Steuerfreibetrag

Seien wir ehrlich: Steuererklärungen gehören für die wenigsten Menschen zu den Lieblingsaufgaben. Als Unternehmer sind Sie jedoch dazu verpflichtet, regelmäßig Auskunft über Einkommen und Umsatz zu geben. Daher ist es gut, jede mögliche Erleichterung und Entlastung rund um die Steuer zu kennen – wie zum Beispiel den Steuerfreibetrag. Sie möchten wissen, worum es sich dabei genau handelt, welche Arten von Freibeträgen es gibt und wie hoch die Steuerfreibeträge für das aktuelle Finanzjahr ausfallen? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Zuletzt aktualisiert am 07.11.2024
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Die Bedeutung des Steuerfreibetrags

Definition

Was ist der Steuerfreibetrag?

Der Steuerfreibetrag ist im Steuerrecht ein Betrag, welcher die Steuerbemessungsgrundlage (also das zu versteuernde Einkommen) reduziert. Vereinfacht gesagt müssen Steuerpflichtige für diesen Betrag keine Steuern zahlen.

Der Steuerfreibetrag soll Steuerpflichtige entlasten, vor allem jene mit geringem Einkommen. Und auch die Arbeit des Finanzamts vereinfacht er. Denn manche Steuerfreibeträge zieht der Fiskus automatisch ab, ohne dass Betreffende dafür Belege einreichen müssen. Steuerfreibeträge bleiben auch erhalten, wenn Sie als Selbstständiger mehr verdienen. Abgaben sind nur für jenen Teil Ihres Einkommens fällig, der den Steuerfreibetrag übersteigt.

Dabei spielt zumindest in Teilen auch die Steuerklasse eine Rolle. Ein Beispiel: Je nachdem ob Ehepaare in Steuerklasse 3, 4 oder 5 landen, entscheidet darüber, welche Frei- und Pauschbeträge ihnen zur Verfügung stehen. In Steuerklasse 6 beispielsweise können Steuerpflichtige überhaupt keine Steuerentlastungen in Form von Pausch- und Freibeträgen nutzen.

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Habe ich Anspruch auf den Steuerfreibetrag?

Steuerfreibeträge kommen grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen infrage. Nicht nur Arbeitnehmende oder Selbstständige können davon profitieren, sondern auch Auszubildende, Studierende oder Rentner.

Feine Unterschiede: Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag

Im Zusammenhang mit dem Thema Steuererleichterungen und -entlastungen stoßen Sie gegebenenfalls auch auf die Begriffe Steuerfreigrenze und Pauschbetrag. Erfahren Sie hier, wo die Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag bzw. Pauschale liegen:

  • Beim Freibetrag müssen Sie nur für jene Einkünfte Steuern zahlen, welche die festgesetzte Grenze überschreiten. Angenommen der Freibetrag liegt bei 8.000 Euro und Sie verdienen 10.000 Euro: In diesem Fall wird nur die Differenz von 2.000 Euro besteuert.
  • Die Freigrenze markiert ebenfalls einen Betrag, der steuerfrei ist. Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag ist allerdings: Sobald Sie die Freigrenze überschreiten, sind Sie für die gesamten Einnahmen steuerpflichtig – nicht nur für die Differenz. Wenn eine Steuerfreigrenze zum Beispiel bei 1.000 Euro liegt und Sie 999 Euro verdienen, müssen Sie keine Steuern für diese Einkünfte zahlen. Verdienen Sie aber 1.001 Euro oder mehr, fallen Abgaben für die gesamten Einkünfte an.
  • Ein Pauschbetrag funktioniert ähnlich wie der Freibetrag. Hier geht es jedoch um die Ausgaben, die Steuerpflichtige getätigt haben: Für die festgelegte Höhe des Betrags können Sie Aufwendungen geltend machen, ohne dass Sie dem Finanzamt diese mit Belegen nachweisen müssen. Bestes Beispiel hierfür ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch Werbungskosten-Pauschale genannt: Im Rahmen desselben können Sie ohne Nachweispflicht Werbungskosten für 1.230 Euro geltend machen.

