Geldwerter Vorteil: Meist attraktiver als Gehaltserhöhung

Sie möchten die Arbeit Ihrer Beschäftigten honorieren und denken über eine Gehaltserhöhung nach? Ärgerlich ist, dass ein ordentlicher Teil des Mehrverdienstes gar nicht beim Angestellten ankommt, sondern beim Finanzamt. Leichter realisierbar und attraktiver sind sogenannte geldwerte Vorteile. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zu diesem Thema.

Zuletzt aktualisiert am 23.10.2024
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Definition

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung ist ein geldwerter Vorteil eine effiziente Alternative, die meist einer sachlichen Leistung entspricht. Sie ist auch unter dem Namen vermögenswerter Vorteil bekannt, den Sie neben der monatlichen Vergütung zusätzlich an Ihre Mitarbeitenden weitergeben können. Der Vorteil: Sie als Arbeitgeber können viele dieser Vergütungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. In diesem Fall tauchen Sie in der Lohnabrechnung gar nicht auf. Andere wiederum werden pauschal versteuert. Doch ein finanzieller Vorteil ist in jedem Fall gegeben, was zuträglich für die Mitarbeitermotivation ist.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von geldwerten Vorteilen

Geldwerte Vorteile stellen kein Arbeitsentgelt dar, weshalb sie für die Empfänger gerade deshalb ein Gewinn sind. Mit dem geldwerten Vorteil lässt sich die Abgabenlast für Beschäftigte spürbar verringern. Auch der Betrieb gewinnt, denn er kann die Ausgaben von der Steuer absetzen und spart sich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, der bei einem klassischen Gehaltsplus anfallen würde.

Es kann also für Fachkräfte und Betriebsinhaber lukrativ sein, steuerfreie oder steuerbegünstigte Gehaltsextras auszuhandeln. Spendieren Sie z. B. Zuschüsse für Fahrten zur Arbeit, zu den Kindergartenkosten, zum Mittagessen oder zur Gesundheitsvorsorge bleibt den Mitarbeitenden unterm Strich mehr als von einer Gehaltserhöhung.

Geldwerten Vorteil versteuern: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Bei den vielen Vergütungen geldwerter Vorteile gelten neben den grundlegenden Freibeträgen häufig weitere Regeln. Wenn Sie einen geldwerten Vorteil berechnen möchten, müssen Sie darauf achten, welche Leistungen wirklich komplett steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Vorschriften die einzelnen Vergütungen geregelt sind.

1. Altersvorsorge

Im Jahr 2024 können Sie als Arbeitgeber bis zu 7.248 Euro im Jahr lohnsteuerfrei zur betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter beisteuern, vorausgesetzt, Sie zahlen diese ein in:

  • eine Pensionskasse
  • einen Pensionsfonds
  • eine Direktversicherung

Der Wert entspricht 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West).

Sozialversicherungsfrei sind im Jahr 2024 höchstens vier Prozent, also 3.624 € im Jahr. Die Werte ändern sich jährlich.

Werden die Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung gezahlt, müssen Sie zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung zahlen. Bei geringverdienenden Arbeitnehmern wird die betriebliche Altersversorgung mit steuerlichen Zuschüssen gefördert.

2. Arbeitgeberdarlehen

Eine gute Möglichkeit, Beschäftigte langfristig an den Betrieb zu binden, ist das Arbeitgeberdarlehen als geldwerter Vorteil. Wird der Kredit zum marktüblichen Zins vergeben, haben Beschäftigte keinen lohnsteuerpflichtigen Zinsvorteil. Verlangen Sie einen geringeren als den marktüblichen Zins, ist der Zinsvorteil als Sachbezug zu versteuern.

Info

Wann sind Zinsersparnisse abgabenfrei?

Zinsersparnisse bei Kleindarlehen bis zu 2.600 Euro sind generell abgabenfrei.

Auch wenn der Zinsvorteil zusammen mit eventuellen anderen Sachzuwendungen unter der Freigrenze von 50 Euro im Monat bleibt, ist er abgabenfrei.

Vermögensbeteiligungen sowie durch Sie finanzierte Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind bis 2.000 Euro im Jahr lohnsteuerfrei.

Mit einem Lohnabrechnungsprogramm wie Lexware lohn+gehalt können Sie geldwerte Vorteile wie das Arbeitgeberdarlehen einfach und korrekt abrechnen.

3. Arbeitskleidung

Stellen Sie Berufskleidung zur Verfügung, liegt kein geldwerter Vorteil vor, wenn diese:

  • auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten ist (z. B. Kittel).
  • nach ihrer uniformartigen Beschaffenheit objektiv eine berufliche Funktion erfüllt, z. B. durch ein aufgesticktes Emblem.

