Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) trat zum 1. Juli 2023 in Kraft. Mit Inkrafttreten der Pflegereform 2023 steigen die Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Für Versicherte mit mehreren Kindern gelten künftig außerdem unterschiedliche Beitragssätze – je nach Anzahl der Kinder. Was Sie als Arbeitgeber tun müssen und welche Beitragssätze Sie künftig bei der Lohnabrechnung anwenden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.