Viele Möglichkeiten: Freibeträge und ihre Auswirkungen auf die Steuer

Wenn vom Steuerfreibetrag die Rede ist, bezieht sich dies meist auf den Grundfreibetrag. Darüber hinaus gibt es jedoch noch viele weitere Freibeträge, welche Ihre Steuerlast je nach persönlicher Situation entschieden mindern können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl wichtiger Freibeträge.

  • Der Grundfreibetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag, der allen einkommenssteuerpflichtigen Personen zusteht. Bei der Einkommenssteuer berücksichtigt das Finanzamt diesen automatisch. Im Falle von Angestellten erledigt dies der Arbeitgeber, wenn er die Lohnsteuer berechnet. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.
  • Der Lohnsteuerfreibetrag hingegen muss beantragt werden und ist an gewisse Voraussetzungen gekoppelt. Der Freibetrag mindert die Steuerbemessungsgrundlage zusätzlich.
  • Der Kinderfreibetrag kommt infrage, wenn Sie mindestens ein Kind haben. Ob dieses leiblich oder adoptiert ist, spielt dabei keine Rolle. Mit dem Kinderfreibetrag möchte der Staat Familien beziehungsweise Eltern zusätzlich unterstützen und die Kosten für die Versorgung des Kindes abfedern (dazu zählt neben dem Alltagsbedarf wie Kleidung zum Beispiel auch Ausbildungsbedarf wie Schulbücher und -hefte). Besonders praktisch: Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag steuerlich vorteilhafter ist als das Kindergeld und verrechnet beides zugunsten des Steuerpflichtigen.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll Sie begünstigen, wenn Sie ein Kind allein großziehen oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind. Übrigens: In diesem Fall steht Ihnen außerdem die Hälfte des Kinderfreibetrags zu.
  • Der Rentenfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der sich auf Rentenzahlungen bezieht. Zwar ist ein Teil der gesetzlichen Rente steuerfrei, abhängig vom Jahr des Renteneintritts sind jedoch auch Rentner steuerpflichtig. Wer beispielsweise 2024 in Rente geht, muss Abgaben auf 84 Prozent seiner Rente zahlen. Der Rentenfreibetrag liegt dann bei 16 Prozent.
  • Der Behindertenfreibetrag entlastet Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, da diese im Alltag in der Regel höhere Kosten zu stemmen haben. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können den Freibetrag in Anspruch nehmen.
  • Die Freibeträge bei einer Erbschaft richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. War der Erbe besonders nah mit dem Erblasser verwandt, fällt auch der Steuerfreibetrag hoch aus. Bei Ehepartnern liegt der Freibetrag beispielsweise bei 500.000 Euro, während erbende Urenkel schon ab 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden.
  • Der Freibetrag der Kapitalertragsteuer – auch Sparer-Pauschbetrag genannt – betrifft alle, die Erträge aus Geldanlagen (zum Beispiel Zinsen, Renditen oder Dividenden) verzeichnen. Er liegt bei 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro für Ehepaare.

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Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2024?

Der für die meisten Steuerpflichtigen relevanteste Freibetrag ist der Grundfreibetrag. Dieser wird regelmäßig angepasst und ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. 2024 liegt der steuerliche Freibetrag bei 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete (sofern diese ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben). 

Die Höhe weiterer wichtiger Freibeträge in 2024 sind: 6.384 Euro für den Kinderfreibetrag; für den Behindertenfreibetrag zwischen 384 Euro (bei einem Behinderungsgrad von 20) und 2.840 Euro (bei einem Behinderungsgrad von 100) beziehungsweise 7.400 Euro (bei vollständiger Blindheit, Taubheit oder Hilflosigkeit).

Steuerfreibeträge für Unternehmen und Selbstständige

Nicht nur Privatpersonen können bei der Einkommensteuer einen Freibetrag nutzen. Auch Unternehmen und Selbstständige profitieren von steuerlichen Entlastungen. Dabei kommt es immer auf die Rechtsform des Unternehmens an. Betreiben Sie ein Kleingewerbe, können Sie zum Beispiel den Freibetrag bei der Gewerbesteuer nutzen. Dieser liegt aktuell bei 24.500 Euro.

