Was ist eigentlich eine Marke?
Wer ein Unternehmen gründet oder ein bestimmtes Produkt entwickelt, steht immer vor der Herausforderung, Klassifizierungen zu finden, die idealerweise niemand vorher hatte. Das betrifft beispielsweise Firmennamen, Designs, Branding, Zeichen oder auch Farben. Dies bezeichnet man als Marke. Allgemein ist eine Marke ein Kennzeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Wichtig für die erfolgreiche und sichere Nutzung der Marke ist hierbei die Markenanmeldung. Denn nur wenn Sie Ihre Marke auch anmelden, ist sie vor Diebstahl oder widerrechtlicher Verwendung geschützt. Auch können Sie dann gegen Verletzungen ihres Markenrechts vorgehen und beispielsweise Abmahnungen aussprechen.
Was sind Markenformen?
Als Marke können verschiedene Kennzeichenformen geschützt werden, z. B.:
- Wortmarken: Wörter, Namen oder Slogans (z. B. „Samsung“ oder „Aus Erfahrung gut“).
- Bildmarken: Logos und Abbildungen (z. B. der Audi-Ringe oder der Mercedes-Stern).
- Hörmarken: Klänge oder Melodien (z. B. der Telekom-Jingle).
- Dreidimensionale Marken: Produktgestaltungen wie die Coca-Cola-Flasche.
- Farben: Spezielle Farbtöne wie das „Tiffany Blue“.
Warum ist eine Markenanmeldung sinnvoll?
Wenn Sie eine Marke anmelden, haben Sie als Inhaber das ausschließliche Recht, diese Marke im geschäftlichen Verkehr für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu verwenden.
Keine Schutzfähigkeit bei fehlender Unterscheidungskraft oder beschreibenden Inhalten
Damit ein Zeichen als Marke geschützt werden kann, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen. Das Markenamt prüft im Rahmen der Anmeldung, ob einer Eintragung Hindernisse entgegenstehen. Wird ein solches Hindernis festgestellt, wird die Anmeldung abgelehnt.
Dabei wird beispielsweise streng geprüft, ob eine Marke unterscheidungskräftig ist und nicht lediglich das Produkt beschreibt. Viele Anmeldungen scheitern an diesen Anforderungen. Daher ist es ratsam, bereits bei der Markenentwicklung einen Experten für Markenrecht hinzuzuziehen und sich hier durch einen Rechts- oder Patentanwalt beraten zu lassen. Wird eine Anmeldung abgelehnt, können Rechtsmittel wie eine Beschwerde eingelegt werden.
Beispiele zur Unterscheidungskraft:
Ein Zeichen kann nicht geschützt werden, wenn es die Ware direkt beschreibt, wie „Bier“ für Bier. Fantasiebegriffe ohne beschreibende Bedeutung, wie „Apple“ für Smartphones, sind hingegen zulässig.
Achtung
Vor der Markenanmeldung kommt die Markenprüfung
Sie wollen sich die Markenrechte für Ihren Firmen- bzw. Produktnamen, Ihr Firmenlogo, Ihr Produktdesign o.Ä. sichern? Dann sollten Sie durch eine umfassende Recherche vorher genau prüfen, dass es nicht bereits eine Marke in der Richtung gibt und Ihre Marke somit schutz- und eintragungsfähig ist. Hier wird zwischen einer weniger aufwändigen Prüfung nach identischen Schutzrechten und einer aufwändigeren Prüfung nach ähnlichen Schutzrechten unterschieden. Bei der Recherche kann beispielsweise auf Datenbanken vom Deutschen Patent und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO) zurückgegriffen werden.
Kosten für eine Markenrecherche
Eine professionelle Identitätsrecherche in Deutschland kostet meist zwischen 300 und 400 Euro. Für eine professionelle umfassende Ähnlichkeitsrecherche innerhalb Deutschlands liegen die Kosten bei etwa 1500 Euro. Eine EU-weite Recherche, die nationale und internationale Marken umfasst, beträgt je nach Aufwand mehrere Tausend Euro.
Vorgehen nach der Markenrecherche
- Keine Konflikte gefunden: Ist die Recherche konfliktfrei, kann die Markenanmeldung direkt erfolgen.
- Konfliktrisiken entdeckt: Zur Risikominimierung kann die Anmeldung durch engere Markenklassen angepasst werden. Alternativ kann eine Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarung mit dem Inhaber der älteren Marke getroffen werden.
- Unbenutzte ältere Marke gefunden: Wird eine ältere, nicht genutzte Marke entdeckt, kann ein Löschantrag gegen diese Marke gestellt werden.
