EÜR und Steuern: Das Zufluss- und Abfluss-Prinzip
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung 2024 sind nur die im Jahr 2024 abgeflossenen Betriebsausgaben und die zugeflossenen Betriebseinnahmen zu erfassen. Zum Zu- und Abfluss nach § 11 EStG gelten je nach Zahlungsart die folgenden Besonderheiten.
Zahlungsart | Zeitpunkt des Zuflusses | Zeitpunkt des Abflusses |
---|---|---|
Barzahlung | Erhalt des Geldes | Hingabe des Geldes |
Überweisung | Gutschrift auf dem Bankkonto | Eingang des Überweisungsträgers bei der Bank |
Lastschrift | Gutschrift auf Bankkonto | Abbuchung vom Bankkonto |
Scheck | Entgegennahme des gedeckten Schecks | Übergabe des Schecks |
Kreditkarte | Zahlung durch Kreditkarteninstitut | Unterschrift auf Zahlungsbeleg bzw. Eingabe PIN |
EC-Karte | Gutschrift auf dem Konto | Unterschrift auf Zahlungsbeleg bzw. Eingabe PIN |
Aufrechnung | Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung | Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung |
EÜR und Steuern: Im Jahr geleistete USt-Zahlungen als Betriebsausgabe abziehen
Als Betriebsausgaben dürfen Sie alle im Jahr 2024 geleisteten Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt als Betriebsausgaben abziehen. Eine Besonderheit gilt für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2024: Wurde diese pünktlich bis spätestens 10. Januar 2025 elektronisch ans Finanzamt übermittelt und wurde die Zahlung bis 10. Januar 2025 geleistet, liegen ausnahmsweise noch Betriebsausgaben des Jahres 2024 vor. Das gilt selbst dann, wenn das Finanzamt die Zahlung beim Lastschriftverfahren erst am 15. oder 16. Januar 2025 vom Konto abbuchte.
Achtung
Kontodeckung beachten
Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug 2024 beim Lastschriftverfahren ist, dass das Abbuchungskonto am Fälligkeitstag – also am 10. Januar 2025 – ein ausreichende Deckung für die Umsatzsteuerzahlung hatte.
EÜR und Steuern: Betriebsausgaben-Plus durch Kreditkartenabrechnung Dezember
Durchforsten Sie doch mal Ihre Kreditkartenabrechnung für Dezember 2024. Wurde Ihnen Ende Januar 2025 von der Kreditkartenfirma eine Abrechnung für Dezember zugeschickt und der Betrag auch erst Ende Januar 2025 vom Girokonto abgebucht, stellen alle betrieblichen Ausgaben dieser Abrechnung noch Betriebsausgaben des Jahres 2024 dar. Abgeflossen sind die betrieblichen Ausgaben nämlich bereits mit Unterzeichnung des Zahlungsbelegs im Dezember 2024 (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.3.2012, 5 K 1875/10; siehe auch Tabelle am Anfang des Beitrags).
Dasselbe gilt auch für Zahlungen Ende Dezember mit der EC-Karte, bei der das Girokonto erst 2025 belastet wird. Der Abfluss der Zahlung erfolgt hier beim Bezahlvorgang mit Eingabe der PIN oder im Zeitpunkt der Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg. Hierdurch können Sie Ihre Betriebsausgaben für 2024 größer rechnen und sparen als EÜR-Rechner Steuern.
EÜR und Steuern: Gewinnminderung durch Einlagen ins Betriebsvermögen
Haben Sie 2024 Gegenstände wie einen Laptop oder eine Aktentasche privat gekauft und ausschließlich betrieblich verwendet, können Sie diesen Gegenstand 2024 in Ihr Betriebsvermögen einlegen und den Kaufpreis Gewinn mindernd abschreiben. Das funktioniert sogar mit Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenken (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Beispiel: Sie haben im Januar 2024 von Ihrer Familie zu Ihrem Geburtstag einen Laptop im Wert von 999 EUR geschenkt bekommen. Da Sie diesen Laptop zu 100 Prozent betrieblich für Ihr Unternehmen nutzen, gilt er 2024 als ins Betriebsvermögen eingelegt.
Folge: Der Einlagewert von 999 EUR kann auf 3 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Das führt zu Betriebsausgaben in den Jahren 2024 bis 2026 in Höhe von jeweils 333 EUR. Alternativ können Sie den kompletten Kaufpreis von 999 Euro als Betriebsausgaben im Jahr 2024 verbuchen, weil für betriebliche Computerhardware seit 2021 eine nur einjährige Nutzungsdauer gilt. Sie haben hier ein Wahlrecht: entweder Abschreibungen oder Sofortabzug.
