Zusammenfassung
Wann darf ein Betrieb ausbilden?
Ein Betrieb darf ausbilden, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt und offiziell als Ausbildungsbetrieb anerkannt ist. Dazu müssen zunächst die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit der Ausbilder gewährleistet sein. Außerdem muss der Betrieb die räumlichen und technischen Voraussetzungen bieten, um eine ordnungsgemäße Ausbildung durchführen zu können.
Auszubildende einstellen: Gute Azubis finden und Lehrstellen erfolgreich besetzen
Um zuverlässige und motivierte Lehrlinge zu finden, dürfen Sie keine Angst davor haben, selbst aktiv zu werden, um Mitarbeiter zu finden. Eine ansprechende Stellenanzeige mit individuellen Angaben wirkt auf Azubis einladender als standardisierte Varianten. Lassen Sie sich nicht von schlechten Noten in der Bewerbung abschrecken, sondern laden Sie potenzielle Anwärter ein, um sie durch ein verfeinertes Einstellungsverfahren oder einem Probearbeitstag näher kennenzulernen.
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Info
Ab wann muss ein Betrieb ausbilden?
Wann ein Betrieb ausbilden muss, lässt sich nicht pauschal beantworten, da es keine allgemeine Ausbildungspflicht für Betriebe gibt. Allerdings besteht bei bestimmten öffentlichen Einrichtungen und in manchen Branchen ein gesteigertes Bewusstsein oder sogar eine erklärte Verpflichtung, zur Fachkräftesicherung beizutragen, indem aktiv ausgebildet wird.
In einigen Fällen kann es auch Vorgaben von Branchenverbänden oder ähnlichen Institutionen geben, die ihre Mitglieder anhalten, einen Beitrag zur Ausbildung von Fachkräften zu leisten. Zudem können staatliche Förderprogramme oder Anreize gesetzt werden, die Unternehmen motivieren, Ausbildungsplätze zu schaffen und somit indirekt eine Art Verpflichtung zur Ausbildung entstehen lassen.
Azubis einstellen: Voraussetzungen, um ausbilden zu dürfen
Unternehmen dürfen Auszubildende laut Definition nur einstellen, wenn sie zur Ausbildung geeignet sind und die Anzahl der Azubis in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Fachkräfte steht.
Dies trifft zum Beispiel zu, wenn auf einen Auszubildenden ein bis zwei Fachkräfte kommen. Ihre Firma muss also nicht groß sein, um Ausbildungsbetrieb zu werden. Wichtiger ist, dass Auszubildende die typischen Fertigkeiten und Kenntnisse für den Ausbildungsberuf erlernen können.
Wer kann ausbilden?
Auszubildende sollten von einer erfahrenen Fachkraft unterstützt werden. Die Ausbilder müssen dabei sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein.
Eine bestandene Ausbildereignungsprüfung sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem zu unterrichtenden Beruf sind Grundvoraussetzungen. Abhängig von Branche und Beruf können zusätzliche Anforderungen bestehen.
Info
Wann darf ich im Handwerk ausbilden?
Im Handwerksbereich dürfen in der Regel Meister die Ausbildung übernehmen. Ausbilder ohne Meisterprüfung benötigen eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung. Je nach Ausbildungsberuf kann auch ein Fachschul- oder Hochschulabschluss erforderlich sein, um junge Menschen ausbilden zu dürfen. In solchen Fällen bietet der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Beratung an, erreichbar unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-4-555520.
Lohnabrechnung für Auszubildende
Für Auszubildende gestaltet sich zudem die Lohnabrechnung etwas anders als bei bereits ausgelernten Arbeitnehmern.
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Vorab beraten lassen
Lassen Sie sich bei der zuständigen Industrie –und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) von Ausbildungsberatern alles erklären, wenn Sie zum ersten Mal einen Auszubildenden einstellen möchten. Sie erfahren dort, wie Sie die Voraussetzungen für eine Ausbildung erreichen, in welchen Berufen Sie ausbilden dürfen und welche Ausbildungsinhalte für Ihre Branche vorgesehen sind.
Können Sie zum Beispiel nicht alle für die Ausbildung vorgeschriebenen Fertigkeiten vermitteln, weil Ihr Betrieb sehr spezialisiert tätig ist, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Betrieben auszubilden und sich Themen- und Fachgebiete entsprechend aufzuteilen.
Die Vorteile, wenn man selbst ausbildet
Wenn Sie selbst ausbilden, können Sie als Unternehmer Zeit und Geld sparen. Denn in der Ausbildungszeit von zwei bis dreieinhalb Jahren lernen Sie die Auszubildenden genau kennen. Diese Zeit bietet Ihnen viele Gelegenheiten, die Motivation und Eignung der Auszubildenden zu prüfen und zu entscheiden, bei welchen eine Übernahme nach der Ausbildung sinnvoll ist und bei welchen eher nicht.
Das Risiko von Fehlbesetzungen ist deutlich geringer im Vergleich zur Einstellung von externen Fachkräften, wenn Sie in die Ausbildung innerhalb Ihres Unternehmens investieren. Als Ausbilder bringen Sie den Auszubildenden genau die Fähigkeiten und Kenntnisse bei, die in Ihrem Unternehmen benötigt werden, und fördern damit Ihren eigenen Unternehmenserfolg.
Entgegen der landläufigen Meinung sind Auszubildende nicht unbedingt kostengünstige Arbeitskräfte, da sie einer umfangreichen Betreuung bedürfen, vieles erst lernen müssen und zudem einen großen Teil ihrer Zeit in der Berufsschule verbringen.
Durch die direkte Einbindung der Auszubildenden in Ihr Team haben Sie auch die Chance, direkt zu erkennen, wer gut ins Team passt und wer nicht. Zudem bietet sich Ihnen die Möglichkeit, junge Talente zu fördern und gemeinsam neue Fähigkeiten zu entdecken. Dies motiviert nicht nur die Auszubildenden, sondern stärkt auch deren Bindung an Ihr Unternehmen.
Gesetzliche Grundlage
Die Berufsausbildung jedes Ausbildungsberufs ist für alle Länder im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Daneben gelten Gesetze wie:
- das Bundesurlaubsgesetz
- das Arbeitszeitgesetz
Für handwerkliche Berufe ist außerdem die Handwerksordnung relevant. In ihr sind die speziellen Voraussetzungen für die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben festgelegt.
Achtung
Minderjährige Auszubildende beachten
Wenn Sie minderjährige Azubis einstellen, ist zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.
Info
Homeoffice für Auszubildende
Arbeiten von zu Hause ist für Auszubildende grundsätzlich nicht vorgesehen und auch nicht empfohlen. Laut § 14 des Berufsbildungsgesetzes ist es erforderlich, dass der Ausbilder die Auszubildenden direkt anleitet und deren Arbeit überprüft. Dies erfordert, dass sowohl Ausbilder als auch Auszubildende gemeinsam in der Ausbildungsstätte anwesend sind.
Achtung: Schwangerschaft oder Behinderung
Ist einer Ihrer Auszubildenden in Ihrer Ausbildungsstätte schwanger oder schwerbehindert, gibt es die gleichen Sonderrechte (z. B. beim Kündigungsschutz), die auch für bereits ausgebildete schwangere oder schwerbehinderte Mitarbeiter gelten.
Auszubildende haben eine besondere Kündigungsmöglichkeit
In der Probezeit können sowohl Sie als auch die Azubis jederzeit und ohne Frist die Ausbildung kündigen. Anders als Sie dürfen diese auch nach der Probezeit fristgerecht kündigen, wenn sie die Berufsausbildung beenden oder eine andere Ausbildung beginnen möchten. Die Azubis müssen dann eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Ihnen als Arbeitgeber bleibt nach der Probezeit nur eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder ein Aufhebungsvertrag der Ausbildung.