Markenklassen festlegen
Nach einer erfolgreichen Recherche und Klärung der Schutzfähigkeit ist der nächste Schritt die präzise Definition der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke geschützt werden soll. Dazu wird die Marke den passenden Klassen aus dem offiziellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zugeordnet. Wichtig: Der Markenschutz gilt grundsätzlich nur für die eingetragenen Bereiche. Daher sollte die Auswahl sorgfältig erfolgen und sich auf die Produkte und Dienstleistungen beschränken, die realistisch in den nächsten fünf Jahren genutzt werden.
Es ist ratsam, weder zu wenige noch zu breite Klassen zu wählen. Zu wenige Klassen könnten den Schutz der Marke einschränken, während zu umfassende Angaben die Kosten erhöhen und das Konfliktrisiko mit bestehenden Marken steigern. Zudem besteht bei nicht genutzten Eintragungen das Risiko von Löschungen nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist.
Hilfsmittel zur Auswahl
Für die Definition der Klassen stehen das internationale Verzeichnis der Nizzaklassifikation (NCL) mit 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen sowie die umfangreiche eKDB-Datenbank mit über 70.000 Begriffen zur Verfügung. Diese helfen, spezifische und marktgerechte Eintragungen vorzunehmen. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, das Erstellen des sogenannten Waren und Dienstleistungsverzeichnisses von einem fachkundigen Rechts- oder Patentanwalt durchführen zu lassen.
Achtung
Markenanmeldung gültig für 10 Jahre
Eine einmalige Markenanmeldung reicht nicht aus. Sie müssen das Recht regelmäßig nach 10 Jahren verlängern, ansonsten verfällt die Marke und ist wieder für jeden nutzbar. Auch kann die Marke dann erneut von anderen Unternehmen angemeldet werden.
Die Vorteile der Markenanmeldung im Überblick
- Heben Sie sich von der Konkurrenz ab!
Eine Marke kennzeichnet ein Produkt, ein Unternehmen oder eine Dienstleistung und hebt Sie dadurch von Mitbewerbern ab. Da die Nutzung einer Marke durch die Anmeldung geschützt ist, erhöhen Sie zudem Ihren Wiedererkennungswert. - Erhöhen Sie das Vertrauen!
Kunden verbinden in der Regel bestimmte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale mit einer Marke. Sind Sie einmal von einem Produkt oder einer Marke überzeugt, überträgt sich dieser Vorgang meist auch auf weitere Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. - Erzeugen Sie Exklusivität!
Was Sie können, kann nicht jeder. Das symbolisiert eine Marke. Bestimmte Eigenschaften (zum Beispiel die Farbwahl oder ein Design) erhalten Kunden nur, wenn sie Ihre Produkte kaufen. - Nutzen Sie die finanziellen Vorteile!
Jemand verletzt Ihre Marke? Dann gehen Sie gerichtlich dagegen vor. Ein anderes Unternehmen benutzt eine ähnliche Marke für ähnliche oder die gleichen Produkte? Dann lassen Sie es prüfen. Gleichzeitig haben Sie den Vorteil, mit Ihrer Marke handeln zu können – unter anderem indem Sie Nutzungsrechte verteilen.
Info
Eine Markenanmeldung ist nicht verpflichtend
Prinzipiell sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Marke anzumelden. Abgesehen von den oben genannten Vorteilen, spricht aber ein weiterer Punkt ganz klar für die Markenanmeldung: Niemand kann Sie Ihnen wegnehmen! Entscheiden Sie sich gegen eine Anmeldung, kann Ihr Konkurrent die Marke für sich anmelden und es Ihnen untersagen, diese weiterhin für Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Das kann selbst dann passieren, wenn Ihr Produkt bereits seit mehreren Jahren auf dem Markt ist.
So funktioniert die Markenanmeldung beim DPMA
Eine Deutsche Markenanmeldung erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Markeneintragung läuft wie folgt ab:
1. Die Antragstellung
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Firmen eine DPMA-Markenanmeldung durchführen können:
- Per Post: Die Firma erhält den Antrag auf dem klassischen Weg in Papierform über den Postweg. Unternehmen müssen alle notwendigen Informationen ausfüllen und alle erforderlichen Dokumente sowie Bescheinigungen beifügen.
- Online: Auf der Homepage des DPMA finden Firmen das Formular und alle weiteren Informationen zur Markenanmeldung in Online-Form.
2. Angaben der Antragsteller
Wenn Unternehmen oder Selbstständige eine neue Marke eintragen wollen, müssen sie im Formular eine Vielzahl an Angaben machen:
- Persönliche Daten: Für das DPMA muss klar ersichtlich sein, wer die Anmeldung der Marke durchführt. Antragsteller müssen persönliche Daten sowie sämtliche Daten zum Unternehmen angeben.
