Was ist Liebhaberei und wann spricht das Finanzamt davon?

Stellen Sie sich vor: Sie machen sich selbstständig, verdienen aber jahrelang kein Geld. Die anfallenden Ausgaben machen Sie jedoch steuersparend geltend. Das kann das Finanzamt stutzig machen. Wenn Sie als Steuerpflichtiger nämlich eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausüben, kann das Finanzamt diese als sogenannte Liebhaberei einstufen. In dem Fall wird die Tätigkeit der privaten Lebensführung zugeordnet. Das heißt: Verluste können Sie dann schlimmstenfalls rückwirkend nicht mehr steuerlich geltend machen.

Zuletzt aktualisiert am 11.03.2025
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Definition

Was bedeutet Liebhaberei beim Finanzamt und ab wann wird sie unterstellt?

Die Definition des Duden für den Begriff lautet folgendermaßen: Liebhaberei ist eine „meist künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, die jemand als Autodidakt[in] mit Freude und Eifer […] ausübt, ohne damit Geld verdienen zu wollen“. Anders ausgedrückt: Nur wenn Sie erfolgreich sind und regelmäßig Geld auf Ihr Konto fließt, müssen Sie Steuern zahlen.

Liebhaberei beim Finanzamt

Das Finanzamt geht von Liebhaberei aus, wenn Sie mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste machen und Sie nichts dagegen unternehmen, die schlechte Ertragslage zu verbessern. 

Im Steuerrecht bezeichnet Liebhaberei Tätigkeiten, die steuerlich unberücksichtigt bleiben sollen. Das Finanzamt kann Ihnen dann vorwerfen, dass Sie mit Absicht keine Gewinne aus deiner Tätigkeit erzielen wollen. Man spricht von mangelnder Gewinnerzielungsabsicht

Für Sie als Unternehmer kann das durchaus vorteilhaft sein, vor allem, wenn Sie in einer Krise stecken: Sollten Sie mal in einem Jahr Miese machen, müssen Sie keine Steuern zahlen und Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Man nennt dies Verlustausgleich. Allerdings kommt es immer häufiger vor, dass die Verlustregelung ausgenutzt wird. Also führt das Finanzamt oft eine genaue Prüfung durch, ob es sich um Liebhaberei handelt oder nicht. 

Da Liebhaberei aus Steuersicht häufig eine Tätigkeit beschreibt, die man nur aus privater Hingabe oder Neigung ausführt, werden zum Beispiel gerne folgende Dinge dazugezählt: 

  • Blumenzucht
  • Imkerei
  • Jagd
  • gelegentliche Vermietungen 

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Konkretes Beispiel für Liebhaberei

Angenommen, Ihre Auftragslage als Freiberufler oder Selbstständiger im IT-Bereich ist gut und Sie haben ein solides Einkommen. Außerdem besitzen Sie eine kleine Ferienwohnung am See, die dem privaten Bereich zuzuordnen ist. 

Da Sie selbst nur sporadisch vor Ort sind, vermieten Sie diese gelegentlich, quasi hobbymäßig. Doch das reicht nicht aus. Sie machen mit dem Vermietungsangebot Verluste. Allerdings haben Sie durch die Ferienwohnung weiterhin laufende Fixkosten

Sie könnten nun auf die Idee kommen, den Verlust aus dem Vermietungsbetrieb mit Ihrem beruflichen Einkommen zu verrechnen. Die Steuerlast würde sich im Erfolgsfall verringern – und der Staat würde indirekt einen Teil der Kosten für Ihr Hobby übernehmen. 

Dem hat jedoch das Finanzamt einen Riegel vorgeschoben und Liebhaberei für steuerlich irrelevant erklärt, solange es Ihnen an einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Im Umkehrschluss heißt das: 

Wollen Sie als Vermieter bei der Steuererklärung Verluste geltend machen, müssen Sie beweisen, dass Sie tatsächlich Gewinne erzielen wollten. 

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Beispiel für Liebhaberei aus der Vermietung

Wenn Sie eine Wohnung kaufen, die vollständig durch einen Kredit finanziert wird, und diese vermieten, kann dies als Liebhaberei gelten. Das gilt dann, wenn die Vermietung über einen längeren Zeitraum keinen Gewinn abwirft. Beispielsweise zeigt eine Prognoserechnung, dass erst nach 10 Jahren ein Gesamtüberschuss erzielt wird, da Sie zunächst die Kosten der Fremdfinanzierung abbezahlen müssen. Solange kein Gewinn entsteht, wird die Vermietung als Liebhaberei eingestuft.

