Es ist nie zu spät: Selbstständig machen als Rentner
Egal ob du dich als Rentner nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig machen möchtest – wichtig ist, dass du vorab deine Geschäftsidee und den damit verbundenen Aufwand realistisch prüfst. Zwar schließen sich Altersrente und Selbstständigkeit per Definition nicht aus und du hast als Rentner auch genügend Zeit, neue Lebensziele anzugehen. Doch sollte dir bewusst sein, dass es stetige Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer braucht, wenn du Rente und Selbstständigkeit unter einen Hut bringen möchtest. Sei deshalb ehrlich zu dir selbst und wäge die Vor- und Nachteile einer Selbstständigkeit als Rentner ab.
Tipp
Wie hilft dir ein Businessplan?
Erst wenn du uneingeschränkte Begeisterung für dein Geschäftsmodell spürst, wird deine Rechnung aufgehen, selbstständig erfolgreich und gleichzeitig in Rente zu sein. Ein Businessplan hilft dir dabei, Fixkosten zu berechnen und deine Idee konkret werden zu lassen. Suchst du Unterstützung, dann kannst du dich, wie andere Gründer auch von der für dich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten lassen.
Wann bist du als Rentner hauptberuflich bzw. nebenberuflich selbstständig?
Willst du dir im Alter einen Traum erfüllen, dann stehen dir viele Wege offen, dich als Rentner noch selbstständig zu machen. Überlege dir vorab, welches Modell für dich Sinn macht – freiberuflich vs. selbstständig. Du hast die Wahl:
- Rentner können als Freiberufler zum Beispiel auf Honorarbasis arbeiten.
- Wer möchte, meldet ein Kleingewerbe als Rentner an.
- Auch Freelancer können nach Renteneintritt Aufträge als Selbstständige ausführen.
Tipp
Selbstständigkeit als Rentner langsam angehen
Es liegt an dir, ob du als Rentner zunächst nebenberuflich oder gleich hauptberuflich selbstständig tätig sein willst. Widmest du dich deinem Geschäftsmodell mit weniger als einem Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs, spricht man von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Du kannst dies als Möglichkeit sehen, deine Geschäftsidee als Rentner risikofrei auszuprobieren, dabei Erfahrungen zu sammeln, um später vielleicht noch hauptberuflich selbstständig tätig zu werden. Egal wofür du dich entscheidest, wenn du als Rentner selbstständig tätig bist, besteht für dich keine Rentenversicherungspflicht mehr. Sozialabgaben werden dann nur noch für deine Kranken- sowie Pflegeversicherung fällig.
Welche rechtlichen Aspekte solltest du kennen und einhalten?
Zu Beginn deiner Selbstständigkeit als Rentner lohnt es sich, relevante gesetzliche Vorgaben zu kennen und einzuhalten:
- Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen musst du zum Beispiel bei deinem zuständigen Gewerbeamt online anmelden.
- Willst du freiberuflich Geld verdienen, musst du nur beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen.
- Alles zu gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für dein Geschäftsmodell erfährst du beispielsweise bei der IHK-Beratungsstelle für Existenzgründer. Dort erhältst du auch Tipps zur passenden Rechtsform, die sich für dich als selbstständiger Rentner eignet.
Tipp
Von Rente und Förderprogrammen profitieren
Egal für welche Gründungsidee du dich entscheidest, dein Status als Rentner kann dir gerade zu Beginn deiner Selbstständigkeit bzw. Nebentätigkeit als Rentner finanzielle Sicherheit bieten. Dank deiner Rente brauchst du unter Umständen gar kein Startkapital oder die Bank ist angesichts regelmäßiger Rentenzahlungen eher bereit, dir mit einem Kredit unter die Arme zu greifen. Machst du dich als Rentner selbstständig, kannst du deine Finanzen sogar mithilfe verschiedener KfW-Kredite aufbessern. Somit kommst du auch als Rentner und mit Blick auf eine freiberufliche Tätigkeit in den Genuss zinsgünstiger Kredite und moderater Rückzahlungskonditionen.
Wieviel darfst du als selbstständiger Rentner hinzuverdienen?
Das Wichtigste zuerst: Hast du die Regelaltersgrenze erreicht, dann kannst du als Rentner - angestellt oder selbstständig - uneingeschränkt zusätzliche Einnahmen erwirtschaften. Deine Rente bleibt dabei unangetastet. Darüber hinaus solltest du folgende Neuerungen kennen: Die gesetzlichen Regelungen zum Hinzuverdienst hat der Gesetzgeber mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) neu geregelt:
- Seit dem 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die bislang einschränkenden Hinzuverdienstgrenzen für Rentner für vorgezogene Altersrenten aufgehoben. Das heißt: Als Rentner beziehst du deine Rente auch dann in voller Höhe, wenn du dich selbstständig machst. Dabei spielt es keine Rolle, wieviel du als Rentner hinzuverdienst.
- Bis Dezember 2022 mussten sich Renter an eine Hinzuverdienstgrenze von ca. 46.000 Euro pro Jahr halten – anderenfalls wurde die Rente gekürzt.
- Die neuen Hinzuverdienstregeln gelten in den alten sowie neuen Bundesländern für alle Rentner gleichermaßen – unabhängig vom jeweiligen Rentenbeginn.
Welche Regeln gelten für Erwerbsminderungsrenten?