Ob die Berufskleidung nur leihweise überlassen wird oder bei den Mitarbeitenden verbleibt, spielt keine Rolle.

Bieten Sie Ihren Beschäftigten an, die ausgegebene typische Berufskleidung auch zu reinigen, ist auch dieser geldwerte Vorteil nicht steuerpflichtig. Die Reinigung erfolgt ausschließlich aus eigenbetrieblichen Interessen.

4. Beihilfen in besonderen Fällen

Aus besonderem Anlass können Sie eine steuerfreie Beihilfe auszahlen. Generell sind Beihilfen bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei.

In einem „besonderen Notfall“ kann ausnahmsweise auch ein höherer Betrag steuerfrei bleiben.

Info

Wann liegt ein besonderer Notfall vor?

Für die Beurteilung eines besonderen Notfalls werden Einkommensverhältnisse und Familienstand zugrunde gelegt.
Steuerfreiheit besteht, wenn die Unterstützung dem Anlass nach gerechtfertigt ist, wie z. B. bei:

  • Krankheit
  • einem Unglücksfall

5. Betriebliche Gesundheitsförderung

Pro Arbeitnehmer können Sie bis zu 600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung aufwenden. Das gilt für innerbetriebliche Aktionen wie:

  • Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag
  • Bewegungsförderliches Arbeiten

Ebenso zählen extern durchgeführte Maßnahmen dazu wie:

  • Raucherentwöhnungskurs
  • Reduktion von Übergewicht
  •  Entspannungsangebote

Unterstützt Ihr Betrieb die Gesundheitsvorsorge mit mehr als 600 Euro im Jahr, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Die einzelnen unterstützten Aktionen und Maßnahmen müssen allerdings von einer Krankenkasse als förderungswürdig (nach § 20a SGB V) eingestuft sein. Der Förderkatalog (Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen) ist äußerst umfangreich. Wenn diese Maßnahmen unter 600 Euro im Jahr liegen, sind sie steuer- sowie sozialabgabenfrei.

Es gibt auch Erholungsbeihilfen als geldwerte Vorteile, die nicht von der Sozialversicherung betroffen sind. Dafür müssen diese pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, wenn sie im Jahr nicht mehr als 156 Euro betragen.

Zusätzlich dürfen Sie für Ehepartner von Mitarbeitern 104 Euro und für jedes Kind 52 Euro an Beihilfe gewähren und diese Pauschal mit 25 Prozent versteuern.

6. Dienstwohnung

Dienstwohnungen gelten als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis und sind als Sachbezug von Mitarbeitenden als geldwerter Vorteil zu versteuern. Bei der Bewertung von Wohnraum, den Sie Ihren Angestellten kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellen, sind bestimmte Quadratmeterpreise anzusetzen.

Info

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil?

Seit 2020 gilt: Zahlen Sie als Arbeitgeber mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete und nicht mehr als 25 Euro pro Quadratmeter, bleibt die gestellte Dienstwohnung lohnsteuerfrei.

7. Direktversicherung

Für Direktversicherungen gelten durch das seit 2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz steuerlich dieselben Regeln wie für Pensionskassen und -fonds.

Info

Freigrenzen für Arbeitgeberbeiträge

Ihre Beiträge für die Direktversicherung Ihrer Mitarbeitenden sind bis zu einer Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuerfrei. 2024 sind das 3.624 € jährlich.

8. Fahrtkostenzuschuss

Zusätzlich zum Arbeitslohn können Sie Ihren Mitarbeitern als geldwerten Vorteil einen Zuschuss zu den Fahrtkosten von 0,30 Euro, ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro pro Kilometer für die Nutzung des eigenen Pkw gewähren – und zwar für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Führen Sie pauschal 15 Prozent der Lohnsteuer ab, fallen keine Sozialabgaben an.

Jobtickets sowie Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gehören eigentlich zu den geldwerten Vorteilen, die besteuert werden müssen. Doch seit 2019 dürfen Sie diese abgabenfrei zur Verfügung stellen oder bezuschussen.

In diesen beiden Fällen sind die Zuschüsse lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei

  1. Das Jobticket muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
  2. Alternativ ist eine Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils mit 25 Prozent möglich: Angestellte können dann ihre Entfernungspauschale unvermindert geltend machen.

Info

Stellt die Überlassung einer Bahncard einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar?

Überlassen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Bahncard 25, 50 oder 100 oder einen Geldbetrag zur Anschaffung einer solchen, dann gilt dies als Sachzuwendung. Das bedeutet, die Bahncard stellt in diesem Fall steuerpflichtigen Arbeitslohn sowie beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. 