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Liebhaberei können Sie nicht von der Steuer absetzen

Liebhaberei bleibt grundsätzlich ohne steuerliche Bedeutung. Sie können die Verluste nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Selbstständige Arbeit und Liebhaberei

Nicht immer ist es wirklich nur eine Tätigkeit aus „privater Hingabe“, die das Finanzamt als Liebhaberei einstuft. Es gibt freiberufliche Arbeitsfelder, die eine lange Anlaufphase brauchen, bis sie endlich Gewinn abwerfen – und dabei handelt es sich nicht bloß um schlichte Hobbys. 

Besonders in den Anfängen sind Verluste keine Seltenheit. Künstler etwa haben oft damit zu kämpfen: Sie bemühen sich redlich, mit ihren Werken Geld zu verdienen, haben aber lange Anlaufzeiten, bis schwarze Zahlen auf dem Kontoauszug stehen. Das Gute: Solange die Anlaufzeit nicht abgeschlossen ist, erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) Ihre unternehmerische Tätigkeit als Steuerpflichtiger an, auch wenn sie von Beginn an nur zu Verlusten geführt hat. 

Oft verdienen Menschen, die sich im kreativen oder wissenschaftlichen Bereich selbstständig machen, ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch eine Festanstellung. Verluste aus der Selbstständigkeit werden dadurch ausgeglichen, sodass das Unternehmen keinen Gewinn erzielt. Solche Unternehmen werden häufig „nebenher betrieben“. Es gibt daher auch keine Bemühungen, die Verluste zu verringern – man spricht also von Liebhaberei.

Liebhaberei und das Gewerbe

Auch gewerbliche Unternehmen können als Liebhaberei eingestuft werden. Ein Gewerbeschein ist für jedes Unternehmen erforderlich, das mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Wichtig ist hierbei zu wissen, ab welchem Betrag pro Monat Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Wenn jedoch keine Absicht besteht, Gewinne zu erzielen, benötigen Sie keinen Gewerbeschein. 

Selbstständige Tätigkeiten ohne Gewerbe

Selbstständige Tätigkeiten sind somit auch ohne die Gewerbeanmeldung möglich. Wichtig ist dabei, dass Sie mit Ihren Tätigkeiten keine regelmäßige Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Bei einmaligen Dienstleistungen ohne Gewerbe ist beispielsweise kein Gewerbeschein erforderlich, und Sie können für die erbrachte Leistung dennoch eine Rechnung schreiben. Beim Schreiben einer Rechnung ohne Gewerbe sollten Sie darauf achten, dass alle obligatorischen Angaben enthalten sind. Dazu zählen: 

  • Name und Adresse von Ihnen und dem Kunden

  • Datum der Leistungserbringung

  • Beschreibung der Dienstleistung

  • Betrag

Nach wie vielen Jahren spricht das Finanzamt von Liebhaberei?

Haben Sie sich gerade selbstständig gemacht, so lässt Ihnen das Finanzamt ausreichend Zeit, um sich zu etablieren und erfolgreich am Markt zu platzieren. Als sogenannte „betriebsspezifische Anlaufzeit“ gilt ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren

Das Finanzamt lässt also einige Jahre an Verlust zu, bevor es Liebhaberei vermutet, und es handelt auch nicht bei jedem Fall gleich. Nach einer gewissen Zeit erwartet der Fiskus dann allerdings Anpassungen und Umstrukturierungsmaßnahmen, die zu mehr Einnahmen führen (können). 

Geschieht dies nicht, sollten Sie sich fragen, ob Ihre Tätigkeit wirklich dazu geeignet ist, in Zukunft Gewinne zu erzielen. Und dann müssen Sie mit einer Einstufung Ihrer Tätigkeit als Liebhaberei rechnen. 

Was sind für das Finanzamt Anzeichen, dass Sie Liebhaberei betreiben?

Der Übergang zwischen Liebhaberei und steuerlich relevanter Tätigkeit ist fließend. Man kann nicht pauschal sagen, ab wann eine Tätigkeit Liebhaberei ist und wann nicht (mehr). Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall darüber und betrachtet die Umstände. Hellhörig wird das Finanzamt aber bei diesen Anzeichen: 

  • Obwohl Sie mit Ihrer Tätigkeit dauerhaft Verluste machen, arbeiten Sie in derselben Form weiter.
  • Sie haben keinerlei Maßnahmen ergriffen, endlich Geld mit der Tätigkeit zu verdienen.
  • Es sind keine Anstrengungen zu erkennen, die aussichtsreich wären, Ihren Umsatz anzukurbeln. 

