Definition
Was ist ein Minijob?
Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Die klare Regel ist: Sie dürfen nicht mehr als 556 Euro pro Monat (bis 30.09.2022 450 Euro) bzw. 6.672 Euro pro Jahr (bis 30.09.2022 5.400 Euro) verdienen. Die Kombination aus Selbstständigkeit und Nebenjob hat verschiedene Vorteile, wie zum Beispiel Steuerfreiheit im Rahmen des Minijobs.
Dürfen Selbstständige nebenher einen Minijob haben?
Als selbstständig arbeitender Unternehmer dürfen Sie nebenher einen Minijob annehmen. Doch in dieser Konstellation ist es elementar, dass Sie die einschlägigen juristischen und steuerrechtlichen Aspekte kennen, um das Finanzamt zufriedenzustellen und gutes Geld zu verdienen.
Info
Dynamische Anhebung der Verdienst-Obergrenze
Im Rahmen der Erhöhung des Mindestlohns am 1. Oktober 2022 auf 12,82 Euro wurde auch die Verdienst-Obergrenze bei Minijobs von monatlich 450 Euro auf 556 Euro erhöht. Die bisher fixe Einkommensgrenze passt sich künftig dynamisch an die Entwicklung des Mindestlohns an. Ausführliche Infos dazu erhalten Sie in unserem Artikel zum Thema Verdienstgrenze beim Minijob.
Hilfreiche Infos vor Abschluss eines Minijobs
Es gibt einige Dinge zu beachten, bevor es losgehen kann. An erster Stelle ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber, der Sie als Minijobber anstellt, eine eindeutige Regelung zu vereinbaren bzw. am besten einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Somit unterliegen Verdienst, Stunden der Tätigkeit und alles weitere einer zuverlässigen Vereinbarung. Zwar können Sie auch einfach auf Handschlag-Basis arbeiten – allerdings sichert ein Vertrag immer alle Eventualitäten im Streitfall ab.
Selbstständige können bis zu 556 Euro steuerfrei verdienen. Das gilt allerdings nur:
- Wenn es sich nicht um einen kurzfristigen Job handelt.
- Und die Beschäftigung gleichzeitig nicht mehr als 70 Tage im Jahr dauert.
In diesem Fall spielt nämlich die Lohnhöhe keine Rolle mehr. Zudem entfällt die Sozialversicherungspflicht des Arbeitgebers – allerdings darf es sich hier wirklich nur um kurzfristige Tätigkeiten handeln, wie z. B. bei Ferienjobs.
Auch beim Minijob gelten die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitgeber:
- Es gilt der Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro (bis 1. Juli 2022 lag er bei 10,45 Euro).
- Seit 2020 dürfen Minijobber 48 Stunden pro Monat arbeiten.
Die Sache mit der Steuer – Vorteile und Vorschriften beim Minijob
Wer arbeitet und Einkommen bezieht, muss Steuern zahlen – so der Grundsatz. Die gute Nachricht: Das gilt nicht für den Minijob. Wenn Sie selbstständig sind und einen Nebenjob auf 556 Euro-Basis haben, ist dieser für Sie als Arbeitnehmer bezüglich der Einkommensteuer steuer- und abgabenfrei.
Achtung
Ausnahme Rentenversicherung
Beachten Sie dabei, dass der Minijob nur komplett abgabenfrei ist, wenn Sie auf Ihre Rentenversicherungspflicht verzichten. Dazu reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein und dieser informiert dann die Minijob-Zentrale.
Info
Können Sie auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Ja. Es ist auch möglich, dass Sie mehrere Minijobs annehmen. Zum Beispiel können Sie bei dem einen Unternehmen eine Tätigkeit für 150 Euro ausüben und bei einem anderen für 370 Euro. Wichtig ist allein, dass die monatliche 556 Euro-Grenze auf keinen Fall überschritten wird. Sollte das passieren, würde eine Versicherungspflicht für beide Arbeitsverhältnisse greifen.
Wird das Einkommen aus dem Minijob auf Ihre Einnahmen aus selbstständiger Arbeit hinzu gerechnet?
Nein. Grundsätzlich gilt, dass man die Einnahmen nicht hinzurechnen muss. Daher beeinflussen sie auch nicht die Freibetragsgrenze bei der Einkommensteuer.
Selbstständig und Minijob – welche Abgaben fallen an?
