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Elterngeld für Selbstständige – Wie funktioniert das?

Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung, bekannt als Elternzeit, gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Selbstständige können zwar keine formelle Elternzeit beantragen, können aber Elterngeld für bis zu 12 Monate (14, wenn beide Elternteile es beantragen) erhalten, basierend auf ihrem Einkommen aus dem letzten Geschäftsjahr. Um Elterngeld zu beantragen, benötigen Selbstständige verschiedene Nachweise wie Geburtsbescheinigung, Steuerbescheid und Einkommensnachweise, und die Höhe des Elterngeldes kann durch aktuelle Einnahmen während der Elterngeldphase beeinflusst werden.

Zuletzt aktualisiert am 01.04.2025
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Elternzeit in der Selbstständigkeit

Der Anspruch auf Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt. Die Elternzeit legt einen fest definierten Zeitraum nach der Geburt eines Kindes an, in dem Eltern ein Recht auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nutzen dürfen. So sind die Eltern nach der Geburt für ihr Kind da und können nach der Elternzeit direkt wieder in den Job zurückkehren. Im Grunde ist es also ein längerer, unbezahlter Urlaub.

Als Selbstständiger hast du allerdings keinen Arbeitgeber und kannst keine Elternzeit beantragen. Du bist selbst dafür verantwortlich, wie viel und wie häufig du arbeitest. Das gilt auch bei der Elternzeit. Du kannst dir die Elternzeit also nehmen, wann du willst. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre betragen. Elterngeld bekommst du allerdings höchstens zwölf Monate. Und genau wie Arbeitnehmer musst du das Elterngeld auch als Selbstständiger beantragen.

Elterngeld in der Selbstständigkeit beantragen

Für den Antrag auf Elterngeld benötigst du einige Formulare, mit denen du Nachweise erbringst.  

Das sind:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes als Nachweis für die Geburt
  • Personalausweis als Identitätsnachweis
  • Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt als Nachweis deiner Selbstständigkeit
  • Gewinn– und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung des letzten Geschäftsjahrs als Nachweis deiner Einkünfte
  • Antragsformular für Kindergeld

Das Antragsformular findest du online beim für dich zuständigen Amt. Diesen Antrag füllst du komplett aus. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei die Prognose für deine Arbeitszeit und deinen Verdienst, während du Elterngeld beziehst. Nachdem du das Elterngeld bezogen hast, wird von dir ein Einkommensnachweis verlangt. Wurde die Prognose zu niedrig angesetzt und zum Elterngeld mehr als angegeben hinzuverdient, musst du den Überschuss an Elterngeld zurückzahlen. Hast du hingegen zu hochgeschätzt, erhältst du eine Nachzahlung.

Den ausgefüllten Antrag und Kopien aller aufgelisteten Formulare gibst du bei der zuständigen Elterngeldstelle ab. Die verantwortliche Elterngeldstelle ist von Bundesland zu Bundesland und manchmal auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Hast du Probleme beim Ausfüllen des Antrags oder dabei, die zuständige Stelle zu finden, kann ein Steuerberater oder auf Elterngeld spezialisierter Rechtsanwalt behilflich sein.

Elterngeld für Selbstständige berechnen

Als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld für Selbstständige dient das letzte Geschäftsjahr. Die Höhe des Gewinns aus dem Vorjahr ist also entscheidend für die Höhe deines Elterngeldes. Deshalb solltest du vor der Antragsstellung auf Elterngeld alles daran setzen, im dann genutzten Veranlagungszeitraum einen so hohen Gewinn wie möglich zu erwirtschaften. Das lässt sich natürlich nicht direkt steuern, aber du weißt ja zumindest vorzeitig von der anstehenden Geburt deines Kindes und dementsprechend, wann du das Elterngeld beantragen willst.

Angenommen, dein Kind wird zwei Monate vor Ende des Geschäftsjahres geboren. Im laufenden Geschäftsjahr fällt dein Gewinn vermutlich niedriger aus als im Vorjahr. Dann solltest du das Kindergeld direkt beantragen. Fällt der Gewinn vermutlich höher aus als im Vorjahr, ist es eine Überlegung wert, mit dem Antrag bis zum Start des nächsten Geschäftsjahres zu warten.

Bist du noch kein komplettes Geschäftsjahr selbstständig, werden als Veranlagungszeitraum die letzten zwölf Monate angesetzt und der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit und eventueller vorheriger Festanstellung als Bemessungsgrundlage verwendet.

  • Ab einem Nettogewinn von 1.240,00 Euro monatlich bekommst du 65 Prozent Elterngeld.
  • Unter 1.240,00 Euro stehen dir 66 Prozent zu.
  • Liegt dein monatlicher Gewinn unter 1.000,00 Euro sind es sogar 67 Prozent. Dazu kommt dann noch ein Bonus für Geringverdiener. Dieser beträgt 1 Prozent mehr Elterngeld pro 20,00 Euro, die du unter den 1.000,00 Euro im Monat liegst.
  • Das Minimum an Elterngeld liegt bei 300,00 Euro im Monat. Über 1.800,00 Euro im Monat, geht es nicht hinaus.

Du kannst das Elterngeld alleine 12 Monate beantragen. Beziehen aber beide Elternteile Elterngeld, dürfen sie zusammen 14 Monate Elterngeld beziehen. Die Verteilung ist dabei den Eltern überlassen. Wichtig ist, dass kein Elternteil länger als 12 Monate das Elterngeld bezieht. Die übrigen zwei Monate müssen dann vom anderen Elternteil bezogen werden.

Die Zeit kann aber auch verdoppelt werden. Das nennt sich „Elterngeld Plus“. Dabei gibt es aber nur die Hälfte des monatlichen Elterngeldes, dafür wie gesagt doppelt so lange. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile maximal 30 Stunden in der Woche berufstätig sind, während sie das Elterngeld beziehen.

Einkünfte für Selbstständige während der Elternzeit

Du darfst also durchaus arbeiten, auch wenn du Elterngeld beziehst. Gerade als Selbstständiger ist das auch sinnvoll, schließlich musst du dich weiterhin um die Geschäfte kümmern, wenn du nicht nach einem Jahr wieder bei null anfangen willst. Deine Kunden und Geschäftspartner warten schließlich nicht unbedingt ein Jahr auf deine Rückkehr in die Arbeitswelt. Deine Arbeitszeit darf in der Woche maximal 30 Stunden betragen. Da du dein eigener Chef bist, kannst du dir keinen Nachweis holen, der diese 30 Stunden bestätigt. Du bist also selbst in der Pflicht, zu beweisen, dass du deine Arbeitszeit auf 30 Stunden in der Woche reduziert hast.

Das kannst du zum Beispiel durch eine Auflistung deiner bisherigen Tätigkeiten im Vergleich zu deinen Tätigkeiten während der Elterngeldphase. Die Einstellung einer Aushilfskraft oder weniger Projekte sind ebenfalls ein gutes Indiz dafür, dass du selbst weniger arbeitest. Du musst eine Erklärung verfassen und diese beim zuständigen Amt einreichen.

Wichtig zu wissen ist noch, dass deine aktuellen Einnahmen Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben. Verdienst du weiterhin Geld, wird nicht mehr alleine das letzte Wirtschaftsjahr als Bemessungsgrundlage herangezogen. Stattdessen errechnet sich die Höhe des Elterngeldes dann aus der Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittseinkommen aus dem vergangenen Geschäftsjahr und deinen aktuellen Einnahmen. Der Prozentsatz bleibt aber bestehen.