So können Sie Kontoführungsgebühren absetzen
Miete, Einkommen, Strom und Rundfunkbeitrag. Für all das braucht heutzutage jeder ein Konto. Aus diesem Grund gewährt das Finanzamt eine Kontoführungsgebührenpauschale. Egal, ob Studierende, Rentner oder Selbstständige: Alle, die Kontoführungsgebühren zahlen, können jährlich ohne Nachweis 16 Euro absetzen. Je nach Personengruppe gibt es dabei Zusätzliches zu beachten.
Das gilt für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer geben die Kontoführungsgebühren in den Werbungskosten in „Anlage N“ unter „Weitere Werbungskosten“ an. Auch wenn das Finanzamt für die Pauschale keinen Nachweis verlangt, sollten nur Personen, die Kontoführungsgebühren zahlen, diesen Betrag geltend machen. Geben Sie Kontogebühren an, obwohl Sie keine zahlen, ist das Betrug und kann geahndet werden.
Regelungen für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler
Viele Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige haben für ihre Tätigkeit ein separates Geschäftskonto. Die Kosten, die für dieses Konto anfallen, können abgesetzt werden. Entstehende Kosten werden dafür in der Einnahmenüberschussrechnung 2024 (EÜR) in Zeile 60 bei „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ angegeben.
Wird das Konto sowohl für private als auch berufliche Zwecke genutzt, können die Kontoführungsgebühren, die für die Arbeit anfallen, geschätzt und aufgeteilt werden.
Nützliches für Rentner
Ebenfalls wie Angestellte können Rentner ihre Kontoführungsgebühren über die Werbungskosten absetzen. Auch hier gilt der Pauschalbetrag von 16 Euro, vorausgesetzt dass tatsächlich Kontoführungsgebühren angefallen sind. Die Kosten werden dafür bei den „Werbungskosten für Altersbezüge“ eingetragen.
Wichtiges für Kapitalanleger
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer können Kapitalanleger keine Werbungskosten und somit keine Kontoführungsgebühren mehr absetzen.
Das sollten Vermieter beachten
Als Vermieter können Sie auch mehr als 16 Euro in Ihrer Steuererklärung für die Kontoführungsgebühr absetzen. Nutzen Sie Ihr privates Konto für die Mieteinnahmen, müssen Sie diesen Anteil schätzen und können mehr als den Pauschbetrag absetzen. Bei einem getrennten Mietkonto können Sie die vollständigen Kosten angeben. Tragen Sie die Kosten dafür in den Werbungskosten bei den Mieteinnahmen ein.
Wichtig: Zahlen Vermieter weniger Gebühren als die 16 Euro, kann die Pauschale angesetzt werden.
Diese Konto-Kosten können Sie zusätzlich absetzen
Sie müssen regelmäßig beruflich bedingte Überweisungen tätigen oder benötigen zu Ihrem Geschäftskonto eine Kreditkarte für berufliche Zwecke? Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch diese Kosten steuerlich geltend machen. Das muss im Zweifel jedoch plausibel nachgewiesen werden, sollte das Finanzamt nachhaken.
Kreditkartengebühr absetzen
Sie können Ihre Kreditkartengebühren steuerlich geltend machen, wenn:
- Sie die Kreditkarte im Ausland für berufliche Zahlungen nutzen.
- Sie die Karte lediglich beruflich nutzen.
- Sie den prozentualen Anteil der beruflichen Nutzung berechnen und diesen Teil in den Werbungskosten angeben. Dafür benötigen Sie keinen Nachweis. Es ist jedoch empfehlenswert, zum Abgleich die Abrechnung der letzten 2-3 Monate anzuhängen.
Überweisungen
Neben den Kontoführungsgebühren können auch Überweisungsgebühren für berufliche Anschaffungen wie Fachliteratur oder andere Arbeitsmittel abgesetzt werden. Andere Kosten, die im Zusammenhang mit beruflich veranlassten Überweisungen stehen, können ebenfalls geltend gemacht werden.
Gutschriften
Entstehende Kosten im Zusammenhang mit Gutschriften – bspw. Gehaltszahlungen, Reisekostenerstattungen oder Rente – sind ebenfalls absetzbar.
Das können Sie nicht absetzen
Nicht steuerlich geltend machen können Sie Kosten, die aufgrund privater Zwecke entstehen. Fahrten zur Bank können Sie ebenfalls nicht absetzen.