Alles zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Gesellschafter-Geschäftsführer, mit deren Leistungsfähigkeit das Wohl der GmbH steht und fällt (Handwerk, Agenturen, Freiberufler-GmbHs), schließen in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Dies ist aber nicht die einzige Möglichkeit der Existenzsicherung: Die GmbH kann außerdem eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen. Was es dazu zu wissen gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Zuletzt aktualisiert am 17.04.2024
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Was genau ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Unternehmen gegen kurz- oder längerfristige Ertragsausfälle und Ertragsminderungen ab. Sie übernimmt dabei in der Regel nicht nur die Kosten für Gehälter, entgangene Gewinne und Mieten, sondern auch für etwaige Maßnahmen, die zur Erhaltung des Betriebs ergriffen werden.
Darüber hinaus bietet die Betriebsunterbrechungsversicherung Sicherheit bei Krankheit des Betriebsinhabers oder Geschäftsführers.

Wichtig ist, bei den Betriebsunterbrechungsversicherungen mit Blick auf Ihr Risikomanagement zu prüfen, welche Ereignisse versichert sind. Üblicherweise werden Versicherungen angeboten, in denen die folgenden Gefahren abgedeckt sind:

  • Feuer
  • Leitungswasser/Rohrbruch
  • Sturm und/oder Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus
  • Raub

Gut zu wissen: Auch Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall usw. lassen sich versichern. 

Info

Schadensbeispiel zur Betriebsunterbrechungsversicherung

In der Gaststätte von Günther Groß ereignet sich ein Rohrbruch. Die Gaststätte wird komplett unter Wasser gesetzt und muss für einen Monat geschlossen werden. Die fortlaufenden weiteren Kosten – z. B. für Personal und den entgangenen Betriebsgewinn – reguliert die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen einer großen und kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung?

Üblicherweise unterscheiden Versicherer zwischen einer kleinen und großen Versicherung zur Betriebsunterbrechung. Erstere ist die Basisvariante und deckt in erster Linie Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel sowie Einbruchdiebstahl ab. Für umfangreicheren Schutz bietet sich eine große Betriebsunterbrechungsversicherung an. Deren Versicherungsleistung umfasst bei einer Betriebsunterbrechung beispielsweise häufig auch Mehrkosten durch Überstunden, Elementargefahren und Schäden auf All-Risk-Basis. 
Darüber hinaus können große Betriebsunterbrechungsversicherungen mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden als kleine Betriebsunterbrechungsversicherungen.

Welches Versicherungsmodell für Sie besser geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie der Unternehmensgröße, Ihrem Geschäftsmodell, der Branche, den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und vielem mehr. 
Bevor Sie einen Tarif auswählen, sollten Sie daher genau prüfen, welche Leistungen Sie unbedingt benötigen und welche vernachlässigbar sind.

Für welche Unternehmen ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung besonders wichtig?

Eine BU ist besonders für Klein-, Mittel- und Großbetriebe attraktiv, die häufiger unter Betriebsausfällen und Zwangspausen leiden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn empfindliche, störungsanfällige Maschinen in der Produktion genutzt werden. Auch bei Unternehmen, die stark von Cyberkriminalität betroffen sind, ist eine Versicherung angeraten.

Wie hoch sind die Kosten für eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Wie hoch die Betriebsausfallversicherungs-Kosten ausfallen, lässt sich pauschal nicht angeben. Im Detail hängen sie ab von:

  • Branche
  • Versicherungsmodell
  • Deckungssumme
  • Höchstentschädigung
  • Laufzeit
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Entsprechend ist es möglich, die Kosten flexibel an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. 
Kleine Betriebsunterbrechungsversicherungen sind schon ab ca. 9 EUR im Monat möglich. Bei großen Versicherungen ist der Spielraum zwischen minimaler und maximaler Beitragshöhe sehr groß.

Welche Schäden deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind beispielsweise Ausfallschäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Darüber hinaus sind Versicherungsleistungen nicht gewährleistet, wenn ein Unternehmen von Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen betroffen ist. Auch Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung sind nicht abgesichert.

Wie funktioniert die Berechnung der Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Versicherungssumme für die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung entspricht in der Regel der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung. Meist bietet sich eine Kombination beider Versicherungen an (möglicherweise außerdem eine Elektronikversicherung). 
Als Grundlage für die Berechnung der Versicherungssumme können Sie die betriebswirtschaftliche Auswertung Ihres Steuerberaters hinzuziehen.

Der Streitfall zur Betriebsausfallversicherung

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Niedersachsen schloss eine GmbH für den Krankheitsfall ihrer zu jeweils 50 % beteiligten Geschäftsführer eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab und behandelte die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgabe.

Als Versicherungsnehmer waren die beiden Geschäftsführer und die GmbH im Versicherungsschein erfasst. Versicherter Betrieb war die GmbH.

Es kam, wie es kommen musste. Als das Finanzamt auf die Beitragszahlungen zu der Betriebsunterbrechungsversicherung stieß, behandelte es diese Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung, erhöhte also den Gewinn der GmbH und unterstellte in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung Kapitalerträge bei den Gesellschafter-Geschäftsführern. Zur Begründung verwies das Finanzamt auf Streitfälle zum Betriebsausgabenabzug für Beiträge in eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei einem Freiberufler und einer Personengesellschaft.

Die Entscheidung zur Betriebsunterbrechungsversicherung: Bisherige Rechtsprechung ist nicht bei GmbHs anzuwenden

Die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen stellten nun jedoch klar, dass die GmbH bei der Betriebsunterbrechungsversicherung eine Sonderstellung einnimmt und deshalb ein Betriebsausgabenabzug für die Beitragszahlungen zu bejahen ist (Urteil v. 14.2.2013, Az. 6 K 107/11). Denn die GmbH hat durch die Betriebsunterbrechungsversicherung kein eigenes allgemeines Erkrankungsrisiko abgesichert, sondern ein eigenes finanzielles Risiko, das eintritt, wenn die Geschäftsführer längere Zeit krankheitsbedingt ausfallen.

Wichtig: Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit jedoch noch nicht gesprochen. Es wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen (Az. I R 16/13).

In gleichgelagerten Fällen, bei denen das Finanzamt die Beitragszahlungen einer GmbH in eine Betriebsunterbrechungsversicherung als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt, helfen vorerst also nur ein Einspruch und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens.