Elektronischer Rechnungsdatenaustausch mit ZUGFeRD: Alles Wichtige im Überblick

Im Geschäftsverkehr werden elektronische Rechnungen mehr und mehr verwendet. Auch in der öffentlichen Verwaltung führt inzwischen an ZUGFeRD kein Weg mehr vorbei. 2020 war ein wichtiges Jahr: Denn seit November 2020 dürfen Bundesbehörden Rechnungen nur noch in elektronischer Form annehmen. Alles Wichtige, das Sie über Rechnungen mit dem branchenübergreifenden Datenformat ZUGFeRD wissen sollten, erfahren Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 27.11.2024

Definition

Was ist ZUGFeRD und was bedeutet die Abkürzung?

Bei ZUGFeRD handelt es sich um ein gesetzeskonformes, übergreifendes E-Rechnungsformat, das als Standard erstmalig 2014 veröffentlicht wurde. An seiner Entwicklung waren unterschiedliche Verbände, Unternehmen, Ministerien und das „Forum elektronische Rechnung“ (FeRD) beteiligt. Daraus leitet sich auch der Name ab. Die Abkürzung ZUGFeRD bedeutet: „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschlands“.

Welche Anforderungen müssen E-Rechnungen und somit auch ZUGFeRD erfüllen?

Nach § 2 der E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) muss eine Rechnung an Behörden folgende Voraussetzungen erfüllen, um als elektronische Rechnung (international E-Invoice) zu gelten und genutzt werden zu dürfen:

  • Die Ausstellung, Übermittlung und der Empfang erfolgen in einem strukturierten elektronischen Format.
  • Das elektronische Format ermöglicht eine schnelle automatische und elektronische Dokumentenverarbeitung

Dadurch können die E-Rechnungen ohne Weiteres von elektronischen Rechnungssystemen automatisch erstellt, ausgelesen und verarbeitet werden. Mögliche Formate für den Rechnungsaustausch sind daher ZUGFeRD, XRechnung und EDI (Electronic Data Interchange). Eine ZUGFeRD-Schnittstelle ermöglicht Ihnen dabei, ZUGFeRD-Rechnungen direkt aus bestehenden ERP- oder Buchhaltungssystemen zu generieren und zu versenden. 

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD Rechnung?

Zwischen XRechnung und ZUGFeRD gibt es einen Unterschied: Während ZUGFeRD als hybrides Format sowohl PDF als auch XML verwendet, basiert XRechnung ausschließlich auf XML. ZUGFeRD bietet daher den Vorteil, dass es für Menschen lesbar bleibt, während XRechnung rein maschinenlesbar ist. Eine E-Rechnungs-Software hilft Ihnen beim Erstellen, Lesen und Verschicken.

ZUGFeRD 2.2: Eine meist bessere Lösung als die XRechnung

Damit kleinen und mittleren Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung die Vorzüge der E-Rechnung zugutekommen, hat das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) unter dem Namen ZUGFeRD („Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“) bereits 2014 ein einheitliches Datenformat entwickelt.

Das ZUGFeRD-Format ist ein hybrides Rechnungsformat aus einem menschenlesbaren PDF und einem maschinenlesbaren Anhang mit strukturierten Daten im XML-Format. Die ZUGFeRD-Rechnung wird also als PDF verschickt, das sowohl die unstrukturierten Daten für den Menschen als auch strukturierte XML-Daten enthält. Letztere können automatisiert verarbeitet werden. In beiden Datei-Elementen sind die Rechnungsdaten vorhanden. Für die Rechnungsstellung mit dem neuen Format ZUGFeRD Version 2.2 steht Ihnen eine Software kostenfrei zum Download auf der Website von FeRD bereit.

ZUGFeRD löst die etablierten EDI- und Branchenstandards nicht ab, sondern ergänzt diese um eine einfache und kostengünstige Lösung für den strukturierten Datenaustausch. Eine ZUGFeRD-Rechnung bietet im Gegensatz zu Rechnungen, die nur als herkömmliche PDF-Datei erstellt wurden, folgende Vorteile:

  • Die Rechnung im Format ZUGFeRD kann von einem Rechnungsempfänger automatisch erkannt werden.
  • Dank der strukturierten Daten können die Inhalte unmittelbar in die Buchhaltung übernommen werden.
  • Durch das PDF kann eine Rechnung mit ZUGFeRD als menschenlesbarer Beleg (z. B. für die Betriebsprüfung) verwendet werden.

