Definition
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Daneben können Beschäftigte auch einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln (Entgeltumwandlung). Die bAV ergänzt das Drei-Säulen-Modell für Arbeitnehmer in Bezug auf den Aufbau einer Zusatzrente. Die anderen beiden Säulen der Vorsorgemöglichkeiten sind:
- die gesetzliche Vorsorge: die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- die private Vorsorge wie beispielsweise die Riester-Rente, Investmentfonds oder Lebensversicherungen
Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern finanzielle Leistungen zusagen, wie zum Beispiel zur:
- Altersversorgung
- Versorgung von Hinterbliebenen beim Todesfall
- Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit
Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge
Geregelt ist die betriebliche Altersvorsorge nach dem § 1a der BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge). In diesem ist auch die Lage der betrieblichen Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst geregelt, in welchem ein Tarifvertrag in den meisten Fällen eine bAV verpflichtend vorsieht.
Für die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege nach § 3 Nr. 63 EstG (Einkommenssteuergesetz) liegt der steuerfreie Höchstbeitrag der bAV ab Januar 2025 bei voraussichtlich 644 Euro im Monat (2024: 604 Euro). Die Sozialversicherungsfreiheit gilt bis zu 302 Euro monatlich (Stand 2024). Das heißt: Bis zu diesen Werten können Sie als Arbeitgeber (und Ihre Arbeitnehmer) ohne Abschläge in die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Angestellten einzahlen, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung richten. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse, gibt es keine steuerliche Begrenzung, hier gilt nur die entsprechende Sozialversicherungsgrenze von 302 Euro monatlich (2024).
Info
Was gilt seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018?
Seit dem 01.01.2018 gilt Folgendes:
- Einführung des Sozialpartnermodels – nur für tarifgebundene Unternehmen möglich.
- Die Grenze der steuerfreien Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer wurde von bisher 4 Prozent auf bis zu 8 Prozent angehoben.
- Sie müssen bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen, wie z. B. Direktversicherung bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen (für Verträge, die vor 2018 geschlossen wurden, greift die Pflicht erst ab 2022).
Info
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt
Im September 2024 gab es einen Kabinettbeschluss zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz. Im nächsten Schritt wird das Gesetz verabschiedet – wann das der Fall sein wird ist unklar.
Mit dem neuen Gesetz
- sollen künftig auch nicht tarifgebundene (häufig kleinere Unternehmen) einfacher eine Betriebsrente einführen können.
- wird die Einkommensgrenze für den Förderbetrag auf 2.718 Euro angehoben, sodass Beschäftigte nicht aufgrund von Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.
- soll bei der Auszahlung die Kombination aus einer Teilrente der gesetzlichen Rentenversicherung möglich werden
- Möchte der Staat die betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen, indem Pensionskassen mehr Spielraum in der Kapitalanlage bekommen
Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine bAV anzubieten?
Nein, eine betriebliche Altersvorsorge müssen Sie nicht anbieten, wenn es sich um eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung handelt.
Eine Pflicht besteht nur für den Fall, dass Arbeitnehmer den Aufbau mittels einer Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Allerdings auch nur dann, wenn die Beschäftigten in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Alle Arbeitnehmer dürfen nach Beendigung der Probezeit eine betriebliche Altersvorsorge erhalten. Das schließt folgende Personengruppen ein:
- Angestellte
- Arbeiter
- Auszubildende
- (nicht-)beherrschende Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer GmbH
- Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft
Selbst Arbeitnehmer im Minijob bzw. in Teilzeit oder auch Geringverdiener haben Anspruch auf die bAV.
Warum es sich für Arbeitgeber lohnt, die betriebliche Altersvorsorge einzuführen
Eine Betriebsrente ist besonders für viele kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll. Diese können hohe Gehälter bzw. regelmäßige Lohnerhöhungen ihrer Mitarbeiter nicht in dem Maße zahlen wie Großkonzerne. Um dennoch die Leistung Ihrer Angestellten zu honorieren, gibt es Mitarbeiter-Benefits wie die betriebliche Altersvorsorge. Wenn Sie diese bis zu den Höchstbeiträgen abführen, folgen keine steuerlichen Abzüge, was bei einer Gehaltserhöhung zutreffen würde. Durch die bAV fühlen sich die Arbeitnehmer wertgeschätzt, was zusätzlich zu einer langen sowie zufriedenen Mitarbeiterbindung führt.
Betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung
Bei der betrieblichen Altersvorsorge müssen Arbeitgeber die Leistungen nicht zusätzlich zum normalen Lohn zahlen. Stattdessen kann ein Teil des Gehalts in die Altersvorsorge umgewandelt werden. Dadurch können weniger Sozialabgaben und Steuern anfallen, was sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer vorteilhaft ist. Meist entscheidet der Arbeitgeber, wie die Altersvorsorge durchgeführt wird.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Dieser Anspruch gilt bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Arbeitgeber können aber auch höhere Beiträge vereinbaren.
Was passiert bei der Entgeltumwandlung?
Bei einer Entgeltumwandlung verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Arbeitslohns. Dafür schließt der Arbeitgeber eine Vereinbarung über zukünftige Altersbezüge ab. Ein Teil des Lohns fließt in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge, meist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die das Unternehmen auswählt.
Der Vorteil: Der eingezahlte Teil ist sozialabgabenfrei und steuerfrei. Arbeitnehmer zahlen also mehr in die Altersvorsorge ein, als sie netto erhalten würden.
Aber: Eine Entgeltumwandlung lohnt sich nicht immer. Bei schlechter Verzinsung und ohne Zuschuss durch den Arbeitgeber kann sie nachteilig sein. Weniger gesetzliche Rente, da geringere Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt wurden, und nachträgliche Besteuerung der bAV bei der Auszahlung sind mögliche Nachteile.
Für welche Personen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Alle Arbeitnehmer profitieren davon, wenn Sie Ihnen als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Vor allem diejenigen, die eine geringe Rente erwarten, können diese mit einer bAV während des Ruhestands aufstocken und somit für eine zusätzliche Absicherung sorgen. Allerdings kommt es darauf an, ob es sich um eine Entgeltumwandlung, eine arbeitgeberfinanzierte bAV oder eine Kombination daraus handelt. Ebenso ist für den Arbeitnehmer entscheidend, um welchen Durchführungsweg es sich handelt. Die betriebliche Altersversorgung ist also nicht in jedem Fall ein Vorteil für Ihre Arbeitnehmer.
Eine bAV ist nicht für jeden die beste Zusatzvorsorge
Da Arbeitnehmer ihre Betriebsrente versteuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen, werden die Zahlungen der betrieblichen Altersvorsorge in der Auszahlungsphase deutlich gemindert. Wenn sich bei Angestellten der persönliche Steuersatz während der Rente nur geringfügig verringert, bleiben die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben beinahe gleich. Für solche Gruppen lohnt sich die bAV nur dann, wenn der Arbeitgeber entsprechende großzügige Zuschüsse leistet.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber
Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich durch die bAV einige Vorteile:
- Der Anteil zur Sozialversicherung kann sinken.
- Die gezahlten Beiträge gelten als Betriebsausgaben, oder es können Steuerrückstellungen gebildet werden, die Ihre Steuerlast mindern.
- Die Mitarbeiterbindung wird durch die Betriebsrente erhöht.
- Die Attraktivität auf dem Bewerbermarkt steigt.
Wie können Sie die bAV als Arbeitgeber umsetzen?
Sie dürfen bei der betrieblichen Altersvorsorge sowohl das Vorsorgemodell aus 5 Durchführungswegen als auch den Anbieter selbst auswählen. Für tarifgebundene Unternehmen ist seit 2018 auch prinzipiell das sogenannte Sozialpartnermodell möglich. Allerdings können Unternehmen diesen neuen Durchführungsweg nur wählen, sofern Sie tarifgebunden sind und ein Sozialpartnermodell überhaupt für die jeweilige Branche vorhanden ist. Für die meisten KMU steht dieser Durchführungsweg aktuell nicht offen und wird deshalb hier nicht weiter ausgeführt. Diese Modelle stehen für KMU zur Auswahl:
- Direktzusage bzw. Pensionszusage
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
Durchführungswege betrieblicher Altersvorsorge im Überblick
Um bei einer betrieblichen Altersvorsorge die beste individuelle Lösung für Ihren Betrieb zu erhalten, sollten Sie sich als Arbeitgeber unabhängig beraten lassen. Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung hängt von vielen individuellen Parametern ab. Es kommt sogar vor, dass von einer bAV abgeraten wird. Unabhängige Beratung bekommen Sie bei einem gerichtlich zugelassenen Rentenberater. Bei Versicherungsvermittlern und -maklern bestehen erhebliche Interessenkonflikte, da Sie überwiegend von Provisionen leben und in der Regel nur Modelle mit Versicherungen anbieten. Außerdem sind sie im Gegensatz zu einem unabhängigen Rentenberater nicht zur Rechtsberatung befugt, was ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung darstellt. Eine Auswahl von unabhängigen bAV-Beratern finden Sie beim Bundesverband der Rentenberater.
