Handwerkerrechnung als Betriebsausgabe absetzen
Grundsätzlich können alle Handwerkerkosten mit ausgestellter Rechnung bei der Steuer angegeben werden und sind demnach abzugsfähig:
A) Arbeitnehmer nutzen dafür je nach Art der erbrachten Leistung die haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG) oder die Werbungskosten.
B) Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler setzen die Kosten über die Betriebsausgaben ab.
Damit dies für möglich ist, müssen die Ausgaben für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Dies muss im Zweifel dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Achtung
Auch die Zahlungsart ist ausschlaggebend!
Beachten Sie dabei, dass nicht nur eine korrekte Rechnung ausschlaggebend ist. Auch die Zahlungsart ist hier relevant. Nutzen Sie daher die Zahlungsarten, die vom Finanzamt akzeptiert werden:
- Überweisung
- Bankeinzug
- Scheck
Handwerkerrechnungen, die Sie bar bezahlen, sind nicht absetzbar.
Trennen Sie private und gewerbliche Handwerkerkosten
Das ist immer dann wichtig, wenn Handwerkerrechnung gleichzeitig Ihren gewerblichen und privaten Bereich betreffen. Da Sie die erbrachte Leistung nur einmal steuerlich angeben dürfen, ist es wichtig, die Kosten klar zu trennen oder auf beide Bereiche aufzuteilen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten und Ihr Büro bzw. Ihre gewerblichen Räumlichkeiten an Ihre privaten Räume anschließen. Ermitteln Sie in diesem Fall das Verhältnis der gewerblichen im Vergleich zur privat genutzten Fläche und wenden Sie dieses Verhältnis bei der Verteilung der Handwerkerkosten auf Betriebsausgaben und Werbungskosten an.
Dies ist relevant, da für Privatpersonen nur 20 % der jährlichen Handwerkerkosten abzugsfähig sind und dies auch nur bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro.Unternehmer hingegen können über die Betriebsausgaben Handwerkerrechnungen in voller Höhe absetzen.
Achtung
Betriebsausgaben und Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a EStG schließen sich gegenseitig aus
Beachten Sie außerdem: Handwerkerrechnungen, die Sie als Betriebsausgaben geltend gemacht haben, können Sie nicht zusätzlich als Handwerkerleistungim Sinne des § 35a EStG absetzen, denn Betriebsausgaben und die Berücksichtigung als Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a EStG schließen sich gegenseitig aus.
Diese Handwerkerrechnungen sind steuerlich absetzbar
Beauftragen Sie Handwerker, können Sie die entstandenen Kosten unter Beachtung der genannten Voraussetzungen absetzen. Voll abzugsfähig sind die Kosten, die Handwerker für die Anfahrt und ihre Arbeitskraft in Rechnung stellen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Arbeiten in den folgenden Bereichen handeln:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dächern oder Garagen
- Malerarbeiten und Arbeitskosten für das Aufstellen von Gerüsten
- Reinigungen von Rohren
- Reparaturen von Haushaltsgeräten
- Montagearbeiten
- Wartungs-, Reparatur- oder Austauscharbeiten an Heizungsanlagen oder Gasleitungen
- Reparaturen oder Austausch von Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen
- Schornsteinfegerarbeiten und die Kontrolle von Blitzschutzanlagen
- Schreinerarbeiten
- Gartengestaltung und -pflege sowie Errichtung von Wegen und Zäunen
- Reparaturen oder Austausch von Bodenbelägen
- Modernisierungsarbeiten
- Kontrolle von Fahrstühlen
- Trinkwasserprüfung
Je nach beruflicher Tätigkeit können auch besondere Handwerkerleistungen, die sehr spezifisch sind, auftreten. Achten Sie allerdings darauf, dass ein Zusammenhang zu Ihrer beruflichen Tätigkeit besteht. So wird das Finanzamt es nicht akzeptieren, wenn Sie als Elektroinstallateur bspw. eine Handwerkerrechnung zum Stimmen eines Klaviers angeben. Sind Sie hauptberuflich Pianist, sieht dies anders aus.
Was kann nicht steuerlich abgesetzt werden?