Berufsausbildungsvertrag
Bevor die Ausbildung beginnt, ist es unerlässlich, einen Berufsausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abzuschließen. Anfangs ist es möglich, diesen Vertrag auch formlos, beispielsweise mündlich, zu vereinbaren. Vor dem Start der Ausbildung muss der Vertrag jedoch schriftlich ausgefertigt werden.
Alle eventuellen späteren Änderungen sind ebenfalls schriftlich festzuhalten. Der Auszubildende und der Ausbilder müssen den Vertrag unterzeichnen. Ist der Auszubildende minderjährig, ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Das gehört in den Vertrag
- Beschreibung und Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- regelmäßige tägliche Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit (mindestens 1, höchstens 4 Monate)
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsvoraussetzungen
- Hinweis auf Tarifverträge und sonstige Betriebsvereinbarungen
Sonderregeln beim Ausbildungsvertrag
Die wesentlichen Vertragspunkte sind vor Ausbildungsbeginn schriftlich zu regeln, wenn Sie einen Auszubildenden einstellen möchten. Die zuständigen Kammern stellen entsprechende Vertragsmuster zur Verfügung. Dennoch müssen Sie auf wichtige Besonderheiten beim Ausbildungsvertrag achten wie:
- Die Probezeit in einer Ausbildung darf höchstens vier Monate betragen und nicht wie bei Festangestellten häufig sechs Monate.
- Die Ausbildungsvergütung muss angemessen und nach Ausbildungsjahren gestaffelt sein. Ist Ihr Betrieb tarifgebunden, ergibt sich die Ausbildungsvergütung aus dem Tarifvertrag. Ansonsten orientieren Sie sich am besten an der Empfehlung Ihrer Innung bzw. der zuständigen Kammer.
- Der Ausbildungsvertrag sowie der Ausbildungsplan sind an die zuständige IHK bzw. HWK zu schicken, um die Anmeldung der Azubis, die Sie einstellen, vorzunehmen. Dort wird der Ausbildungsvertrag geprüft und in ein Verzeichnis eingetragen.
Ausbildungsrahmenplan legt Ausbildungsinhalte fest
Der Ausbildungsrahmenplan stellt einen wesentlichen Bestandteil der Ausbildungsordnung dar. Die darin festgehaltenen Inhalte müssen vom Ausbildungsbetrieb in konkrete Tätigkeiten und Aufgaben überführt und in einem Ausbildungsplan dokumentiert werden.
Dieser Plan bildet einen integralen Teil des Ausbildungsvertrags und wird den Auszubildenden zu Beginn ihrer Ausbildung übergeben. Er wird speziell auf den einzelnen Auszubildenden zugeschnitten und bietet dennoch die Möglichkeit, flexibel auf Veränderungen zu reagieren, solange die grundlegenden Anforderungen erfüllt werden. Wichtig ist, dass der Ausbildungsplan sowohl sachlich als auch zeitlich gegliedert ist.
Sachliche Gliederung
Hier erfassen Sie alle Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan und teilen Sie in sinnvolle Ausbildungseinheiten. Diese können Sie dann zum Beispiel bestimmten Abteilungen oder Lehrgängen zuordnen.
Zeitliche Gliederung
Sie haben die Möglichkeit, die einzelnen Abschnitte in Ausbildungsjahre oder Zeitrichtwerte einzuteilen. Diese geben an, wie viele Stunden auf eine Tätigkeit verwendet werden.
Neben den Ausbildungsinhalten stehen im Ausbildungsplan auch der Urlaubsanspruch und die Dauer der Probezeit.
Info
Wozu dient die Ausbildungsordnung?
Die Ausbildungsordnung regelt die Dauer der Ausbildung, bestimmt die zu erlernenden Fähigkeiten sowie Kenntnisse und spezifiziert die Anforderungen, die bei den Prüfungen zu erfüllen sind.
