Das Arbeitszeugnis korrekt formulieren
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, das klar und verständlich formuliert ist. Gleichzeitig darf es keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, in denen sich eine negative Aussage über den Arbeitnehmer versteckt (vgl. § 109 Gewerbeordnung GewO). Um diese Regelungen zu umgehen, haben Personaler im Laufe der Zeit „Geheimcodes“ für Arbeitszeugnisse entwickelt. Was also zunächst positiv klingt, enthält in Wahrheit eine eher negative Botschaft.
Achtung
Zwischen den Zeilen lesen
Wählen Sie im Arbeitszeugnis die Schlussformel „Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!“, klingt das doch zunächst positiv. Was Sie in der Zeugnissprache aber eigentlich ausdrücken, ist, dass ein Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen keinen Erfolg hatte.
Können Arbeitnehmer ihr Arbeitszeugnis anfechten?
Um die eigentliche Botschaft einer Formulierung im Arbeitszeugnis zu verstehen, müssen Sie also zwischen den Zeilen lesen. Gleichzeitig müssen Sie die Bedeutung der Formulierungen im Arbeitszeugnis kennen, um selbst Arbeitszeugnisse richtig zu formulieren. Entspricht ein Zeugnis in Bezug auf die Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise, Fachkenntnisse, die Qualität der Arbeitsergebnisse, Fleiß und Einsatzbereitschaft nicht der Wahrheit, müssen Sie damit rechnen, dass ein Mitarbeiter die Korrektur des Arbeitszeugnisses verlangt. Kommen Sie dieser Aufforderung nach, haben sie das Recht, das Arbeitszeugnis vor dem Arbeitsgericht anzufechten.
Diese Noten verstecken sich hinter Formulierungen im Arbeitszeugnis
Eine besondere Bedeutung kommt der Zufriedenheit mit der Arbeitsleistung, dem Arbeitsstil oder dem Fachwissen zu. Hier kommt es bei der Beurteilung eines Arbeitnehmers auf die Feinheiten in den Zufriedenheitsfloskeln an. Würden Sie Ihre Zufriedenheit in einer Gesamtnote ausdrücken wollen, entsprächen die Noten 1 – 6 den folgenden Formulierungen im Arbeitszeugnis:
- 1 (sehr gut): stets zur vollsten Zufriedenheit
- 2 (gut): stets zur vollen Zufriedenheit
- 3 (befriedigend): stets zur Zufriedenheit
- 4 (ausreichend): zur Zufriedenheit
- 5 (mangelhaft): im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit
- 6 (ungenügend): hat sich bemüht
Bei der Gesamtnote sollte mindestens die Note 3 herauskommen. Zwar darf ein Arbeitszeugnis auch negativ sein. Allerdings müssen Sie als Arbeitgeber in diesem Fall beweisen, dass Ihre negative Beurteilung tatsächlich der Wahrheit entspricht.
Welche Formulierungen sind im Arbeitszeugnis schlecht?
Ein Arbeitszeugnis soll wohlwollend formuliert sein und keine negativen Formulierungen enthalten. So gelten beispielsweise Formulierungen wie „Sie tat ihr Möglichstes.“, „Er arbeitete gemäß seinen Fähigkeiten.“ oder „Er gab sein Bestes.“ als rechtswidrig und können vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Dennoch gibt es Codes, die Sie im Arbeitszeugnis verwenden können, um Ihre Unzufriedenheit über ein Arbeitsverhältnis auszudrücken.
Hier ein paar Beispiele für Formulierungen in einem Arbeitszeugnis und deren wahre Bedeutung:
Formulierung | Eigentliche Bedeutung |
---|---|
Frau Meiers Verhalten gegenüber Kollegen und Ihren Vorgesetzten war stets vorbildlich. | Die Kollegen werden zuerst erwähnt, da Frau Meier Schwierigkeiten mit ihren Vorgesetzten hatte. |
Frau Meier erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets pflichtbewusst und ordnungsgemäß. | Frau Meier zeigte keine Eigeninitiative. |
Frau Meier verfügt über umfangreiches Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen. | Große Klappe, nichts dahinter: Frau Meier gleicht fehlendes Fachwissen durch Lautstärke und Prahlerei aus. |
Frau Meier setzt sich innerhalb und außerhalb des Unternehmens für die Belange der Kollegen ein. | Frau Meier ist im Betriebsrat und / oder in der Gewerkschaft. |
Frau Meier erhielt die Gelegenheit, sich das erforderliche Fachwissen anzueignen. | Leider nutze Frau Meier diese Gelegenheit nicht. |
Frau Meier war ein gutes Vorbild und zeichnete sich durch Pünktlichkeit, Loyalität und Ehrlichkeit aus. | Diese Eigenschaften gelten als Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus hatte Frau Meier in Bezug auf die Arbeitsqualität nichts zu bieten. |
Frau Meier ist in der Lage, ihre Meinung zu vertreten. | Frau Meier verträgt keine Kritik. |
Frau Meier verstand es, Aufgaben erfolgreich zu delegieren. | Frau Meier war faul. |
Frau Meiers Geselligkeit trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. | Frau Meier hat ein Alkoholproblem und trinkt auch während der Arbeitszeit. |
Wir wünschen Frau Meier alles Gute für Ihre Zukunft und Gesundheit. | Frau Meier war ständig krank oder hat krankgefeiert. |
Checkliste: Formulierungen im Arbeitszeugnis
- Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (einfaches/qualifiziertes Arbeitszeugnis am Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder ein Zwischenzeugnis).
- Das Arbeitszeugnis enthält Angaben zur Person, Beschäftigungsdauer, Aufgabenbereich sowie eine Beurteilung der Leistung und ihres Verhaltens.
- Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß, klar verständlich und wohlwollend formuliert werden.
- Wörter wie faul, langsam, aufmüpfig, unpünktlich etc. sollten nicht in einem Arbeitszeugnis stehen.
- Verwenden Sie stattdessen versteckte Formulierungen, um auf negative Arbeitsleistungen oder Verhalten hinzuweisen.
- Vermeiden Sie einschränkende Aussagen, doppelte Verneinungen und zweideutige Sätze.
- Wörter wie „stets“, „immer“ und „äußerst“ machen sich gut in einem Arbeitszeugnis.
- Das Arbeitszeugnis endet mit der Schlussformel, in der Sie ihr Bedauern über den Weggang und Ihre Zukunftswünsche formulieren.
- Der Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird hier ebenfalls aufgeführt. Wurde einem Mitarbeiter wegen seinem Verhalten gekündigt, darf dies allerdings nicht als Kündigungsgrund genannt werden.