Blaue Karte EU: So profitieren Sie als Kleinunternehmer

Die „Blaue Karte EU“ ist ein Dokument, mit dem Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates in der Europäischen Union (EU) leben und arbeiten dürfen. Mithilfe der Blauen Karte sollen vor allem hochqualifizierte Fachkräfte für den Arbeitsmarkt in EU-Ländern – in diesem Fall Deutschland – gewonnen werden. Hier erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen der Blue Card.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2024
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Info

Was bedeutet die Blaue Karte der EU?

Die „Blaue Karte EU“ bzw. „Blue Card EU“ lehnt sich an der amerikanischen „Green Card“ an und ist mit dieser vergleichbar. Mit der Blauen Karte EU erhält ein Nicht-EU-Bürger ein Visum mit einem begrenzten Aufenthaltstitel in der EU und der Erlaubnis, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (Arbeitserlaubnis).
Die maximale Aufenthaltserlaubnis durch die Blaue Karte EU beträgt vier Jahre. Nach drei Jahren Beschäftigung in Deutschland ist die Beantragung eines unbegrenzten Aufenthalts möglich.
Der gesetzliche Rahmen für die Blaue Karte wurde in Deutschland im § 18b AufenthG geschaffen.

Blaue Karte EU: So können Sie sich Fachkräfte sichern

Grundlage der allgemein als EU Blue Card bezeichneten Regelung ist die Richtlinie 2009/50/EG. Mit ihr soll dem in den kommenden Jahren in der EU erwarteten Fachkräftemangel begegnet werden. Die Regelungen bieten auch kleinen Unternehmen in Deutschland eine Chance, an dringend benötigtes Personal zu gelangen, wenn qualifizierte deutsche Bewerber fehlen. Die Regelung ist seit August 2012 in Kraft.

Für welche Fachkräfte und Berufe kommt die Blaue Karte EU infrage?

Die Blaue Karte EU wird für bestimmte Berufe gewährt: 

  • Qualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss (oder gleichwertige Qualifikation) 
  • Mangelberufe 
  • IT-Fachkräfte

Wie bekommt man für Deutschland eine Blaue Karte EU?

Der Antrag für eine Blaue Karte muss vor der Einreise bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden und bedarf der Zustimmung der Agentur für Arbeit.

Zu beachten ist, dass ggf. ein Visum für die Einreise benötigt wird. Hierfür fallen regelmäßig Gebühren an. Die Bearbeitungsdauer kann variieren, je nach Ablauf des Antragsverfahrens. Hier muss mit mehreren Wochen gerechnet werden. Arbeitgeber können den Prozess mithilfe des beschleunigten Fachkräfteverfahrens verkürzen, indem sie einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren. Dieses Verfahren ist allerdings mit einer Gebühr verbunden.

Welche Voraussetzungen und Unterlagen müssen für die Erteilung der blauen Karte EU vorliegen?

Für eine Erteilung der Blue Card muss eine Arbeitsstelle in Deutschland mit einem durch das Gesetz festgelegten Mindestgehalt vorliegen, genauso wie der Nachweis von Bildungsabschlüssen (oder ggf. der Nachweis einer langjährigen Beschäftigung in einem Beruf) sowie ein gültiger Reisepass und eine Krankenversicherung. Wenn das Einreisevisum erteilt wurde und ein Umzug nach Deutschland bereits stattfand, muss der neue Wohnsitz angemeldet werden. Anschließend ist eine Beantragung der Blauen Karte EU bei der Ausländerbehörde erforderlich, bevor auch der Familiennachzug rechtlich möglich ist. Zu beachten ist, dass im Visum- und Einreiseprozess regelmäßig Gebühren anfallen. 

Für den Antrag sind u. a. folgende Unterlagen erforderlich: 

  • Passkopie 
  • Nachweis über Berufsausbildung bzw. Abschluss einer Hochschule oder gleichwertige Qualifikation
  • Anerkanntes Zeugnis z. B. über die Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) 
  • Wohnsitzbescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist 
  • Nachweis über ausreichende Altersversorgung bei Antragstellern über 45 Jahre 

Ggf. sind weitere schriftliche Erklärungen einzureichen Die Bearbeitung des vollständigen Antrags dauert in der Regel zwei bis drei Wochen, kann in Ausnahmefällen aber auch variieren und länger dauern.

