Betriebliches Gesundheitsmanagement: Was Unternehmen wissen sollten

Betriebliches Gesundheitsmanagement wird auch für kleine und mittlere Betriebe immer wichtiger. Es zielt darauf ab, die Gesundheit der Beschäftigten so gut wie möglich zu fördern und zu erhalten. Zwei Bereiche sind Pflicht für Arbeitgeber: Arbeitsschutz und Eingliederung nach Krankheit. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist freiwillig. Sie kann aus vielfältigen Maßnahmen bestehen. Ein tragfähiges BGM-Konzept sichert den Erfolg.

Zuletzt aktualisiert am 15.08.2024
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Was bedeutet betriebliches Gesundheitsmanagement?

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) meint die zielgerichtete, systematische Steuerung und Koordination von Prozessen, die die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Motivation von Mitarbeitern im Unternehmen fördern. Das erste Ziel des BGM ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und messbar zu steigern. Mitarbeiter sollen durch ein gutes Gesundheitsmanagement bis zum Ausstieg aus dem Berufsleben bei guter Gesundheit im Unternehmen arbeiten können.

BGM ist auch für kleine und mittlere Unternehmen wichtig

Betriebliches Gesundheitsmanagement bietet viele Chancen:

  • Steigerung der Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber, was ein entscheidender Vorteil bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter sein kann
  • Vermeidung von arbeitsbedingten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Belastungen
  • Förderung des Betriebsklimas und der Unternehmenskultur
  • Erhöhung der Motivation und der Leistungsbereitschaft der Beschäftigten ohne Beeinträchtigung der Gesundheit
  • Förderung eines gesundheitsgerechten Führungsstils
  • Positive Auswirkungen auf die Gesundheit sowie Leistungsfähigkeit und damit Verhinderung krankheitsbedingter Fehlzeiten
  • Schaffung altersgerechter Arbeitsbedingungen
  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung an Ihren Betrieb

Die genaue Zielsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein und muss an die jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu können auch einzelne Betriebsstätten zählen. 

Das betriebliche Gesundheitsmanagement hat drei Säulen

  1. Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die wesentliche Rechtsgrundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bildet das Arbeitsschutzgesetz, das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen verbindlich ist. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Gefährdungsbeurteilung, die mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz analysiert. Dabei werden gesundheitliche Risiken im Betrieb ermittelt und Vorschläge für geeignete Schutzmaßnahmen zur Arbeitssicherheit und Verhältnisprävention gesammelt.
    Auch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfälle, Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten zu verhindern und müssen eine wirksame Erste Hilfe anbieten. Dazu gehören auch Beratungen sowie regelmäßige Kontrollen zu Sicherheitsmanagementsystemen und Gesundheit bei der Arbeit im Allgemeinen. Die Rentenversicherungsträger müssen ergänzend medizinische Leistungen bereitstellen, sobald sich erste gesundheitliche Beeinträchtigungen zeigen, die die Ausübung der Beschäftigung gefährden könnten.
    Grundsätzlich sollte immer eine kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz angestrebt werden.
  2. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Das betriebliche Eingliederungsmanagement umfasst Maßnahmen, die beschreiben, wie länger erkrankte Angestellte wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren können. Dies gilt für Beschäftigte, die länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt ausgefallen sind. Mitarbeitende, Krankenkassen sowie Unfallversicherungen müssen den Arbeitgeber hierbei ebenfalls unterstützen.
  3. Betriebliche Gesundheitsförderung: Die betriebliche Gesundheitsförderung ist für Sie als Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer freiwillig und umfasst Maßnahmen, welche die Mitarbeitergesundheit am Arbeitsplatz erhöhen. Dazu gehört auch die Möglichkeit zur Gestaltung einer gesunden Work-Life-Balance. Dies können Sie beispielsweise mit Sport-Angeboten, Ernährungsberatungen, Sucht-Präventionsgruppen oder mit einer besonderen Ausstattung des Büros, z. B. mit einem Massagesessel, erreichen. Krankenkassen fördern diese Maßnahmen, kontrollieren deren Umsetzung sowie Entwicklung und bieten Verbesserungsvorschläge.

