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Mitarbeiterbeteiligung: So beteiligen Sie Mitarbeiter am Unternehmenserfolg

Für Unternehmen wird es immer wichtiger, sich als attraktive Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. In diesem Zusammenhang wird die Idee, Mitarbeitern eine Teilhabe am Unternehmenserfolg zu bieten, auch für kleine und mittelständische Firmen zunehmend interessanter. Mitarbeiterbeteiligung ist eine vertragliche, langfristige Einbindung der Mitarbeiter am Produktivvermögen ihres Arbeitgebers, die in materielle (Kapital- und Erfolgsbeteiligung) und immaterielle (Informations- und Mitentscheidungsrechte) Teilhabe unterschieden wird.

Zuletzt aktualisiert am 09.01.2025
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Definition

Was ist Mitarbeiterbeteiligung?

Bei der Mitarbeiterbeteiligung handelt es sich um eine vertragliche, langfristige Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivvermögen des Arbeitgebers, also an den wirtschaftlich nutzbaren Ressourcen des Unternehmens. Unterschieden wird hierbei in die immaterielle und die materielle Teilhabe. 

Die immaterielle Teilhabe umfasst Mitbestimmungsrechte und Einfluss auf Unternehmensentscheidungen, was das Engagement und die Identifikation der Mitarbeiter stärken. Die materielle Teilhabe unterteilt sich in: 

  • Kapitalbeteiligung: Mitarbeiter erwerben Unternehmensanteile und profitieren von Wertsteigerungen.
  • Erfolgsbeteiligung: Mitarbeiter erhalten einen Anteil am Gewinn, oft in Form von Prämien oder Boni. 

Kapitalbeteiligung

Zur Kapitalbeteiligung zählen alle Formen der gesellschafts- und schuldrechtlichen Verknüpfung zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber. Die Mitarbeiter stellen dem Unternehmen Kapital zur Verfügung, das sich abhängig von der jeweiligen Ertragssituation vergrößert, bei Verlusten des Geschäftsbetriebs aber auch zu Verlusten innerhalb der Mitarbeiterbeteiligung führen kann.

Eine Kapitalbeteiligung kann sowohl als Eigenkapitalbeteiligung (z. B. Belegschaftsaktien, GmbH-Anteile) als auch in Form einer Fremdkapitalbeteiligung (z. B. Mitarbeiterdarlehen) erfolgen. Ebenfalls möglich ist eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital (z. B. Genussrechte, Stille Beteiligung). Ausschlaggebend ist, in welchem Umfang der Unternehmer seinen Mitarbeitern Gestaltungs- und Mitwirkungsrechte gewähren und ob er die Mitarbeiterbeteiligung als Eigen- oder Fremdkapital bilanzieren möchte.

Erfolgsbeteiligung

Bei dieser Variante erhält der Mitarbeiter zusätzlich zu seinem Gehalt oder Lohn eine erfolgsabhängige Zuwendung. Deren Höhe richtet sich nach der eigenen erbrachten Leistung, dem erwirtschafteten Ertrag, dem Umsatz oder dem erzielten Gewinn des Unternehmens. Ein zwischen dem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber hinausgehendes gesellschaftsrechtliches Verhältnis gibt es bei der Erfolgsbeteiligung nicht.

Immaterielle Mitarbeiterbeteiligung

Bei dieser Form der Mitarbeiterteilhabe erhalten die Mitarbeiter in einem bestimmten Maße Informations- und Mitentscheidungsrechte. Sie werden in Entscheidungen einbezogen, die das Unternehmen betreffen, und dürfen dessen Richtung mitbestimmen. Eine finanzielle Teilhabe ist nicht inbegriffen.

Welche Modelle der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

In welcher Form du deinen Angestellten an deinem Unternehmen beteiligen kannst, richtet sich nach der von dir gewählten Rechtsform und dem gewünschten Ausmaß der Informations- und Mitwirkungsrechte für die Mitarbeiter. Grundsätzlich kannst du dich bezüglich der Gestaltung deiner Mitarbeiterbeteiligung diese Beispiele zum Vorbild nehmen.