Rentner beziehen ihre Erwerbsminderungsrenten ab 1. Januar 2023 gemäß dynamischer Hinzuverdienstgrenzen – diese Beträge werden jedes Jahr neu festgesetzt. Erhältst du zum Beispiel eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, gilt ab 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze ca. 17.820 Euro.
Achtung
Ausnahmen bei der Erwerbsminderungsrente und freiberuflicher Tätigkeit
Geht es um Erwerbsminderungsrenten, dann darfst du eine selbständige Tätigkeit nur im Rahmen deines festgestellten Leistungsvermögens in Prozent ausüben. Anderenfalls riskierst du, deinen Anspruch auf diese Rentenform zu verlieren. Du bist deshalb verpflichtet, die Rentenversicherung darüber zu informieren, wenn du dich als Empfänger einer Erwerbsminderungsrente selbstständig machen möchtest bzw. musst dabei den geschätzten Gewinn aus dieser selbstständigen Tätigkeit offenlegen.
Welche Steuern zahlen Rentner, die sich selbstständig machen?
Möchtest du eine freiberufliche Tätigkeit als Rentner anmelden, dann musst du dich an die üblichen Steuergesetze halten. Das heißt, dein zusätzliches Einkommen, zum Beispiel als Freelancer, unterliegt dann der Steuerpflicht. Folgendes musst du als selbstständiger Rentner beachten:
- Du musst dein Einkommen aus selbstständiger Arbeit, in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Wenn du eine GmbH gründest, musst du eine Körperschaftssteuererklärung abgeben. Wie hoch der Steuersatz ist, richtet sich nach der Rechtsform deines Unternehmens und nach der Höhe deines Einkommens.
- Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und zum Beispiel einen Kiosk betreibt, für den greift grundsätzlich die Gewerbesteuerpflicht. Ausnahme: Du betreibst dein Gewerbe als natürliche Person oder als Personengesellschaft (GbR) und erwirtschaftest höchstens 24.500 Euro jährlich. Gründest du eine Kapitalgesellschaft – zum Beispiel eine GmbH – und verdienst nicht mehr als 5.000 Euro, musst du ebenfalls keine Gewerbesteuer zahlen.
- In deinen Rechnungen musst du die Umsatzsteuer ausweisen – es sei denn, du bist ausdrücklich von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Rechtliche Basis hierfür ist der § 12 UStG (Umsatzsteuergesetz).
Welche Buchführungspflichten müssen selbstständige Rentner beachten?
Bist du Rentner und machst dich als Freiberufler oder Kleingewerbetreibender selbstständig, dann unterliegst du nicht der Buchführungspflicht. Deinen Gewinn ermittelst du als Selbstständiger in diesem Fall mithilfe der EÜR (Einnahmen-Überschussrechnung). Doch auch für dich gelten rechtskonforme Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Wie andere Selbstständige musst du Belege aufbewahren, Käufe und Verkäufe dokumentieren und Abschreibungen für bestimmte Anlagegüter nachvollziehbar festhalten. Dafür kannst du freiwillig eine professionelle Buchhaltung führen – am besten du nutzt eine moderne Buchhaltungssoftware. Übrigens: Bist du als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, unterliegst du der Buchführungspflicht gemäß HGB (Handelsgesetzbuch). Konkret heißt das: Erwirtschaftest du als selbstständiger Kaufmann mehr als 80.000 Euro Gewinn pro Jahr oder erzielst jährlich einen höheren Umsatz als 800.000 Euro, bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet. Diese Umsatzgrenze gilt auch für Gewerbetreibende. Dazu gehört, dass du eine Bilanz erstellst. Diese steuerrechtlich basierte Buchführungspflicht verlangt, dass du alle Bücher korrekt führst und die daraus resultierende Steuerlast pünktlich an das Finanzamt abführst.
Rentner und selbstständig: Was gilt für die Krankenversicherung?
Wenn du Rente bekommst und dich selbstständig machen möchtest, dann wirkt sich das auf deine Krankenversicherung aus.
- Anders als bei angestellten Rentnern, zum Beispiel in einem Minijob, musst du auf Basis deines Ertrags als nebenberuflich selbstständiger Rentner zusätzlich Beiträge zur Krankenversicherung (KV) leisten. Gleichzeitig bleibst du in der KV der Rentner pflichtversichert – vorausgesetzt, dein Gewinn übersteigt nicht gesetzlich festgelegte Einkommensgrenzen.
- Bist du als Rentner allerdings hauptberuflich selbstständig, kannst du nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert bleiben. In diesem Fall hast du die Wahl: Du kannst dich weiterhin durch eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen KV absichern oder dich für eine private KV entscheiden.
Info
Wieviel darfst du mit Blick auf die Beiträge der Krankenkasse verdienen?
Deine KV-Beiträge pro Monat errechnen gesetzliche Krankenversicherungsträger (GKV) mithilfe des Einkommens aus der selbstständigen Tätigkeit, der Rente und allen anderen Einnahmen. Es wird also deine wirtschaftliche Gesamtsituation unter die Lupe genommen. Eine Beitragseinstufung trifft die GKV erst, nachdem du deinen Steuerbescheid sowie Rentenbescheid vorgelegt hast. So läuft alles korrekt und du kannst eine Nachzahlung für die Krankenversicherung umgehen.