Selbstständige und Unternehmer, die ihren Betrieb verkaufen oder aufgeben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Veräußerer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder berufsunfähig ist. Dieser Freibetrag wird einmalig gewährt und soll den Übergang in den Ruhestand erleichtern.

Eine andere unternehmenseigene Steuerentlastung umfasst zum Beispiel den Investitionsabzugsbetrag: Im Rahmen desselben können Unternehmen bis zu 50 Prozent ihrer voraussichtlichen Investitionskosten geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken. Auch Sonderabschreibungen, beispielsweise für die energetische Sanierungen von Gebäuden, fallen im weiteren Sinne unter Steuerfreibeträge für Selbstständige und Unternehmen.

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Der Grundfreibetrag bei Selbstständigen

Selbstständige müssen in Bezug auf die Steuern mehr bedenken als Arbeitnehmer. Denn bei Letzteren kümmert sich zumindest zum Teil der Arbeitgeber darum, dass die Abgaben ans Finanzamt entrichtet werden, indem er oder sie einen Teil des Lohns bzw. Gehalts direkt abführt.

Selbstständige müssen diesen Schritt dagegen selbst in die Hand nehmen. Dafür gibt es folgendes Vorgehen: 

Sie leisten Steuervorauszahlungen ans Finanzamt. Diese werden im Rahmen der Steuererklärung mit den endgültig zu zahlenden Steuern verrechnet. Je nachdem wie viel Sie vorausgezahlt und am Ende eingenommen haben, kommt es zu einer Nachzahlung oder einer Steuererstattung.

Das Problem dabei: Der Steuerbescheid der Behörde ist so erstellt, dass Ihnen ohne fachkundigen Rat kaum klar werden wird, an welcher Stelle der Grundfreibetrag in die Berechnung Ihrer Steuer hineingeflossen ist. Statt nämlich ganz einfach den jeweils geltenden Grundfreibetrag abzuziehen, setzt das Finanzamt fünf Steuersätze an, die sich noch dazu in verschiedenen Intervallen ändern. Der Steuersatz in Deutschland steigt nämlich progressiv an.

Heraus kommen folgende Grenzsteuersätze für das Jahr 2024:

  • bis 11.604 Euro: 0 % (Freibetragsgrenze)
  • 11.605 – 17.005 Euro: 14 % - ca. 24 %
  • 17.006 – 66.760 Euro: ca. 24 % - 42 %
  • 66.761 – 277.825 Euro: 42 %
  • ab 277.826 Euro: 45 %

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Übungsleiterfreibetrag: Für den selbstständigen Nebenerwerb

Freibeträge gibt es aber nicht nur, wenn Sie Vollzeit selbstständig arbeiten. Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, die folgende selbstständige Nebentätigkeiten ausüben, können sich ebenfalls über einen Steuerfreibetrag freuen:

  • Übungsleiter
  • Erzieher
  • Betreuer
  • Ausbilder
  • oder eine vergleichbare Tätigkeit

Pro Jahr sind 3.000 Euro steuerfrei – sofern die Tätigkeit gewisse Voraussetzungen erfüllt. Die Übungsleiterpauschale ist damit gewissermaßen eine steuerliche Freigrenze für die selbstständige Tätigkeit.

Alle Vorteile des Steuerfreibetrags ausschöpfen

Diese steuerlichen Vergünstigungen sind essentiell, um das wirtschaftliche Wachstum und den unternehmerischen Geist in Deutschland zu fördern. Durch die optimale Nutzung eines entsprechenden Steuerfreibetrags, einer Freigrenze oder einer Pauschale können KMUs, Gründer und Solo-Selbstständige ihre Steuerlast effektiv reduzieren und finanzielle Ressourcen freisetzen, die wiederum in das Geschäft investiert werden können.

