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Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland ist Bildungsurlaub für Arbeitnehmer Ländersache und in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt, wobei nur Bayern und Sachsen keine Regelungen dazu haben.
- Angestellte in Deutschland können je nach Bundesland eine bestimmte Anzahl an Tagen für Bildungsurlaub beanspruchen, wobei die spezifischen Bedingungen und der Anspruch auf Bildungsfreistellung sich von Land zu Land unterscheiden und in einigen Fällen von der Betriebsgröße abhängen.
Bildungsurlaub für Arbeitnehmer: Eine Sache der Bundesländer
Bildung liegt in Deutschland in der Verantwortung der Länder. Deshalb ist der Bildungsurlaub für Arbeitnehmer in Gesetzen einzelner Bundesländer geregelt. Außer Bayern und Sachsen haben alle anderen 14 Länder in Deutschland eine Grundlage geschaffen. Links zu den jeweiligen gesetzlichen Regelungen finden Sie am Ende des Artikels.
Wie viel Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Wie lange die bezahlte Freistellung zur Weiterbildung dauern darf, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
- Baden-Württemberg: 5 Tage pro Jahr
- Berlin: 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Brandenburg: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Bremen: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Hamburg: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Hessen: 5 Tage pro Jahr
- Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage pro Jahr
- Niedersachen: 5 Tage pro Jahr (rückwirkend können zudem nicht ausgeschöpfte Ansprüche en bloc geltend gemacht werden)
- Nordrhein-Westfalen: 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Rheinland-Pfalz: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Saarland: 6 Tage pro Jahr; davon die ersten beiden Tage vollständige Freistellung, ab drittem Tag die Hälfte Eigenanteil (d. h. Freizeit), also bei 6 Tagen insgesamt 4 Tage Freistellungsanspruch
- Sachsen-Anhalt: 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Schleswig-Holstein: 5 Tage pro Jahr (rückwirkend oder im Vorgriff können zudem nicht ausgeschöpfte Ansprüche en bloc geltend gemacht werden)
- Thüringen: 5 Tage pro Jahr
Der Freistellungsanspruch ist auf eine Fünftagewoche gerechnet. Angestellte, die regelmäßig mehr oder weniger arbeiten, haben in der Regel auch Anspruch auf entsprechend längeren bzw. kürzeren Bildungsurlaub.
Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?
Grundsätzlich steht Bildungszeit allen Arbeitnehmern zu, die in einem Bundesland mit einer entsprechenden Regelung angestellt sind. Dazu zählen auch:
- Beschäftigte in Heimarbeit
- Menschen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind
- Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Steht auch Auszubildenden Bildungsurlaub zu?
In den meisten Bundesländern haben auch Auszubildende gegenüber ihren Arbeitgebern einen Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung. Das baden-württembergische Bildungszeit-Gesetz räumt dies zudem Studierenden an Dualen Hochschulen ein. Für Auszubildende gelten in einigen Bundesländern jedoch eigene Regeln:
- Baden-Württemberg: 5 Tage Bildungszeit stehen Auszubildenden und Studierenden an Dualen Hochschulen gerechnet auf die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit zu. Der Anspruch ist auf politische Weiterbildungen und Qualifizierungen fürs Ehrenamt beschränkt. Zudem dürfen Auszubildende und Studierende erst dann Bildungszeit in Anspruch nehmen, wenn sie seit mindestens 12 Monaten im Betrieb beschäftigt sind.
- Hessen: Der Anspruch ist auf politische Weiterbildungen und Qualifizierungen fürs Ehrenamt beschränkt.
- Mecklenburg-Vorpommern: Der Anspruch ist auf politische Weiterbildungen und Qualifizierungen fürs Ehrenamt beschränkt.
- Nordrhein-Westfalen: 5 Tage Bildungszeit stehen Auszubildenden gerechnet auf die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit zu. Der Anspruch ist auf politische Weiterbildungen beschränkt.
- Rheinland-Pfalz: 5 Tage pro Jahr. Der Anspruch ist auf politische Weiterbildungen beschränkt.
- Thüringen: 3 Tage pro Jahr
Besondere Voraussetzungen: Bildungszeit und Betriebszugehörigkeit
In allen Bundesländern, in denen es Gesetze oder Verordnungen zur Bildungsfreistellung gibt, ist der Anspruch auf Bildungsfreistellung an die Betriebszugehörigkeit geknüpft. Das heißt: In der Regel muss der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses sechs Monate her sein, damit Arbeitnehmer Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können. Im Saarland müssen Beschäftigte sogar 12 Monate im Betrieb beschäftigt sein.