Hakt das Finanzamt also nach und geht bei Ihrer Tätigkeit von Liebhaberei aus, dann müssen Sie glaubhaft machen und gegebenenfalls nachweisen, dass dem nicht so ist. Das kann beispielsweise ein Businessplan sein oder eine Darstellung, dass Ihre bisherigen Pläne nicht aufgegangen sind (z.B. durch unerwartete Kosten). Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Einsatz verdeutlichen.

Beispiel: Im Falle einer künstlerischen Tätigkeit heißt das: 

  • Ihre Ausbildung oder der Abschluss beweisen, dass Sie Künstler sind.
  • Die künstlerische Tätigkeit ist Ihre alleinige Existenzgrundlage.
  • Sie vermarkten Ihre Werke professionell – zum Beispiel bei Ausstellungen oder in Galerien.
  • Sie arbeiten in einem Atelier.
  • Sie wurden bereits in einschlägiger Literatur erwähnt.
  • Manchmal verdienen Sie etwas Geld mit Ihren Werken. 

Sollten Sie nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit ausüben, dann sieht der Bundesfinanzhof diese in den folgenden Fällen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei an: 

  • Sie machen über Jahre hinweg (also auf Dauer) Verluste und arbeiten nicht auf einen Totalgewinn hin. Ein Totalgewinn ist die Summe Ihrer Umsätze minus die Summe Ihrer Kosten, die während der gesamten Laufzeit der Tätigkeit entstanden sind.
  • Sie nehmen nur an wenigen Ausstellungen teil.
  • Sie bemühen sich nicht aktiv und können nicht beweisen, dass Sie Ihre Einkünfte steigern möchten. 

Steuererklärung: Was sind die Folgen von Liebhaberei durch das Finanzamt?

Wenn das Finanzamt bei Ihnen Liebhaberei vermutet, etwa weil gerade in einer Anlaufphase als Gründer die Frage nach Ihrer Gewinnerzielungsabsicht noch ungeklärt ist, dann bedeutet das: 

  • Sie müssen Ihre Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung eintragen. Die Steuer wird dann als Vorsichtsmaßnahme im Steuerbescheid nach § 165 AO vorläufig festgesetzt.
  • Dass das Finanzamt eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) vermutet, kann dem Erläuterungstext des Steuerbescheids entnommen werden.
  • Bleibt es dabei, dass Sie auch in den weiteren Jahren in den roten Zahlen hängen bleiben, passt das Finanzamt wegen Liebhaberei jeden dafür relevanten Steuerbescheid rückwirkend an und ändert diesen.
  • Die Folge: Es können hohe Steuernachzahlungen drohen. Das Finanzamt verrechnet nämlich für die Liebhaberei bei den Rückzahlungen die aufgelaufenen Verluste mit anderen Einkünften – und zwar zuzüglich Zinsen! Um das zu verhindern, können Sie eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen. Ob diese Auskunft erteilt wird, liegt allerdings im Ermessen des Finanzamts und sie ist gebührenpflichtig.

Tipp

Bewahren Sie alle Belege auf

Dokumentieren Sie als Selbstständiger Ihre Gewinnerzielungsabsicht gewissenhaft! Sammeln Sie Belege, Dokumente und sonstige Beweise, die gegen eine Einstufung als Liebhaberei dienen können. 

Damit Sie Ihre Belege immer digital zur Hand haben, verwenden Sie eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office. Mit dieser behalten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben perfekt im Blick.

Liebhaberei und Umsatzsteuer

Auch wenn Ihre Liebhaberei steuerlich meist keine Rolle spielt, sollten Sie die Umsatzsteuer im Blick behalten. Diese wird fällig, wenn ihr Unternehmen im Vorjahr mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich über 100.000 Euro liegt. 

Bei der Liebhaberei wären sie normalerweise davon befreit. Doch seit 2021 gilt, dass auch ein Betrieb, der als Liebhaberei gilt, umsatzsteuerpflichtig sein kann, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird.

Beispielsweise wären Sie ab einem Vorjahresumsatz von 26.000 Euro und Ausgaben von 27.000 Euro trotz fehlendem Gewinn umsatzsteuerpflichtig, da der Umsatz die Kleinunternehmergrenze überschreitet.

Info

Bleibt eine Tätigkeit die das Finanzamt als Liebhaberei beurteilt hat immer eine solche?

Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Wenn sich die Umstände in Ihrer Situation persönlich und beruflich verändern, dann beurteilt das Finanzamt auch die Einschätzung der Liebhaberei neu.