Bei Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a EStG können Sie die Lohnkosten und ggf. die Anfahrtskosten steuerlich geltend machen, Materialkosten hingegen sind nicht steuerlich absetzbar. Bitten Sie Ihre Handwerker daher, eine Rechnung zu erstellen, die Kosten für Material, Arbeit und gegebenenfalls Anfahrtskosten gesondert ausweist. Nur so gelingt das Absetzen der Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung.
Stellen die Handwerkerleistungen Betriebsausgaben dar, sind sie in voller Höhe abzugsfähig.
Beachten Sie: Leistungen im Privatbereich, die nur teilweise vor Ort erbracht wurden, sind auch nur teilweise steuermindernd. Lassen Sie beispielsweise ein Tor demontieren, in einer Werkstatt reparieren und später wieder montieren, ist nur der Teil der Handwerkerkosten abzugsfähig, die bei Ihnen vor Ort erbracht wurde. In diesem Fall wären das Montage und Demontage sowie die Anfahrtskosten. Die Kosten der Reparatur in der Werkstatt hingegen nicht. Hätte die komplette Reparatur vor Ort stattgefunden, wäre auch diese steuerlich absetzbar.
So geben Sie Handwerkerleistungen in der Steuererklärung an
Handwerkerleistungen, die für Ihre unternehmerische Tätigkeit erbracht wurden, stellen Betriebsausgaben dar. Im Rahmen der Steuererklärung können Sie diese in Ihrer EÜR oder Gewinn– und Verlustrechnung (wenn Sie bilanzieren) als Betriebsausgaben berücksichtigen. Wie immer gilt: Bewahren Sie dafür alle Belege sorgfältig auf, so sind Sie mit der Belegerfassung auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt Belege fordert.
Info
Dieser Sonderfall ist zu beachten
Wenn Sie durchgeführte Maßnahmen bzw. Arbeiten von Handwerkern von der Steuer absetzen möchten, darf keine andere finanzielle Erleichterung vorliegen. Erhalten Sie eine staatliche Förderung für Handwerkerleistungen, können Sie diese nicht mehr bei der Steuererklärung angeben.
FAQ
Sind Handwerkerrechnungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar?
Ja, Handwerkerrechnungen sind für Unternehmer in voller Höhe sofort abzugsfähig.
Kann ich alle Handwerkerrechnungen absetzen?
Nicht alle Handwerkerleistungen sind absetzbar. Eine Liste absetzbarer Leistungen finden Sie in diesem Artikel. Zusätzlich müssen Sie darauf achten, dass die Handwerkerleistung nachweislich im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit liegt. Sonst können Sie keine Rechnungen als Betriebsausgaben geltend machen.
Welche Kosten der Rechnung sind absetzbar?
Achten Sie auf eine einzelne Ausweisung der Anfahrtskosten, des Arbeitslohns und der Materialkosten. Zahlungen für Anfahrt und Arbeitsaufwand können Sie absetzen, Materialkosten sind unter bestimmten Umständen steuerlich nicht abzugsfähig.
Wie trenne ich geschäftliche und private Handwerkerkosten?
Betrifft die Handwerkerrechnungen geschäftliche und private Bereiche, da Sie beispielsweise von zu Hause aus arbeiten, müssen Sie die Rechnung aufteilen. Ermitteln Sie dazu das Verhältnis von gewerblicher und privat betroffener Fläche der Rechnung und teilen Sie diese im gleichen Verhältnis. Diese Anteile setzen Sie dann über die Betriebsausgaben (gewerblicher Teil) bzw. die Werbungskosten (privater Teil) ab.
Was gibt es bei Belegen und Zahlungsarten zu beachten?
Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf und legen Sie diese dem Finanzamt vor. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie die Rechnungen nicht bar begleichen. Nur nachweisliche Geldtransaktionen, beispielsweise mittels Überweisung, werden vom Finanzamt akzeptiert. Handwerkerrechnungen, die bar bezahlt wurden, können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Kann bei Handwerkerrechnungen ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden?
Ja, sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, können Sie die Handwerkerrechnung bei der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt geltend machen.