Was zählt als Bildungsurlaub für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer dürfen weitgehend selbst entscheiden, was sie während ihres Bildungsurlaubs lernen möchten. Wichtig ist dabei jedoch: Die Veranstaltung muss vom jeweiligen Bundesland anerkannt sein. Manche Bundesländer schreiben außerdem vor, wie lange eine Weiterbildung mindestens dauern muss, damit diese als Bildungsurlaub zählt.
Weiterbildung ist in drei verschiedenen Bereichen möglich:
- Die berufliche Weiterbildung dient dazu, berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten zu erneuern und zu erweitern.
- Die politische Weiterbildung ermöglicht Arbeitnehmer, sich über politische Zusammenhänge zu informieren und am politischen Leben mitzuwirken.
- Die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten soll das ehrenamtliche Engagement stärken. Dieser Bereich zählt in manchen Bundesländern nicht zur Bildungszeit. Für welche ehrenamtlichen Tätigkeiten Arbeitnehmer die Bildungszeit in Anspruch nehmen, ist eigens geregelt.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Beschäftigte, die Bildungszeit nehmen möchten, müssen Sie als Arbeitgeber so früh wie möglich schriftlich darüber informieren. Je nach Bundesland gelten dafür unterschiedliche Fristen – meist zwischen vier und acht Wochen vor Beginn der Weiterbildung.
Wichtig: Arbeitgeber sollten die Anträge zügig bearbeiten. Bei Verzögerung gilt die Bildungsfreistellung unter Umständen sonst als genehmigt.
Wenn Ihre Arbeitnehmer die Weiterbildung absolviert haben, müssen sie Ihnen als Arbeitgeber in der Regel einen Nachweis vorlegen. Eine entsprechende Bescheinigung gibt es vom Träger der Bildungsveranstaltung.
Können Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub ablehnen?
Ja, Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen – aber nur in einem engen Rahmen. Meist zählen dazu zwingende betriebliche oder dienstliche Gründe, z. B. wenn zu diesem Zeitpunkt bereits viele andere Mitarbeiter Urlaub genommen haben. Auch wenn Ihre Arbeitnehmer die Antragsfrist nicht einhalten, ist dies ein zulässiger Grund für eine Ablehnung.
Außerdem dürfen Sie als Arbeitgeber den Antrag auf Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen ablehnen, wenn das gewünschte Seminar im jeweiligen Bundesland nicht anerkannt ist. Als Arbeitgeber sollten Sie daher von ihren Beschäftigten eine Bescheinigung verlangen, die die Anerkennung belegt.
Wichtig: Wie der Antrag muss in den meisten Bundesländern auch die Ablehnung schriftlich sein. Als Arbeitgeber müssen Sie begründen, weshalb Sie den Antrag auf Bildungsfreistellung nicht genehmigen.
Sonderregeln für Klein- und Mittelbetriebe
Gelegentlich ist der Anspruch auf Bildungszeit zudem von der Größe des Betriebs abhängig. Je nach Bundesland kann es also z. B. sein, dass Sie als Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer nicht freistellen müssen, wenn Ihr Unternehmen fünf Beschäftigte oder weniger hat.
Sonderregeln für Klein- und Mittelbetriebe gibt es in:
- Baden-Württemberg: 5 Tage pro Jahr
- Berlin: 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Brandenburg: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Nordrhein-Westfalen: 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Saarland: 6 Tage pro Jahr; davon die ersten beiden Tage vollständige Freistellung, ab drittem Tag die Hälfte Eigenanteil (d. h. Freizeit), also bei 6 Tagen insgesamt 4 Tage Freistellungsanspruch
- Sachsen-Anhalt: 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Schleswig-Holstein: 5 Tage pro Jahr (rückwirkend oder im Vorgriff können zudem nicht ausgeschöpfte Ansprüche en bloc geltend gemacht werden)
- Thüringen: 5 Tage pro Jahr
Gibt es für Arbeitgebende eine Erstattung?
Die Kosten für die Weiterbildung tragen Ihre Arbeitnehmer selbst. Als Arbeitgeber sind Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern auch während des Bildungsurlaubs zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
In manchen Bundesländern können sich Arbeitgeber einen Teil dieser Kosten erstatten lassen. Dies ist in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und in Rheinland-Pfalz möglich.
Info
Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer
- Baden-Württemberg: Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
- Berlin: Berliner Bildungsurlaubsgesetz
- Brandenburg: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
- Bremen: Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
- Hamburg: Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
- Hessen: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
- Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung
- Saarland: Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz
- Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung
- Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
- Thüringen: Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz