Zusammenfassung
In diesen Fällen ist die Gründung einer GbR sinnvoll
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bietet sich insbesondere für folgende Unternehmensarten an:
- Kleingewerbetreibende
- Praxisgemeinschaften
- Freie Berufe, wie zum Beispiel Anwaltskanzleien
- Arbeitsgemeinschaften
Eine GbR zu gründen, hat viele Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen. Vor allem dann, wenn du nur über geringes finanzielles Kapital verfügst, ist sie sinnvoll. Dabei solltest du jedoch die persönliche Haftung aller Gesellschafter im Hinterkopf behalten.
Info
Was ist eine GbR und wofür steht GbR eigentlich?
Bei einer GbR (Abkürzung für „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“) handelt es sich um eine Personengesellschaft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist und deshalb auch BGB-Gesellschaft genannt wird. Für deren Gründung werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt, die einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen. Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, ist die GbR jedoch keine juristische Person.
Grundtyp der Personengesellschaften
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird oftmals als der Grundtyp der Personengesellschaften bezeichnet. Der Grund liegt darin, dass sich die zugrunde liegende Basis in vielen anderen Rechtsformen wiederfindet. Gesellschafter arbeiten im Regelfall persönlich mit und haften auch persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Rechtliche Grundlagen: Rechtsform und -stellung
Eine GbR ist schnell gegründet. Du musst kaum bürokratischen Aufwand befürchten, wenn du dich für diese Rechtsform entscheidest. Als Rechtsgrundlage für die GbR dienen die §§ 705 ff. BGB. Hier sind alle wesentlichen Richtlinien gesetzlich geregelt.
Rechtsfähigkeit einer GbR
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, haben sich im Recht der GbR einige Änderungen ergeben. So wurde die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft nun in § 705 Abs. 2 BGB festgelegt und es wird zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Gesellschaften unterschieden.
Was bedeutet Rechtsfähigkeit? Rechtsfähige Gesellschaften können selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Nicht rechtsfähige Gesellschaften sind hingegen solche, die den Gesellschaftern zur Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses untereinander dienen und damit nicht nach außen auftreten.
Info
BGH spricht der GbR eine sogenannte Teilrechtsfähigkeit zu
In den vergangenen Jahren hat die Rechtsprechung des BGH die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft komplett verändert. Bis dahin galt die GbR als ein Zusammenschluss mehrerer Personen ohne Rechtsfähigkeit. Der BGH sprach der Gesellschaft dann allerdings eine sogenannte Teilrechtsfähigkeit zu. Das bedeutet:
- Sie kann an rechtlichen Geschäften teilnehmen und eigene Rechte und Pflichten haben.
- Sie darf selbst Gegenstände besitzen und kaufen, die wirtschaftlichen Wert haben.
- Sie kann gleichzeitig Geld fordern und schulden, egal ob durch Vertrag oder Gesetz.
- Sie darf eine Sicherungszwangshypothek zu ihrem Vorteil eintragen lassen.
- Sie hat das Recht, andere zu verklagen oder selbst verklagt zu werden.
Der Gesetzgeber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO) legte daraufhin fest, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als insolvenzfähig gilt.
GbR-Gründung - das solltest du wissen
Wenn du eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen willst, brauchst du zunächst einen Mitgesellschafter, da mindestens zwei Gesellschafter Voraussetzung für die Gründung sind. Steht dir kein Mitgesellschafter zur Verfügung, musst du auf die Rechtsform der GmbH ausweichen oder ein Einzelunternehmen gründen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsformen brauchst du bei der Gründung einer GbR kein Mindestkapital.
Da die Gründungskosten entsprechend gering ausfallen, ist diese Rechtsform besonders beliebt.
Wer kann eine GbR gründen?
Eine GbR dürfen Gewerbetreibende und Freiberufler gründen. Die Rechtsform eignet sich vor allem für Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, freie Berufe und Arbeitsgemeinschaften.
Startkapital bei Gründung einer GbR
Für die Gründung einer GbR ist kein Mindestkapital notwendig. Sinnvoll ist es dennoch, wenn alle Gesellschafter ein gewisses Eigenkapital besitzen, um beispielsweise – abhängig von der jeweiligen Branche – Grundausstattung zu kaufen.