Wird die Bahncard ausschließlich für berufliche Fahrten genutzt, können Sie ihren Beschäftigten die Kosten für eine Bahncard lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei erstatten. Nutzen Mitarbeiter die Bahncard auch für private Fahrten, aber rechnet sich die Nutzung der Bahncard aus Sicht des Arbeitgebers, ist ebenfalls eine Befreiung von Lohnsteuer und Sozialversicherung möglich.

9. Firmenwagen

Zunehmend wird Mitarbeitern ein Firmenwagen nach dem Prinzip der Gehaltsumwandlung angeboten. Dabei verzichten Angestellte auf Teile ihres Gehalts und erhalten dafür einen geleasten Dienstwagen, den sie ebenfalls privat nutzen dürfen. Sie sparen so die Finanzierung des privaten Autos. Wenn diese den Dienstwagen im Leasing auch privat nutzen, müssen sie den privat genutzten Anteil als geldwerten Vorteil versteuern.

Zur Errechnung dieses Vorteils kann wahlweise die Pauschalierungs- oder die Nachweismethode (Fahrtenbuchmethode) herangezogen werden. Für jeden Einzelfall sollte genau durchgerechnet werden, wie sich die Gehaltsumwandlung für die Arbeitnehmer generell rechnet und welche Methode günstiger ist. Jedoch müssen die Angestellten den Firmenwagen als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben.

Info

Als Faustregel gilt:

Wer viel privat unterwegs ist, fährt mit der pauschalen Ein-Prozent-Regelung günstiger.

Wer den Wagen überwiegend dienstlich nutzt, erhält mehr Vorteile mit dem geführten Fahrtenbuch.

Zudem gibt es mittlerweile für die geldwerten Vorteile Förderungen, wenn Sie sich für ein Elektroauto entscheiden. Je nach Fahrzeugtyp kommt entweder eine Halbierung oder die Viertel-Regelung des Listenpreises infrage.

Achtung

Bei Privatnutzung muss der Firmenwagen auch in Kurzarbeit versteuert werden

Möchten Angestellte den Firmenwagen während der Kurzarbeit privat verwenden, gelten die gleichen Regeln. Um keine zu hohen Ausgaben zu erhalten, können Sie beispielsweise für diese Zeit schriftlich festhalten, dass den Mitarbeitenden eine private Nutzunguntersagt ist. Die Einhaltung müssten Sie allerdings überwachen. Eine Alternative besteht darin, den Dienstwagen als geldwerten Vorteil einzuziehen, während Sie Kurzarbeitergeld bezahlen.

10. Jobrad

Sie dürfen Ihren Angestellten ein Dienstfahrrad steuer- und beitragsfrei als geldwerten Vorteil überlassen – ein E-Bike mit einer Leistung bis zu 25 km/h eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass dies zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.

Wenn Sie ein Jobrad anbieten, gibt es zwei Alternativen für den geldwerten Vorteil:

  1. Sie übernehmen die Kosten für den oder die Beschäftigte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
    ⇒ Das Jobrad ist für ihn oder sie kosten- sowie steuerfrei und darf auch privat genutzt werden.
  2. Der oder die Beschäftige beteiligt sich per Gehaltsumwandlung an den Gebühren.
    ⇒ Seit 2020 greift bei der privaten Nutzung des Jobrads die 0,25 Prozent-Regel.

Beide Steuererleichterungen sind befristet bis Ende 2030.

11. Parkplätze

Grundsätzlich sind kostenfreie Stellplätze auf dem Firmengelände steuerfrei. Das gilt auch, wenn Sie Angestellten einen Parkplatz bzw. einen Stellplatz in einem Parkhaus in unmittelbarer Nähe des Firmengeländes verbilligt oder kostenlos anbieten, da hier ein überwiegend betriebliches Interesse vorliegt.

Info

Wann liegt ein geldwerter Vorteil vor?

Wenn die Stellplätze weiter entfernt liegen oder Sie den Angestellten Parkgebühren erstatten –
egal ob am Arbeitsplatz oder am Wohnort – handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Dieser ist steuer- und beitragspflichtig, wenn er über 50 Euro im Monat hinausgeht.

12. Gelegenheitsgeschenke

Freiwillige Sachzuwendungen bis zu 60 Euro, die Sie Angestellten oder deren Angehörigen aus besonderem Anlass gewähren, sind beispielsweise folgende Güter:

  • Blumen
  • Pralinen
  • Bücher

In den Lohnsteuerrichtlinien 2023 wurde klargestellt, dass solche Aufmerksamkeiten für nahe Angehörige des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei sind, wenn die Angehörigen im Haushalt des Arbeitsnehmers leben.