Das Schöne an der geringfügigen Beschäftigung: Als Minijobber müssen Sie keine Abgaben zahlen. Dafür fallen bei Ihrem Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Steuerabgaben an. Diese müssen an die Minijob-Zentrale und an die Krankenkasse gemeldet werden.
Krankenversicherung bei Minijobs: Das sind die Regeln
Beim Thema Krankenversicherung für Selbstständige sollten Sie beachten, dass Sie als Minijobber nicht durch den Arbeitgeber versichert sind. Allerdings gilt immer die allgemeine Krankenversicherungspflicht – also müssen Sie sich selbst versichern.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem seit 2009 geltenden Versicherungsvertragsgesetz, das für alle gilt, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben.
Grundsätzlich greift hier folgende Regelung:
Für Privatversicherte müssen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag mehr entrichten.
Für gesetzlich Versicherte sind 13 % des Lohns oder des Gehalts für die Krankenversicherung fällig.
Hier stellt sich bei der Krankenversicherung also nicht die Frage nach dem ob, sondern nach dem wie. Da Sie hauptberuflich selbstständig sind, kommen für Sie nur diese beiden Möglichkeiten infrage:
Freiwillige Krankenversicherung: Als Selbstständiger unterliegen Sie ebenfalls der Krankenversicherungspflicht. Sie haben daher die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern – sowohl gesetzlich als auch privat.
Beitragsfreie Familienversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr können Sie über Ihre Eltern Mitglied in einer Familienversicherung sein. Im Falle eines Teilzeit-Minijobs und einer selbstständigen Tätigkeit sind Sie dann versichert. Das gilt auch im Falle einer Familienversicherung über einen Ehepartner.
Achtung
Das gilt für Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Wichtig: Der Verdienst aus dem Minijob wird bei der gesetzlichen Krankenkasse zum Verdienst aus der selbstständigen Tätigkeit hinzugezählt. Dadurch erhöhen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Mehrere Minijobs oder selbstständig und Minijob bei einem Unternehmen
Natürlich kann man mehrere Minijobs nebeneinander annehmen. In diesem Fall darf es sich aber nicht um denselben Arbeitgeber handeln.
Auch hier gilt wieder: Das monatliche Gehalt darf 556 Euro nicht übersteigen. Sollte Ihr Gehalt 556 Euro übersteigen, gilt die sogenannte Gleitzonenregelung und damit die Versicherungspflicht bis 2.000 Euro. Man nennt diese Variante auch Midijob, bei dem nur ein reduzierter Anteil der Sozialabgaben anfällt. Die Gleitzonenregelung betrifft allerdings nicht den Arbeitgeber.
Dazu gibt es auch den Fall des sogenannten einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses: Wenn Sie mehrere Minijobs bei demselben Arbeitgeber haben, gelten diese sozialversicherungsrechtlich als Einheit. Die sogenannte Arbeitgeberidentität entscheidet darüber, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Es ist dann zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine natürliche oder juristische Person des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft ist.
Können Sie als Selbstständiger für eine Firma tätig sein und gleichzeitig einen Minijob bei dieser Firma haben?
Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Wenn die Tätigkeit, die Sie im Rahmen des Minijobs für die Firma ausüben, der Tätigkeit sehr ähnelt, die Sie als Selbstständiger für die Firma übernehmen, kann es zum Verdacht der Scheinselbstständigkeit kommen. Hier sollten Sie sicher gehen und sich beraten lassen, bevor Sie den Minijob annehmen, z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung.
Zusammenfassung
Selbstständig und Minijob: Das Wichtigste zusammengefasst
- Minijobber sind Angestellte und können auf Grundlage eines Arbeitsvertrags tätig sein, auch wenn sie nebenbei selbstständig sind.
- Bei einem Minijob darfst du maximal 556 Euro pro Monat verdienen. Bis zu dieser Grenze ist die geringfügige Beschäftigung steuer- und abgabenfrei.
- Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialabgaben und Beiträge.
- Als Selbstständiger zahlen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung selbst. Dasselbe gilt für Sie als Minijobber, da Sie nicht über Ihren Arbeitgeber versichert sind.
- Sie können mehrere Minijobs neben Ihrer Selbstständigkeit annehmen. In diesem Fall darf es sich aber nicht um denselben Arbeitgeber handeln.