Sicherheit für Exporteure mit der Exportkreditversicherung aka Hermesdeckung
Für kleine Unternehmen ist das Risiko eines Zahlungsausfalls im Ausland besonders hoch. In diesen Fällen fehlt es meist an ausreichenden Informationen über die Kreditwürdigkeit der Kunden und die im jeweiligen Land geltenden rechtlichen Regeln. Um der deutschen Exportwirtschaft das Engagement im Ausland zu erleichtern, bietet der Staat großen und kleinen Unternehmen in solchen Fällen Hilfe an: die staatliche Exportkreditversicherung. In Anlehnung an den Namen des Marktführers Euler Hermes wird diese Ausfuhrkreditversicherung häufig auch Hermesdeckung genannt.
Achtung
Aktuelle geopolitische Lage
Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage sind seit dem 24.02.2022 jegliche Exportkreditversicherungen für Russland und Weißrussland bis auf weiteres ausgesetzt.
Definition: Die Hermesdeckung einfach erklärt
Die Hermesdeckung ist ein Instrument, mit dem Sie Exportgeschäfte absichern können. Für kleine und mittlere Unternehmen oder auch für Unternehmen, die erstmals ein Exportgeschäft abwickeln wollen, bietet sich daher eine Exportkreditversicherung an. Als Option gibt es entweder die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-Light oder die Lieferantenkreditdeckung an.
- Die Pauschalgewährleistung sichert alle Exportgeschäfte eines Unternehmens ab,
- die Lieferantenkreditdeckung sichert nur eine bestimmte Forderung.
Diese beiden Möglichkeiten staatlicher Unterstützung sind aber nur zwei gebräuchliche Wege. Mit diesen können Unternehmen, die zum ersten Mal und im kleinen Umfang auch in exotische Länder exportieren, ihre Position absichern. Die Hermesbürgschaft schützt vor Risiken beim Ausfuhrgeschäft und unterstützt Sie bei den ersten Schritten und dem weiteren Weg als Exporteur. Ein weiteres grundsätzliches Ziel der Exportkreditversicherung ist die Außenwirtschaftsförderung. Um das jeweils passende Angebot zu finden, ist eine ausführliche Beratung notwendig. Die wichtigsten Infos rund um das Thema Exportkreditversicherung bzw. Hermesdeckung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Exportkreditversicherung für kleine Unternehmen
Solange das Exportgeschäft in die zu versichernden Märkte geringer als 500.000 EUR pro Jahr ist, können kleine Unternehmen die speziell für sie entwickelte, einfache Version der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung nutzen. Bei dieser Variante der Exportkreditversicherung sind die Bedingungen und Abläufe besonders einfach gehalten:
- Versichert werden alle Warenlieferungen (keine Dienstleistungen) in Länder, die nicht der EU oder der OECD angehören. Chile, Israel, Korea, Mexiko und die Türkei sind als Schuldnerländer auch versicherbar, obwohl sie der OECD angehören.
- Es besteht eine Versicherungspflicht für alle Umsätze des Unternehmens in die versicherungsfähigen Länder. Der Versicherungsvertrag gilt für ein Jahr und ist verlängerbar.
- Die Laufzeit der Forderungen darf maximal 4 Monate betragen. Zahlt der Schuldner nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit der Forderung, tritt der Versicherungsfall ein.
- Ereignet sich ein Schadensfall, beträgt die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 10 % des Schadensbetrages.
- Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben (mit Ausnahme einiger nicht marktfähiger Länder). In den ersten beiden Jahren beträgt die vom Unternehmen zu zahlende Prämie für die Hermesdeckung Kosten von 0,8 % des versicherten Umsatzes. Nach dem zweiten Jahr erhöht sich die Prämie, wenn es Schadensfälle gegeben hat (maximal auf 1,05 %), oder sie sinkt, wenn es keinen Schadensfall gegeben hat (minimal auf 0,6 %).
Die Abwicklung (Antragsstellung und Umsatzmeldung) der Forderungsausfälle erfolgt online. Die Prämie können Unternehmen nur im Lastschriftverfahren begleichen. Die Kontaktaufnahme geschieht über den vom Bund beauftragten Kreditversicherer Euler Hermes in Hamburg-Bahrenfeld (Tel.: 040/ 8834 9000). Weitere Informationen gibt es auf der Website der Auslandsgeschäftsabsicherung (AGA) der Bundesrepublik Deutschland
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Hermesdeckung für mittlere und große Unternehmen
Steigt der Umsatz mit Kunden in den versicherbaren Ländern über 500.000 EUR pro Jahr, kann die Gesellschaft die Light-Version der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung nicht mehr nutzen. Dann steht die normale Form dieser Exportkreditversicherung durch den Bund zur Verfügung. Das gilt auch, wenn die Light-Version keinen ausreichenden Schutz bietet, beispielsweise weil es politische Risiken im Land gibt. Wichtige Unterschiede zwischen der normalen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung und der Light-Version sind:
- Die „normale“ Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung“ versichert Forderungen mit einer Kreditlaufzeit bis zu 12 Monate.
- Es sind auch Dienstleistungsgeschäfte versicherbar.