Ebenfalls unter die Sachzuwendungen fallen Getränke und Genussmittel in geringem Umfang, die Sie Ihren Mitarbeitern im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlassen.

Als persönliche Ereignisse gelten hier folgende Beispiele:

  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Beförderung
  • bestandene Prüfung

Info

Geldwerte Vorteile versteuern - Beispiel

Die Sachzuwendungen sind bis zu 60 Euro im Monat lohnsteuerfrei.
Geldgeschenke sind hingegen immer steuerpflichtig!

13. Gutscheine

Erhalten Beschäftigte neben dem Arbeitslohn von Ihnen Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen zur Einlösung bei Dritten, sind diese Zuwendungen grundsätzlich lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.

Info

Wann fallen keine Steuern und Beiträge an?

Diese Zuwendungen bleiben nur dann steuer- und beitragsfrei, wenn sie die Sachbezugsfreigrenze von insgesamt 50 Euro im Monat nicht übersteigen.

14. Kinderbetreuung

Wenn Sie zusätzlich zum Arbeitslohn Leistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern erbringen, bleiben diese in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Das gilt für die Betreuung (Gebühren sowie Verpflegung) in:

  • Kindergärten
  • Kindertagesstätten
  • Kinderkrippen
  • Horten
  • Betreuung durch Tagesmütter
  • Kostenlose Betreuung in firmeneigenen Einrichtungen

Weder Sie als Arbeitgeber noch Ihre Arbeitnehmer müssen hierfür Steuern und Sozialabgaben entrichten. Ihr Unternehmen kann die Ausgaben sogar Gewinn mindernd von der Steuer absetzen.

15. IT-Ausstattung

Grundsätzlich lohnsteuerfrei bleiben Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Computern und Telekommunikationsgeräten. Auch die laufenden Kosten wie eine Internet-Flatrate oder Telefonrechnungen gehören dazu. Selbst wenn Beschäftigte das betriebliche Smartphone zu 100 Prozent privat nutzen, bleibt es bei der Steuerfreiheit dieses Vorteils.

Achtung

Nur leihen, nicht schenken

Die Ausstattung darf nur leihweise überlassen werden (nicht geschenkt), sonst entfällt die Steuerfreiheit!

16. Mittagessen

Der Essenszuschuss von Ihnen bleibt lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn Mitarbeiter einen Eigenanteil tragen – mindestens in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts.

Info

Höhe des aktuellen Sachbezugswerts

Der amtliche Sachbezugswert ändert sich jährlich. 2024 beträgt er monatlich 313 Euro bzw. täglich 4,13 Euro für ein Mittag- oder Abendessen und 2,17 Euro für ein Frühstück.

Ist der Eigenanteil der Mitarbeiter kleiner als der amtliche Sachbezugswert, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Erlaubt ist eine pauschale Versteuerung des Sachwerts durch Sie als Arbeitgeber in Höhe von 25 Prozent. Auch auf diese Weise fallen für Ihre Beschäftigten keine Abzüge an.

17. Tankgutscheine

Damit die Tankfüllung steuer- und abgabenfrei bleibt, dürfen Sie im Monat maximal 50 Euro pro Mitarbeiter für Tankgutscheine ausgeben.
Sie haben dabei zwei Möglichkeiten:

  1. Sie händigen einen Gutschein mit ausgewiesenem Geldbetrag aus.
  2. Sie überreichen einen Geldbetrag mit der Auflage zum Erwerb einer Sachleistung.

Alle Beträge über 50 Euro werden zu steuer- und abgabepflichtigem Lohn.

18. Umzugskostenzuschuss

Ist der Umzug von Angestellten beruflich bedingt, können Sie als neuer Chef einen Zuschuss gewähren, der nicht als Lohn versteuert werden muss. Der Zuschuss ist in folgenden Fällen steuer- und abgabenfrei:

  • für die Reisekosten zum neuen Wohnort
  • Maklerkosten für eine Mietwohnung
  • Kosten für Möbeltransport
  • Renovierungskosten

19. Mitarbeiterrabatte

Sie dürfen Ihren Mitarbeitenden Rabatte auf eigene angebotene Dienstleistungen oder Waren geben. Solche Mitarbeiterrabatte gelten normalerweise ebenfalls zu den steuerpflichtigen geldwerten Vorteilen.

Info

Es gibt einen Rabattfreibetrag

Bis zum Freibetrag von 1.080 Euro bleiben die Personalrabatte des geldwerten Vorteils pro Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Zusätzlich gewährt das Gesetz einen vergünstigten Bewertungsabschlag von vier Prozent auf die angebotene Dienstleistung oder Ware.