Reform der Blauen Karte EU 2021

Damit es in Zukunft leichter wird, hochqualifizierte Fachkräfte aus nicht EU-Ländern zu beschäftigen, hat das EU-Parlament im Oktober 2021 die Reform der Blue-Card-Richtlinie beschlossen. Durch die Reform haben sich folgende Punkte geändert:

  • Für die Beantragung der Blauen Karte EU reicht es, wenn ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt bzw. ein auf mindestens sechs Monate angelegtes, verbindliches Jobangebot.
  • Das Mindestgehalt, das für Bewerber nötig ist, um eine Blaue Karte EU zu beantragen, ist gesunken. Die Gehaltsgrenze beträgt nun das 1 bis 1,6-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts.
  • Inhaber einer Blauen Karte EU dürfen statt nach anderthalb Jahren bereits nach 12 Monaten einen Arbeitsplatzwechsel durchführen und in ein anderes EU-Land umziehen.
  • Die Familienzusammenführung für Besitzer der Blue Card soll durch die neuen Regelungen beschleunigt werden und Familienangehörige einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
  • Bestimmte berufliche Qualifikationen (z. B. im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie) müssen nicht mehr nur allein durch Bildungsabschlüsse nachgewiesen werden. Auch bei langjähriger Ausübung und einschlägiger Berufserfahrung kann eine Blaue Karte EU ausgestellt werden.
  • Personen mit internationalem Schutzstatus können auch in einem anderen Staat eine Blue Card beantragen als dem, in dem sie ihren Schutzstatus beantragt haben.

Seit der Veröffentlichung im November 2021 im Amtsblatt ist die Richtlinie in Kraft. Um die nationale Gesetzgebung an die Richtlinie anzupassen, hatten die Mitgliedsstaaten zwei Jahre, also bis Ende 2023, Zeit.

Gültigkeitsdauer und andere Rahmenbedingungen der Blauen Karte EU

Die maximale Gültigkeitsdauer der Karte beträgt vier Jahre. Ist das Arbeitsverhältnis kürzer, gilt die Blaue Karte entsprechend der Beschäftigungsdauer plus drei Monate. Die Aufenthaltsdauer kann aber verlängert werden.

Info

Wann erhalten Inhaber der Blauen Karte EU einen unbefristeten Aufenthaltstitel?

Mit der blauen Karte EU besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt in Deutschland) zu stellen. Ausländer mit einer Blauen Karte können – abhängig von ihren Sprachkenntnissen und mit einem entsprechenden Nachweis – nach 21 bzw. 27 Monaten von ihrem Daueraufenthaltsrecht Gebrauch machen und einen Antrag stellen.

Neuregelungen 2023 im Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die am 7. Juli 2023 beschlossen wurden, betreffen auch die Blaue Karte EU. Für besonders gefragte Fachkräfte wie IT-Spezialisten gilt: Die Gehaltsschwelle soll gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung gekürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet werden.

Für Regelberufe gilt: Die Mindestgehaltsschwelle für die Erteilung der Blauen Karte EU wird auf 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung abgesenkt. Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze liegt in den neuen Bundesländern im Jahr 2024 bei 7.450 Euro, in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro pro Monat.

Außerdem sehen die Neuerungen vor, dass zukünftig jeder, der einen Abschluss hat, auch jede qualifizierte Beschäftigung ausüben darf – also auch eine Beschäftigung in verwandten Berufen.

Zudem können Fachkräfte mit akademischer Ausbildung Beschäftigungen ausüben, die keinen Hochschulabschluss erfordern. Berufe, die im fachlichen Kontext zu ihrer Qualifikation stehen und für die grundsätzlich eine berufliche, nicht-akademische Ausbildung vorausgesetzt wird, dürfen demnach zukünftig von ihnen ausgeübt werden. Reine Helfer- und Anlernberufe sind ausgeschlossen.

Weitere Infos zur Blauen Karte

Interessierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich zudem umfassend über das „Netzwerk Blaue Karte EU“ informieren und dort noch mehr hilfreiche Tipps erhalten.