Nach Neuregelungen durch das MoPeG ist eine weitestgehend freie Einteilung der Beteiligungsverhältnisse möglich. Gesellschafter sollten jedoch darauf achten, dass eine klare Regelung im Gesellschaftsvertrag steht, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
GbR-Gesellschaftsvertrag
Obwohl eine mündliche Vereinbarung rechtlich ausreicht, solltest du mit deinem Mitgesellschafter beim Gründen einen schriftlichen GbR-Vertrag aufsetzen. Besondere Formalien muss dieser nicht enthalten. Sie sollten allerdings alle wichtigen Punkte festhalten (vor allem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter). Dazu gehören auch Name, Anschrift und Gründungsjahr der Gesellschaft sowie die Namen und Anschriften der Gesellschafter.
Was musst du also beim Gesellschaftsvertrag für die GbR beachten? Sinnvoll kann es sein, bei der Erstellung einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Häufig werden zwar (grundsätzlich gute) Muster aus dem Internet verwendet. Wichtig ist aber, zu verstehen, was in diesen Mustern geregelt ist und welche Regelung eventuell fehlt. Dies ist Rechtsunkundigen im Regelfall nicht sofort ersichtlich. Hier kann ein Rechtsanwalt helfen, den Gesellschaftsvertrag an eure Bedürfnisse anzupassen und eine auf euch zugeschnittene Lösung zu erarbeiten.
Wichtig sind dabei die folgenden Punkte:
- Vertretung im Falle von Abwesenheit, Krankheit, etc.
- Welche Entscheidungen müssen gemeinschaftlich getroffen werden und welche können die jeweiligen Gesellschafter allein treffen?
- In welchem Umfang sind Privatentnahmen der Gesellschafter erlaubt?
- Eventuelle künftige Konflikte sollten durch klare Regelungen vermieden werden.
- Wie hoch ist die Gewinn- und Verlustbeteiligung?
- Regelungen für die Auflösung der GbR
- Befugnisse innerhalb der GbR
Gesellschaftsvertrag und Formfreiheit
Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags der GbR ist nicht vorgesehen und führt zu hohen Kosten, die man vermeiden kann. Ausnahmen können aber vorliegen. Wenn zum Beispiel ein Gesellschafter seinen Anteil in Form einer Immobilie in die GbR einbringt, ist nach § 311b BGB die Einschaltung eines Notars unumgänglich. Die Übertragung von Immobilien ist nämlich nicht formfrei möglich, sondern ein formbedürftiger Akt, der zwingend eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags vorsieht. Deshalb muss in diesem Fall der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden.
GBR gründen: Ist eine Eintragung der GbR ins Handelsregister nötig?
Als GbR erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister, da es sich hierbei um keine kaufmännische Gesellschaft handelt. Durch das MoPeG wurde jedoch ein Gesellschaftsregister für die GbR eingeführt. Die rechtsfähige Gesellschaft kann sich darin eintragen lassen (§ 707 BGB). Dies wird dann an einem entsprechenden Namenszusatz erkennbar sein: eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Eine Anmeldepflicht besteht allerdings nicht.
Gewerbeanmeldung
Wenn du eine GbR gründen willst, musst du dein Unternehmen anmelden.
- Gewerbeanmeldung: Als Gewerbetreibender musst du im Gewerberegister deiner Stadt eingetragen sein. Dazu meldest du beim Gewerbeamt ein Gewerbe an.
Planen dagegen zwei oder mehrere Freiberufler, eine GbR zu gründen, muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen. Dann reicht die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. - Kammern: Als Gewerbetreibender musst du dich außerdem als beitragspflichtiges Mitglied in der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer anmelden. Für manche Freiberufler ist die Mitgliedschaft in der Berufskammer Pflicht.
- Finanzamt: Du musst deine GbR beim Finanzamt anmelden, da du Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen musst. Als Freiberufler beantragst du beim Finanzamt eine Steuernummer.
