alle Betriebsstätten außer der Hauptbetriebsstätte erhalten Sie Null-Beitragsnachweise (Beitragsnachweise mit 0,- Euro). Für die Krankenkassen ist ab sofort ausschließlich die 'Hauptbetriebsstätte' der Beitragsschuldner und Ansprechpartner.
Neues bei den Elternzeitmeldungen
Der Beginn und das Ende einer Elternzeit (Fehlzeiten Elternzeit mit und ohne Elterngeld) werden ab 2024 mit neuen Meldegründen an die Krankenkasse gemeldet.
Lexware lohn+gehalt erstellt diese Elternzeitmeldungen 'Beginn Grund 17' und 'Ende Grund 37' für Mitarbeiter:innen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Für geringfügig Beschäftigte und privat versicherte Mitarbeiter:innen werden somit keine Elternzeitmeldungen erstellt. Die Elternzeitmeldungen versenden Sie zusammen mit den Sozialversicherungsmeldungen.
Die neue Meldepflicht gilt für einen Elternzeit-Beginn ab 01.01.2024. Für Mitarbeiter:innen, die sich über den 31.12.2023 bereits in Elternzeit befinden, werden keine Elternzeit-Ende-Meldungen erstellt.
Neue Meldung im Meldeverfahren Betriebsdaten (DSBD)
Pro Betriebsnummer und zugehöriger Unternehmensnummer(n) ist einmalig eine 'Initialmeldung' an die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übermitteln. Lexware lohn+gehalt löst diese Initialmeldungen automatisiert aus. Die Initialmeldung ist eine neue Anforderung und dient zur Versorgung des Basisregisters im Sinne des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes.
Des Weiteren wird bei allen Betriebsdatenmeldungen (z.B. Änderungsmeldungen, Bestandsmeldungen) ab 01.01.2024 auch die zugehörige Unternehmensnummer automatisiert übermittelt. Die Betriebsdatenmeldungen versenden Sie wie gewohnt zusammen mit den Sozialversicherungsmeldungen.
Neue Regelung im Meldeverfahren zum Arbeitgeberkonto (DSAK)
Ab dem 01.01.2024 muss der Firmenname inkl. Rechtsform übermittelt werden. Der Name der Firma ist Bestandteil im Datenbaustein Grunddaten. Liegt die 'Rechtsform' nicht meldekonform vor, enthält die Übersichtseite in der Spalte 'Grunddaten' den Eintrag 'unvollständig'. Sie finden auf der Detailseite einen neuen Hinweis.
Grundlage für die Übermittlung der Rechtsform ist die Code-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vervollständigen Sie daher im Bedarfsfall den Firmenname inkl. Rechtsform über das Menü Extras -> Betriebsdaten (Gültigkeitsdatum und Namen).
Meldungen zum Arbeitgeberkonto beinhalten auch Änderungen zum 01.01.2024 für das Umlageverfahren (Teilnahme Umlagepflicht und gewählter Erstattungssatz). Beachten Sie im Januar die 'Prüfliste Arbeitgeberkontodaten' auf Vollständigkeit der Angaben inkl. Rechtsform. (Extras -> meldecenter Sozialversicherung -> Meldungen zum Arbeitgeberkonto -> Prüfliste Arbeitgeberkontodaten.)
Ab 01.01.2024 erfolgt die Übermittlung der Meldungen zum Arbeitgeberkonto bei mehreren Beschäftigungsbetrieben ausschließlich mit der gewählten Hauptbetriebsstätte.
In folgenden Bereichen haben wir zum 01.01.2024 die aktuellen Datensatzformate angepasst:
Neue Version für elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL)
Für bestimmte Fehlzeiten, z. B. Krank mit Krankengeld, wird ab 01.01.2024 die Anzahl der Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, automatisch in den Entgeltersatzleistungs-Meldungen berücksichtigt und übermittelt.
Neue Plausibilitätsprüfungen und Eingabemöglichkeiten im Bereich der weiterbeschäftigten Rentner:innen
Im Bereich der weiterbeschäftigten Rentner:innen wurde die Erfassung und die Prüfung um melderelevante Sachverhalte weiter verbessert.
Topaktuell: Sozialversicherungs- und Steuerwerte 2024
Ihr Update beinhaltet die neuen Beitragsbemessungsgrenzen, alle Änderungen bei der Beitragsberechnung und alle Steueränderungen, die ab Januar 2024 in Kraft treten.
Mindestlohnerhöhung ab 2024
Zum 1. Januar 2024 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich damit auch auf die Verdienstgrenze in Minijobs und Übergangsbereich aus.
Minijobs: 520 Euro auf 538 Euro
Übergangsbereich: von 520,01 Euro bis 2.000 Euro auf 538,01 Euro bis 2.000 Euro
Überprüfen Sie bitte das regelmäßige Arbeitsentgelt und den Beschäftigungsstatus Ihrer Mitarbeiter:innen. Lexware Scout unterstützt Sie mit Hinweisen.
Schnittstelle zu IW-Elan 2023
Die Schnittstelle zu IW-Elan haben wir für Sie angepasst. Neu in diesem Update: Die Schnittstelle kann erstmalig auch für die browserbasierte Version von IW-Elan verwendet werden.
(nicht in Lexware lohn+gehalt basis /plus)
Oktober 2023
Jetzt mehrere Dienstfahrzeuge und Diensträder erfassen
Mit dieser neuen Version können mehrere Dienstfahrzeuge sowie Diensträder erfasst und abgerechnet werden. Die entsprechenden Lohnarten werden in der Lohnabrechnung automatisch befüllt.
Mitarbeiterauswahl für den Lohnsteuerjahresausgleich
Ab Dezember 2023 selektiert Lexware lohn+gehalt die Mitarbeiter:innen, für die kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden darf. Mitarbeiter:innen, für die kein gesetzliches Ausschlusskriterium festgestellt wird, werden grün markiert.
Erhöhung des Mindestlohns ab 2024
Zum 01.01.2024 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro/h auf 12,41 Euro/h erhöht. Beachten Sie bitte, dass Sie diesen Betrag nicht unterschreiten dürfen.
Für Sie erweitert: Statuskennzeichen
Haben Sie bei Ihren Mitarbeiter:innen in den Stammdaten Angaben zu einem besonderen Status erfasst? Dann erhalten Sie nach dem Wechsel in den Januar 2024 einen Hinweis zur Bearbeitung dieser Angabe, da die Einstellungsauswahl erweitert wurde.
Neues zum UV-Meldeverfahren
Ab 2024 wird die Mitgliedsnummer endgültig durch die Unternehmensnummer abgelöst. Alle Anfragen an den BG-Stammdatendienst sowie die Übermittlung der Lohnnachweise enthalten zur Identifikation Ihres Unternehmens nur noch die Unternehmensnummer. Ab dem Meldejahr 2024 ist die Angabe „Mitgliedsnummer“ in der Berufsgenossenschafts-Verwaltung auf der Seite Mitgliedschaft nicht mehr vorhanden.