Direktzusagen
Die Direktzusage, auch bekannt als "unmittelbare Versorgungszusage", ist in Deutschland die am häufigsten gewählte Methode zur Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge. Dieser Ansatz zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusichert, eine festgelegte Leistung für die Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung im Falle des Versorgungsfalls selbst zu erbringen. In diesem Fall sind Arbeitgeber und Versorgungsträger identisch.
Während der Anwartschaftsphase werden im Unternehmen steuermindernd Pensionsrückstellungen gebildet. Die Versteuerung der Versorgungsleistung erfolgt erst beim Empfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung (nachgelagerte Besteuerung). Um sicherzustellen, dass die erforderlichen Mittel im Versorgungsfall auch verfügbar sind, kann der Arbeitgeber Direktzusagen durch Rückdeckung über ein Fondsdepot oder eine Versicherung absichern. Dabei wird aus Kosten und Renditeaspekten in neuen Zusagen ein Fondsdepot gewählt. Auf diese Weise ist die Zusage ausfinanziert und es entstehen keine oder nur geringe Finanzierungsrisiken. Zunehmend greifen Unternehmen auch auf sogenannte CTA-Modelle zurück. Dadurch kann die Ausweisung von Rückstellungen in der Handelsbilanz vermieden werden.
Um Direktzusagen im Insolvenzfall zu schützen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Arbeitgeber diese über den Pensions-Sicherungs-Verein absichern muss (§§ 7 ff. BetrAVG).
Im Gegensatz zum versicherungsförmigen Durchführungsweg gibt es keine steuerliche Begrenzung bezogen auf die Beiträge.
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließen Arbeitgeber eine betriebliche Rentenversicherung für Ihre Angestellten ab, wobei sie als Versicherungsnehmer fungieren und die Angestellten als versicherte Personen.
Als Versicherungsnehmer hat der Arbeitgeber alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis. So muss er durch Beitragszahlung sicherstellen, dass der Versicherer im Versorgungsfall die Leistung an den Begünstigten erbringen kann. Darüber hinaus muss er den Anmelde- und Anzeigepflichten nachkommen, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz und den einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergeben.
Die Finanzierung der Versicherungsbeiträge kann durch Entgeltumwandlung und/oder Arbeitgeberbeiträge erfolgen. Ein jährlicher Beitrag von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) (2023: € 7.008) kann steuerfrei bespart werden. Bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Unter die Sozialabgaben fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Pensionskasse
Gemäß § 1b Abs. 3 S. 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) ist eine Pensionskasse eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebene durchführt und diesen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt. Anders als bei der Direktversicherung bedarf es keiner expliziten Bezugsrechtsregelung: Der Arbeitnehmer wird bei der Pensionskasse selbst zum Versicherungsnehmer bei der Pensionskasse und ist oft gleichzeitig Mitglied. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, durch Beitragszahlungen sicherzustellen, dass die zugesagten Versorgungsleistungen erfüllt werden können. Andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber ihm die geschuldete Versorgung selbst gewährt oder anderweitig für eine ähnliche Versorgung sorgt. Diese Regelung gilt nicht, wenn ausschließlich eine Beitragszusage über die Pensionskasse erfolgt.
Pensionskassen unterliegen als versicherungsähnliche Einrichtungen der Versicherungsaufsicht und fallen grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), das die Kapitalausstattung und Vermögensanlage im Detail regelt. Die spezifischen Anlagevorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, deren Einhaltung von der BaFin überwacht wird, bedeuten, dass Betriebsrentenzusagen, die von einer vom Arbeitgeber unabhängigen Pensionskasse durchgeführt werden, nicht in die gesetzliche Insolvenzsicherung durch den PSVaG einbezogen sind. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH wird jedoch debattiert, ob in bestimmten Fällen auch Pensionskassen in die Insolvenzsicherung einbezogen werden sollten.