- Die Versicherungspflicht kann auf bestimmte Länder beschränkt werden.
- Es werden zusätzliche Länderrisiken abgesichert, bspw. Insolvenz des Käufers, kriegerische Ereignisse und sonstige politische Risiken (Enteignung, Beschlagnahme, Nichtkonvertierung der Währung usw.).
Bei der Exportkreditversicherung liegen die Selbstkosten bei ca. 0,6 % des Umsatzes, werden aber individuell zwischen Unternehmen und Euler Hermes ausgehandelt.
Exportkreditversicherung individuell: Lieferantenkreditdeckung
Die Lieferantenkreditdeckung bezieht sich immer nur auf einen einzelnen Auftrag und sichert die dadurch entstehende Forderung ab. Diese Einzeldeckung eignet sich also für relativ hohe Auftragswerte, bei denen eine Regelmäßigkeit der Lieferung in das entsprechende Land nicht erwartet wird, oder der Kunde Anlass zur Absicherung gibt. Der Umfang der abgesicherten Risiken bei dieser Variante der Exportkreditversicherung ist sehr groß. Er umfasst neben den wirtschaftlichen auch die politischen Risiken im Land. Insgesamt bietet die Lieferantenkreditdeckung folgende Leistungen bzw. Schutz vor:
- Insolvenz eines Bestellers
- Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach deren Fälligkeit
- Staatliche Maßnahmen und kriegerische Ereignisse
- Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
- Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände
- Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund politischer Umstände
Tipp
Die Sicht von Banken auf die Exportkreditversicherung
Deutschen Banken reicht die Lieferantenkreditdeckung durch den Bund (über Euler Hermes) zur Absicherung einer eventuell notwendigen Finanzierung des Geschäfts.
Weitere wichtige Parameter der Lieferantenkreditdeckung bei kritischen Auslandsgeschäften:
- Es werden sowohl Lieferungen von Waren als auch Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen versichert.
- Grundsätzlich können Forderungen in jedem Exportland versichert werden. Bei einer Fälligkeit der Forderung von bis zu 2 Jahren in die EU oder in OECD-Kernländer (also EU-Staaten, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA) kann die Exportkreditversicherung nicht gewählt werden.
- Die exportierten Waren sollten möglichst aus deutscher Fertigung stammen. Ein geringer Anteil aus anderen Ländern ist akzeptiert. Dieser wird untersucht, argumentiert und ist dann individuell für dieses Geschäft zu vereinbaren
- Die Selbstbeteiligung im Schadensfall liegt bei 15 %, wenn wirtschaftliche Risiken eingetreten sind, und bei 5 %, wenn es sich um politische Gründe für den Forderungsausfall handelt.
- Es fallen Bearbeitungsgebühren an, die von der Auftragshöhe abhängig sind. Auch die Prämien werden aufgrund der Forderungsbeträge, der Rückzahlungskonditionen usw. berechnet. Außerdem spielt die Risikogruppe des Empfängerlandes eine wichtige Rolle. Die Hermes-Länderkategorie ist nach Definition abhängig von den Risikofaktoren eines Exports. Staaten, die keine Länderrisiken aufweisen, fallen unter die sehr sichere Gruppe 0. Importeure, die hingegen viele Länderrisiken bergen, werden in der höchsten Risikoklasse 7 verortet.
Tipp
Länderkategorie als Kriterium bei der Exportkreditversicherung
Die Risikogruppe wichtiger EU-Länder und anderer Industrienationen ist „0“. Das bedeutet, dass für die Versicherungsprämie ein marktüblicher Wert zu verhandeln ist. Hier rechnet sich oft eine normale Kreditversicherung eher als die Hermesdeckung mit staatlicher Unterstützung. Die Ländergruppe 7 (z. B. Weißrussland, Argentinien oder Burundi) kann die Kosten für Forderungsausfälle erheblich erhöhen. Wie die einzelnen Länder kategorisiert sind, lässt sich aus der Länderliste des AGA entnehmen.
Was sind die Voraussetzungen für die Hermesdeckung?
Es gilt weiterhin zu klären, wer eine Exportkreditversicherung in Anspruch nehmen kann und welche Forderungen hierbei abgesichert sind. Die spezifischen Regelungen,um als Unternehmen einen Firmenkredit aufzunehmen, sind beim Export sehr komplex. Grundsätzlich kann jedoch jegliches Unternehmen mit Sitz in Deutschland den Dienst einer Exportkreditversicherung beanspruchen. Für die Euler Hermes Deckung gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Produkte/Dienstleistungen stammen aus Deutschland.
- Die politische und wirtschaftliche Situation im Land des Käufers ist nicht zu instabil.
- Der Käufer kann eine positive Bonität nachweisen.
- Für den Ausfuhrvertrag bestehen geregelte Rahmenbedingungen hinsichtlich der Zahlung.
Für die richtige Wahl der Gestaltungsmöglichkeiten ist jedoch eine Beratung durch Experten notwendig. Dazu unterhält Euler Hermes im gesamten Bundesgebiet einen Außendienst, der potenzielle Kunden professionell über seine Ausfuhrgewährleistung berät. Auf der AGA-Website finden Sie weitere Informationen zur Kontaktaufnahme.