Info
Steuernummer für die GbR beantragen
Um für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Steuernummer zu erhalten, musst du beim zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen. Für die Beantragung ist in der Regel der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Gründungsberatungen in Anspruch nehmen
Ein neues Unternehmen auf den Markt zu bringen, ist nicht immer so einfach, wie es zunächst klingt. Auch nicht bei einer GbR, obwohl die Gründungsphase dieser Rechtsform vergleichsweise simpel ist. Dennoch gibt es eine Vielzahl an Dingen, die du beachten musst und die gerade bei Jungunternehmern oft ins Hintertreffen geraten. Etwa, wenn es um den GbR-Steuersatz, die Namenswahl oder um die Haftung geht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich immer, einen Experten für die Beratung während der Gründung Ihrer GbR heranzuziehen. Doch wo findet man einen solchen?
- Gründerzentren: Insbesondere in größeren Städten gibt es spezielle Zentren, die kostenlose Beratungen anbieten. Oftmals werden diese von Bund und Ländern gefördert.
- IHK: Die Gründungsberatung der Industrie- und Handelskammer bietet dir vielfältige Möglichkeiten. Du erhältst Feedback zu Businessplänen, simulierst Banktermine und erhältst hilfreiche Unterstützung von Profis.
Geschäftszweck
Sofern es sich nicht um einen kaufmännischen Zweck handelt, steht dir als Gesellschafter im Hinblick auf den Geschäftszweck jeder Weg offen. Mit deiner GbR kannst du darüber hinaus jeden gewerblichen Zweck verfolgen.
Name der GbR
Wenn du eine GbR gründest, braucht dein Unternehmen natürlich auch einen Namen. Dieser kann sowohl aus den Namen der Gesellschafter, Branchenbezeichnungen, Fantasiebezeichnungen oder einer Kombination aller Vorgenannten gebildet werden. Die Grenzen der Namenswahl ergeben sich aus dem wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot und bestehenden Schutzrechten Dritter. Außerdem sind reine Fantasienamen nicht zulässig.
- Der Name einer GbR darf nicht irreführend sein (vor allem in Bezug auf Umfang, Geschäftsfeld, Leistungsfähigkeit und Marktbedeutung des Unternehmens). Dies gilt auch für die Verwechselbarkeit (sehr ähnlicher Name) mit anderen Firmen oder Gesellschaften.
- Die Vor- und Familiennamen der Gesellschafter müssen im Namen enthalten sein. Wäre diese Kombination zu lang oder zu umständlich, kann es auch ausreichen, nur den Nachnamen anzugeben.
- Der Zusatz „GbR“ (abgekürzt oder ausgeschrieben) muss enthalten sein.
- Die Zusätze „Partnerschaft“ oder „und Partner“ sind nicht erlaubt, da diese Partnergesellschaften vorbehalten sind.
- Er darf auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Verboten sind beispielsweise obszöne Namen oder Beleidigungen.
Beispiele für Namen einer GbR:
Für die Bezeichnung deiner GbR ergeben sich somit einige Beschränkungen. Zulässige Firmennamen für eine GbR sind zum Beispiel:
- Schirmer & Falk GbR
- Erwin Müller & Hans Wagner Logistik GbR
- Hansen & Hansen bluedesign GbR
Achtung
Geschäftskorrespondenz muss Unternehmensbezeichnung enthalten
Jeder Geschäftsbrief (Rechnung, Auftrag, Angebot, Lieferschein usw.) muss die vollständige Unternehmensbezeichnung sowie die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter und eine ladungsfähige Anschrift enthalten.
GbR-Vermögen
Zum GbR-Vermögen zählen:
- die im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Einlagen der Gesellschafter.
- für die GbR erworbene Gegenstände.
- Werte, die als Ausgleich für verlorenes, beschädigtes oder entwendetes Vermögen der Gesellschaft erworben wurden.
Laut § 718 BGB ist das Vermögen der GbR durch gesamthänderische Bindung geschützt (§ 719 BGB). Dies bedeutet, dass die Gesellschafter gemeinschaftliche Inhaber des Gesellschaftsvermögens sind. Das heißt wiederum, dass ein Gesellschafter
- nicht über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen oder seinen Anteil an einzelnen Gegenständen verfügt.
- auch keine Teilung verlangen kann.
In der Praxis wirkt sich das wie folgt aus:
- Schuldnern einer Forderung des Gesellschaftsvermögens ist es nicht gestattet, mit eigenen Ansprüchen gegen einen Gesellschafter aufzurechnen und umgekehrt (Aufrechnungsverbot nach § 719 Abs. 2 BGB).