Synchronisiert: Angaben zu Umlage U1
Die Einstellungen zur Umlage U1 konnten bisher fälschlicherweise in einer Firma bei verschiedenen Krankenkassen pflichtig und nicht pflichtig sein. Wenn das in einer Ihrer Firmen der Fall sein sollte, erhalten Sie Plausibilitätshinweise, um den Sachverhalt richtig zu stellen.
Zusätzlich werden bei mehreren Betriebsstätten die Angaben zur Umlage U1 angeglichen, sodass nur noch ein Beitragssatz für alle Betriebsstätten gültig ist.
August 2023
Behoben: Fehler bei der ELSTER-Aktualitätsprüfung
(betrifft Lexware pro /premium)
Juli 2023
Für Sie integriert: Änderungen in der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023 (PUEG: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz)
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zum 1. Juli 2023 von 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Der Kinderlosenzuschlag steigt von 0,35 % auf 0,6 %.
Arbeitnehmer:innen mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren werden entlastet. Bei zwei Kindern unter 25 wird eine Beitragsminderung von 0,25 % für die Arbeitnehmer:innen berechnet. Diese Beitragsminderung steigt pro weiterem Kind bis maximal 1 %, wenn 5 oder mehr Kinder unter 25 Jahren vorhanden sind. Diese Änderungen haben wir in Ihre Software integriert.
Juni 2023
Neues Meldeverfahren zum Arbeitgeberkonto integriert
Das Verfahren zur Einrichtung eines neuen Arbeitgeberkontos zwischen den Krankenkassen und Arbeitgebern wird digitalisiert. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Übermittlung von diesen Stammdaten:
Ab der Installation des Updates werden die „Anforderungen der Krankenkassen“ (Meldegrund 01) abgeholt und in der Antwortzentrale bereitgestellt.
Änderungen der Stammdaten bewirken eine automatische Änderungsmeldung (Meldegrund 02) an alle aktiven Krankenkassen in Ihrem Bestand. Die „Prüfliste Arbeitgeberkontodaten“ enthält eine Übersichtseite aller Meldungen und pro Krankenkasse ein Detailblatt.
Die Meldungen zum Arbeitgeberkonto versenden Sie ganz einfach mit Lexware meldecenter an die Krankenkassen.
Erneut zertifiziert: Qualitätssicherung durch die ITSG
Zum wiederholten Mal haben alle Varianten von Lexware lohn+gehalt die anspruchsvolle Prüfung der ITSG (Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherungen) bestanden. Darüber hinaus wurde das neue elektronische Verfahren „BA BEA“ als Zusatzmodul in Lexware lohn+gehalt von der Bundesagentur für Arbeit erfolgreich zertifiziert.
BA BEA steht für: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) möchte bei den Arbeitgebern, Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA).
April 2023
Für Sie integriert: Verschiedene Programm-Optimierungen
Mit diesem Update haben wir kleinere Verbesserungen und Fehlerbehebungen in Ihrer Software durchgeführt: z.B. beim elektronischen Meldeverfahren BA-BEA im Bereich der Verarbeitungsprotokolle in der Antwortzentrale.
Weitere Prüfungen bei beschäftigten Rentnern nach Pflichtenheft 2022.2
Beschäftigte Rentner:innen, egal ob vor oder nach Erreichen des Rentenalters, rechnen Sie mit diesem Update versicherungstechnisch korrekt ab. Zum Beispiel können Mitarbeiter:innen, die Altersvollrente beziehen, weiterhin normal in der Rentenversicherung versichert sein, wenn sie explizit auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten.
Jetzt möglich: A1 Storno und Neumeldung immer mit korrekter Vorgangs-ID versenden (Verfahren bei DVKA)
Wenn Sie Ausnahmevereinbarungen oder gewöhnliche Entsendungen in mehrere Mitgliedstaaten korrigieren müssen, dann sind Stornierungen und Korrektursendungen notwendig. Bei bestimmten Stornogründen werden die Stornierung und die Korrektursendung miteinander verknüpft und mit derselben Vorgangs-ID versendet. Ihre Software erkennt diese Stornogründe automatisch und gibt Ihnen Hinweise, damit diese Verknüpfung vorgenommen wird.
Februar 2023
Jetzt möglich: Berichtsausgabe BA-Bea Arbeitsbescheinigungen
Mit diesem Update haben Sie die Möglichkeit, die gesendeten Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigungen über Nebeneinkommen und EU-Arbeitsbescheinigungen für Ihre Mitarbeiter:innen auszudrucken.
Neu: Internationale Frauentag in Mecklenburg-Vorpommern
Nach Berlin ist der Internationale Frauentag nun auch in Mecklenburg-Vorpommern ein gesetzlicher Feiertag. Dies wurde am 13.07.2022, nach dem Vierten Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes, beschlossen. Der internationale Feiertag wird jährlich am 8. März begangen.
Weitere Programmoptimierungen
Mit diesem Update haben wir kleinere Programmoptimierungen für Sie umgesetzt. Zum Beispiel wird die Unternehmensnummer zukünftig auf diversen Berichten (z.B. Lohnkonto, GTS-Abgleich etc.) abgebildet.
Januar 2023
Pflicht ab 1. Januar 2023: BA-BEA-Verfahren für Arbeitgebende
Mit diesem Update können Sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, ab Januar 2023 Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigungen über Nebeneinkommen und EU-Arbeitsbescheinigungen digital an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Auch für Abrechnungszeiträume, die vor dem Jahr 2023 liegen, steht Ihnen diese Funktion zur Verfügung.
Ab 1. Januar 2023: Anhebung der Verdienstgrenze für Midijobs
Beschäftigte im Übergangsbereich (Midijob) können ab 2023 mehr verdienen. Die Höchstgrenze wird zum 01.01.2023 von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben. Diese Änderung haben wir in Ihre Software eingebaut.
Für Sie optimiert: Lohnkonten im Übergangsbereich (Midijobs)
Das Lohnkonto wurde um die beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmer- Beitragsanteil im Übergangsbereich ergänzt (Kürzel in den SV-Zweigen: AN ÜB). Auf der Beitragsabrechnung erscheint dieser Betrag direkt hinter dem tatsächlichen Bruttoentgelt.
Für Sie integriert: Ergänzung der Entgeltbescheinigung um pauschal besteuerte Bezüge
Die Erweiterung der gesetzlichen Bescheinigungspflicht ergibt sich aus einer Änderung der Entgeltbescheinigungsverordnung durch das 8. SGB IV Änderungsgesetz.
Neu ab 2023: UV-Meldungen müssen vor dem Monatswechsel versendet werden
Die Sozialversicherungsträger erwarten von einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm Maßnahmen zur Sicherstellung des fristgerechten Meldeversands.
Wenn Sie das Lexware meldecenter nutzen und noch zu versendende UV-Meldungen vorliegen, wird ab dem Abrechnungsmonat Januar 2023 der Monatswechsel gesperrt. Nach dem Versenden der Meldungen kann der Monatswechsel wie gewohnt durchgeführt werden.
