- Zuverlässig: Berechnungsgrundlage ist ein durchschnittlicher Stundenlohn
- Effizient: Nur wenige Angaben bis zum Ergebnis
- Aktuell: Datenlage stets auf dem neuesten Stand
So funktioniert der Minijob-Rechner
Der Minijob-Rechner ist einfach zu bedienen und ein unschätzbarer Helfer, wenn es um das Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines Minijobs geht. Egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, tippen Sie einfach folgende Daten in die Eingabefelder:
- Das aktuelle Steuerjahr für das die Berechung durchgeführt werden soll
- Das Monatsbrutto für den Minijob = 556 Euro (2024: 538 Euro)
- Wählen Sie, ob die Berechnung auf Grundlage eines Minijobs im Betrieb oder im Privathaushalt durchzuführen ist
- Antworten Sie mit „Ja“ oder „Nein“, ob auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird
- Wählen Sie die Art der Krankenversicherung
- Klicken Sie auf den Button „Berechnen“
Den Überblick behalten dank Berechnung von Minijobs
Wenn es um das Minijob-Modell in der Arbeitswelt geht, haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig Wissensdefizite. Auch private Arbeitgeber, die eine Putzhilfe als 556-Euro-Kraft einstellen möchten, sind angesichts vorherrschender Regeln zu Arbeitszeiten, Lohnsteuer oder sonstigen Abgaben oft unsicher. Ein Smart-Rechner als digitales Tool bietet hierfür allen Beteiligten schnelle Unterstützung. Denn mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners für Minijobs bekommen Sie als Arbeitgeber übersichtlich und regelkonform angezeigt, welche finanziellen Auswirkungen Beschäftigungen auf 556-Euro-Basis für Ihr Unternehmen haben.
Geringfügige Beschäftigung, Minijob und 556-Euro-Kraft
Gesetzliche Basis für die Minijob-Berechnung ist das Sozialgesetzbuch (SGB), genauer der § 8 SGB IV. Darin werden alle Fakten sowie Regelwerke dieses Job-Modells definiert.
Wichtig dabei ist, dass es für diese Art von Beschäftigungsverhältnis bestimmte Verdienstgrenzen oder Zeitgrenzen gibt. Bis zum 30. September 2022 galt im Minijob eine Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat. Zum 1. Oktober 2022 stieg die Verdienstgrenze auf 520 Euro aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns (12 Euro/h). 2025 beträgt die Verdienstgrenze 556 Euro (2024: 538 Euro)
Tipp
Gesetzgeber unterscheidet zwei Minijob-Arten
Wenn Arbeitgeber Minijobs anmelden möchten, müssen sie für die Lohnabrechnung zwei Arten unterscheiden. Es gibt 556-Euro-Verträge, die eine bestimmte Verdienstgrenze definieren. Daneben sind auch kurzfristige Verträge für Minijobs geläufig, die den Einsatz kurzfristig Beschäftigter auf ein bestimmtes Zeitfenster begrenzen – insgesamt sind das 70 Arbeitstage. Je nach Modell des Minijobs müssen Arbeitgeber unterschiedlich hohe Steuern und Abgaben für ihre Mitarbeiter zahlen. Für beide Arten gibt es weitere Regeln, je nachdem, ob Minijobs im Privathaushalt oder im gewerblichen Bereich ausgeübt werden.
Diese Regeln gelten für Mitarbeiter auf Minijob-Basis
Wenn Sie Minijobber einstellen möchten, ist es für Sie als Arbeitgeber wichtig zu wissen, dass für diese die gleichen Arbeitsrechte greifen wie für Vollzeitbeschäftigte. Folgendes gilt für Beschäftigte auf Minijob-Basis:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub
- Bei Arbeits- oder Wegeunfällen haben Beschäftigte im Rahmen eines Minijobs Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Vorteile eines Minijobs für Arbeitnehmer
Sofern Arbeitnehmer keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können diese sogar zwei Minijobs bei verschiedenen Unternehmen nachgehen. Voraussetzung ist, dass sich insgesamt nicht mehr als 556 Euro (2024: 538 Euro) aus den Lohnabrechnungen der Minijobs ergeben.
Mit Minijobbern werden auch sogenannte Aushilfen gleichgesetzt. Sie verdienen netto ebenfalls ein Gehalt, das 556 Euro pro Monat nicht übersteigen darf, da sie sonst steuerpflichtig werden. Ihr Stundenlohn errechnet sich auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns.