Achtung: Minderjährige Auszubildende
Stellen Sie minderjährige Auszubildende ein, müssen die erziehungsberechtigten Eltern den Ausbildungsvertrag ebenfalls unterschreiben. Zudem gelten für jugendliche Auszubildende einige Vergünstigungen im Vergleich mit älteren Azubis, wie zum Beispiel:
- besondere Pausenregelungen.
- einen (nach Alter gestaffelten) höheren gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Jedoch zahlen selbst minderjährige Mitarbeiter während der Ausbildung ganz normal in die gesetzliche Krankenversicherung ein und sind nicht mehr familienversichert.
Tipp
Mindestvergütung für Auszubildende
Seit Januar 2020 gilt in Unternehmen ohne Tarifbindung eine Untergrenze für Gehälter während der Ausbildung, was die jungen Menschen finanziell unterstützen soll. Denn die Beiträge sind häufig gering und werden nicht auf die Rente angerechnet.
Dabei beziehen sich die Zahlen auf den Brutto-Lohn und nicht auf das tatsächliche Netto-Gehalt der Azubis, da die Kranken- sowie die Sozialversicherung ebenso zu den Abzügen in einer Ausbildung gehören:
- Bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2024 betrug die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr 649 Euro, im zweiten Lehrjahr 766 Euro, im dritten Lehrjahr 876 Euro und im vierten Lehrjahr 909 Euro.
- Diese Werte erhöhen sich für Ausbildungen, die ab dem 1.1.2025 beginnen, auf die folgenden Werte: 682 Euro im ersten Lehrjahr, 805 Euro im zweiten Lehrjahr, 921 Euro im dritten Lehrjahr und 955 Euro im vierten Lehrjahr.
Besondere Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Während der Ausbildung gibt es einige Grundlagen, an die Sie sich halten müssen:
- Stellen Sie die für die Ausbildung und Prüfung nötigen Arbeitsmittel wie z. B. Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung.
- Melden Sie den Auszubildenden, den Sie einstellen, in der Berufsschule sowie zu den Prüfungen an und sorgen Sie dafür, dass die Schüler den Unterricht auch besuchen.
- Sehen Sie sich regelmäßig die Ausbildungsnachweise wie die Berichtshefte Ihrer Azubis durch.
- Existiert in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, müssen Sie für eine Jugend- und Auszubildendenvertretung sorgen, wenn Sie mindestens fünf Auszubildende unter 26 Jahren beschäftigen.
- Benennen Sie einen geeigneten Ausbilder und halten Sie Formalien ein wie die Aushändigung der Ausbildungsordnung.
- Sie müssen Ihren Auszubildenden eine angemessene oder auch tarifliche Vergütung bezahlen und sie zur Sozialversicherung anmelden.
- Sie dürfen nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen und müssen für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.
Welche Rechte und Pflichten haben Azubis?
- Die Auszubildenden müssen nur Aufgaben wahrnehmen, die zur Ausbildung beitragen und sie körperlich nicht überfordern.
- Werden ihnen unerlaubte Aufgaben übertragen, dürfen sie diese verweigern.
- Für Azubis sind keine Überstunden vorgesehen. Diese können zwar anfallen, aber nur im absoluten Notfall.
- Zudem müssen Sie die Ausbildungsvergütung für den Besuch der Berufsschule sowie für die notwendigen Wegezeiten weiterzahlen, da diese der Arbeitszeit angerechnet werden.
- Eine Fahrtkostenerstattung in der Ausbildung müssen Sie in der Regel nur leisten, wenn es sich um externe Schulungen handelt, auf die Sie bestehen.
- Sie dürfen Azubis einen Minijob oder einen Nebenjob neben der Ausbildung nicht verweigern, wenn Sie das nicht explizit im Ausbildungsvertrag festgehalten haben. Allerdings müssen die Auszubildenden Sie darüber in Kenntnis setzen.
Achtung
Bei nichtbestandener Abschlussprüfung müssen Sie verlängern
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, können Sie von Ihnen verlangen, dass Sie die Ausbildung bis zum Wiederholungstermin verlängern. Allerdings gilt das höchstens ein Jahr lang.
Konflikte mit Auszubildenden
Nicht jede geschäftliche Beziehung läuft ohne Reibungen ab, weshalb es verständlicherweise auch zwischen Auszubildenden und Ausbildern immer wieder zu Herausforderungen kommen kann. Häufig betreten die Azubis, die Sie eingestellt haben, das erste Mal in ihrem Leben ein berufliches Umfeld, sodass verschiedene Welten aufeinandertreffen. Mit einer umsichtigen und weitsichtigen Einstellung können Sie dem entgegenwirken.
Tipps, um Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen
Um Konflikte mit Ihren Auszubildenden gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollten Sie von Anfang an regelmäßig mit ihnen sprechen:
- Fragen Sie diese, was ihnen gefällt und was nicht.
- Im Gegenzug sollten Sie ihnen offen mitteilen, was Sie von ihnen erwarten bzw. was Sie gerne anders hätten. Vermitteln Sie dabei die Pflichten der Auszubildenden.
- Damit können Sie gemeinsam mit Ihren Azubis nach Lösungen suchen.
Im Ernstfall kann eine Abmahnung in der Ausbildung helfen
Sind Auszubildende uneinsichtig, kann eine schriftliche Abmahnung helfen, ihnen den Ernst der Lage deutlich zu machen. In der Abmahnung sollten zwei wichtige Punkte enthalten sein:
- Erläutern Sie genau, was die Auszubildenden falsch gemacht haben. Führen Sie z. B. akribisch auf, an welchen Tagen sie zu spät gekommen sind, wie viel zu spät sie da waren und wann der eigentliche Arbeitsbeginn ist.
- Drohen Sie Konsequenzen wie eine Kündigung für den Fall an, dass die Auszubildenden ihr falsches Verhalten wiederholen.
Kündigung von Auszubildenden
Sehen Sie trotz aller Bemühungen keine Chance auf Besserungen, sollten Sie als letzte Möglichkeit eine Entlassung in Betracht ziehen. Möchten Sie das Ausbildungsverhältnis beenden, sollten Sie das schon in der Probezeit tun. Nur in der Probezeit können Sie den Ausbildungsvertrag von Mitarbeitern kündigen, ohne dafür eine Kündigungsfrist einhalten oder eine Begründung angeben zu müssen.
Achtung
Rechtzeitig kündigen
Achten Sie auf die Kündigungsfrist in der Ausbildung. Die Kündigung ist noch am letzten Tag der Probezeit möglich. Jedoch müssen die Auszubildenden die schriftliche Kündigung spätestens an diesem Tag erhalten. Sind Auszubildende minderjährig, muss die Kündigung dafür den sorgeberechtigten Eltern bis spätestens zum letzten Tag der Probezeit zugehen.
Kündigung nach der Probezeit nur mit wichtigem Kündigungsgrund
Nach der Probezeit können Sie den Ausbildungsvertrag Ihrer Auszubildenden, die Sie eingestellt haben, nur noch fristlos kündigen, wenn Sie einen sogenannten wichtigen Grund haben. Diese setzt voraus, dass:
- Sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.
- Sie Ihre Auszubildenden erfolglos abgemahnt haben.
- Es Ihnen beim besten Willen nicht zumutbar ist, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen.
Auf die Abmahnung darf nur in ganz gravierenden Fällen (z. B. bei Straftaten im Betrieb) verzichtet werden. Ihr Kündigungsgrund muss umso schwerer wiegen, je jünger Ihre Auszubildenden sind und je länger das Ausbildungsverhältnis schon dauert.
Kurz vor der Abschlussprüfung ist eine Kündigung nur noch in außergewöhnlichen Fällen möglich:
- Ihre Azubis kommen trotz mehrerer Gespräche und Abmahnungen häufig viel zu spät oder gar nicht.