Das UV-Meldeverfahren umfasst folgende Meldungen:
Anpassungen der Datensätze beim Meldeverfahren der Unfallversicherung (UV)
Das Meldeverfahren der UV besteht aus mehreren Arbeitsschritten, die mit dem Abruf der BG-Stammdaten initiiert werden.
Ab 01.01.2023 ist die neue Unternehmensnummer Bestandteil des UV-Meldeverfahrens. Die Unternehmensnummer löst damit die bisherige Mitgliedsnummer ab. Des Weiteren wird das Ende einer Mitgliedschaft von der Unfallversicherung elektronisch übermittelt. Die Information 'Die Meldepflicht an die Berufsgenossenschaft endet' wird in der Rückmeldung ausgegeben.
Der Dialog 'Diese Mitgliedschaft beenden' unter dem Menü 'Verwaltung – Berufsgenossenschaften aktuelle Firma' im Register 'Mitgliedschaft' enthält neue Meldegründe zur Abgabe eines Lohnnachweises.
Neu: Zwei Berechnungsmethoden für den Durchschnittslohn bei Sonn-, Nacht- und Feiertags-Zuschlägen
Erhalten Ihre Beschäftigten Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge), sind diese ggf. bei der Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes zu berücksichtigen (z.B. bei Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall).
Ab Abrechnungsmonat Januar 2023 wird die Berechnung des Durchschnittslohns in Ihrer Software über das Menü Verwaltung > Durchschnittslohn mit zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden angeboten: Zum einen auf der Basis der tatsächlichen Arbeitsstunden der letzten drei Monate, zum anderen auf Basis von 13 Wochen multipliziert mit der wöchentlichen Arbeitszeit.
Neue Version für elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL)
Mit diesem Update haben wir die Datensätze für die Übermittlung der EEL angepasst:
Topaktuell: Sozialversicherungs- und Steuerwerte 2023
Ihr Update beinhaltet die neuen Beitragsbemessungsgrenzen, alle Änderungen bei der Beitragsabrechnung* und alle Steueränderungen, die im Januar 2023 in Kraft treten. Außerdem haben wir für Sie alle Formulare und Bescheinigungen aktualisiert.
*Geänderte Beitragssätze der Krankenkassen pro Mitarbeiter, werden im Programm nur über Lexware eService personal automatisch aktualisiert.
Gesetzlich auf dem neuesten Stand: Anpassungen aller Datensätze an die aktuellen Datensatzformate
Für mehrere Meldeverfahren gibt es Anpassungen der Datensätze zum 01.01.2023. Mit dem Update Januar 2023 erhalten Sie alle gültigen Datensätze und übermitteln somit rechtsicher an die Annahmestellen. Z.B. DSME, EEL, A1, etc.
Für Sie aktualisiert: UV-Stammdaten und Krankenkassenfusionen
Änderungen von UV-Stammdaten (Unfallversicherung) und Krankenkassenfusionen sind fester Bestandteil des Updates, soweit diese vorliegen. So führen Sie Ihre Lohnabrechnungen auch weiterhin mit den korrekten Werten durch.
Für Sie erweitert: BA-Tätigkeitsschlüssel
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Liste der Tätigkeitsschlüssel um neue Berufsgruppen und Berufe ergänzt. Diese haben wir in Ihre Software integriert.
Auf dem neuesten Stand: Bescheinigungen für 2023
Ihre Software enthält ab Januar alle aktualisierten Bescheinigungen für das Jahr 2023.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Für Sie integriert: Weitere neue Formulare für 2023
Die aktuellen amtlichen Bescheinigungen für die Lohnsteueranmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung werden in Ihr Programm integriert.
ELSTER: Update auf die ERiC Version 37.2
Für den Datenaustausch mit den Finanzbehörden ist ein technisches Update erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Ohne dieses Update ist es nicht möglich, weiterhin die ELSTER-Funktionen im Programm zu nutzen.
Hilfreiche Neuerung beim Online-Service Lexware datensicherung online
Es erscheint ein Warnhinweis, wenn der Online-Speicher fast voll ist. So können Sie rechtzeitig reagieren.
Oktober 2022
Aktualisierung zur Version 2023
Behebung einer Inkompatibilität, die unter Windows 11 22H2 in bestimmten Konstellationen mit dem neuen Microsoft Feature „Smart App Control“ zu Fehlverhalten führte.
Jetzt möglich: Jahreswechsel nach 2023
Zum Januar 2023 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Für einen korrekten Jahreswechsel und den Jahresabschluss 2022 haben wir alle relevanten Gesetzesänderungen berücksichtigt sowie weitere technische und inhaltliche Verbesserungen vorgenommen.
Sie haben die Möglichkeit die Abrechnung Januar 2023 vorzubereiten, wie z. B. Stammdaten der Mitarbeiter prüfen, Umlagesätze und Zusatzbeiträge der Krankenkassen für 2023. Mit dem Update Januar erhalten Sie die endgültigen Anpassungen für das kommende Jahr.
Für Sie integriert: Krankenkassen-Fusionen und Änderungen der UV-Stammdaten zum Jahreswechsel
Änderungen von UV-Stammdaten und Krankenkassen-Fusionen sind Bestandteil Ihrer neuen Version. Der Assistent startet, falls von Ihnen eingerichtete Krankenkassen von einer Krankenkassenfusion betroffen sind.
Für Sie erweitert: Mini- und Midijobs
Damit Sie Ihre Mini- und Midijobber:innen weiterhin korrekt abrechnen können, haben wir folgende Erweiterungen in Ihre Software integriert:
Neuregelungen für Mini- und Midijobs ab Oktober 2022
Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig wird die maximale Verdiensthöhe für Minijobber:innen von 450 auf 520 Euro angehoben. Für Midijobs (Beschäftigungen im Übergangsbereich) steigt die Höchstgrenze von bisher 1.300 Euro auf 1.600 Euro pro Monat.
Durch geänderte Berechnungsvorschriften im Übergangsbereich wird die Beitragslast zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen neu verteilt. Für Beschäftigte welche im Bereich Midijobs zwischen 450,01 und 520 Euro brutto pro Monat verdient haben und versichert waren, gibt es eine Bestandsschutzregelung. Das heißt sie bleiben bis längstens 31. Dezember 2023 unter den alten Midijob-Bedingungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
August 2022
Mit dem Update möglich: Vorfinanzierung und Abrechnung der Energiepreispauschale
Als Arbeitgeber:in müssen Sie grundsätzlich im September 2022 die Energiepreispauschale (EPP) an Ihre Beschäftigten auszahlen. Eine Vorfinanzierung der Gesamtsumme für die Auszahlung der EPP ist über die Lohnsteueranmeldung August 2022 möglich.
