Definition: Was bedeutet Fakturierung?
Der Begriff Fakturierung stammt aus dem Lateinischen. Faktura bedeutet so viel wie Rechnung. Die Fakturierung bezeichnet also alle Vorgänge, die im Zusammenhang mit dem Ausstellen einer Rechnung durchgeführt werden. Neben dem eigentlichen Verfassen und der Verwahrung der Rechnung gehört dazu auch, den entsprechenden Geschäftsfall auf die jeweiligen Konten zu buchen. Die Fakturierung ist damit Teil des Rechnungswesens. Ein Mitarbeiter, der in der Buchhaltung für die Ausstellung der Rechnungen zuständig ist, gilt laut Definition als Fakturist.
Achtung
Verwechseln Sie Rechnungsstellung nicht mit Rechnungslegung
Verwechseln Sie die Rechnungsstellung nicht mit der Rechnungslegung. In einigen Gesetzestexten wird dieser Begriff verwendet, um das gesamte externe Rechnungswesen zu beschreiben. Darunter fallen unter anderem auch die Buchführung und der Jahresabschluss.
Was ist Fakturierung im gesetzlichen Sinne?
Gesetzliche Regelungen zur Fakturierung von Rechnungen finden Sie sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht verankert. Denn auf einer Rechnung müssen Sie stets Auskunft über die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer geben. Aus rechtlicher Sicht stellt eine Rechnung einen Beleg für einen Zahlungsverkehr dar. Damit das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung alle Zahlungsein- und -ausgänge nachvollziehen kann, ist die korrekte Dokumentation und Aufbewahrung Ihrer Fakturierung essenziell.
Warum ist die Fakturierung wichtig?
Mithilfe von Rechnungen machen Sie Ihren Anspruch auf Bezahlung gegenüber Kunden geltend. Die Fakturierung erfüllt dabei mehrere Zwecke:
- Jede Rechnung kann einem bestimmten Geschäftsfall zugeordnet werden.
- Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, dient die Rechnung als Grundlage für eine Mahnung.
- Die Fakturierung ist für das Finanzamt eine wichtige Grundlage, um die Umsatzsteuer zu berechnen.
Wer ist zur Fakturierung verpflichtet?
Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, jede umsatzsteuerpflichtige Leistung zu fakturieren. Die gesetzliche Grundlage dafür ist §14 UstG. Dies gilt für B2B-Fakturierungen, eine Ausnahme macht der Gesetzgeber hingegen, wenn Leistungen gegenüber Privatpersonen erbracht werden. Dann ist eine Fakturierung nicht zwingend notwendig. In der Praxis können Sie Ihrem Kunden trotzdem eine Rechnung ausstellen, wenn dieser es wünscht.
Achtung
Nachweis der Zahlung für Privatpersonen
Zwar ist das Unternehmen nicht verpflichtet, eine Faktura für eine Privatperson auszustellen, diese haben jedoch ein Recht auf einen Nachweis, dass sie den Betrag gezahlt haben. Fordert ein Kunde dies ein, können Sie eine Quittung ausstellen, die jedoch nicht zur Fakturierung zählt.
Wie funktioniert die Fakturierung?
Damit die Rechnungsstellung gesetzmäßig und ordentlich gelingt, sollten Sie einige Dinge beachten.
Wann genau muss eine Leistung fakturiert werden?
Prinzipiell muss jede Leistung, die an eine juristische Person oder ein Unternehmen erbracht wird, fakturiert werden. Dafür hat der Gesetzgeber eine Frist von maximal sechs Monaten festgelegt.
Was ist der Unterschied zwischen der Vorfakturierung und der Nachfakturierung?
Die Begriffe Vor- und Nachfakturierung beziehen sich auf den Zeitpunkt, an dem eine Rechnung ausgestellt wird:
- Vorfakturierung: Sie schreiben die Rechnung, bevor der Kunde seine Lieferung erhält. Er bekommt diese dann meist zusammen mit der Lieferung der bestellten Waren. Voraussetzung ist ein ausreichend großer Lagerbestand, denn nur so können Sie garantieren, dass die Lieferung den Kunden auch fristgemäß erreicht. Ein typisches Beispiel für die Vorfakturierung ist die Online-Bestellung von Kleidung. Der Kunde erhält die Rechnung gemeinsam mit der Warenlieferung. Er kann sich dann entscheiden, welche Waren er behält und muss entsprechend auch nur diese bezahlen.