Die Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement finden sich in zahlreichen Gesetzen und speziellen Verordnungen. Allen voran steht das Arbeitsschutzgesetz. Das Arbeitssicherheitsgesetz gibt z. B. die Bestellung von Fachkräften vor. Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wie Beschäftigte vor speziellen Gefahren und Berufskrankheiten zu schützen sind. Das Arbeitszeitgesetz legt Pausen und Ruhezeiten fest. Die Vorgaben zum betrieblichen Eingliederungsmanagement finden sich im SGB IX.

Übrigens: Bis 2020 legte die DIN-Norm SPEC 91020 Anforderungen an ein betriebliches Gesundheitsmanagement fest. Sie konnte sich allerdings nicht durchsetzen. Es gibt jedoch verschiedene Zertifizierungen, die Unternehmen für ihr BGM anstreben können. Hier lohnt es sich, Informationen zu verschiedenen Varianten und BGM-Anbietern einzuholen, beispielsweise über Krankenkassen oder den Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM). International anerkannt ist beispielsweise auch die Norm DIN ISO 45001. Manche Unternehmen nutzen auch die Möglichkeit, sich durch BGM-Förderpreise als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren.

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Betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung

Wo liegt der Unterschied zwischen dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) und der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)? Die betriebliche Gesundheitsförderung ist Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Letzteres ist jedoch noch viel umfassender. Deshalb sollten die Bezeichnungen nicht verwechselt werden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Gesundheitsförderung ist freiwillig

Arbeits- und Gesundheitsschutz verpflichten den Arbeitgeber, seine Beschäftigten so gut wie möglich vor Gefahren bei der Arbeit zu schützen. Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement ist länger erkrankten Mitarbeitern die schrittweise Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Nur dem Arbeitnehmer steht es frei, das Eingliederungsangebot anzunehmen oder davon abzusehen. Die betriebliche Gesundheitsförderung in Form eines Gesundheitsmanagements allerdings ist auch für den Arbeitgeber freiwillig. D. h. er kann seinen Beschäftigten Angebote zur Gesundheitsförderung machen, muss es aber nicht.

Interne und externe Partner für die Gesundheit im Unternehmen einsetzen

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung kann es für Sie zusätzlich von Vorteil sein, mit Fachkräften zusammenzuarbeiten. Innerhalb eines Betriebs können Sie, abgesehen von Betriebsrat und den Angestellten selbst, von folgenden Partnern Unterstützung erhalten:

  • Betriebsärzte fördern die Gesundheit der Mitarbeitenden und können dabei unterstützen, Menschen mit Behinderungen im Unternehmen zu integrieren, Langzeitausfälle wieder einzugliedern und in allen wichtigen Fragen zu beraten.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit analysieren Unfall- und Gesundheitsgefahren und beurteilen die Gefährdung im Unternehmen. Sie beraten und unterstützen bei Problemlösungen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung.

Aber auch außerhalb Ihres Unternehmensgibt es Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung, z. B.:

  • Die gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft sind zur Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen verpflichtet und stehen auch beratend zur Verfügung.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung bietet ebenfalls Beratungsangebote.
  • Der staatliche Arbeitsschutzund die entsprechenden Behörden bieten spezifische Beratung zur kontrollierten Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz.
  • Integrationsämter kümmern sich um die Förderung schwerbehinderter Menschen in Unternehmen und somit auch der Barrierefreiheit. Sie bezuschussen bestimmte Maßnahmen für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen.
  • Lokale Angebotezur Sicherheit am Arbeitsplatz bieten häufig eine einfache Möglichkeit, sich weiter zu informieren.

Welche Rolle spielt Prävention beim betrieblichen Gesundheitsmanagement?

Prävention spielt eine zentrale Rolle in den Aufgaben des betrieblichen Gesundheitsmanagements, da sie darauf abzielt, gesundheitliche Risiken und Erkrankungen zu verhindern, bevor sie überhaupt entstehen. Dazu gehören beispielsweise Fragen wie: 

  • Wie kann ein Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet werden?
  • Welche Gesundheitschecks können angeboten werden?
  • Welche Fitnesskurse/-programme kommen als Angebot an die Mitarbeiter infrage?

