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Incentivierung: Mitarbeiter glücklich machen & dabei Steuern sparen

Ob bei Gehaltsverhandlungen oder als Wertschätzung für Mitarbeitende: Die Incentivierung ist von großer Bedeutung, um die Zufriedenheit im Team deutlich zu steigern. Und das Beste: Dabei lassen sich auch noch Steuern sparen. Welche Möglichkeiten es für Incentives gibt und wie du damit die Mitarbeitermotivation erhöhst sowie steuerliche Vorteile erzielst, erfährst du im folgenden Beitrag.

Zuletzt aktualisiert am 20.12.2024
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Definition

Was sind Incentives?

Bei der Incentivierung handelt es sich um Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber ihre Angestellten langfristig an das Unternehmen binden möchten. Der Begriff leitet sich vom englischen Wort „incentive“ ab, was übersetzt „Anreiz“ bedeutet. Die Incentivierung von Mitarbeitern umfasst zusätzliche Angebote und Vorteile, die ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Finanzielle Zusatzzahlungen
  • Sachleistungen
  • Immaterielle Leistungen

Info

Vorstellung des Startups BON BON

Auf Incentives und Gutscheine für Mitarbeiter setzt auch das Startup BON BON. Es ist ursprünglich unter dem Namen PayNowEatLater als gemeinnützige Initiative und Liebeserklärung an die kulinarische Vielfalt in der Corona-Krise entstanden und bietet Geschenk-Gutscheine für über 5.000 Restaurants, Bars und Cafés in ganz Deutschland. In diesem Beitrag erhältst du auch Insider-Infos vom Ideengeber und Gründer Malte Steiert.

Warum Unternehmen mit glücklichen Mitarbeitern Steuern sparen

Seinen Arbeitnehmern mit Aufmerksamkeiten Wertschätzung zu zeigen, ist nicht nur auf zwischenmenschlicher Ebene ein wichtiger Schritt. Ein weiterer Vorteil der Incentivierung ist finanzieller Natur: Denn der Großteil der beliebtesten Incentives gehört zu den steuerfreien Sachleistungen. Firmen können ihren Mitarbeitenden lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Prämien zukommen lassen, die nicht in Form von Bargeld ausgezahlt werden. So können beide Parteien Steuern sparen und das Gehalt um zusätzliche monetäre Vorteile ergänzen. Dabei sind monatlich bis zu 50 Euro komplett steuerfrei möglich.

So profitieren Arbeitgeber von Incentivierung

Incentives als Ansporn sind eine beliebte Strategie, um Mitarbeiter zufriedener zu machen. Finanzielle Unterstützung für Fitness und Wellness bieten einen Ausgleich zur Arbeit, Dienstwagen und -handys bieten Mehrwert für Angestellte. Aber auch Unternehmer profitieren auf vielfältige Weise:

  • Wirksame Maßnahme zur Mitarbeiterbindung
  • Erhöht Motivation und Loyalität der Angestellten
  • Möglichkeit von Homeoffice-Arbeitsplätzen und Vertrauensarbeitszeit reduzieren Fehlzeiten
  • Unternehmen kann mit Incentives werben und sich damit von Konkurrenz abheben
  • Employer Branding, das bei der Rekrutierung von Fachkräften hilft

Welche Möglichkeiten der Incentivierung gibt es?

Viele Incentives für Mitarbeiter sind steuerfrei. Dennoch gibt es auch Prämien, die nur bis zu einer bestimmten Grenze als steuerfrei gelten. Hier sind einige Beispiele der beliebtesten Maßnahmen für die Incentivierung.

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<b>Incentive</b>
IncentiveSteuerliche Freigrenze
Homeoffice steuerfrei
Flexible Arbeitszeiten steuerfrei
Seminare und Fortbildungen steuerfrei
Arbeitsmittel wie Diensthandy und Laptop steuerfrei
Unterstützung bei der Kinderbetreuung steuerfrei
Essensgutscheine Bis 3,10 Euro pro Arbeitstag
Kostenübernahme eines Nahverkehrstickets Bis 50 Euro im Monat
Betriebsveranstaltungen (2-mal jährlich) Bis 110 Euro pro Teilnehmer
Mitarbeiterrabatte Bis zu einem Wert von 1.080 Euro

Mitarbeiter wertschätzen – Incentivierung oder Gehaltserhöhung?

Die wohl einfachste Variante, die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter zu steigern, ist das Gehalt anzuheben. Dies ist auf der einen Seite mit höheren Kosten für den Arbeitgeber verbunden. Auf der anderen Seite profitieren Arbeitnehmer nur bedingt davon. Denn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ist die Erhöhung des Nettogehalts meist nur gering spürbar. Rein betriebswirtschaftlich betrachtet ist der Gewinn für Mitarbeiter um einiges geringer als die Ausgaben des Unternehmens.

Anders sieht es bei Incentives aus, da diese bis zu einem gewissen Grad steuerfrei sind und der Incentivierte direkt von einem Angebot oder Produkt profitiert. Ein weiterer Vorteil: Während Gehaltserhöhungen in der Regel nur zu bestimmten Zeitpunkten im Geschäftsjahr erfolgen, lassen sich Incentivierungen kurzfristig umsetzen. So können Unternehmen jederzeit auf erfolgreiche Projektabschlüsse oder gute Leistungen reagieren und Mitarbeiter mit Benefits belohnen. Aus diesen Gründen gibt es statt Zahlungen heute oftmals Incentives.

Info

Incentivierung richtig kommunizieren

Wenn Mitarbeiter mit Incentivierungen motiviert und gebunden werden sollen, sollten alle Vorteile offen kommunizieren und ebenso die Rahmenbedingungen festlegt werden. Denn oft ist die Aussicht auf ein höheres Gehalt attraktiver als eine Liste von Benefits. Wenn Arbeitnehmer die Incentives hinterfragen, sollten Vorteile aufgezeigt werden – vor allem, wie sich daraus ein höherer geldwerter Vorteil für Angestellte ergibt.

Steuerliche Behandlung der Incentives

Die Versteuerung der Incentives ist durchaus komplex und erfordert eine genaue Prüfung. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Reisen schenken oder exklusive Events oder Incentive-Veranstaltungen anbieten, sollten sicherstellen, dass diese korrekt in der Lohnabrechnung als steuerpflichtige Incentives oder Sachbezüge aufgeführt sind. Incentives für Arbeitnehmer, wie Reisen, VIP-Tickets oder andere Sachzuwendungen, werden lohnsteuerpflichtig, wenn sie als geldwerter Vorteil gelten, der keinen direkten beruflichen Zweck erfüllt.  

Darunter fallen insbesondere Reisen mit touristischem Programm, die primär dem Vergnügen dienen, und andere Annehmlichkeiten wie VIP-Logen oder Dauerkarten für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen. Diese Zuwendungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn sie von Dritten, z. B. im Rahmen eines Sponsorings, bereitgestellt werden. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer abführen, sofern er über die Zuwendung informiert ist. Die steuerliche Behandlung einer Incentive-Veranstaltung hängt davon ab, ob ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebbers vorliegt  oder ob die Veranstaltung vorwiegend dem privaten Vergnügen der Mitarbeiter dient.

Bewertung und Pauschalierung: Incentives werden zum tatsächlichen Marktwert bewertet, also dem Preis, den ein Dritter zahlen würde. Die Pauschalbesteuerung für Incentive-Reisen und andere Sachzuwendungen erlaubt dem Arbeitgeber, die Steuerlast pauschal mit 30 % zu übernehmen, was für den Empfänger abgeltende Wirkung hat. Diese Pauschale ist  bei Zuwendungen, die zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden, möglich. Incentives, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gewährt werden, können mit einer reduzierten pauschalen Lohnsteuer von 25 % besteuert werden.

VIP-Logen und Aufteilung der Kosten: Aufwendungen für VIP-Logen bei Sportveranstaltungen können zur Vereinfachung aufgeteilt werden:

  • Sportliche Veranstaltungen: Standardaufteilung für Werbung (40 %), Bewirtung (30 %) und Geschenke (30 %).
  • Hospitality-Leistungen bei großen Sportveranstaltungen: Bewirtungsanteil (30 %) aber auf 1.000 EUR pro Teilnehmer begrenzt, restliche Summe als Geschenk behandelt.
  • Business-Seats und kulturelle Veranstaltungen: Bewirtungs- und Geschenkanteile entsprechend den Pauschalsätzen (50/50) oder individuell nachweisbar aufgeteilt.

Incentivereisen für Arbeitnehmer versteuern: Ein Incentive-Reise-Beispiel wäre eine Reise mit touristischem Programm, bei der der Freizeit- und Erlebniswert im Vordergrund steht. Reisen mit touristischen Elementen sind vollständig steuerpflichtig. Die Aufteilung in steuerpflichtige und steuerfreie Bestandteile, wie sie bei VIP-Logen möglich ist, gilt bei Incentivereisen nicht. Auch Bewirtungen im Rahmen solcher Reisen sind lohnsteuerpflichtig, da sie nicht als geschäftlich gelten. Eine Steuerbefreiung ist nicht möglich, sobald Übernachtungen oder ähnliche Eventelemente in die vom Arbeitgeber geschenkte Incentive-Reise eingebunden sind.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Steuerfreie Incentives sind auch sozialversicherungsfrei. Bei pauschalversteuerten Zuwendungen nach § 37a EStG entfällt ebenfalls die Beitragspflicht. Falls die Zuwendungen jedoch nach § 37b EStG pauschal versteuert werden und vom Arbeitgeber oder einem verbundenen Unternehmen ausgezahlt werden, sind sie beitragspflichtig. Incentives zählen zum „einmaligen Arbeitsentgelt“ und beeinflussen daher nicht die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Krankenversicherungsfreiheit. 

Potenzielle Risiken von Incentives

In einigen Fällen kann die eigentlich positive Maßnahme der Incentivierung negative Folgen haben. So kann eine willkürliche Verteilung von Incentives zu Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern führen. Neid verbreitet sich und hindert die effektive Zusammenarbeit. Im schlimmsten Fall sinkt die Arbeitsmoral und ein negatives Betriebsklima breitet sich aus. Deshalb ist es wichtig, klar zu definieren, wofür Incentives anfallen und was im Gegenzug erwartet wird.