EÜR und Steuern: Voraussetzung für Abzug des Investitionsabzugsbetrags
Planen Sie in den Jahren 2025 bis 2027 den Kauf eines beweglichen Gegenstandes für Ihren Betrieb, können Sie die voraussichtlichen Investitionskosten bereits 2024 in Höhe von 50 Prozent geltend machen. Grundvoraussetzung für Einnahmen-Überschussrechner: Ihr Gewinn im Jahr 2024 darf vor Abzug dieses Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG nicht mehr als 200.000 EUR betragen. Dann sparen Sie als EÜR-Rechner Steuern.
Tipp
Unter der Höchstgrenze bleiben
Liegt der Gewinn 2024 vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags knapp über 200.000 EUR, sollten Sie alle Strategien in Bezug auf EÜR und Steuern, die wir Ihnen in diesem Praxisbetrag an die Hand geben, anwenden, um unter die Höchstgrenze von 200.000 EUR zu rutschen.
EÜR und Steuern: Bei Sonderabschreibung gilt der Gewinn des Vorjahres
Haben Sie im Jahr 2024 einen Pkw oder eine Maschine gekauft, steht Ihnen möglicherweise neben der regulären linearen oder degressiven Abschreibung eine Sonderabschreibung von 40 Prozent (bis 31.12.2023: 20 Prozent) nach § 7g Abs. 5 EStG zu. Voraussetzung für die Sonderabschreibung in 2024 ist, dass Ihr Gewinn 2023 (also im Vorjahr) nicht über 200.000 EUR lag.
Beispiel: Sie haben 2024 eine Maschine mit einem Kaufpreis von 32.000 EUR erworben, die eine Nutzungsdauer von 8 Jahren hat. Wenn der Gewinn 2023 (Vorjahr) unter 200.000 EUR lag, profitieren Sie 2024 bei der Steuer vom Abzug der Sonderabschreibung.
Folge: Der Gewinn 2024 kann also um die reguläre Abschreibung von 4.000 EUR (z. B. lineare Abschreibung: 32.000 EUR geteilt durch 8 Jahre) und um die Sonderabschreibung von 12.800 EUR (32.000 EUR x 40 Prozent) gemindert werden.
Tipp
Sonderabschreibung für Pkw: Besonderheiten beachten
Möchten Sie für einen im Jahr 2024 gekauften betrieblichen Pkw die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG abziehen, müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass dieser Pkw 2024 und 2025 jeweils mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt wird. Dieser Nachweis kann nach Ansicht des Finanzamts nur erbracht werden, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird oder wenn der Pkw als Dienstwagen einem Arbeitnehmer zur Verfügung steht.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs erlaubt es jedoch, den Nachweis der mindestens 90%igen betrieblichen Nutzung auch anhand anderer Nachweise zu erbringen (BFH, Urteil vom 16. März 2022, Az. VIII R 24/19). Das wird jedoch kompliziert.
EÜR und Steuern: Betriebsausgabenabzug für häusliches Arbeitszimmer
Haben Sie 2024 zu Hause ein häusliches Arbeitszimmer und dieses Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt Ihrer betrieblichen Tätigkeit, können Sie die auf diesen Raum entfallenden Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Ist Ihnen die Ermittlung der Kosten zu aufwändig, können Sie seit 2023 auch die Jahrespauschale von 1.260 Euro als Betriebsausgaben gelten machen. Dann müssen keine Kosten nachgewiesen werden,
Achtung
Betriebsausgaben für häusliches Arbeitszimmer getrennt erfassen
Erfassen Sie die Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Ihrem häuslichen Arbeitszimmer unbedingt getrennt von den übrigen Betriebsausgaben. Grund: Wenn Sie die Kosten gemeinsam mit den übrigen Betriebsausgaben – ohne zu trennen – erfassen, ist der Betriebsausgabenabzug für das häusliche Arbeitszimmer unzulässig (§ 4 Abs. 7 EStG).
Kein häusliches Arbeitszimmer: Homeoffice-Pauschale abziehbar
Im Jahr 2024 winkt auf Antrag ein Betriebsausgabenabzug, selbst wenn Sie keinen Raum zu Hause nutzen, sondern am Wohnzimmer- oder Küchentisch gearbeitet haben oder nur eine Arbeitsecke genutzt haben. Abziehbar sind ohne Nachweis von Belegen 6 Euro für jeden Tag, an dem Sie mehr als 50% zu Hause gearbeitet haben, maximal 1260 Euro pro Jahr. Die Homeoffice-Pauschale soll in der Anlage EÜR 2024 ausschließlich in Zeile 63 erfasst werden.