- Im zweiten Schritt müssen Sie die Marke swiedergeben. Unternehmen sollten darauf achten, dass Worte in Werbesprüchen sowie Zahlen- oder Buchstabenkombinationen korrekt im Formular eingetragen sind. Auch Schriftarten und Farben müssen genau im Antrag stehen.
- Firmen müssen ihre Marke den gewünschten passenden Produkt- oder Dienstleistungsklassen zuordnen.
3. Das DPMA sichtet die Unterlagen
Die genaue Prüfung des Formulars und aller Unterlagen übernimmt das DPMA nach Eingang des Antrags. Es kontrolliert nach den gesetzlichen Richtlinien, ob es potenzielle Einwände bei der Markeneintragung gibt. Das DPMA geht diesen Fragen nach:
- Hat der Antragsteller alle formalen Kriterien berücksichtigt? (vollständige und korrekte Anmeldung, Entrichtung der Gebühren)?
- Liegen absolute Schutzhindernisse vor (fehlende Unterscheidungskraft der Marke, Beschreibende Angaben, Freihaltebedürfnis, Täuschungsgefahr, Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gute Sitten, Hoheitszeichen oder amtliche Prüf- und Gewährzeichen)
4. Das DPMA legt die Marke im Markenregister an
Schließt das DPMA sämtliche Einwände aus, registriert es sie in der Liste aller deutscher Marken. Zudem wird die Marke in der nächsten Ausgabe des Markenblattes veröffentlicht.
5. Die Widerspruchsfrist überstehen
Das DPMA prüft keine relativen Schutzhindernisse, also ob eine Kollision mit älteren Marken besteht. Dieser Punkt kann nur von Inhabern älterer Rechte im Widerspruchsverfahren geltend gemacht werden. Indem das DPMA die Eintragung der neuen Marke im Markenblatt veröffentlicht, hat jedermann die Möglichkeit einzusehen, welche neuen Marken eingetragen wurden. Die Inhaber bestehender Marken können daraufhin prüfen, ob sie sich durch eine eventuelle starke Ähnlichkeit neuer Marken bedroht fühlen. Ab der Veröffentlichung der neuen Marke im Markenblatt hat der Inhaber der alten Marke drei Monate Zeit, einen Widerspruch gegen die neue Marke einzulegen. Genehmigt das DPMA den Widerspruch aufgrund einer großen Verwechslungsgefahr wird die neue Marke gelöscht.
6. Langfristige Eintragung der Marke
Ist die Widerspruchsfrist von drei Monaten überstanden, ist die Marke für die nächsten 10 Jahre geschützt. Nach Ablauf dieses Zeitraums können Markeninhaber ihre Marke gegen eine Gebühr für weitere 10 Jahre schützen.
Professionelle Unterstützung
In der Regel wird bei der Antragsstellung auf die Unterstützung eines erfahrenen Rechts- oder Patentanwalts zurückgegriffen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Dieser unterstützt dann auch bei der Recherche und der Erstellung des Waren und Dienstleistungsverzeichnisses und kümmert sich vollständig um die Anmeldung und die Korrespondenz mit dem Anmeldeamt.
Pflicht zur Nutzung der eingetragenen Marke
Mit der Eintragung einer Marke ist die Verpflichtung verbunden, sie innerhalb von fünf Jahren zu nutzen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Verwendung, kann die Marke gelöscht werden. Daher ist es sinnvoll, die Marke nur für Klassen anzumelden, in denen eine tatsächliche Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre realistisch ist und das verfügbare Budget berücksichtigt wird.
Löschung der Marke
Auch nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist ist eine Marke nicht automatisch dauerhaft sicher. Sie kann weiterhin auf Antrag gelöscht werden, etwa wegen absoluter Schutzhindernisse, Verfalls (beispielsweise Nichtbenutzung) oder durch eine Nichtigkeitsklage wegen älterer Rechte. Inhaber sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihre Marke rechtsbeständig ist und sie aktiv nutzen, um einen möglichen Löschungsantrag zu vermeiden.
EU-Markenanmeldung
Für Unternehmen, die eine Marke nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU anmelden, gelten besondere Regelungen. Eine EU-Marke läuft grundsätzlich unter den Bezeichnungen „Unionsmarke“. In diesem Fall läuft der Anmeldeprozess nicht über das DPMA, sondern über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Wie bei der deutschen Markenanmeldung ist für die EU-Marke eine Online-Registrierung möglich.
Genau wie bei der Markenanmeldung über das DPMA gibt es bei der europäischen Markenregistrierung ein Widerspruchsverfahren, das dazu führen kann, dass die Marke gelöscht wird.