- Es muss eine klare Trennlinie zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Beteiligten gezogen werden. Ein Gläubiger eines Gesellschafters darf nicht in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken, hat jedoch die Möglichkeit, den Gesellschaftsanteil zu pfänden und im Anschluss die Beteiligung an der GbR zu kündigen (§ 725 BGB).
- Aufgrund der Unteilbarkeit des Gesellschaftsvermögens erhält ein ausscheidender Gesellschafter keinen direkten Anteil am Vermögen, sondern einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch gegenüber der Gesellschaft. Sein Anteil an der GbR geht auf die verbleibenden Beteiligten über (§ 738 BGB).
Rechte und Pflichten der GbR
Grundsätzlich unterliegt die GbR auch über das Gründen hinaus gewissen Rechten und Pflichten. Welche das sind, stellen wir dir im Nachfolgenden vor.
- Gewinnanteil: Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf einen Gewinnanteil. Hierbei sieht der Gesetzgeber vor, den Anteil am Ende des Geschäftsjahres gleichmäßig nach Köpfen zu verteilen, da eine GbR oft langfristig angelegt ist (§ 722 i. V. m. § 721 Abs. 2 BGB). Es ist jedoch sinnvoll, im GbR-Vertrag klare Regeln festzulegen, wie Gewinne und Verluste verteilt werden sollen.
- Kontrollrechte: Hat ein Gesellschafter keine Geschäftsführungsbefugnis, sind seine Kontrollrechte besonders wichtig. Er darf sich Informationen zur Gesellschaft einholen, Geschäftsbücher einsehen und sich einen Vermögensüberblick verschaffen (§ 716 BGB). Zudem kann er einen Rechnungsabschluss mit Gewinnverteilung verlangen (§ 721 Abs. 2 BGB).
- Widerspruchsrecht: Wenn die Geschäftsführung in einer GbR als Einzelgeschäftsführung festgelegt wurde, haben Gesellschafter ohne Geschäftsführungsbefugnis ein Widerspruchsrecht. Legen sie hingegen ein Veto ein, darf das geplante Geschäft nicht durchgeführt werden (§ 711 BGB).
- Beitragspflicht: Jeder Gesellschafter muss die vereinbarten Beiträge leisten, ob in Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen (§ 706 BGB). Wie genau das Ganze aussieht, ist meistens im GbR-Vertrag geregelt. Eine Erhöhung des Beitrags trotz Verlust ist nicht verpflichtend (§ 707 BGB), außer eine Nachschusspflicht wurde im Vertrag festgelegt.
Haftung und Organisatorisches
So schnell wie eine GbR gegründet ist, so schwierig wird es bei Haftungsfragen. Da es sich bei dieser Rechtsform nicht um eine juristische Person handelt und kein Stammkapital zur Haftung herangezogen werden kann, haften Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Aus diesem Grund solltest du dich von Anfang an absichern. Im Idealfall werden alle Fragen bereits bei der Erstellung des GbR-Gesellschaftsvertrags geklärt. Wichtige Tipps zum Thema Haftung bei einer GbR haben wir in unserem Artikel zusammengestellt:
Gesellschafterhaftung
Zusätzlich haften die Mitglieder einer GbR persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden. Gläubiger können zwischen dem Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen oder das Privatvermögen der Gesellschafter wählen.
Achtung
Risiko bedenken
Jeder Gesellschafter muss sich der umfangreichen Haftungsrisiken bewusst sein, auch ohne aktive Geschäftsführungsbefugnis. Diese Haftung betrifft alle Gesellschaftsschulden, einschließlich Steuerschulden.
Haftungsbeschränkung
Eine gesetzliche Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen existiert gesetzlich nicht. Der Bundesgerichtshof lehnt formale Beschränkungsversuche ab. Auch eine Haftungsbeschränkung über die AGB hat der Bundesgerichtshof abgelehnt. Ein wirksamer Haftungsausschluss der Gesellschafter ist nur durch individuelle Vereinbarungen mit Vertragspartnern möglich und bedarf einer klaren, vertraglichen Regelung, wobei ein rechtlicher Anspruch hierauf nicht besteht.