So unterstützt Ihre Software Sie bei der Vorfinanzierung und Umsetzung der EPP:
Juli 2022
Neu im UV-Meldeverfahren: Unternehmensnummer löst Mitgliedsnummer ab
Beim Meldeverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung wird es ab dem Meldejahr 2023 eine Änderung geben: Anstatt der Mitgliedsnummer wird zukünftig die Unternehmensnummer geführt. Sie erhalten die neue Unternehmensnummer ab Oktober 2022 schriftlich von den Versicherungsträgern. Mit diesem Update haben Sie die Möglichkeit, die Unternehmensnummer zu erfassen, sobald Sie diese erhalten haben. Die Erfassung erfolgt über das Menü „Verwaltung - Berufsgenossenschaft aktuelle Firma“ auf der Seite „Mitgliedschaft“.
Für Sie integriert: Diverse Programmverbesserungen
Mit diesem Update haben wir kleinere Optimierungen und Fehlerbehebungen in Ihrer Software durchgeführt. Z.B. werden die tatsächlichen Arbeitsstunden aus der Einzelabrechnung in die monatliche Verdiensterhebung übernommen.
Juni 2022
Mit diesem Update möglich: Rückwirkende Änderung durch das Steuerentlastungsgesetz 2022
Der Grundfreibetrag steigt zum 01.01.2022 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde zum Jahresbeginn auf 1.200 Euro angehoben. Angesichts der gestiegenen Kraftstoffpreise wurde auch die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer erhöht: von 35 auf 38 Cent. Mit diesem Update wird eine rückwirkende Neuberechnung der Steuerbelastung für die betroffenen Mitarbeiter:innen beim nächsten Monatswechsel angestoßen.
Für Sie integriert: Entgeltumwandlung von Fahrzeugen
Dienstfahrzeuge können durch das Update als Entgeltumwandlung (z.B. Leasingrate) erfasst und abgerechnet werden. Die entsprechende Lohnart wird mit dem Wert der Entgeltumwandlung befüllt. Die Beträge der neuen Lohnarten für die Dienstfahrzeuge erscheinen in der AG/AN-Ansicht.
Jetzt möglich: Bundeselterngeld – Anforderung der RV einer Arbeitsbescheinigung
Falls Ihre Beschäftigten Bundeselterngeld beantragen möchte, können Sie die geforderte Arbeitsbescheinigung direkt aus Lexware lohn+gehalt elektronisch an die Rentenversicherung übermitteln.
Ab Juli: Energiepreispauschale (EPP) im Programm abrechnen
Mit diesem Update rechnen Sie die Energiepreispauschale ganz einfach über Ihre Lexware Lohn-Software ab. Diese Funktionalität stellen wir Ihnen voraussichtlich mit der Juliaktualisierung zur Verfügung.
Ab Oktober: Neue Grenzen und Berechnungen für Mini- und Midijobs (ab 01.10.2022)
Zum 1. Oktober 2022 stehen Änderungen für Mini- und Midijobs an: Die Grenze bei Minijobs wird von heute 450 Euro auf 520 Euro erhöht. Die Midijobgrenze (gleichbedeutend mit Gleitzone/Übergangsbereich) beginnt bei 520,01 Euro und wird auf 1.600 Euro angehoben (bisher 1.300 Euro). Für Arbeitnehmer:innen, die heute zwischen 450,01 Euro und 520 Euro erhalten und im Übergangsbereich bleiben wollen, wird eine Übergangsregelung eingeführt. Diese Funktionalität steht Ihnen voraussichtlich mit der Aktualisierung im Oktober zur Verfügung.
Erneut zertifiziert: Lexware lohn+gehalt – Qualitätssicherung durch die ITSG
Ein voller Erfolg! Zum wiederholten Mal haben alle Lexware lohn+gehalt Programme die anspruchsvolle Prüfung der ITSG (Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherungen) bestanden. Darüber hinaus wurde auch die Modulprüfung für Abrechnungen der Fehlzeiten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erfolgreich bestanden.
Informationen zu den Neuerungen direkt aus Ihrer Software aufrufen
Unter dem Menüpunkt "?" finden Sie den Eintrag "Neues in der Version". Mit nur einem Klick gelangen Sie direkt zu den Neuerungen rund um Ihr Update.
April 2022
Mit diesem Update möglich: Rückwirkende Steuerfreiheit für den Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitsgeld berechnen
Der Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitsgeld wird rückwirkend zum 01.01.2022 steuerfrei gestellt. In Ihrer Software erfolgt dazu keine automatische Korrektur. Führen Sie die korrekte Berechnung für die betroffenen Mitarbeiter:innen einfach über den Korrekturmodus aus. Stellen Sie sicher, dass diese Korrektur erst erfolgt, wenn Sie im Abrechnungsmonat April 2022 stehen.
(nicht in Lexware lohn+gehalt basis)
Für Sie integriert: Verlängerung der erhöhten Leistungssätze für Kurzarbeitsgeld bis 30.06.2022
Die Auswahl der erhöhten Leistungssätze war ursprünglich bis 31.03.2022 möglich. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Verlängerung bis 30.06.2022 beschlossen. Mit diesem Update rechnen Sie die Leistungssätze automatisch richtig ab.
(nicht in Lexware lohn+gehalt basis)
Für Sie aktualisiert: Bescheinigungen für Kurzarbeit im Bescheinigungswesen
Mit diesem Update haben wir die Bescheinigungen 101 (Anzeige über Arbeitsausfall) und 108 (Kug-Abrechnungsliste) auf den neuesten Stand gebracht.
(nicht in Lexware lohn+gehalt basis)
Jetzt möglich: Elektromobilität rückwirkend abrechnen ab Januar 2022
Ab dem Abrechnungsmonat Januar 2022 können Sie rückwirkend jetzt auch Elektrofahrzeuge und deren Anschaffung/Überlassung erfassen. Diese Angaben sind erforderlich, um eine korrekte Abrechnung dieser Fahrzeuge zu gewährleisten.
Korrigiert: Schwerbehindertenabgabe
Bei der Schwerbehindertenabgabe im Bericht „Berechnung der Arbeits- und Pflichtplätze“ traten vereinzelt Fehler bei den Staffelbeträgen auf. Mit diesem Update werden die Beträge wieder korrekt aufgeführt.
(Betrifft nur Lexware lohn+gehalt pro und premium)
Februar 2022
Versendung der monatlichen Verdiensterhebung
Mit diesem Update können Sie im Abrechnungsmonat Februar 2022 erstmalig die Verdiensterhebung für den Januar 2022 versenden. Diese Versendung ist nur durchzuführen, wenn Sie von dem für Sie zuständigen statistischen Landesamt dazu aufgefordert werden.
Für Sie verbessert: Darstellung der Schwerbehindertenabgabe IW-Elan Assistent
Damit Sie die Daten zur Schwerbehindertenabgabe noch leichter erfassen können, haben wir den Eingabeprozess optisch neu gestaltet.