Außerdem bietet ZUGFeRD im Gegensatz zur XRechnung einen weiteren, entscheidenden Nutzen beim Erstellen von Rechnungen: Während ZUGFeRD alle elektronischen Übermittlungswege erlaubt, kann XRechnung nur als Web Service genutzt werden.

Ist es sinnvoll, bei elektronischen Rechnungen auf ZUGFeRD zu setzen?

Da zu erwarten ist, dass alle Behörden früher oder später nur noch elektronische Rechnungen annehmen, die im Format XRechnung oder ZUGFeRD gestellt sind, ist eine der beiden Varianten zu empfehlen.

Kleinunternehmer, wie zum Beispiel ein Handwerksbetrieb, der von der Gemeinde Aufträge annimmt, oder der Lieferant eines öffentlichen Krankenhauses, sollten sich aus diesem Grund zeitnah den neuen Vorgaben anpassen und elektronische Rechnungen im Format XRechnung oder als ZUGFeRD-Datei erstellen können.

Seit dem 1. März 2022 gibt es ZUGFeRD 2.0, das vollständig den EU-Vorgaben entspricht und damit auch von allen europäischen Verwaltungen empfangen und verarbeitet werden kann. Rechnungen im ZUGFeRD-Format können über alle Übermittlungswege ausgetauscht werden, also z. B. per E-Mail, Datenaustausch, Upload oder Download, weshalb das korrekte Versenden elektronischer Rechnungen damit einfacher als mit der XRechnung ist.

Achtung

Individuelle Umsetzung der Richtlinien nach Bundesland

Die Bundesländer setzen die Richtlinien zur E-Rechnung in eigener Verantwortung um. Welche Anforderungen Sie als Lieferant oder Dienstleister von öffentlichen Stellen zu beachten haben, können Sie in den jeweiligen Gesetzesvorgaben der Bundesländer nachlesen. Haben Sie Fragen zur E-Rech-V-konformen Umsetzung, dann sollten Sie Ihre Auftraggeber in den jeweiligen Verwaltungen direkt kontaktieren.

Wie sieht eine Rechnung mit ZUGFeRD zum Beispiel aus?

Auf der linken Seite sehen Sie den einfach für den Menschen lesbaren PDF-Teil einer Beispielrechnung, die im ZUGFeRD-Format erstellt wurde.

Auf der rechten Seite finden Sie das gleiche Beispiel mit strukturierten Daten in XML, die ebenfalls Bestandteil der Rechnung mit ZUGFeRD ist. Neben den entsprechenden Informationen, die ebenso im normal lesbaren Teil enthalten sind, liegen hier noch Codesegmente für ein maschinelles Auslesen vor.  

Die Zukunft der Rechnungsstellung ist elektronisch

Egal, ob ZUGFeRD oder XRechnung — zumindest mittelfristig wird kein Unternehmen am elektronischen Rechnungsaustausch vorbeikommen. 

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und der zahlreichen Vorteile, die die Einführung der E-Rechnung im Geschäftsverkehr bietet, werden auch alle anderen Unternehmen in absehbarer Zeit auf den elektronischen Rechnungsaustausch umsteigen. Es rentiert sich also für Sie, sich frühzeitig mit der Umstellung auf ZUGFeRD oder XRechnung zu beschäftigen. 

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich in Kraft. Das bedeutet, dass auch Unternehmen in der Privatwirtschaft ihre Rechnungen elektronisch stellen müssen. Diese Regelung wurde im Wachstumschancengesetz verabschiedet.

Info

Aufbewahrungsfristen für ZUGFeRD-Rechnungen

Wie bei jeder elektronischen Rechnung müssen auch ZUGFeRD-Rechnungen zehn Jahre lang maschinell lesbar aufbewahrt werden. Ein bloßer Ausdruck der Rechnung reicht nicht aus. Wenn Sie eine ZUGFeRD-Rechnung per E-Mail versenden, müssen Sie grundsätzlich nur die elektronische Rechnung, nicht aber die E-Mail selbst aufbewahren. Ausnahme: Enthält die E-Mail zusätzliche aufbewahrungspflichtige Informationen, müssen diese ebenfalls archiviert werden.

Tipp

Mit Lexware einfach elektronische Rechnungen erstellen

Lexware eRechnung hilft Ihnen dabei, in wenigen Schritten eRechnungen zu erstellen. In folgenden Lexware Produkten (ab Version 2020) stehen Ihnen die Formate XRechnung, ZUGFeRD (basic/comfort) und die signierte eRechnung zur Verfügung:

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