Beteiligungsverhältnisse in der GbR
Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter an der Gesellschaft richten sich seit dem 01.01.2024 nicht mehr automatisch nach Köpfen. Eine Regelung nach den Beiträgen (§ 709 I BGB) ist vorgesehen. Die Beiträge stellen insoweit das Gesellschaftsvermögen dar (bisher bei Gesellschaftern gesamthänderisch gebundenes Vermögen) und können in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks bestehen, z. B. Geldeinlage oder Dienstleistung. Unterschiedliche Beiträge und Beteiligungen sind möglich.
Das Stimmrecht sowie die Gewinnbeteiligung richten sich nach der Beteiligung.
Da diese Regelungen essenziell für die Gesellschaft sind, solltest du diesen Punkt beim Gründen deiner GbR zwingend in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen.
Geschäftsführung in der GbR
In einer Personengesellschaft gilt grundsätzlich erst einmal die gemeinsame Geschäftsführungsbefugnis. Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet und Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter (§§ 714, 715 BGB). Abweichende Regelungen (z. B. Einzelgeschäftsführungsbefugnis) können in dem Gesellschaftsvertrag getroffen werden. Eine Fremdgeschäftsführung ist in der GbR jedoch ausgeschlossen.
Info
Unterzeichnung von Verträgen
Alle Verträge müssen von allen Gesellschaftern unterschrieben werden. Auch an dieser Stelle empfiehlt es sich, von vornherein Regelungen zu treffen, bis zu welcher Kapitalhöhe ein einzelner Gesellschafter Geschäfte abwickeln darf.
Vertretung in der GbR
Das Vertretungsrecht ermöglicht es, Willenserklärungen abzugeben bzw. zu empfangen. Nach § 714 BGB haben typischerweise alle gesellschaftlich bevollmächtigten Gesellschafter die Befugnis, im Namen der anderen Gesellschafter gegenüber Dritten zu agieren. Diese Befugnis zur Vertretung kann entweder individuell einem Gesellschafter oder kollektiv mehreren Gesellschaftern erteilt werden, sowohl gemeinschaftlich als auch einzeln. Wenn ein einzelvertretungsberechtigter Gesellschafter eine Willenserklärung abgibt, gilt diese als verbindlich – unabhängig vom Widerspruch eines anderen Vertretungsberechtigten.
Info
Eine GbR ist parteifähig
Parteifähigkeit bedeutet, dass man verklagt werden kann. Da eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts parteifähig ist, kann sie somit auch verklagt werden.
Wie kann sich der Bestand einer GbR verändern?
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass eine GbR gegründet wurde, sich diese aber verändert – sei es durch Eintritt oder Ausscheiden eines Gesellschafters oder weil die GbR aufgelöst werden soll.
Wechsel bei den Gesellschaftern
Grundsätzlich sind Gesellschafterrechte und die damit verbundenen Ansprüche gemäß § 717 des BGB nicht übertragbar. Dies führt in der Regel dazu, dass im Falle des Todes oder anderweitigen Ausscheidens eines Gesellschafters die Gesellschaft aufgelöst wird.
Da eine solche starr konzipierte Auflösung vielfach nicht gewünscht ist, findet sich im Gesellschaftsvertrag häufig eine Sonderregelung. Um das Fortbestehen der GbR zu sichern, kann entweder festgelegt werden, dass die verbleibenden Gesellschafter das Unternehmen weiterführen oder dass der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters an eine neue Person übergehen kann.
Achtung
Wechsel im GbR-Vertrag regeln
Jeder Gesellschafter kann seinen Nachfolger durch Testament oder Erbvertrag frei bestimmen. Das stößt bei den anderen Gesellschaftern nicht immer auf Begeisterung, vor allem bei fachfremden Erben. Es kann daher sinnvoll sein, entsprechende Einschränkungen im Gesellschaftsvertrag festzulegen.
Gesellschaftereintritt
Der Gesellschaftsvertrag kann die Aufnahme neuer Mitglieder in eine GbR vorsehen, wobei diese automatisch einen Teil des Gesellschaftsvermögens erhalten, ohne dass zusätzliche Übertragungsakte nötig sind. Der neue Gesellschafter erwirbt dadurch umfassende Rechte und Verpflichtungen, was unter Umständen auch die Haftung für bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft einschließt.