(Nur in Lexware lohn+gehalt pro und premium)
Neu im Firmenassistent: Daten des zuständigen Finanzamts werden automatisch befüllt
Bei der Anlage einer neuen Firma oder eines neuen Mandanten werden im Firmenassistent, nachdem Sie das Bundesland und die Steuernummer erfasst haben, automatisch die Daten des zuständigen Finanzamts angezeigt.
(Nur in Lexware lohn+gehalt pro und premium)
Mehr Zeit sparen bei: Datensicherung online
Mit diesem Update haben Sie nun die Möglichkeit, mehrere Datensicherungen gleichzeitig vom Server herunterzuladen oder zu löschen. So wird der gesamte Vorgang einfacher und schneller.
Januar 2022
Update 2 Januar 2022
Wir haben die Kommunikation von Lexware myCenter mit der Datenbank von Lexware verbessert, diese funktioniert jetzt auch bei hohem Abfragevolumen zuverlässig.
(betrifft Lexware lohn+gehalt premium)
Für Sie integriert: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Für Sie integriert: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab 01.01.2022 startet das neue Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Arbeitgeber zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das Verfahren ersetzt die manuelle Vorlage des Arbeitnehmers der bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem typischen gelben Papier.
Mit der Installation des Update Januar 2022 erhalten Sie erstmals die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von den Krankenkassen abzurufen.
Gesetzlich auf dem neuesten Stand: Anpassungen aller Datensätze an die aktuellen Datensatzformate
Für mehrere Meldeverfahren gibt es Anpassungen der Datensätze zum 01.01.2022. Mit dem Update Januar 2022 erhalten Sie alle gültigen Datensätze und übermitteln so rechtsicher an die Annahmestellen. Z.B. Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV), Datensatz Betriebsdaten (DSBD), Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), etc.).
Ab Februar für den Vormonat (Januar) möglich: Versand monatlicher Verdiensterhebungen an die statistischen Landesämter
Die statistischen Landesämter fordern Verdiensterhebungen zukünftig nicht mehr vierteljährlich, sondern monatlich an. Falls Sie dazu aufgefordert werden, Ihre Verdiensterhebungen zu versenden, erledigen Sie dies ab Februar 2022 direkt aus Ihrer Software heraus. Die Verdiensterhebung für Januar kann nach dem Monatswechsel in den Februar gesendet werden.
Für Sie eingebaut: Neue Meldepflicht für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110)
Ab Januar 2022 wird bei einer Anmeldung für kurzfristig Beschäftigte die Krankenversicherungsart abgefragt. Deshalb finden Sie ab Januar auf der Seite „Kassen“ im Mitarbeiterassistenten ein zusätzliches Feld. Hier können Sie angeben, welche Krankenversicherungsart (gesetzlich oder privat) der Mitarbeiter abgeschlossen hat.
Gesetzlich aktuell: Aktualisierte Regelungen für Kurzarbeit ab Januar 2022
Bis März 2022 erhalten die Betriebe bei Kurzarbeit weiterhin Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu 50% erstattet. Auch der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit und die erhöhten Leistungssätze wurden bis März 2022 verlängert. Ebenso bleibt es weiter möglich, während der Kurzarbeit in einem während der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Wer seinen Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglicht, bekommt als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bis Juli 2023 zur Hälfte erstattet.
(nicht in Lexware lohn+gehalt basis)
Änderung bei der betrieblichen Altersvorsorge integriert: Pflichtzuschuss auch für Altverträge mit Entgeltumwandlung ab 2022
Für Entgeltumwandlungen aus Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds ist von Arbeitgeber:innen ein Pflichtzuschuss zu leisten. Das gilt ab 2022 auch für Altverträge. Neu in Ihrer Software: Sie erhalten eine Hinweismeldung für die betroffenen Mitarbeiter:innen.
Topaktuell: Sozialversicherungs- und Steuerwerte 2022
Ihr Update beinhaltet die neuen Beitragsbemessungsgrenzen, alle Änderungen bei der Beitragsabrechnung* und alle Steueränderungen, die im Januar 2022 in Kraft treten. Außerdem haben wir für Sie alle Formulare, Bescheinigungen aktualisiert.
*Empfehlung: Nutzen sie zusätzlich Lexware eService personal. Geänderte Beitragssätze der Krankenkassen pro Mitarbeiter, werden im Programm automatisch aktualisiert.
Für Sie integriert: Weitere neue Formulare für 2022
Die aktuellen amtlichen Bescheinigungen für die Lohnsteueranmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung werden in Ihr Programm integriert.
Auf dem neuesten Stand: Bescheinigungen für 2022
Ihre Software enthält ab Januar alle aktualisierten Bescheinigungen für das Jahr 2022.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Für Sie aktualisiert: UV-Stammdaten und Krankenkassenfusionen
Änderungen von UV-Stammdaten (Unfallversicherung) und Krankenkassenfusionen sind fester Bestandteil des Updates, soweit diese vorliegen. So führen Sie Ihre Lohnabrechnungen auch weiterhin mit den korrekten Werten durch.
Mehr Sicherheit bei der Installation von Updates im Netzwerk: durch den LISA-Adminmode
Damit bei der Installation von Updates im Server-Client-Betrieb die einzelnen Arbeitsplätze nicht versehentlich über einen unterschiedlichen Versionsstand verfügen, haben wir den Adminmode eingerichtet: Ist dieser aktiviert, muss ein Update zukünftig immer zuerst vom Administrator auf dem Server installiert werden, bevor es danach auf den Clients installiert werden kann. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass alle Mitarbeiter:innen an allen Arbeitsplätzen auf dem gleichen Stand sind.
(nicht in Lexware lohn + gehalt basis / plus)
November 2021
Jetzt möglich: Jahreswechsel nach 2022
Zum Januar 2022 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Für einen korrekten Jahreswechsel und einem Abschluss des Jahres 2021 haben wir alle relevanten Gesetzesänderungen berücksichtigt, sowie weitere technische und inhaltliche Verbesserungen vorgenommen.
Optisch verbessert: Abrechnung von Dienstfahrzeugen
Mit der neuen Version haben wir die Seite „Dienstfahrzeug“ für Sie optimiert. Diese Aktualisierung gilt ab Abrechnungsmonat Januar 2022. Damit bereiten wir gleichzeitig die Abrechnung von Elektromobilität und mehreren Fahrzeugen vor, die wir Ihnen in den kommenden Updates zur Verfügung stellen werden.
Für Sie integriert: Krankenkassen-Fusionen zum November 2021
Änderungen von UV-Stammdaten und Krankenkassen-Fusionen sind Bestandteil Ihrer neuen Version. Der Assistent startet, falls von Ihnen eingerichtete Krankenkassen von einer Krankenkassenfusion betroffen sind.
August 2021
Korrekturen mit dem August-Update
Nach dem Juli-Update sind in Ihrer Software leider zwei Fehler aufgetreten. Wir bitten dies zu entschuldigen. Die Fehler wurden umgehend korrigiert. Es handelte sich um folgende Bereiche, die nun wieder einwandfrei funktionieren:
Nach dem Update Juli 2021 wurde der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nicht mehr auf der Lohnsteueranmeldung ausgewiesen. Alle Berichte im Zusammenhang mit dem bAV-Förderbetrag waren davon betroffen.