Darüber hinaus kann ein finanzieller Anreiz als Motivator auch das Gegenteil bewirken: Wird eine höhere Arbeitsleistung besser belohnt, so kann dies Druck bei den Beschäftigten auslösen. Denn das fieberhafte Streben nach Erfolg entwickelt sich schnell zum Stressfaktor und erhöht in der Folge die Fehlerquote. Während es kein perfektes Umsetzungsmodell gibt, kommt es auf das richtige Mindset an. So ist es ratsam, die Incentives nicht als eine Art Druckmittel zur Leistungssteigerung zu etablieren. Stattdessen errichtest du eine Basis mit der Incentivierung, die die allgemeine Zufriedenheit im Unternehmen steigert. Zufriedene Mitarbeiter, die sich in einem guten Arbeitsklima wohlfühlen, sind loyaler und engagierter für das Unternehmen.

Am besten wirken individuelle und passende Incentives, da allgemeine Geschenke ihr Ziel verfehlen können. Fährt ein Mitarbeiter beispielsweise zum Umweltschutz nur noch mit dem Fahrrad, ist ein Tankgutschein fehl am Platz und wirkt schlimmstenfalls provokativ. Zudem beweist eine gut durchdachte Belohnung, dass du deine Angestellten kennst – was sie sicher zu schätzen wissen.

Vor- und Nachteile von Incentivierung

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<b>Vorteile</b>
VorteileNachteile
Gesteigerte Mitarbeitermotivation Potentielle Ungleichheit und Unzufriedenheit
Erhöhte Leistungsbereitschaft Demotivation bei Nichterreichen der Ziele
Mitarbeiterbindung durch Wertschätzung Druck & Stress können zu Fehlzeiten führen
Steuerlich günstiger als Gehaltserhöhungen Gefahr der Abhängigkeit von Incentives als Motivator
Kann einerseits Zusammenarbeit für Teamziele stärken Kann andererseits Konkurrenz fördern und Zusammenarbeit untergraben

Incentivierung am Beispiel des Startups BON BON

Eine Möglichkeit der Incentivierung zeigt das junge Unternehmen BON BON. Das Startup hat eine Plattform für Incentives in der Gastronomie geschaffen. Es bietet einen universellen Gutschein, der bei über 5.000 lokalen Restaurants, Bars und Cafés deutschlandweit eingelöst werden kann und somit maximale kulinarische Flexibilität bietet. In dem speziell für Firmen entwickelten Tool lädst du DSGVO-konforme Tabellen mit Mitarbeiterdaten hoch und versendest vollautomatisiert Gutscheine zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Firmenjubiläen. Zudem kannst du Mailings dabei personalisieren und alles vollautomatisch abrechnen.

Der Vorteil der Incentivierung mit Gutscheinen

„Als Unternehmen kann man sich Steuern sparen und Mitarbeiter werden für ihre Leistung durch diese besondere Form von Gutschein belohnt. Denn oftmals gibt es ansonsten nur den klassischen Geschenkkorb mit Lebensmitteln oder einen wenig sinnvollen Gutschein, der am Ende womöglich noch verfällt. Durch die Möglichkeit, den Gutschein in lokalen Restaurants, Bars und Cafés einzulösen, unterstützt man zudem direkt die regionale Kultur und hat mit Sicherheit auch etwas gefunden, worüber sich jeder Mitarbeiter freut oder etwas anfangen kann.“ - Malte von BON BON

Vorteile der Incentivierung mit Gutscheinen wie von BON BON

Mit deinem Unternehmen sparst du dir Steuern und belohnst deine Mitarbeiter für ihre Leistung mit dieser besonderen Form von Gutschein. Da auch einige Franchise-Unternehmen und Restaurantketten bei BON BON gelistet sind, haben die Gutscheinbesitzer die Möglichkeit, ebenfalls dort ihre Gutscheine einzulösen. So müssen sie auf Reisen nicht lange nach guten Restaurants suchen, wenn sie die Kette bereits kennen. 

Habe Mut für eigene Ideen bei der Gründung

„Es lohnt sich, neu zu denken und die Bedürfnisse der jeweiligen Zeit aktiv anzugehen. Unser Quick Win war es, mit einer 80%-Lösung als Plattform zu starten, um nicht das Momentum zu verpassen und dann zu schauen, in welche Richtung sich die Idee organisch entwickelt. Natürlich gehört zu solchen Wegen auch der Mut, zu scheitern und die falsche Lösung zu bieten. Doch die Reise, die wir gemacht haben und das Potential, das neuen Ideen innewohnt, ist es in unseren Augen allemal wert. Wir hätten wohl kaum gedacht, dass wir heute mit BON BON an einem Punkt stehen, an dem wir uns als deutschlandweite Gutscheinplattform fest im B2C- wie B2B-Bereich verankern und eine lokale Alternative zu Geschenken wie Amazon-Gutscheinen darstellen können.“ - Malte Steiert