Gesellschafterwechsel
Im GbR-Vertrag kann auch festgelegt werden, dass der Austausch von Gesellschaftern möglich ist, wobei eine Übertragung des Gesellschaftsanteils üblicherweise der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf. Der Wechsel eines ausscheidenden Gesellschafters gegen einen neuen berührt nicht die rechtliche Identität der Gesellschaft, selbst wenn alle ursprünglichen Mitglieder ihre Anteile auf neue übertragen. Trotz eines solchen personellen Neustarts bleibt die GbR für bestehende Schulden verantwortlich und auch die neuen Mitglieder haften dafür.
Auflösung einer GbR
Bei der Gründung einer GbR will am Anfang natürlich niemand an eine Trennung denken. Dennoch ist es sinnvoll bereits in der Gründungsphase einer GbR Maßnahmen für eine Auflösung zu berücksichtigen. Es gibt verschiedene Auflösungsgründe für eine GbR:
- Auflösungsgrund: Erfüllung des Gründungszwecks oder dauerhafte Nicht-Erfüllung (§ 726 BGB).
- Auflösungsgrund: Insolvenz (§ 728 BGB).
- Auflösungsgrund: Ablauf der Zeit bei zeitlich begrenzten Gesellschaften.
- Auflösungsgrund: Kündigung eines Gesellschafters (§§ 723 ff. BGB).
Der Tod eines Gesellschafters führt nach Änderung durch das MoPeG nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft. Verbleibt nach dem Tod eines Gesellschafters nur noch ein letzter Gesellschafter, führt dieser die GbR als Einzelunternehmen weiter.
Mit der Auflösung der GbR verwandelt sich diese in eine Abwicklungsgesellschaft, welche die Liquidation zum Ziel hat. Wenn die Gesellschafter es im GbR-Vertrag nicht anders vereinbart haben, stehen nun folgende Schritte bevor:
- Rückzahlung der Schulden an die Gläubiger
- Rückgabe der überlassenen Gegenstände
- Zurückzahlen der Einlagen
- Aufteilung des verbleibenden Gesellschaftsvermögens auf die Gesellschafter
GbR umwandeln
Selbstverständlich ist es nach der Gründung einer GbR möglich, diese umzuwandeln – beispielsweise in eine offene Handelsgesellschaft (OHG). Eine GbR wird automatisch zur OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt – also, wenn das Unternehmen „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“ (§ 3 Handelsgesetzbuch). In diesem Fall wird auch der Eintrag deiner GbR ins Handelsregister nötig. Nach Eintragung der GbR in das neu geschaffene Gesellschaftsregister ist auch eine Umwandlung von eGbR in Kapitalgesellschaften wie z. B. die GmbH oder Unternehmergesellschaft möglich.
Erbengemeinschaft und GbR
Eine Erbengemeinschaft ist keine GbR, kann aber durch GbR-Gründung in diese Rechtsform umgewandelt werden. Etwa, um rechtsverbindliche Geschäfte wie Mietverhältnisse einzugehen.
Buchführung in einer GbR
Die Buchhaltung zählt nicht unbedingt zu den liebsten Aufgaben von Unternehmern. Gemacht werden muss sie trotzdem.
Einfache Buchführung
Eine GbR ist kein kaufmännisches Unternehmen, sondern funktioniert aufgrund der Umsatzbegrenzung wie ein Kleinunternehmen. Daher bist du lediglich zur einfachen Buchführung verpflichtet. Die Pflicht zur doppelten Buchführung entfällt. Das bedeutet: Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht als Jahresabschluss für eine GbR vollkommen aus. Achte darauf, dass Umsatz, Gewinn und Verlust eindeutig erkennbar sind.
Anderes gilt, wenn das Finanzamt aufgrund von Art und Größe des Geschäftsbetriebs von einem kaufmännischen Unternehmen ausgeht. Dies kann bei bestimmten Umsatzschwellen (mehr als 250.000 Euro Umsatz pro Jahr) oder Arbeitnehmerzahlen (mehr als fünf Arbeitnehmer) der Fall sein.