Internationale Markenanmeldung
Unternehmen können ihre Marke auch international schützen lassen, wenn sie bereits beim DPMA oder EUIPO eingetragen ist. Die eingetragene Marke dient dann als Basismarke für die Anmeldung der internationalen Marke (IR-Marke). Die internationale Anmeldung erfolgt über die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) im Rahmen des Madrider Systems. Nach einer formellen Prüfung durch die WIPO wird die Marke ins internationale Register aufgenommen und veröffentlicht. Anschließend prüfen die gewählten Länder individuell, ob der Markenschutz gewährt wird – hierfür haben sie 12 bis 18 Monate Zeit. Wird kein Widerspruch eingelegt, gilt die Marke dort für 10 Jahre und kann verlängert werden.
Info
Die internationale Marke hängt von ihrer Basismarke ab
Die internationale Marke (IR-Marke) ist direkt von der Basismarke abhängig. Wird die Basismarke innerhalb der ersten fünf Jahre nach der internationalen Anmeldung gelöscht, verliert auch die IR-Marke automatisch ihren Schutz in allen Ländern. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre nationale oder EU-Marke unbedingt aufrechterhalten und verteidigen müssen, um den internationalen Markenschutz nicht zu gefährden.
Kosten für eine deutsche Marke
Sie wollen sich eine Deutsche Marke schützen lassen und die Kosten einplanen. Neben den sogenannten Anmeldegebühren beim DPMA (bei elektronischer Anmeldung 290 Euro inkl. 3 Klassen) fallen für die Unterstützung des Rechts- oder Patentanwalts bei der Markenrecherche, bei der Erstellung des Waren und Dienstleistungsverzeichnisses und bei der Durchführung der Anmeldung Kosten an. Insgesamt muss für eine professionell begleitete Markenanmeldung mit Kosten von mindestens 1000 Euro gerechnet werden. Die Kosten für europäische Marken (Unionsmarken) und internationale Marken (IR-Marken) liegen deutlich höher. Bei der IR-Marke folgen zudem weitere Kosten bei den Überprüfungen in den einzelnen Ländern.
Info
Markenanmeldung buchen (Skr03)
Nach der erfolgreichen Markenanmeldung stellt sich die Frage, wie die Kosten buchhalterisch zu erfassen sind. Im Kontenrahmen SKR03 werden diese Aufwendungen üblicherweise auf dem Konto "0070 – Gewerbliche Schutzrechte" gebucht. Es ist wichtig, die Kosten korrekt zuzuordnen, da sie als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden können. Eine präzise Dokumentation erleichtert nicht nur die Steuerprüfung, sondern zeigt auch die Investition in den Schutz der Marke.
Verwendung des ®-Symbols (Registered Trade Mark)
Nach der Eintragung darf die Marke mit dem ®-Symbol als „Registered Trade Mark“ gekennzeichnet werden. Dieses Symbol ist jedoch ausschließlich für die exakt eingetragene Form der Marke zulässig. Wird z. B. ein geschütztes Wort als Teil einer Bildmarke außerhalb dieser Form verwendet, ist die Nutzung des ®-Symbols unzulässig. Bei fehlerhafter Verwendung drohen rechtliche Konsequenzen, da dies als irreführend oder wettbewerbswidrig gelten kann. Im Zweifel sollte ein Rechtsexperte hinzugezogen werden.
FAQ: Das sollten Sie über Markenanmeldungen wissen
Wann sollten Sie eine Marke wegen drohender Verwechslungsgefahr nicht verwenden?
Es gibt drei Kriterien, anhand derer Sie eine potenzielle Verwechslung erkennen können:
- Zeichenähnlichkeit
- Produktähnlichkeit
- Bekanntheitsgrad der älteren Marke
Sollten Sie sich nicht sicher sein, empfiehlt es sich, vor der Markenanmeldung einen Rechts- oder Patentanwalt hinzuzuziehen und diesen eine Markenrecherche durchführen zu lassen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Müssen Sie eine Markenanmeldung für jedes europäische Land durchführen?
Theoretisch ist dies notwendig, wenn Sie Ihre Marke umfangreich schützen wollen. Innerhalb der EU können Sie aber eine sogenannte Unionsmarke anmelden. Dies spart Zeit und Kosten.
Wo können Sie Ihre Marke anmelden?
Beim DPMA erfolgt die Markenanmeldung für Deutschland. Um Ihre Marke EU-weit zu schützen, müssen Sie zum EUIPO.
Wie lange dauert es, eine Marke anzumelden?
Rechnen Sie für Ihre Markenanmeldung mehrere Monate ein. Bis zu 8 Monate kann es dauern, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hinzu kommt die dreimonatige Widerspruchsfrist.
Kann ich als Privatperson einen Namen schützen lassen?
Privatpersonen können ebenso wie Unternehmen eine Marke anmelden. Eine aktive Geschäftstätigkeit in Form eines Unternehmens ist dabei keine Voraussetzung.