Hermes Kreditversicherung am Fallbeispiel: Export in risikoreiche Länder
Die Special-Light GmbH vermarktet ihre Produkte, LED-Leuchten für schwierige Einsatzbereiche, fast ausschließlich in Deutschland. Die kleine Produktionsabteilung montiert dabei Bauteile aus der ganzen Welt zu deutschen Produkten im Wert von 3 bis 4 Mio. EUR pro Jahr. Da es sich überwiegend um Handarbeit handelt, kann die Kapazität flexibel der Nachfrage angepasst werden. Darum wäre auch die Anfrage über zusätzliche Leuchten im Wert von ca. 1 Mio. EUR zumindest kein technisches Problem gewesen.
Doch diese Anfrage kam aus einem Land, dessen wirtschaftliche und politische Lage Bedenken aufwirft. In der Geschäftsführung der Special-Light GmbH hatte man bisher von der Zielregion nur als Land mit wirtschaftlichen Problemen, Hyperinflation und strikten politischen Regeln gehört. Die Hausbank lehnte die Vorfinanzierung von Materialeinkauf und Produktionskosten eines solchen Auftrags unter den gegebenen Umständen ab. Sie brachte jedoch die Alternative der Exportkreditversicherung ins Gespräch und vermittelte den ersten Kontakt zum Vertreter der Euler Hermes Versicherungen.
Im Ergebnis konnte die deutsche Gesellschaft den lukrativen Auftrag gewinnen. Die Forderung wurde mit einer Lieferantenkreditdeckung über 1 Mio. EUR aus dem Topf der Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland sowohl gegen wirtschaftliche als auch gegen staatliche Risiken abgesichert. Auf weitergehende Gewährleistungen der Hermesabsicherung z. B. durch den Schutz vor Nichterfüllung während der Produktionsphase wurde verzichtet. Die Leuchten könnten als Standardprodukt auch an andere Kunden verkauft werden, falls die Lieferung doch nicht zustande kommt.
Wie läuft für eine Hermesdeckung das Verfahren ab?
Der Ablauf der Entscheidungen und Ereignisse im Zusammenhang mit diesem Auftrag wird vom Geschäftsführer noch immer als äußerst komplex angesehen. Der genaue Abschluss einer Exportkreditversicherung lässt sich aber klar gliedern:
1. Beratung durch den Außendienst von Euler Hermes mit dem Ergebnis, dass eine Hermesdeckung möglich sein könnte. Grobe Abschätzung der Kosten.
2. Verhandlungen mit dem potenziellen Käufer aus dem Zielland mit dem Ergebnis, dass ein marktgerechter Preis zuzüglich eines Aufschlags zur teilweisen Abdeckung der Kosten für die Hermesdeckung erzielt werden konnte. Die Auftragsannahme wurde unter dem Vorbehalt der Lieferantenkreditdeckung durch den Bund gestellt.
3. Antrag auf eine Lieferantenkreditdeckung durch Ausfüllen des Antragsformulars und Beschreibung der Situation von Unternehmen und Käufer. Dabei war die Hausbank erheblich beteiligt.
4.Positive Entscheidung für den Antrag im IMA (interministerieller Ausschuss), der alle Deckungsgeschäfte genehmigen muss.
5. Einkauf der Bauteile und Produktion der Waren mit einer Vorfinanzierung durch die Hausbank.
6. Lieferung der fertigen Ware an den Kunden.
7. Meldung der Forderung an Euler Hermes und Bezahlung der Kosten für die Lieferantenkreditdeckung in Höhe von ca. 30.000 EUR
8. Der Kunde bezahlt die Forderung pünktlich. Damit ist die Hermesdeckung ausgelaufen.
Für das kleine deutsche Unternehmen war dieser Auftrag ein erster Schritt zur Expansion auf ausländische Märkte. Der zusätzliche Deckungsbeitrag war besonders hoch, weil die Fixkosten durch das normale Geschäft bereits vollständig gedeckt waren. Deshalb spielten die Kosten der Hermesdeckung keine große Rolle mehr. Mit der jetzt verfügbaren Liquidität wird der Geschäftsführer aktiv in anderen Ländern potenzielle Kunden suchen und von seinem Produkt überzeugen. Auch diese Geschäfte werden von den Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland begleitet.
Fazit: Sicherer Export mit der Hermesdeckung
Für kleine bis große Unternehmen ist eine Exportkreditversicherung sinnvoll, wenn sie ihre Waren oder Dienstleistungen in risikoreiche Länder exportieren möchten. Die staatliche Außenwirtschaftsförderung ist besonders dann ratsam, wenn sich potenzielle Kunden in wirtschaftlich sowie politisch instabilen Ländern befinden. Bei der Hermes-Bürgschaft sind die Kosten abhängig vom Risiko mit einer Selbstbeteiligung von 5 bis 15 %. Für das Ausfuhrgeschäft sollten Sie jedoch ebenso auf landesinterne Faktoren wie einer Betriebsprüfung durch den Zoll achten.