Nach dem Update Juli 2021 wurde die pauschalierte SV-Erstattung bei Korrekturen von KUG-Leistungsanträgen für 2020 falsch berechnet.
Juli 2021
Weiterhin korrekt abrechnen: Vollständige Erstattung der SV-Beiträge bei Kurzarbeit
Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wurde von der Bundesregierung bis zum 30.09.21 verlängert. Diese Verlängerung haben wir in Ihr Update integriert. So rechnen Sie die Kurzarbeit weiterhin schnell und korrekt mit Ihrer Software ab.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis)
Für Sie aktualisiert: UV-Stammdaten und Krankenkassenfusionen
Änderungen von UV-Stammdaten (Unfallversicherung) und Krankenkassenfusionen sind fester Bestandteil des Updates, soweit diese vorliegen. So führen Sie Ihre Lohnabrechnungen auch weiterhin mit den korrekten Werten durch.
Aktualisiertes Formular Arbeitsbescheinigung
Im Bescheinigungswesen wurde eine Aktualisierung der Arbeitsbescheinigung vorgenommen. Dieses Formular ist nun auf dem neuesten Stand.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Juni 2021
Für Sie integriert: Gesetzliche Anpassungen zur Kurzarbeit
Dieses Update enthält alle gesetzlichen Änderungen in Bezug auf Kurzarbeitergeld (KUG), Gewährungszeitraum und Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.
Den Gewährungszeitraum für KUG können Sie in den Firmenstammdaten auf der Seite „Sonstiges“ erfassen. Sie finden den Gewährungszeitraum auf dem Bewilligungsbescheid. Wenn die Kurzarbeit vor dem 30.06.21 gewährt wurde, beträgt die Erstattung der SV-Beiträge 50 % ab dem 01.07.21 (bis 30.06.21 100 %). Befinden sich Ihre Mitarbeiter:innen während der Kurzarbeit in einer Weiterbildungsmaßnahme nach § 106a SGB III, werden weitere 50 % der SV-Beiträge erstattet.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Neu: A1-Entsendung von Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Im Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 für Entsendungen und Ausnahmevereinbarungen gibt es eine weitere Auswahl: die Entsendung von Beamten und Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Die A1-Anträge können nun auch für diese Beschäftigten bequem versendet werden.
Zwei neue Prüfungen integriert: Datensatz Betriebsdaten
Mit diesem Update erfüllen wir die Anforderungen der Arbeitsagentur in Bezug auf den Betriebsnummernservice. Für den Datensatz Betriebsdaten wurden deshalb zwei zusätzliche Prüfungen in Ihre Software eingebaut.
In diesem Update aktualisiert: Tätigkeitsschlüssel TS 2010
Da die Aufstellung der Berufsbezeichnungen zum Teil nicht mehr zeitgemäß war, hat die Bundesagentur für Arbeit die bisher geltenden Tätigkeitsschlüssel überarbeitet und da, wo notwendig, neue hinzugefügt.
April 2021
Mit diesem Update korrekt abrechnen: Nebeneinkommen bei Kurzarbeit
Haben Ihre Mitarbeiter während der Kurzarbeit ein Nebeneinkommen? Mit diesem Update können Sie das erzielte Nebeneinkommen direkt in die Software eingeben. Es wird bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes automatisch berücksichtigt.
Neu in den Mitarbeiterstammdaten: "Bezüge werden gezahlt als"
In diversen Sendeverfahren wird die Art der Bezüge benötigt. Dieser Status („Bezüge gezahlt als“) ist jetzt direkt in Ihren Mitarbeiterstammdaten enthalten – auf der Seite SV-Status. Die Plausibilität wird dabei als Hinweisplausi dargestellt. Ihr Vorteil: Sie stolpern nicht erst bei der Erfassung von Fehlzeiten über die Art der Bezüge.
Für Sie integriert: Neue gesetzliche Regelung bei der Abrechnung von Azubis (außerbetrieblich)
Seit Januar 2020 gelten für die Personengruppe 122 (Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen) neue Grundsätze bei der Sozialversicherung. Ist die/der Auszubildende ein Geringverdiener (bis 325,- Euro), zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein. Liegt die/der Auszubildende darüber, werden die Beiträge paritätisch aufgeteilt. Diese neue Regelung setzen Sie mit dem Update einfach und korrekt um.
Neues, gesetzlich vorgeschriebenes Eingabefeld in den Stammdaten: Erfassung der Steueridentifikationsnummer bei geringfügig Beschäftigten
Neues, gesetzlich vorgeschriebenes Eingabefeld in den Stammdaten: Erfassung der Steueridentifikationsnummer bei geringfügig Beschäftigten
Mit der Jahresmeldung 2021 (Meldegrund 50) muss erstmalig der Datensatz Steuerdaten übermittelt werden. Dieser Datensatz muss auch die Steueridentifikationsnummer enthalten. Deshalb haben wir dieses Erfassungsfeld in den Mitarbeiterstammdaten Ihrer Software integriert. Ab Mai 2021 gibt es zusätzlich eine Hinweisplausibilität für die Erfassung der Steueridentifikationsnummer, wenn diese noch nicht vorhanden ist.
In diesem Update aktualisiert: Tätigkeitsschlüssel TS 2010
Da die Aufstellung der Berufsbezeichnungen zum Teil nicht mehr zeitgemäß war, hat die Bundesagentur für Arbeit die bisher geltenden Tätigkeitsschlüssel überarbeitet und da, wo notwendig, neue hinzugefügt.
Februar 2021
Jetzt neu: Kernprüfung für das SV-Meldeverfahren
Wurde im Kalenderjahr 2020 Kurzarbeit abgerechnet, ergab sich unter Umständen eine Differenz zwischen den Berichten Beitragsnachweise / Beitragsabrechnung und dem Archiv der Beitragsnachweise für diese Mitarbeiter. Dies führt zu deutlich erhöhten Beträgen auf den Beitragsnachweisen für August 2020 bei den betroffenen Krankenkassen. Wurden die Beitragsnachweise für August noch nicht erstellt, werden mit diesem Update alle Werte wieder korrekt angezeigt und abgerechnet. (Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Januar 2021
Für Sie integriert: Weitere neue Formulare für 2021
Die aktuellen amtlichen Bescheinigungen für die Lohnsteueranmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung haben wir in Ihre Software integriert.
Topaktuell: Sozialversicherungswerte 2021
In Ihrem neuen Update sind ab Januar alle aktuellen Sozialversicherungswerte hinterlegt. So rechnen Sie Ihre Löhne und Gehälter jederzeit gesetzessicher ab.
Im Update enthalten: Sonderregelungen zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes werden durch Änderung der entsprechenden Verordnungen im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021 verlängert.
Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Sie gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 besteht. Diese Änderungen führen Sie mit Ihrer Lexware Software automatisch durch.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Für Sie eingebaut: Anpassungen der A1-Bescheinigung für Reisen
Zum 01.01.2021 wird ein weiteres Verfahren im elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 aufgenommen. Es handelt sich um die neue Antragsart „Mehrere Mitgliedsstaaten“. Auch die Änderungen in den Anlagen 1 (Antrag Entsendung) und 4 (Antrag Ausnahmevereinbarung) haben wir in Ihrem Update berücksichtigt.
Jetzt elektronisch: Erinnerung fehlender Jahresmeldungen an die Krankenkassen
Falls Sie Ihre Jahres-Meldungen an die Krankenkassen nicht fristgerecht versenden, werden Sie ab 2021 in elektronischer Form daran erinnert. Bisher erhielten Sie diese Erinnerung per Post. In Ihrer Lexware Software rufen Sie die genannte Erinnerung ganz einfach über die Antwortzentrale ab.
Jetzt elektronisch: Mitgliedsbestätigung der Krankenkassen ab 2021
Ab 2021 entfällt die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung des Arbeitnehmers bei Neueinstellung. Sie erhalten zukünftig elektronische Rückmeldungen über den Versicherungsstatus des Mitarbeiters. Das Verfahren gilt für alle ab 01.01.2021 neu eingestellten Mitarbeiter. Sie erhalten die Rückmeldung in der Antwortzentrale
Für Sie aktualisiert: Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" steigt die Pendlerpauschale ab 2021 von bisher 0,30 Cent auf 0,35 Cent. Mit Ihrem Update greifen Sie automatisch auf den neuen Wert zu.
Auf dem neuesten Stand: Bescheinigungen für 2021
Ihre Software enthält alle aktualisierten Bescheinigungen für das Jahr 2021.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Korrektur der abgerechneten Entschädigung bei Quarantäne und Kinderbetreuung gem. IfSG
Weicht die abgerechnete Entschädigung bei einem oder mehreren Mitarbeitern von der Zahlung der Behörde ab? Kein Problem: Mit der neuen Lohnart '0848 Korrektur Entschädigung IfSG' können Sie den Differenzbetrag ganz einfach in der Entgeltabrechnung ausgleichen.
Für Sie integriert: Neuer Eintrag in der Symbolleiste - "Mein Lexware"
In der Symbolleiste Ihrer Software wird der "Online Support" durch die neue Schaltfläche "Mein Lexware" ersetzt. Damit greifen Sie direkt auf den Online-Support, wichtige Updates, Services und Ihr Lexware Kundenkonto zu.
August 2020
Mit diesem Update korrigiert: Beitragsnachweise für August 2020 bei Abrechnung Kurzarbeit
Wurde im Kalenderjahr 2020 Kurzarbeit abgerechnet, ergab sich unter Umständen eine Differenz zwischen den Berichten Beitragsnachweise / Beitragsabrechnung und dem Archiv der Beitragsnachweise für diese Mitarbeiter. Dies führt zu deutlich erhöhten Beträgen auf den Beitragsnachweisen für August 2020 bei den betroffenen Krankenkassen. Wurden die Beitragsnachweise für August noch nicht erstellt, werden mit diesem Update alle Werte wieder korrekt angezeigt und abgerechnet. (Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Mit diesem Update korrigiert: Darstellung der Betriebsnummer auf der Abrechnungsliste
Auf der Abrechnungsliste Kurzarbeit wurde bei Ihren Mitarbeitern einen falsche Betriebsnummer dargestellt. Mit diesem Update zeigt Ihre Software wieder alle Betriebsnummern richtig an. (Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Juli 2020
Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen des Grundrentengesetzes
Insbesondere für Geringverdiener ist die zusätzlich vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein wichtiger Rentenbaustein. Deshalb hat der Gesetzgeber im Rahmen des Grundrentengesetzes Folgendes rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen:
Haben Sie als Arbeitgeber zwischen dem 01.01.2020 und dem Inkrafttreten dieser Änderung Beiträge erbracht, die mit den neu beschlossenen Werten eigentlich förderfähig wären? Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, höhere bAV-Förderbeträge über geänderte Lohnsteueranmeldungen geltend zu machen. Mit Lexware lohn+gehalt gelingt Ihnen das dank dem Korrekturmodus schnell und einfach.
Für Sie integriert: Optimierungen im Bereich Kurzarbeit
Mitarbeiter ohne Kurzarbeitsgeld werden mit dem Update nicht mehr auf der Abrechnungsliste angezeigt. So werden die Abrechnungslisten für Kurzarbeit von der Agentur für Arbeit akzeptiert. Darüber hinaus haben wir die Abrechnungsliste Krankengeld für Sie optimiert.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Gesetzeskonform abrechnen: Neue Fehlzeiten im Rahmen des Infektionsschutzgesetz
Damit Sie die Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter auch während der Corona-Krise jederzeit korrekt abrechnen, haben wir folgende Fehlzeiten in Ihre Software integriert:
Einfach abrechnen: Stufenweise Erhöhung beim Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat eine befristete Erhöhung des KUG für Arbeitnehmer beschlossen, die mehr als drei Monate in Kurzarbeit sind und mindestens 50 Prozent weniger arbeiten. Folgende erhöhte Beträge des pauschalierten Netto-Entgelts werden ausgezahlt:
Mit Ihrem Update rechnen Sie die erhöhten Beträge sicher und korrekt ab. Das Bescheinigungswesen wurde entsprechend angepasst. Diese Erhöhungen gelten nach heutigem Stand maximal bis 31. Dezember 2020.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Steuerfreier Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld werden bis zu einer Höhe von 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts steuerfrei gestellt. Diese Regelung gilt vom 01.03.-31.12.2020. Um bereits in Vormonaten gezahlte Zuschüsse nachträglich steuerfrei zu stellen, wechseln Sie im jeweiligen Abrechnungsmonat des Mitarbeiters in den Korrekturmodus und dort auf die Seite Kurzarbeit-Entgelt. Im Anschluss die Einzelabrechnung schließen. Für den Mitarbeiter wird eine Korrektur erzeugt. Sie erkennen die Korrektur daran, dass jetzt anstatt der Lohnart 0972 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld die Lohnart 0847 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld steuerfrei verwendet wird. (Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Juni 2020
Kundenwunsch erfüllt: In der Druckvorschau der Berichte auf die erste bzw. letzte Seite springen
Ihr Update enthält neue Schaltflächen in der Druckvorschau: Damit springen Sie schnell auf die letzte Seite des Berichts und anschließend wieder zurück zur ersten Seite. Besonders vorteilhaft ist diese Funktion bei langen Berichten mit vielen Mitarbeitern, wie Lohnjournal, Lohnkonto, Buchungsliste und Zahlungsliste.
Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise
Die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen können während der Corona-Krise für Sie als Arbeitgeber auf Antrag (nach § 109 Absatz 1 AO) verlängert werden. Vorausgesetzt Sie wurden nachweislich unverschuldet daran gehindert, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen. Auch diese Möglichkeit setzen Sie ganz einfach mit Ihrem Update um: Eine noch nicht versendete Lohnsteueranmeldung mit monatlichem oder vierteljährlichem Anmeldungszeitraum steht in Ihrer Software noch bis zu zwei Monate nach dem Ende des Anmeldungszeitraums zum Versand bereit.
Mai 2020
Abrechnung von Kurzarbeit an Feiertagen
Mit dem Update Mai 2020 wird der Fehler bei der Berechnung des fiktiven Entgelts bei Kurzarbeit an Feiertagen behoben. (gilt nur für Lexware lohn+gehalt plus, pro und premium).
Weitere Programmverbesserung
Keine Fehlermeldung mehr bei Mitarbeitern mit Eintritt im Vorjahr. (gilt nur für Lexware lohn+gehalt)
April 2020
Besondere Voraussetzungen - Covid-19 und Kurzarbeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es besondere Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden von der Bundesagentur für Arbeit pauschal in voller Höhe erstattet. Berechnung der Formulare KUG-Leistungsantrag und KUG-Abrechnungsliste sind entsprechend angepasst.
(gilt nur für Lexware lohn+gehalt plus, pro und premium).
Aktualisierung des Datensatzes Betriebsdaten
Ab sofort können auch Änderungen eingetragen werden, die in der Zukunft liegen. Zieht z. B. Ihre Firma um oder ändert sich der Name zu einem bestimmten Zeitpunkt, kann die Betriebsdatenmeldung im Voraus versendet werden.
Fehlzeit Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld
Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn sowohl der Elternteil als auch das erkrankte Kind gesetzlich krankenversichert sind. Daher ist eine Meldung im Meldeverfahren für Entgeltersatzleistung ausschließlich in diesen Fällen zu erstellen. Sie erhalten folgende Abfrage vor Erfassung der Fehlzeit Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld. Ist das Kind privat versichert verwenden Sie die Fehlzeit „Pflege eines kranken Kindes ohne Krankengeld“.
Neue Spalte im Lohnkonto auf der letzten Seite
Das Lohnkonto enthält im Bereich der SV-Meldungen eine neue Spalte „Entgelt Rentenberechnung“. Für Mitarbeiter im Übergangsbereich wird das tatsächliche Arbeitsentgelt ausgewiesen, welches der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird.
Keine Meldung 34 für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110)
Beschäftigte, die länger als einen Zeitmonat abwesend sind, erhalten eine 34er Meldung. Diese Meldung entfällt zukünftig für kurzfristig Beschäftigte. Diese gesetzliche Änderung haben wir in Ihrer Software umgesetzt.
Aktualisierung des Formulars Einkommensbescheinigung ALG II im Bescheinigungswesen
Das Formular wurde nach den Vorgaben der Arbeitsagentur für Arbeit in Ihrer Software aktualisiert. (gilt nur für Lexware lohn+gehalt plus, pro und premium).
Flexibles Löschen von Mitarbeiterdaten über die Datenschutzzentrale
Normalerweise ist die Löschung von Mitarbeiterdaten erst nach 11 Jahren möglich. Als Administrator können Sie die Löschung jedoch jederzeit über die Datenschutzzentrale vornehmen. Damit erfüllen Sie die Anforderungen der DSGVO, falls ein ehemaliger Mitarbeiter die Löschung verlangt. (gilt nur für Lexware lohn+gehalt pro und premium).
Februar 2020
Mit dem Update haben wir kleinere Programmoptimierungen umgesetzt
Januar 2020
Alle neuen Werte integriert
Ihr Update kennt die neuen Beitragsbemessungsgrenzen, alle Änderungen bei der Beitragsabrechnung und alle Steueränderungen, die im Januar 2020 in Kraft treten. Außerdem haben wir alle Formulare, Bescheinigungen und Berichte aktualisiert, wie z. B. die Lohnsteueranmeldung und -bescheinigung inklusive den erforderlichen Anpassungen im ELSTER-Verfahren.
Neue Datensätze bei Meldungen
Bei den folgenden Meldungen wurden Datensätze geändert:
Wir haben die Datensätze entsprechend aktualisiert, so dass Sie diese weiterhin gesetzeskonform versenden.
Von der ITSG vorgeschrieben: Neue dakota-Version
Ab dem 1. Januar ist die dakota-Version 7.2 zu verwenden, um SV-Meldungen, Beitragsnachweise etc. zu versenden. Deshalb haben wir dakota auf den neuesten Stand gebracht. So können Sie weiterhin reibungslos versenden.
Verpflichtend ab Januar 2020: Beschränkt Steuerpflichtige im ELSTAM-Verfahren
Damit Sie die neue gesetzliche Vorgabe berücksichtigen, haben wir beschränkt Steuerpflichtige ins ELSTAM-Verfahren integriert.
Mitteilungspflicht bei Versorgungseinrichtung
Der Arbeitgeber muss der Versorgungseinrichtung spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder Beendigung des Dienstverhältnisses die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds mitteilen.
Angabe des dritten Geschlechts: Umsetzung in den Meldeverfahren
Auf Grundlage der neuen Rechtslage wird die Sozialversicherung in allen Meldeverfahren die Möglichkeit schaffen, ein neues Geschlecht "divers" und "unbestimmt“ anzugeben. Im Arbeitgeber-Meldeverfahren ist der Startschuss für den 1. Januar 2020 geplant.
Neuer Feiertag in Thüringen: "Weltkindertag"
Ab 2020 ist der Weltkindertag in den gesetzlichen Feiertagen hinterlegt, für 2019 musste dieser in den eigenen Feiertagen angelegt werden.
Erfassung der mitarbeiterübergreifenden Pauschalsteuer (z.B. Betriebsveranstaltungen oder Jobticket, etc.)
Mit dem Update Januar 2020 ist ein Assistent integriert, mit dem Sie Mitarbeiter übergreifende Pauschalsteuern erfassen können. Eine Erfassung der pauschalen Steuer ohne direkte Zuordnung zu einem Mitarbeiter kommt in Frage, wenn z.B. eine Firma vom Pauschalierungswahlrecht nach § 37b (1) EStG Gebrauch macht. Die pauschale Steuer wird nach der Erfassung automatisch in die entsprechende Zeile der Lohnsteueranmeldung übernommen.
LexView
(Nur in Lexware lohn+gehalt pro / premium)
Service Center
Optimierung des Ablaufs zum Erstellen eines Benutzerkontos
(Nur in Lexware lohn+gehalt pro / premium)
November 2019
Jahresabschluss sicher durchführen
Mit dem Update können Sie das Jahr 2019 abschließen, alle Meldungen korrekt versenden und in den Januar 2020 wechseln.
DSGVO - Passwortqualität sicherstellen
Legen Sie ab sofort über die Zentrale unter Extras -> Optionen auf der Seite Benutzerverwaltung fest, dass die Passwörter den Mindestanforderungen an Passwortqualität genügen müssen (gilt nur für Lexware lohn+gehalt pro und premium).