Tipp
Mit einer Software erledigt sich die Buchhaltung wie von selbst
Wenn du dir die Buchführung erleichtern willst, ohne einen teuren Steuerberater hinzuzuziehen, bietet sich eine Buchhaltungssoftware an. Schnell, einfach und vor allem online erledigt sie sich mit Lexware Office. Teste es doch einfach mal kostenlos.
Besteuerung: Wie funktioniert bei GbRs die Steuererklärung
Bei einer GbR gibt es zwei Varianten in Bezug auf Steuern. Abhängig ist diese von der Art der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Kennzahlen:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Freiberufler:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer: Du musst die GbR in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Die Einkommensteuer ist für die GbR selbst nicht relevant.
- Umsatzsteuer: Handelt es sich bei der GbR um ein sogenanntes eigenständiges Subjekt, wird sie in Form von Umsatzsteuer besteuert.
- Gewerbesteuer: Als eingetragenes Gewerbe musst du Gewerbesteuer zahlen. Ausgenommen sind Freiberufler und GbRs, die den Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr nicht überschreiten.
Info
Ist eine GbR vorsteuerabzugsberechtigt?
Ja und nein. Wird eine Rechnung an einen Gesellschafter ausgestellt, entfällt der Vorsteuerabzug. Ist die GbR selbst Leistungs- und Rechnungsempfänger, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Vor- und Nachteile der GbR
Wie jede Rechtsform hat natürlich auch eine GbR Vor- und Nachteile.
Vorteile der GbR | Nachteile der GbR |
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Unterschiede zu anderen Rechtsformen - GbR oder GmbH?
Sie denkst darüber nach eine GbR zu gründen? Die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform haben wir bereits gegenübergestellt. Doch welche Unterschiede gibt es beispielsweise zwischen einer GbR und einer GmbH, einer OHG oder einer UG? Und wo liegen zum Beispiel die Vorteile einer GbR gegenüber einer GmbH oder einer der anderen Rechtsformen?
Das zeigt dir diese Übersicht:
Rechtsform | Mindestkapital | Gründerzahl | Haftung | Formalitäten | Vorschriften |
---|---|---|---|---|---|
GbR | keins | mind. 2 | alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen | ggf. Gewerbeanmeldung, | Kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig |
OHG | keins | mind. 2 | alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen | Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Handelsregister | kein schriftlicher Gesellschaftsertrag notwendig |
GmbH | Stammkapital: mind. 25.000 Euro, wovon die Hälfte bei Gründung eingezahlt werden muss | min. 1 | Gesellschaftsvermögen | Gewerbeanmeldung, notarielle Beurkundung, Eintragung ins Handelsregister | Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste |
UG | Theoretisch min. 1 Euro, praktisch sollten min. 1.000 bis 2.000 Euro vorliegen, um die Gründungskosten abzudecken | mind. 1 | Gesellschaftsvermögen | Gewerbeanmeldung, notarielle Beurkundung, Eintragung ins Handelsregister | Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste |
AG | min. 50.000 Euro | mind. 1 | Gesellschaftsvermögen | Gewerbeanmeldung, notarielle Beurkundung, Eintragung ins Handelsregister | Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste |
KG | nicht vorgeschrieben | mind. 2 | Unbeschränkte Haftung bei persönlich haftenden Gesellschaftern, Haftung der Kommanditisten in Höhe der Einlage | Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister | Kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig |
GbR gründen: Checkliste für den Start
- Partnersuche: Finde vertrauenswürdige Partner, die deine Geschäftsziele teilen.
- Geschäftsidee entwickeln: Stelle sicher, dass dein Geschäftskonzept klar definiert ist.
- Gesellschaftsvertrag erstellen: Verfasse einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt.
- Finanzplanung: Lege das Startkapital fest und erstelle einen Finanzplan.
- Name der GbR festlegen: Wähle einen Namen für Ihre GbR, der nicht irreführend oder bereits vergeben ist.
- Geschäftskonto eröffnen: Eröffne ein Geschäftskonto für die GbR.
- Gewerbeanmeldung: Melde dein Gewerbe bei Bedarf beim zuständigen Gewerbeamt an.
- Finanzamt informieren: Teile dem Finanzamt die Gründung deiner GbR mit und beantrage die Steuernummer.
- Betriebshaftpflichtversicherung abschließen: Sorge für angemessenen Versicherungsschutz, um etwaige Haftungsrisiken zu minimieren.