- Nachfakturierung: Sie stellen die Rechnung aus, nachdem Sie die Leistung erbracht haben. Der Nachteil besteht darin, dass zusätzliche Portokosten für Sie anfallen, wenn Sie die Rechnung per Post versenden. Die Nachfakturierung wird vor allem bei Dienstleistungen oder großen Projekten, z. B. beim Hausbau, angewandt.
Was genau muss auf einer Faktura enthalten sein?
Um den Vorgang der Rechnungsstellung transparent zu gestalten, macht der Gesetzgeber einige Vorgaben zu Form und Inhalten einer Rechnung.
Allgemeine Formvorschriften im Überblick
Eine ordnungsgemäße Rechnung können Sie schriftlich, z. B. mit der Post, oder elektronisch, z. B. per E-Mail, verschicken. In beiden Fällen sollten Sie auf eine saubere Formulierung und die gängigen Gepflogenheiten bei formellen Dokumenten achten.
Achtung
Aufbewahrungspflicht bei Rechnungen beachten
Egal, ob elektronisch oder schriftlich – für alle Fakturierungen gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
Diese Mindestangaben gehören auf eine Rechnung
Wenn Sie Leistungen fakturieren, gibt der Gesetzgeber Mindestangaben vor, die jede Rechnung beinhalten muss. In der folgenden Aufzählung finden Sie alle Pflichtangaben bei Rechnungen:
- Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Datum der Ausstellung
- Rechnungsbetrag (netto)
- Ausweisung des Umsatzsteuerbetrags und des -steuersatzes
- Steuernummer
- Rechnungsnummer
- Beschreibung der erbrachten Leistung
- Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht
Eine Ausnahme bilden die sogenannten Kleinbetragsrechnungen. Darunter fallen alle Rechnungen, deren Leistungswert einen Bruttobetrag von 250 Euro nicht übersteigen. Bei diesen sind nur folgende Pflichtangaben notwendig:
- Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Datum der Ausstellung
- Beschreibung der erbrachten Leistung
- Rechnungsbetrag (brutto)
- Steuersatz
In unserem Ratgeber-Artikel geben wir Ihnen weitere hilfreiche Tipps, wie Sie eine korrekte Rechnung schreiben:
Spezielle Regelungen für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer erhalten bei der Fakturierung einige Erleichterungen.
Info
Zur Erinnerung: Als Kleinunternehmer gelten Sie, wenn
- Sie im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt haben.
- Ihr Umsatz im aktuellen Jahr voraussichtlich nicht größer als 100.000 Euro ausfallen wird.
Ist das bei Ihnen der Fall, entfällt für Sie die Umsatzsteuer. Sie werden steuerlich wie ein gewöhnlicher Verbraucher behandelt. Bei der Fakturierung sollten Sie dann unbedingt folgende Punkte beachten:
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
- Verweis auf die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
- Keine Angabe einer Steuer-ID
Wenn Sie diese Punkte nicht berücksichtigen, kann das Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung von Ihnen verlangen.
Anforderungen an die elektronische Fakturierung
Eine Rechnung wird heute in vielen Fällen per E-Mail zugestellt. Achten Sie darauf, dass sie in nicht veränderlicher Form verschickt werden muss, also z. B. als PDF. Ein einfaches Word-Dokument ist nicht ausreichend.
Halten Sie sich außerdem bei der elektronischen Fakturierung an alle geltenden Richtlinien. Sie sind beispielsweise verpflichtet, auch die elektronische Rechnung über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Nicht aufheben müssen Sie hingegen die E-Mail, mit der Sie die Faktura verschickt haben. Sie wird rechtlich wie der Briefumschlag gewertet – auch dieser wird nicht aufgehoben. Informationen zur rechtssicheren Archivierung finden Sie hier.
Die elektronische Rechnung wird im Zeitalter der Digitalisierung weiter an Bedeutung gewinnen. So dürfen Bundesbehörden seit November 2020 nur noch digitale Rechnungen akzeptieren. Wenn Sie es also noch nicht getan haben, sollten Sie darüber nachdenken, Ihr Rechnungssystem elektronisch abzuwickeln. Rechnungsprogramme wie Lexware faktura+auftrag beinhalten bereits einen Service zur Erstellung der E-Rechnung. Mehr zur Lexware eRechnung erfahren Sie auch hier.
Achtung
Beachten Sie die Einführung der E-Rechnungspflicht!
Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft, welche für Rechnungen ein bestimmtes Format vorschreiben. Rechnungen per PDF oder per Post sind dann nicht mehr zulässig. Zwar gilt für einige Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2028, Sie müssen ab 2025 jedoch bereits die vorgeschriebenen Formate empfangen können. Dazu zählen aktuell nur ZUGFeRD und XRechnung. Prüfen Sie daher, ob Ihr Fakturierungssystem diese Anforderungen erfüllt.
Welche Folgen kann eine fehlerhafte Fakturierung haben?
Eine Fakturierung kann in vielerlei Hinsicht fehlerhaft sein. Das häufigste Missgeschick: Pflichtangaben fehlen. Das kann dazu führen, dass Rechnungen vom Finanzamt nicht akzeptiert werden. Hohe Nachzahlungen und Bußgelder können die Folge sein. Berechnen Sie zum Beispiel den Rechnungsbetrag zu hoch, kann das auch zu Unmut bei Ihrem Kunden führen. Setzen Sie diesen zu niedrig an und niemand bemerkt es, büßen Sie Einnahmen ein.
Info
Die gute Nachricht: Anpassung der Rechnung möglich
Sie können Rechnungen im Nachhinein noch anpassen. Das wiederum bedeutet oft hohen organisatorischen Aufwand, vor allem wenn die Faktura bereits bezahlt wurde. Mithilfe einer rechtssicheren Vorlage, wie beispielsweise in der Rechnungssoftware Lexware Office können Sie sicher gehen, dass Sie Ihre Fakturierung immer korrekt anfertigen.
Halten Sie sich unbedingt auch an die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Fällt im Rahmen einer Betriebsprüfung auf, dass bei einer Fakturierung Belege fehlen, muss deren Höhe geschätzt werden. Das Finanzamt setzt diese dann in der Regel verhältnismäßig hoch an, sodass hohe Nachzahlungen fällig werden. Besteht der Verdacht, dass Sie Rechnungen oder andere relevante Dokumente absichtlich vernichtet haben, müssen Sie mit einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Vorteile professioneller Faktura Software
Korrekte Rechnungen erstellen, Aufträge abwickeln, Daten verwalten – eine Rechnungssoftware kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Mit einer rechtssicheren Rechnungsvorlage für Ihre Fakturierung profitieren Fakturisten und Unternehmen von vielen Vorteilen:
- Sie vergessen keine Pflichtangaben.
- Aufträge werden immer nach dem gleichen Schema fakturiert.
- Rechnungen werden direkt gespeichert.
- Die Fakturierung wird fortlaufend nummeriert.
- Die E-Rechnungspflicht wird erfüllt und eingehalten.
- Geldeingänge sind gut vorauszusehen und planbar.
- Sie können Mahnungen oft automatisch versenden.
Auf diese Weise sparen Sie sich viel Zeit sowie Verwaltungsaufwand und können sicher sein, dass Sie Ihre Fakturierung immer nach der aktuellen Gesetzeslage organisieren.
Tipp
Lexware bietet für jeden Bedarf die passende Rechnungssoftware
Mithilfe unseres rechtssicheren Rechnungsprogramms Lexware faktura+auftrag bearbeiten Sie Ihre Rechnungsstellung korrekt und zeitsparend. Zusätzliche Funktionen, wie ein integriertes Mahnwesen, erleichtern Ihnen darüber hinaus in vielen verschiedenen Bereichen die Arbeit. Sie arbeiten gerne online oder per App? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Cloud-Lösung Lexware Office.