Es gibt verschiedene Arten von Pensionskassen wie Betriebs- oder Firmenpensionskassen (für Mitarbeiter eines Unternehmens), Konzernpensionskassen (die Mitarbeiter mehrerer Unternehmen versichern, die miteinander im Konzernverbund stehen), Gruppenpensionskassen (für Mitarbeiter mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen ohne einheitliche Leitung, etwa einer gesamten Branche) und Tarifvertragskassen als Einrichtungen der Tarifvertragsparteien.
Das VAG unterscheidet außerdem zwischen "regulierten" und "deregulierten" Pensionskassen. Pensionskassen sind grundsätzlich als dereguliert einzustufen (§ 232 Abs. 1 VAG).
Pensionsfonds
Ab dem 1. Januar 2002 wurde der Pensionsfonds als neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt. Pensionsfonds sind eigenständige Versorgungsträger, die Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen gewähren. Der Arbeitgeber haftet subsidiär für die Erfüllung des Versorgungsanspruchs des Arbeitnehmers, wenn keine reinen Beiträge an den Pensionsfonds gezahlt werden (Sozialpartnermodell).
Bei Beitragszusagen mit Mindestleistung können Pensionsfonds lebenslange Zahlungen als nicht versicherungsförmige Altersversorgungsleistungen erbringen, unter der Bedingung, dass die Tarifvertragsparteien zustimmen, der Pensionsplan eine Mindesthöhe der lebenslangen Zahlung vorsieht, das Versorgungskapital sowie die Zinsen und Erträge planmäßig für laufende Leistungen verwendet werden und der Arbeitgeber die Mindesthöhe zusichert. Pensionsfonds können nur als Aktiengesellschaft oder Pensionsfondsverein betrieben werden. Sie sind grundsätzlich versicherungsförmig und decken das Risiko der Langlebigkeit sowie gegebenenfalls Invalidität oder Hinterbliebenenversorgung im Kapitaldeckungsverfahren ab. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht Pensionsfonds, die eine Erlaubnis benötigen, um zu operieren.
Pensionsfonds haben größere Anlagefreiheiten als Lebensversicherungsunternehmen. Anders als Pensionskassen und Direktversicherungen unterliegen Pensionsfonds keinen quantitativen Kapitalanlagevorschriften. Die Anlagepolitik muss jedoch jährlich der Aufsicht vorgelegt werden. Die genauen Regelungen zur Anlageregulierung und Aufsicht sind in verschiedenen Verordnungen festgelegt.
Der Pensionsfonds gehört zu den insolvenzsicherungspflichtigen Einrichtungen (PSV Beitrag), unabhängig davon, ob ein Versorgungsversprechen oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung vorliegt.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse gilt als eine der ältesten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die jedoch keine rechtliche Verpflichtung (Rechtsanspruch) für ihre Leistungen gewährt.
Die Leistungen der Unterstützungskasse werden gemäß einem Leistungsplan erbracht, der im Detail festlegt, welche Leistungen im Versorgungsfall erbracht werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wer zu den begünstigten Arbeitnehmern gehört.
Da die Unterstützungskasse nicht dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegt, genießt sie Kapitalanlagefreiheit. Die Zuwendungen, die von den Trägerunternehmen zur Finanzierung der Leistungen geleistet werden, können entweder am Kapitalmarkt oder bei den Trägerunternehmen angelegt werden. Diese Zuwendungen können auch für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen verwendet werden. Das vorherrschende Modell in der Praxis ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse, wobei die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse laufende, gleichbleibende oder steigende Beträge sein müssen.
Beitragszahlungen in die betriebliche Altersvorsorge
In eine bAV werden monatlich bestimmte Beträge eingezahlt. Im Normalfall kann diese Phase bis zum Erreichen des Rentenalters bestehen bleiben. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Einzahlungen zu pausieren. Wer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt bzw. wie viel eingezahlt wird, kann dabei stark variieren. Diese Möglichkeiten gibt es.
Beteiligungsmöglichkeiten an der bAV
Bei einer klassischen betrieblichen Altersvorsorge zahlen Sie den vollen Beitrag ohne Beteiligung Ihrer Mitarbeiter. Allerdings können diese ebenfalls bestimmte Beiträge leisten, in Form einer sogenannten Mischfinanzierung. In manchen Fällen der betrieblichen Altersvorsorge ist sogar ein Arbeitgeberzuschuss von Ihrer Seite verpflichtend.
Möglichkeiten beim Arbeitgeberzuschuss
Entscheiden Sie oder Ihre Angestellten sich für eine Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung, müssen Sie von deren Eigenanteil mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss beisteuern, soweit Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Tipp
Vorteile und Nachteile der Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung bietet Vor- und Nachteile:
- Vorteil: Die Entgeltumwandlung ist die häufigste Form bei der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei verringert sich das Bruttogehalt der Arbeitnehmer, wodurch Arbeitnehmer weniger Abzüge für die Steuer leisten müssen. Er profitiert also von einem Steuervorteil.
- Nachteil: Durch die Entgeltumwandlung reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers. Dadurch mindern sich die Leistungen, wie z. B. die gesetzlichen Renten. Hier sind Arbeitgeber in der Pflicht, die Arbeitnehmer vor Abschluss einer bAV darauf hinzuweisen.
Müssen Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge bei der Lohnabrechnung berücksichtigen?
Auf der Gehaltsabrechnung müssen Sie die betriebliche Altersvorsorge angeben, wenn es sich um eine Entgeltumwandlung handelt. Denn der Betrag für die Vorsorge wird grundsätzlich vom gesamten Bruttolohn abgezogen. Die neu entstandene Summe in der Lohnabrechnung gilt nun als Grundlage für die Berechnung der Sozialabgaben und Steuern.
Diese Abzüge ziehen Sie vom gesamten Bruttolohn ab. Um den Nettolohn zu erhalten, müssen Sie am Schluss den Beitrag der bAV von der entstandenen Summe subtrahieren.
Wie wird die bAV bei Renteneintritt ausbezahlt?
Eimalzahlung, Ratenzahlung oder eine lebenslange Rente vereinbart werden. Bei der Einmalzahlung ist die Direktzusage gegenüber der Direktversicherung aktuell (Stand 26.02.2024) im Vorteil, da die Fünftel-Regelung angewandt werden kann. Die Fünftel- Regelung im deutschen Steuerrecht (§ 34 EStG) begünstigt außerordentliche Einkünfte. Sie bewirkt, dass eine einmalige, hohe Einnahme steuerlich so behandelt wird, als würde der Empfänger diese Einkünfte gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilen.
Die Auszahlungen sind steuerpflichtig, dass gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung sowie für die gesetzliche Pflegeversicherung abzgl. eines Freibetrages/Freigrenze von 176,75 Euro (Stand 2024).
Arbeitnehmer können die betriebliche Altersvorsorge, die Sie für diese einzahlen, nicht kündigen oder eine vorzeitige Auszahlung von Ihnen verlangen. Sie dürfen zwar Einzahlungen stoppen, das ändert aber nichts daran, dass die bAV erst nach Renteneintritt ausgezahlt wird.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Jobwechsel?
Je nach Durchführungsweg und Zustimmung des neuen Arbeitgebers, kann das Guthaben oder der Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel mit zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Alternativ bleibt das Guthaben beim alten Arbeitgeber und kann mit Eintritt in die Rente abgerufen werden. Arbeitgeber sind aber gut beraten, wenn Sie nicht leichtfertig Verträge vom alten Arbeitgeber übernehmen, da Sie nicht nur das Guthaben übernehmen, sondern auch die arbeitsrechtliche Haftung für Versäumnisse des alten Arbeitgebers.
Achtung
3 Jahre im Unternehmen sind Pflicht
Für vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge gibt es eine Unverfallbarkeitsfrist von 3 Jahren und der Arbeitnehmer muss ein Alter von 21 Jahren erreicht haben. Entgeltumwandlungsbeiträge sind sofort unverfallbar.
Bei Insolvenz der Firma ist die Betriebsrente abgesichert
Dank des Pensionsversicherungsvereins (PSV) sichern sich Arbeitnehmer die bAV auch dann, wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet. Dies gilt aber nur für die Durchführungswege Direktzusage, U-Kasse, Pensionsfonds und in Teilen auch für Pensionskassen.
Info
Wo finden Unternehmen unabhängige Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge?
Unabhängige Beratung zur betrieblichen Altersversorgung ohne Interessenkonflikte finden Unternehmen für alle Durchführungswege bei Rentenberatern. Geht es nur um Versicherungen auch bei Versicherungsberatern.
Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts oder auch für die betriebliche Altersversorgung zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Landesgericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.
Eine gute Übersicht von Beratern finden Sie beim Bundesverband der Rentenberater e.V.