Der Arbeitnehmeranteil eines Minijobs ist gering. Als Beschäftigte auf 556-Euro-Basis profitieren sie von zahlreichen Vorteilen:
- Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn
- Sie sind unfallversichert
- Sie zahlen keine Beiträge zur Krankenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung
- Minijobs sind als hauptberufliche Tätigkeit steuerfrei
- Unter bestimmten Voraussetzungen werden Minijobbern 556 Euro ohne Abzüge ausgezahlt
- Bis auf einen geringen Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ist ein 556-Euro-Minijob für Arbeitnehmer abgabenfrei.
Vorteile eines Minijobs für Arbeitgeber
Für Sie als Arbeitgeber kann es ebenfalls von Vorteil sein, geringfügig Beschäftigte einzustellen. Folgendes spricht dafür:
- Arbeitgeberkosten für Minijobs sind überschaubar.
- Minijobs helfen, den Betrieb auftragsorientiert und flexibel mit zusätzlichen Mitarbeitern zu unterstützen.
- Minijobs auf Stundenbasis bieten Ihnen bei der Lohnabrechnung gemäß Mindestlohn einen geringen bürokratischen Aufwand.
- Die Minijobzentrale bietet Arbeitgebern dafür praktische Stundenzettel für Minijobs an, mit deren Hilfe sie Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren können.
- Minijobs schenken Rechtssicherheit – vorausgesetzt Sie haben Ihre Aushilfen auf 556-Euro-Basis bei der Minijob-Zentrale, einer Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angemeldet. Versäumen Sie das, gilt das als Ordnungswidrigkeit und wird mit bis zu 5.000 Euro Geldbuße bestraft.
Tipp
Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte
Auf Antrag können sich Minijobber von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen in die Rentenkasse befreien lassen. In diesem Fall erhalten Sie die kompletten 556 Euro (2024: 538 Euro) pro Monat als Arbeitsentgelt ausgezahlt. Nur der Arbeitgeber entrichtet dann die für ihn geltende Abgabe in die Rentenkasse. Mit einem modernen Minijob-Abgabenrechner von Lexware können sich Arbeitnehmer die Rechnung aufmachen. Alternativ nutzen diese einfach einen Minijob-Steuer-Rechner im Excel-Format. Mithilfe von Detail-Eingaben sind sie jeweils in der Lage, alle Kosten zu ermitteln, die sie selbst bzw. ihre Arbeitgeber im Rahmen eines 556-Euro-Jobs übernehmen müssen. Am Ende wirft der Rechner das exakte Brutto oder Netto des Minijobs aus.
Minijob: Was zahlt der Arbeitgeber?
Als Arbeitgeber müssen Sie alle relevanten Abgaben für beschäftigte Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale melden sowie bezahlen. Hier eine Übersicht, wie sich Ihr Arbeitgeberanteil zusammensetzt – Stand 2025:
Arbeitgeberbelastung | Gewerblicher Minijob | Minijob in Privathaushalten |
---|---|---|
Krankenversicherung | 13 % | 5 % |
Rentenversicherung | 15 % | 5 % |
Pauschalsteuer | 2 % | 2 % |
Umlage 1 – Lohnfortzahlung wegen Krankheit | 1,1 % | 1,1 % |
Umlage 2 – Abgaben für Mutterschutz | 0,22 % | 0,22 % |
Umlage 3 – Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | |
Unfallversicherung | 1,3 % im Durchschnitt – individueller Beitrag an den zuständigen Versicherer | 1,6 % – festgelegter Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung |
Gesamtabgaben | 31,40 % (zzgl. Unfallversicherung) | 14,94 % |
Info
So funktioniert der Minijob-Rechner
Der Smart-Rechner von Lexware berechnet Arbeitgebern nach Eingabe aller relevanten Daten nicht nur den Beitrag zur Krankenversicherung eines Minijobs in Euro, sondern auch alle weiteren Positionen in Euro und Prozent aus erwähnter Liste zur Arbeitgeberbelastung. Die Ergebnisse des Minijob-Steuer-Rechners liefern gleichzeitig auch Arbeitnehmern eine klare Übersicht:
- Der Minijobber sieht in der Ergebnisspalte sein Monatsbrutto von 556 Euro, abzüglich des eigenen Anteils zur Rentenversicherung in Höhe von 3,60 % bzw. 20,02 Euro (falls keine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ist). Das Monatsnetto beträgt für den geringfügig Beschäftigten demnach 535,98 Euro.
- Der Arbeitgeber kann in der Berechnung alle für ihn relevanten Posten ablesen und weiß am Ende exakt, welche Gesamtabgaben, inklusive des Netto-Betrags von 556 Euro pro Minijob, sein Personalbudget belasten. Demnach müssen Sie als Arbeitgeber nach aktuellem Stand aus 2025 mit einem Aufwand in Höhe von etwa 737,81 Euro pro 556-Euro-Job rechnen.