Belegschaftsaktien

Die Belegschaftsaktie ist die bekannteste Form der kapitalmäßigen Mitarbeiterbeteiligung. Anzutreffen ist sie in erster Linie bei börsennotierten Unternehmen. Die Mitarbeiter erhalten die Aktien zu Sonderkonditionen, müssen im Gegenzug aber meist eine Sperrfrist einhalten, während der sie die Aktien nicht veräußern dürfen. Ein vorheriger Verkauf ist dann nur möglich, wenn der Aktieninhaber arbeitsunfähig wird oder verstirbt.

Mit der Belegschaftsaktie erwerben die Mitarbeiter eine direkte Unternehmensbeteiligung. Zudem werden ihnen umfassende Informations-, Vermögens- und Mitverwaltungsrechte eingeräumt, die es ihnen ermöglichen, die Geschicke des Unternehmens teilweise mitzubestimmen. Gleichzeitig sind sie am Wertzuwachs der Firma, an den Dividendenausschüttungen und ggf. am Liquidationserlös bei Auflösung der AG beteiligt. Bei einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung besteht jedoch das Risiko, einen Teil des zum Aktienkauf aufgewendeten Kapitals zu verlieren.

GmbH-Anteile

Arbeitnehmer können Mitinhaber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werden, indem sie Kapital in diese investieren. Mit den erworbenen GmbH-Anteilen erhalten sie volle Gesellschaftsrechte und -pflichten. Darüber hinaus sind sie entsprechend ihrer Anteile am Wertzuwachs des Unternehmens und an seinen Gewinnausschüttungen beteiligt. Geht die Firma in Insolvenz, haften sie aber auch bis zur Höhe ihrer geleisteten Einlagen.

Die Mitarbeiterbeteiligung über GmbH-Anteile ist in ihrer Gestaltung sehr eingeschränkt, da das GmbH-Gesetz die entscheidendsten Punkte der Beteiligung an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gesetzlich vorschreibt.

Mitarbeiterdarlehen

Hierbei räumt der Mitarbeiter seinem Unternehmen ein Darlehen ein, das als Fremdkapital gilt und fest oder gewinnabhängig verzinst werden kann. Der Arbeitgeber sollte das Mitarbeiterdarlehen gegen Insolvenz absichern. Die Zinsen muss der Arbeitnehmer als Einkommen aus Kapitalvermögen versteuern. Am Ende der Laufzeit zahlt das Unternehmen das zur Verfügung gestellte Kapital zurück.

Bei diesem Modell der Mitarbeiterbeteiligung erhalten die Mitarbeiter keine Gesellschafterstellung und damit auch keine Informations- oder Mitbestimmungsrechte.

Stille Beteiligung

Die auf §§ 230 ff. HGB beruhende Stille Beteiligung ist eine unternehmerische Gewinngemeinschaft. Stille Teilhaber haben in aller Regel weder Mitspracherechte noch organgeschäftliche Vertretungsbefugnisse und profitieren auch nicht vom Wertzuwachs des Unternehmens. Dafür steht ihnen ein Anteil am Unternehmensgewinn proportional zu ihrem Anteil an der Firma zu.

Ob das Beteiligungskapital in der Handelsbilanz dem Fremdkapital oder dem Eigenkapital zugeordnet wird, hängt von der gesellschaftlichen Ausgestaltung des Beteiligungsverhältnisses ab.

Genussrechte

Unternehmen können Genussrechte ausgeben oder verkaufen, mit denen die Mitarbeiter das Recht auf eine jährliche Gewinnbeteiligung erwerben. Im Gegensatz zu Aktionären oder GmbH-Gesellschaftern sind Genussrechteinhaber keine Gesellschafter und erhalten lediglich Informations-, aber keine Mitwirkungsrechte.