Viele Unternehmen bieten beispielsweise ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, an verschiedenen gesundheitsförderlichen Sportprogrammen teilzunehmen. Auch Stressbewältigungskurse, Achtsamkeits- und Meditationsprogramme oder psychologische Beratungsangebote sind eine gute Möglichkeit, um die mentale Gesundheit zu fördern.

Der berühmte Obstkorb im Pausenraum kann ebenfalls Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements sein. So machen manche Betriebe gesunde Essensangebote, stellen Wasserstationen bereit oder bieten sogar Ernährungsberatung an. Welcher Weg für das Unternehmen hier richtig ist, muss individuell entschieden werden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist Führungsaufgabe

Die Zuständigkeit für das betriebliche Gesundheitsmanagement liegt bei den Führungskräften, da es eine wichtige Managementaufgabe darstellt. Sie müssen das Thema durch ihr Engagement vermitteln, umsetzen und leben. Empfehlenswert wäre hier eine Fortbildung für betriebliches Gesundheitsmanagement, um fehlende Kenntnisse aufzuarbeiten. Auch die Beschäftigten sollen von Anfang an in die Planung und Entscheidungsfindung eingebunden sein, denn nur so können ihre Bedürfnisse berücksichtigt und bestmögliche Akzeptanz erreicht werden. Neben der Führung und der Partizipation Ihrer Mitarbeitenden sind auch die Ressourcen einer der Erfolgsfaktoren für eine gelungene Gesundheitsförderung im Betrieb. So sollten Sie dabei weder Kosten noch Zeitaufwand unterschätzen und immer im Blick behalten, welche Ressourcen Ihnen für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung stehen.

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Verantwortung abgeben: der betriebliche Gesundheitsmanager

Nicht wenige Großunternehmen verfügen über speziell ausgebildete betriebliche Gesundheitsmanager. Durch spezifische BGM-Fortbildungen an Hochschulen können entsprechende Qualifikationen für den Beruf im Gesundheitsmanagement erworben werden. Die Gehaltshöhe hängt von zahlreichen Faktoren wie Branche, Unternehmensgröße oder auch Erfahrung des Mitarbeiters ab. Oftmals liegt das Gehalt jedoch bei etwa 40.000 bis 60.000 Euro brutto im Jahr. Erfahrene und besonders qualifizierte Fachkräfte für betriebliches Gesundheitsmanagement verdienen sogar häufig mehr.

Betriebsrat und betriebliches Gesundheitsmanagement

Ist ein Betriebsrat vorhanden, wird das betriebliche Gesundheitsmanagement in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Dort herrschen verschiedene Mitbestimmungsrechte, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ableiten. So beispielsweise zu:

  • Arbeitszeit- und Pausenregelung
  • Ausgestaltung von mobiler Arbeit
  • Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle und Gesundheitsschädigungen
  • Maßnahmen zum Gesundheitsschutz

Es stehen zahlreiche Maßnahmen für betriebliches Gesundheitsmanagement zur Auswahl

Die Untergliederung kann nach präventiven und korrektiven BGM-Maßnahmen erfolgen, also danach, ob sie Gesundheit, Motivation und Produktivität erhalten sollen oder diese wiederhergestellt werden muss. Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements lassen sich auch nach den drei Säulen unterscheiden, d. h. danach, ob es um die Gestaltung der Arbeitsprozesse, das Verhalten der Führungskräfte oder gesundheitsfördernde Maßnahmen geht. BGM-Maßnahmen können ganz unterschiedlicher Natur sein, z. B.:

  • Sport- und Bewegungsangebote
  • Fortbildung zu gesunder Führung
  • gesundheitsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Angebot von Impfungen im Betrieb
  • Ernährungsberatung
  • Präventionskurse
  • Suchtberatung
  • Angebote zur Stressbewältigung
  • der regelmäßige Obstkorb für die Beschäftigten

Mittlerweile gibt es auch zahlreiche Online-Angebote, für ein rein digitales BGM. So können Sie Ihrer Belegschaft einfach und kostengünstig Zugang zu BGM-Maßnahmen verschaffen. Einen genauen Überblick über förderungsfähige Maßnahmen gibt auch der Präventions-Leitfaden des GKV-Spitzenverbands.