- Jemand schwänzt trotz Abmahnung wiederholt die Schule und gefährdet damit den Abschluss.
- Jemand äußert sich gegenüber ausländischen Kollegen mit üblen rassistischen Parolen.
Mit unserem Lohnabrechnungsprogramm haben Sie die einfache Möglichkeit, jederzeit Fehlzeiten einzutragen, damit Sie diese im Falle einer Kündigung vollständig nachweisen können.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Bei der Kündigung von Auszubildenden nach der Probezeit müssen Sie den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genau und nachvollziehbar angeben. Fehlt er, ist die Kündigung unwirksam. Allgemeine Formulierungen wie z. B. „schlechtes Benehmen“ oder „Zuspätkommen“ reichen nicht aus. Ebenso ungenügend ist es, auf die mündlich genannten Kündigungsgründe hinzuweisen.
Achtung
Achtung bei minderjährigen Auszubildenden
Ist der Auszubildende, den Sie eingestellt haben, noch minderjährig, müssen die Abmahnungen und die Kündigung an den gesetzlichen Vertreter wie die Eltern gerichtet sein.
Beispiel: Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden
Sachverhalt:
Sie entschließen sich, einen Azubi zu kündigen, der noch minderjährig ist. Da die Probezeit noch nicht ganz abgelaufen ist, braucht es keinen besonderen Grund. Sie adressieren das Schreiben an die Eltern und lassen es aus Zeitdruck am letzten Tag der Probezeit frühmorgens in den Hausbriefkasten der Eltern einwerfen. Die Eltern, die zu diesem Zeitpunkt verreist sind, erfahren erst zwei Tage später durch ihr Kind von der Kündigung. Haben Sie alles richtig gemacht?
Antwort:
Ja, Sie haben noch rechtzeitig in der Probezeit gekündigt. Wenn Auszubildende noch minderjährig sind, müssen Sie die Kündigung an die Eltern richten. Die Kündigung war frühmorgens auch rechtzeitig im Hausbriefkasten der Eltern. Die Eltern mussten an diesem Tag noch mit der üblichen Postzustellung rechnen. Dass sie im Urlaub waren, spielt keine Rolle, auch wenn Sie davon wussten.
Übernahme von Auszubildenden
Noch während der Ausbildungszeit stellt sich die Frage der Übernahme. Wenn diese nicht in einem Tarifvertrag geregelt ist, liegt die Wahl frei bei Ihnen:
- Haben Sie nach der Ausbildung keine Übernahme vorgesehen, müssen Sie Ihre Entscheidung den Auszubildenden drei Monate vor Ende der Ausbildung schriftlich mitteilen.
- Sind Sie zufrieden mit der Leistung der Auszubildenden und möchten diese übernehmen, können Sie dies rein rechtlich erst sechs Monate vor dem Ende der Ausbildung vereinbaren.
Im Rahmen eines Übernahmegespräches geht es um die bisherige Zusammenarbeit mit den Azubis, bei welchem Sie die Entwicklung bewerten können. Dieses Gespräch findet in der Regel zu Beginn des dritten Lehrjahres, spätestens jedoch drei Monate vor Ausbildungsende statt.
In diesem können Sie beispielsweise Hindernisse oder Bedenken Ihrerseits ansprechen, auf welche die Auszubildenden Bezug nehmen können. Im besten Fall hilft Ihnen das Übernahmegespräch dabei, Ihre Entscheidung zu festigen, ob Sie der Person, die Ihnen gegenübersitzt, einen Einstellungsvertrag für die Übernahmeanbieten möchten.
Tipp
Ausbildungsbetrieb sein lohnt sich
Es lohnt sich, junge Menschen auszubilden und aktiv in die Zukunft Ihres Unternehmens und Ihrer Branche zu investieren. Denn sie bringen zum Beispiel frischen Wind, neue Perspektiven und aktuelles Wissen in den Ausbildungsbetrieb.