20. Bonusmeilen

Normalerweise gelten gesammelte Bonusmeilen von Geschäftsreisen als geldwerte Vorteile, die Ihre Mitarbeiter versteuern müssen, wenn sie diese privat nutzen. Denn die Prämien eines Vielfliegerprogramms stehen grundsätzlich Ihnen zu.

Nach § 37a EStG gibt es einen Pauschalsteuersatz für Bonusmeilen in Höhe von 2,25 Prozent im Jahr.

Info

Auch hier gibt es Ausnahmen:

  1. Steuerfrei bleiben Bonusmeilen, wenn Sie diese als Werbegeschenke angeben, die der Kundenbindung dienen und im Jahr unter 1.080 Euro liegen.
  2. Als Sachprämien unter 60 Euro (inkl. Umsatzsteuer), die Sie zu einem bestimmten Anlass wie einem Geburtstag oder einer Hochzeit verschenken, bleiben diese geldwerten Vorteile steuerfrei.
  3. Allgemein sind auch hier alle Beträge unter 50 Euro monatlich steuerfrei.

21. Werkzeuggeld

Verwenden Ihre Angestellten während der Arbeit ihr eigenes Werkzeug, dürfen Sie Ihnen eine steuerfreie Entschädigung dafür zahlen. Das gilt jedoch nur für Handwerkszeuge wie:

  • Hammer
  • Zange
  • Schraubenzieher
  • Scheren
  • usw.

Musikinstrumente oder Datenverarbeitungsgeräte gelten nicht als Werkzeug.

22. Fortbildung

Fort- und Weiterbildungen gelten als geldwerter Vorteil, wenn Sie die Kosten für Ihre Mitarbeitenden übernehmen.

Info

Wann sind die Kosten steuer- und abgabefrei?

Das ist nur der Fall, wenn Sie nachweisen können, dass diese dem eigenbetrieblichen Interesse gelten:

  • Die Weiterbildung erhöht die Einsatzfähigkeit des oder der jeweiligen Angestellten.
  • Die Fortbildung findet in den eigenen Räumen Ihrer Firma statt.
  • Die Rechnung für die Veranstaltung ist auf Ihr Unternehmen ausgestellt.
  • Die Dauer der Teilnahme gehört zur Arbeitszeit.

Hier nochmal die geldwerten Vorteile auf einen Blick:

Diese geldwerten Vorteile sind steuerfrei oder steuerpflichtig:

Darstellung von Tabellen auf Desktop besser lesbar

<b>Immer steuerfrei</b>
Immer steuerfreiImmer steuerpflichtig
Kinderbetreuung Firmenwagen
Umzugskosten Fahrtkostenzuschuss
Werkzeuggeld Dienstwohnung

Geldwerte Vorteile mit Freibeträgen:

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<b>Art</b>
ArtFreibetrag / Freigrenzen
Arbeitgeberdarlehen 2.600 Euro
Arbeitskleidung Nur steuerpflichtig bei privater Nutzung
Beihilfen in besonderen Fällen 600 Euro
Betriebliche Gesundheitsförderung 600 Euro
Direktversicherung 7.248 Euro
Jobrad Bei Gehaltsumwandlung 0,25 %
Parkplätze Nur mit betrieblichem Interesse steuerfrei
Gutscheine 50 Euro
Tankutscheine 50 Euro
Gelegenheitsgeschenke 60 Euro zu persönlichen Anlässen
Mittagessen 4,13 Euro
Mitarbeiterrabatte 1.080 Euro
Fortbildung Nur mit betrieblichem Interesse steuerfrei
Bonusmeilen 1.080 Euro als Werbegeschenke

Genau nachrechnen und im Zweifelsfall in der Steuerkanzlei nachfragen

Von den meisten geldwerten Vorteilen haben Angestellte netto mehr als von einer entsprechenden Gehaltserhöhung. Auch für Sie als Arbeitgeber wirken sie sich oft positiv aus. Die geldwerten Vorteile sind für beide Seiten eine gute Alternative zur üblichen Lohnerhöhung.

Da sich die Freigrenzen, Freibeträge sowie andere Steuerregelungen regelmäßig ändern, müssen Sie diese immer im Blick haben. Fragen Sie deshalb vor Einführung von geldwerten Vorteilen Ihren Steuerberater, was aktuell und mit welchen Vorgaben möglich ist. Oder setzen Sie unsere Software Lexware lohnauskunft ein. Hier können Sie immer die aktuelle Gesetzeslage nachverfolgen.