Da Genussrechte gesetzlich nicht explizit geregelt sind, bieten sie einen großen Gestaltungsspielraum und können sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalcharakter annehmen. Eigenkapitalähnliche Genussrechte lassen sich so ausgestalten, dass die Ausschüttungen beim ausgebenden Unternehmen als Betriebsausgaben abziehbar sind und somit das steuerliche Ergebnis mindern.

Virtuelle Beteiligung

Bei der virtuellen Beteiligung erhält der Mitarbeiter keine gesellschaftsrechtlichen Anteile. Er wird lediglich in finanzieller Hinsicht so gestellt, als wäre er Gesellschafter. Besonders bei der Mitarbeiterbeteiligung im Start-up-Bereich wird die virtuelle Beteiligung häufig in Form sogenannter Virtual Stock Options (VSO) gewährt. Diese Virtual Shares versprechen Mitarbeitern einen prozentualen Anteil im Falle eines Börsengangs oder eines Unternehmensverkaufs.

Bei Virtual Stock Options handelt es sich um schuldrechtliche Vereinbarungen, die in der Vertragsgestaltung relativ frei sind. Daher entfällt ein Großteil der für andere Mitarbeiterbeteiligungsmodelle üblichen juristischen und bürokratischen Notwendigkeiten.

Welche Vorteile bietet die Mitarbeiterbeteiligung?

Wie verschiedene Untersuchungen zeigen, sind die Produktivität und die Innovationskraft in Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung höher als in Unternehmen ohne eine solche Teilhabe. Das liegt vor allem daran, dass die Mitarbeiter motivierter sind, wenn sie direkt vom Unternehmenserfolg profitieren. Besonders hoch ist die Mitarbeitermotivation, wenn materielle und immaterielle Teilhaben kombiniert werden. Neben finanziellen Vorteilen bietet diese Variante den Arbeitnehmern die Chance zur aktiven Mitwirkung und zur Übernahme von Verantwortung im Unternehmen. Indem sie über die Geschäftsabläufe informiert und in Entscheidungsprozesse involviert werden, erfahren sie, wie sie noch besser dazu beitragen können, die unternehmerischen Ziele zu erreichen.

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Kapitalbeteiligung gewähren, können von einer besseren Liquidität und, je nach Beteiligungsform, von einer günstigeren Kapitalstruktur und damit von einem verbesserten Fremdfinanzierungspotenzial profitieren. Das macht diese Form der Mitarbeiterbeteiligung vor allem für Firmen reizvoll, die sonst kaum Zugang zu den Kapitalmärkten hätten. Das betrifft insbesondere den „klassischen Mittelstand“ der „Old Economy“. Darüber hinaus lässt sich durch die Flexibilisierung des Arbeitsentgeltes eine Variabilisierung ansonsten fixer Kosten bewirken, wodurch die Krisenanfälligkeit des Unternehmens sinkt.

Alle Vorteile für Unternehmen im Überblick:

  • Steigerung der Eigenkapitalquote, dadurch höhere Kreditwürdigkeit
  • stärkere Identifikation der Mitarbeiter mit „ihrem“ Unternehmen
  • bessere Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen, folglich geringere Fluktuationen, niedrigerer Krankenstand und weniger Verluste von Know-how
  • höhere qualitative und quantitative Arbeitsleistung der Mitarbeiter durch gesteigerte Motivation und größeres Verantwortungsbewusstsein

Auch die Mitarbeiter selbst profitieren von ihrer Beteiligung am Unternehmen. Zum einen bietet ihnen die materielle Mitarbeiterteilhabe eine zusätzliche Einnahmequelle und die Möglichkeit, die private Altersvorsorge auszubauen. Zum anderen erhöhen sich aber die Arbeitszufriedenheit und die Arbeitsplatzsicherheit.