  1. Informieren Sie sich genau, welche Freibeträge das Finanzamt automatisch abzieht und welche Freibeträge Sie explizit in Ihrer Steuererklärung zu beantragen haben.
  2. Nutzen Sie Pauschbeträge, um Ihre Steuerlast zu senken und Freibeträge in Anspruch nehmen zu können.
  3. Wählen Sie die für Sie günstigste Steuerklassen. So können Sie sicher sein, möglichst viele Frei- und Pauschbeträge nutzen zu dürfen.
  4. Verwenden Sie eine Software, um Ihre Steuererklärung zu erstellen. Eine intelligente Anwendung gibt Ihnen Tipps und Hinweise, an welchen Stellen Sie unter anderem mit Freibeträgen Abgaben sparen können.
  5. Unter Umständen kann es empfehlenswert sein, einen Steuerberater miteinzubeziehen, um die individuellen Möglichkeiten voll ausschöpfen zu können und steuerrechtliche Neuerungen im Blick zu behalten.

Weitere relevante Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalen

  • Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Immobilien oder Wertpapiere), die innerhalb der Spekulationsfrist erzielt werden, sind bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Überschreitet der Gewinn diese Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Die Spekulationsfrist beträgt bei Immobilien zehn Jahre und bei Wertpapieren ein Jahr.
  • Ehrenamtspauschale: Fördert das ehrenamtliche Engagement durch steuerliche Freistellungen. Personen, die ehrenamtlich tätig sind, können Einnahmen bis zu 840 Euro jährlich steuerfrei erhalten. Diese Pauschale würdigt das gesellschaftliche Engagement und fördert die ehrenamtliche Arbeit.
  • Altersentlastungsbetrag: Ältere Steuerpflichtige über 64 Jahre können einen Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen, der einen Teil ihres Einkommens steuerfrei stellt. Die Höhe dieses Freibetrags hängt vom Alter und den Einkünften ab.
  • Existenzgründungsfreibetrag: Speziell für Neugründer kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag in Anspruch genommen werden, der in den ersten Jahren nach der Gründung unterstützt. 
  • Werbungskostenpauschale: Die Werbungskostenpauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, pauschal 1.230 Euro von ihren Einkünften für berufsbedingte Ausgaben abzuziehen, ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Dies senkt die steuerliche Bemessungsgrundlage und somit die Steuerlast. Die Pauschale wird automatisch vom Finanzamt angewandt, es sei denn, höhere tatsächliche Werbungskosten werden geltend gemacht. 
  • Homeoffice-Pauschale: Für Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, besteht die Möglichkeit, eine Pauschale von 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage (1.260 Euro pro Jahr) steuerlich abzusetzen. Die Homeoffice-Pauschale wurde als Reaktion auf die verstärkte Heimarbeit eingeführt. 
  • Umzugskostenpauschale: Die Umzugskostenpauschale ermöglicht es, bestimmte Kosten eines beruflich bedingten Umzugs ohne Einzelnachweise als Werbungskosten abzusetzen. Für das Jahr 2024 können Alleinstehende eine Pauschale von 964 Euro und Verheiratete bzw. Lebenspartnerschaften 1.928 Euro geltend machen. Zusätzlich können höhere Kosten geltend gemacht werden, sofern sie nachgewiesen werden können und direkt mit dem Umzug in Verbindung stehen. 
  • Hinterbliebenenpauschbetrag: Dieser Pauschbetrag beträgt 370 Euro für das Jahr 2024 und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die Hinterbliebenenbezüge erhalten, wie beispielsweise eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Ziel des Hinterbliebenenpauschbetrags ist es, die finanzielle Situation von Personen, die ihren Ehepartner oder Elternteil verloren haben, steuerlich zu erleichtern. 
  • Pflegepauschbetrag: Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Erleichterung für Personen in Deutschland, die nicht erwerbsmäßig einen Angehörigen oder eine nahestehende pflegebedürftige Person pflegen. Der Pflegepauschbetrag soll die finanzielle und persönliche Belastung der Pflegenden anerkennen und teilweise ausgleichen. Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad der zu pflegenden Person.

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