Krankenkassen fördern das betriebliche Gesundheitsmanagement

Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu fördern. Mit speziellen Firmenangeboten helfen sie bei der Einführung, Weiterentwicklung und Durchführung des Konzepts zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. Sie führen im Rahmen des BGM Seminare, Workshops und Gesundheitskurse für die Beschäftigten durch, ggf. auch im Betrieb.

Wichtig ist zu wissen, dass die Krankenkassen als Partner beim betrieblichen Gesundheitsmanagement für alle Mitarbeiter Seminare etc. bezahlen, nicht nur für die bei ihr Versicherten. Auch Gesundheitsapps stehen zur Verfügung. Sie haben den Vorteil, dass sie überall und zu jeder Zeit genutzt werden können. Auch Unfallversicherungen, Handwerkskammern und verschiedene Einrichtungen wie die IHK bieten Unterstützung.

Tipp

Steuerlicher Vorteil für betriebliches Gesundheitsmanagement

Arbeitgeber dürfen für bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen in Form eines betrieblichen Gesundheitsmanagements bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei und zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn leisten. Das gilt auch für Erholungsbeihilfen, die in Zusammenhang mit Krankheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausbezahlt werden. 
Seit dem 01.01.2019 sind allerdings nur noch die Maßnahmen einer betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei, die von den Krankenkassen verifiziert sind.

Betriebliches Gesundheitsmanagement Schritt für Schritt einrichten

Betriebliches Gesundheitsmanagement besteht aus mehreren Schritten, die im besten Fall zu einem Kreislauf führen, der niemals endet, da stetige Optimierungen an Prozessen und Abläufen vorgenommen werden. Diese Schritte sind z. B.:

1. Bestandsanalyse:

 

Feststellen, wie das Gesundheitsmanagement im Betrieb derzeit aussieht und welche Strukturen und Prozesse es bereits gibt. Zudem werden alle für den BGM-Prozess zuständigen und einzubindenden Personen benannt.

2. Ziele und Prioritäten planen:

 

Definieren Sie, welche Erwartungen das BGM erfüllen soll. „Harte Ziele“ z. B. das Reduzieren von Fehlzeiten haben einen direkten Bezug zu Kosten und Umsatz des Unternehmens. Die sogenannten weichen Ziele, beispielsweise die Identifizierung der Mitarbeiter mit dem Betrieb, hängen mit einer nachhaltig gesunden Unternehmenskultur zusammen.

Die Ziele sollten klar definiert, messbar, realisierbar und zeitlich fixiert sein und von allen Entscheidern in den verschiedenen Handlungsfeldern mitgetragen werden. Notwendige Daten können z. B. aus der Fehlzeitenstatistik, bestimmten Kennzahlen aus dem Controlling oder auch durch eine Mitarbeiterbefragung gewonnen werden. Zu prüfen ist auch, welche Informationen bereits vorhanden sind und welche zukünftig noch erhoben werden sollen, um die Bedürfnisse der Teilnehmer besser zu verstehen.

3. Konkrete BGM-Maßnahmen auswählen und umsetzen:

 

Dabei sollten der zu erwartende Effekt und die Kosten (direkte Kosten und indirekte wie z. B. Arbeitszeit und Ressourcen zur Umsetzung) in der modernen Arbeitswelt berücksichtigt werden. In dieser Phase wird auch geprüft, ob Maßnahmen selbst durchgeführt werden können oder Dienstleister wie z. B. Physiotherapeuten, Ärzte oder Trainer nötig sind. Als Partner bei der Umsetzung bietet sich z. B. die Krankenkasse an, bei der die Mehrheit der Beschäftigten versichert ist.

4. Evaluierung, d. h. klären, was die BGM-Maßnahmen gebracht haben:

 

Die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. Dazu werden Kosten und Nutzen gegenübergestellt. Das ist z. B. anhand spezieller Kennzahlen möglich, die im Idealfall nicht nur zur Erfolgskontrolle, sondern auch zur Steuerung des BGM dienen können.